Ähnlich, Frau Borchardt, ist es übrigens mit der zweiten Feststellung des Antrages. Hier heißt es, dass „die Forderungen der Online-Petition ‚Opferschutz als Pflichtaufgabe‘ des Landesfrauenrates … sachgerecht und zielführend“ sei. Daran gibt es grundsätzlich nichts zu bemängeln, ich darf aber darauf hinweisen, dass beispielsweise die Landesregierung den Empfehlungen aus der „Evaluation des Beratungs- und Hilfenetzes im Aufgabenbereich der Parlamentarischen Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung“ auf Drucksache 5/4368 bisher noch nicht gefolgt ist. Auch das wäre ein Punkt, den man, glaube ich, hier durchaus benennen könnte.
Möglich wäre auch in diesem Antrag – und deshalb will ich ein bisschen Wasser in den Wein hineingießen, das ist ja alles insbesondere von den die Landesregierung tragenden Fraktionen positiv dargestellt worden –, da will ich auf die Forderungen des Landesfrauenrates einmal eingehen, die in diesem Zusammenhang durchaus verbindliche Festlegungen hätten in den Antrag einfließen lassen können. Eine Forderung ist hier zum Beispiel, den
Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung im Bereich häuslicher und sexualisierter Gewalt zu gewährleisten und das gesamte Unterstützersystem als Pflichtaufgabe zu definieren, oder etwa, was ein weiterer Punkt ist, zu kritisieren, dass die Einrichtungen des Hilfsnetzwerkes immer noch, und das seit 20 Jahren, als Projekte eingestuft werden, was bekanntlich die Gefahr beinhaltet, dass die Finanzierung unsicher ist und auch ohne Weiteres eingestellt werden kann.
Oder wie wäre es mit der Möglichkeit gewesen, fest- zustellen, dass ein schneller und kostenloser Zugang für Betroffene zur psychologischen Beratung und zur Therapie nach wie vor, und das ist der Zustand, nicht möglich ist. Es wäre eine angemessene Forderung gewesen, dies weiter auszubauen und hier Verbindlichkeiten zu schaffen.
Der Antrag als solcher, das habe ich am Anfang gesagt, wird von uns begrüßt. Wir werden ihn unterstützen. Wir haben einen Änderungsantrag eingebracht, der sich mit der Frage der Arbeit mit den Tätern befasst, und in der Tat, Sie haben das angesprochen, Frau Borchardt, Täterarbeit ist Präventionsarbeit und Täterarbeit muss man mit dem Opferschutz mitdenken.
Der erste Punkt orientiert auf den Punkt I, Unterpunkt 3 Ihres Antrages, den Feststellungsantrag – und da hat, das habe ich sehr wohl gehört, die Justizministerin Frau Kuder sehr befriedigt darauf reagiert –, der darauf orientiert, dass Sie feststellen, „die Vollzugsgesetze Mecklenburg-Vorpommerns bilden … eine“ gute „Grundlage“ für den Opferschutz.
Wir beide, LINKE-Fraktion und GRÜNE-Fraktion, haben im Rahmen der Gesetze, ich glaube, insgesamt über 100 Änderungsanträge eingebracht.
Wir orientierten seinerzeit alle darauf, den Resozialisierungsansatz konkreter zu fassen, verbindlicher zu fassen und deutlicher positiv herauszustellen, durchaus ein Ansatz im besten Sinne von Opferschutz. Deshalb möchte meine Fraktion dieser Anmerkung mit der „geeigneten Grundlage“ nicht folgen. Wir beantragen, diesen Satz zu streichen. Wir haben das in Punkt 2 des Änderungsantrages unter 3. konkret als eine Forderung gefasst, die uns die Experten in der seinerzeitigen Anhörung als verbindliche Forderung mit auf den Weg gegeben haben. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Im Kern stimmen wir aber dem Grundsatzantrag der LINKEN-Fraktion zu. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die gerichtliche und außergerichtliche Begleitung von Opfern ist ebenso wie die Stärkung der Opferrechte ein bedeutendes Thema und muss auch nach Ansicht meiner Fraktion stärker in den Fokus der Politik gerückt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von den LINKEN, bei einem so wichtigen Thema hätte ich mir aber doch noch ein bisschen mehr Feinarbeit gewünscht.
Bevor ich zu meiner Kritik an Ihrem Antrag komme, möchte ich Ihnen sagen, weshalb wir tatsächlich kurz erwogen haben, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Torsten Koplin, DIE LINKE: Oi! – Peter Ritter, DIE LINKE: Überweisen?)
(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber nur ein Sekündchen, ein Sekündchen lang. – Torsten Koplin, DIE LINKE: Sekundenschlaf. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)
Nein, nein, nein. Nein, in der Tat, ich werde das auch begründen, das werden Sie gleich sehen, denn Ihre Heiterkeit in allen Ehren, aber in der Tat haben wir, also jetzt müssen Sie nicht so tun, Herr Ritter, als wenn wir nicht schon Anträge überwiesen hätten. Ich werde das auch begründen, warum wir es nicht tun.
Also es geht hier insbesondere um den Punkt der Onlinepetition „Opferschutz als Pflichtaufgabe“. Die CDUFraktion – und ich denke, das wird die Sozialministerin, sie ist nicht da, genauso sehen – hält die Arbeit der Beratungs- und Hilfsnetze für enorm wichtig. Deshalb erachten wir eine die Fachlichkeit beachtende auskömmliche Finanzierung dieser Stellen auch für zwingend notwendig. Doch beim genaueren Hinsehen findet man in dem vorliegenden Antrag kein inhaltliches Eingehen auf dieses tatsächliche Anliegen. In der Rede von Frau Borchardt ist es meiner Ansicht nach auch klar zum Ausdruck gekommen und demzufolge setzt schnell Ernüchterung ein.
Der Antrag der LINKEN hat inhaltlich nun wenig mit der Onlinepetition des Landesfrauenrates zu tun. Die Petition wird unserer Ansicht nach lediglich als aktueller Aufhänger benutzt, um die Diskussion um die Therapiemaßnahmen im Strafvollzug mit alten Argumenten erneut aufzumachen. Ich denke, das ist in der Rede von Frau Kollegin Borchardt, zumindest im zweiten Teil, sehr deutlich zum Ausdruck gekommen. Herr Suhr hat es im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag zumindest für die GRÜNEN-Fraktion auch noch mal sehr deutlich herausgearbeitet.
Meine Damen und Herren, die Onlinepetition wurde vom Landesfrauenrat und der Landeskoordinierungsstelle CORA initiiert. Es wird eine auskömmliche, die Fachlichkeit achtende Finanzierung der Beratungs- und Hilfsnet
ze bei häuslicher Gewalt gefordert. Die im Ressort des Sozialministeriums angesiedelten Beratungs- und Hilfsnetze bei häuslicher und sexualisierter Gewalt bieten den Opfern Hilfe an, um der Spirale von körperlicher und psychischer Gewalt zu entkommen und ein Leben frei von jeglicher Gewalteinwirkung zu führen. Die Opfer werden unterstützt, eine sichere Distanz zum Täter aufzubauen, sei es durch Beratung bis hin zur Einleitung polizeilicher Wohnungswegweisung, Kontakt- und Näherungsverbote oder den Umzug in Kinderschutz- oder Frauenhäuser.
Die Strafanzeige gegen die Täter ist nur von untergeordneter Bedeutung, es geht um die Sicherung des Opfers. Dies, meine Damen und Herren, hat mit dem Strafvollzug zunächst mal gar nichts zu tun. Hier eine Brücke zu den Therapiemaßnahmen im Strafvollzug und den strafprozessualen Opferrechten herzustellen, finde ich zumindest gewagt.
Ich möchte auf weitere Punkte des Antrages eingehen. Die Beschlüsse der Justizministerkonferenz, es ist hier hinlänglich darauf eingegangen worden, sind zu begrüßen, da gebe ich Ihnen recht. So wurde auf Initiative des Justizministeriums im Juli beschlossen, eine Zusammenfassung der bestehenden Opferschutzvorschriften in der Strafprozessordnung zu führen – ist alles schon angesprochen worden – mit dem Ziel, eine bessere Wahrnehmung dieser Rechte zu erreichen. Das ist in den Beschlüssen der JuMiKo nachzulesen.
Ferner wurde die Umsetzung der EU-Opferschutz- richtlinie als weitere Stärkung der Verfahrensrechte der Opfer begrüßt. In einem weiteren Beschluss hat die Justizministerkonferenz die psychosoziale Prozessbegleitung als wichtige Form der Opferhilfe bekräftigt. Insbesondere wurden die von der Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses erarbeiteten Mindeststandards für die psychosoziale Prozessbegleitung sowie die der entsprechenden Weiterbildungsanforderungen als Grundlage für die Fortentwicklung dieses Hilfsangebotes anerkannt.
Der Bundesminister der Justiz, Heiko Maas, wurde damit beauftragt, eine bundesweite gesetzliche Regelung zu schaffen. Frau Ministerin hat darüber berichtet, dass das zwischenzeitlich erfolgt ist. Der Ressortentwurf, ich kenne ihn nicht, aber wenn er vorliegt, dann ist er, der Referentenentwurf, somit ja auch auf den Weg gebracht.
Meine Damen und Herren, auf die Forderung der LINKEN, die Therapiemaßnahmen für Straftäter zu überarbeiten, möchte ich nur insofern eingehen, als dass sich seit der Anhörung in dem Gesetzgebungsverfahren zum Strafvollzugsgesetz und auch zum Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz keine neuen Erkenntnisse ergeben haben, die aus unserer Sicht einen Änderungsbedarf bedeuten würden. Der Antrag bleibt in diesem Punkt eine bloße Worthülse, ohne konkreten Änderungsbedarf zu benennen. Ich kann Ihnen hingegen eine klare Aussage geben: Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern sehr moderne Vollzugsgesetze.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt des Antrages hat mich an den aktuellen Fraktionsreport der Fraktion DIE LINKE erinnert. Der Kollege Holter meint dort auf der Titelseite: „Opposition ist kein Mist“. Das mag ich glauben, wenn man die Forderung zum Wohngruppenvollzug liest. In der Opposition kann man alle möglichen Dinge fordern und muss sich nicht um die Umsetzung,
geschweige denn um die Finanzierung kümmern. Frau Ministerin ist hier ebenfalls auf die konzeptionelle Seite eingegangen. Ich möchte an dieser Stelle nur kurz daran erinnern, dass in der Anhörung der Wohngruppenvollzug nach Auffassung von Professor Dünkel nicht umsetzbar ist. Die konzeptionelle Seite des Problems ist durch die Ministerin erläutert worden.
Meine Damen und Herren, die Feststellungsanträge hätten wir als CDU-Fraktion durchaus mittragen können, denn wir finden die Beschlüsse der Justizministerkonferenz zur Stärkung der Opferrechte ebenfalls für richtig, halten sie für richtig und haben es wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass auch DIE LINKE die Vollzugsgesetze in unserem Land als eine gute Grundlage – im Gegensatz zu den GRÜNEN, Herr Suhr sieht das anders, das unterscheidet die beiden Oppositionsfraktionen –, als eine gute Grundlage für die Resozialisierungsarbeit betrachtet.
Was die Petition „Opferschutz als Pflichtaufgabe“ des Landesfrauenrates betrifft, so gehen wir davon aus, dass die zuständige Sozialministerin diese in der Weiterentwicklung der Beratungslandschaft entsprechend berücksichtigen wird. Wir distanzieren uns allerdings davon, diese Petition lediglich als Aufhänger für eine Diskussion über den Strafvollzug zu benutzen.
Meine Damen und Herren, der weitere Inhalt des Antrages bleibt allerdings hinter den Feststellungsanträgen zurück. Somit wird die CDU-Landtagsfraktion diesen Antrag ablehnen, genauso wie den Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir vertreten da eine etwas andere Auffassung. Opferschutz funktioniert am besten, wenn man die Täter möglichst lange und gründlich kaltstellt.
Wenn sie Gefängnismauern und Gitterstäbe zwischen sich und den Tätern wissen, müssen die Opfer keine Angst haben. Denn dass irgendwelche Therapien bei den Tätern anschlagen, darauf können die Opfer nicht vertrauen, und auch nicht darauf, dass irgendwer die Verantwortung übernimmt, wenn die Kriminellen doch wieder rückfällig werden trotz aller Therapien.
Sachverständige, Gutachter, Richter, erst recht Politiker, die sind dann alle plötzlich abgetaucht, erklären sich für unzuständig und sagen: Na ja, der hat da wieder zugeschlagen, das Restrisiko muss die Gesellschaft hinnehmen. Zurücktreten wird da keiner.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Dann war da doch Herr Wieschke, Spitzenkraft aus Thüringen. – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)
Zwar wurde jetzt gerade die Höchststrafe für den Versuch, sich kinderpornografisches Material zu besorgen, auf drei Jahre erhöht oder soll erhöht werden laut Gesetzentwurf, das Problem sind aber die Mindeststrafen, an denen sich viele Gerichte leider mit Vorliebe orientieren. Beim sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen beträgt die Mindeststrafe gerade mal drei Monate Gefängnis.