Ich will jetzt gar nicht auf der Berichterstattung herum- reiten, das haben wir nun schon mehrfach hin und her
diskutiert, dass es nicht so geht, wie von Ihnen ursprünglich vorgeschlagen, sondern ich will darauf Bezug nehmen, dass Sie hier die Auseinandersetzung mit diesem Problem aus polizeilicher Sicht dargestellt haben, wie Sie selbst betont haben. Aber diese polizeiliche Sicht spielt eben in Ihrem vorgelegten Antrag überhaupt keine Rolle. Lesen Sie sich den Antragstext noch einmal durch!
Deswegen auch Punkt 2 unseres Änderungsantrages, der sich auf die Internetkriminalitätsbekämpfung in der Zusammenarbeit im Bereich der Landeskriminalämter mit den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg bezieht. Und wenn Sie sich dann in dem Zusammenhang hier hinstellen und sagen, es bedarf auch dieser Änderung nicht, weil das ja alles schon seit langer Zeit funktioniert, dann frage ich mich, ob Sie bei der Ausarbeitung des Koalitionsvertrages wirklich nicht dabei waren, denn in Ziffer 417 heißt es, ich zitiere: „Um den gestiegenen Anforderungen an die Kriminalitätsbekämpfung gerecht zu werden und entsprechende Spezialisierungen zu ermöglichen, streben die Koalitionspartner eine konzentrierte Zusammenarbeit im Bereich des Landeskriminalamtes mit den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg an.“ Zitatende.
Wir haben also nichts anderes übernommen, als die Formulierung aus Ihrem Koalitionsvertrag. Das lehnen Sie ab mit der Maßgabe, wir machen das schon lange. Ja mein Gott, warum haben Sie das denn aufgeschrieben? Wissen Sie überhaupt noch, was Sie hier tun?
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/287 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/287 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/254 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/254 mit den Stimmen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und Ablehnung der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Nachhaltige Senkung verkehrsbedingter CO2-Emissionen der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/249.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nachhaltige Senkung verkehrsbedingter CO2-Emissionen der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 6/249 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Vorbereitung auf diesen Antrag habe ich recherchiert, wie viele Autos gibt es eigentlich weltweit. Das ist inzwischen eine erstaunliche Zahl.
Eine Milliarde Autos gibt es inzwischen weltweit und die Zahl der Autos weltweit nimmt jedes Jahr um über 70 Millionen zu. Wenn wir also über das Thema Klimaschutz reden, ist das Thema Autoverkehr ein absolut wichtiges Thema.
Aus unserer Sicht ist das tatsächlich so. Wir haben das so entnommen, aber das werden Sie dann nachher vielleicht richtigstellen. Wir haben mitbekommen, dass sich der Deutsche Bundestag eine solche Selbstverpflichtung auferlegt hat. Die Selbstverpflichtung hatte eigentlich vor, von 140 Gramm im Jahr 2012, also ab 01.01.2012, auf 120 Gramm hinunterzugehen. Man hat das noch einmal korrigiert, um der deutschen Automobilindustrie auch entgegenzukommen, auf 130 Gramm. Und genau diese 130 Gramm legen wir Ihnen vor mit der Bitte, unserem Antrag zuzustimmen, um genau diese Selbstverpflichtung zu erreichen.
Zum Hintergrund: Es gab verschiedenste Anläufe, unter anderem auch einer deutschen Umweltministerin, die damals Frau Merkel hieß, eine solche CO2-Reduzierung bei Autos durchzusetzen beziehungsweise sie festzuschreiben über die Europäische Union. Das ist ihr und vielen anderen misslungen. Es hat sogar in der Vergangenheit eher Bestrebungen der deutschen Vertreter in Brüssel gegeben, zu sagen, auf keinen Fall darf es da zu sanktionierten Begrenzungen kommen, weil das nämlich der italienischen und französischen Automobilindustrie nützen würde, die in der Regel eher die Kleinwagen bauen, während die deutschen Automobilhersteller eher die großen Wagen bauen und die würden dann ungerechtfertigterweise benachteiligt.
Die Automobilindustrie hat deswegen vorgeschlagen, Selbstverpflichtungen einzugehen, die sie selbstverständlich eigentlich auch alle nicht eingehalten haben. Wir wollen mit den 130 Gramm die Selbstverpflichtung der deutschen Automobilindustrie in konkretes Handeln hier im Land Mecklenburg-Vorpommern umsetzen. Wir finden, dass wir damit der deutschen Automobilindustrie nicht zu nahe treten. Allein die 120-Gramm-Grenze bedeutet, dass es in Deutschland inzwischen 100 Fahrzeuge gibt, die unter 120 Gramm pro Kilometer fahren
Dass wir in der Landtagsverwaltung, vor allem bei den höhergestellten Dienstgraden in der Landtagsverwaltung, beziehungsweise in den Ministerien wesentlich mehr verbrauchen, ist unbestritten, aber es gibt inzwischen auch in dieser Preisklasse Autos, die 130 Gramm unterschreiten können. Ich glaube, es ist jetzt an der Zeit, wenn wir Klimaschutz ernst nehmen wollen, genau diese Umstellung zu leisten und das einzuführen.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist aber Herr Jaeger. – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist er nicht. Das ist Herr Jaeger.)
Liebe Abgeordnete der Fraktion der Bündnisgrünen, als ich Ihren Antrag gelesen habe, bin ich zunächst einmal über die Formulierung „Fuhrpark des Landes“ gestolpert. Es gibt diesen Fuhrpark, zumindest so, wie es im Antrag steht, nicht. Vielmehr muss zwischen den verschiedenen Fahrzeugen des Landes wie folgt differenziert werden:
Es gibt die zentrale Fahrbereitschaft des Landes, in der 71 Fahrzeuge sind, die genutzt werden durch die Mitar
Darüber hinaus gibt es aber weit mehr Fahrzeuge, nämlich circa 2.200, mit denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gesamten Landesverwaltung täglich in Mecklenburg-Vorpommern unterwegs sind. Das sind allein etwa 1.200 Fahrzeuge der Landespolizei in MecklenburgVorpommern, hinzu kommen weitere 1.000 Fahrzeuge der Umweltbehörden, der Landwirtschaftsbehörden, der Finanzämter, der Justiz oder der Bauverwaltung.
Die Beschaffung dieser Fahrzeuge hat den Landtag auch schon in Bezug auf die CO2-Emission beschäftigt,
und zwar vor zwei Jahren. Dort hat der Landtag am 18. März 2010 unter Drucksachennummer 5/3342 den „Aktionsplan Klimaschutz Mecklenburg-Vorpommern 2010“ beschlossen. Sie sehen, das Hohe Haus hat sich selbstverständlich auch schon vor dem Einzug Ihrer Fraktion mit umweltpolitischen Themen beschäftigt.