Protocol of the Session on September 18, 2014

Lehrer, Stichwort „Odenwaldschule“ –

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ach, das kommt noch, das Plädoyer für die Todesstrafe?!)

damit beschäftigen wir uns ja heute noch, Herr Brodkorb weiß auch, was gemeint ist –, und Priester, die ihnen anvertraute und ihnen vertrauende Jugendliche sexuell missbrauchen und sich dabei in besonders verwerflicher Weise der Autorität ihrer Ämter bedienen, können sehr billig davonkommen. Eine dermaßen geringe Strafe kann auch noch zur Bewährung ausgesetzt werden. Das ist kein Opferschutz, das ist Täterverwöhnung und Täterermutigung. Zumindest, und jetzt kommt der Vorschlag, bei Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche muss Bewährung generell ausgeschlossen werden, das kann es gar nicht geben.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Ich erinnere an die neue, relativ neue BGH-Linie bei Steuerhinterziehung. Früher gab es fast immer Bewährung, egal wie viel man hinterzogen hatte. Dann hat der BGH gesagt, bei 1 Million gibt es im Regelfall keine Bewährung mehr. Und was ist schon die Hinterziehung von 1 Million Euro, verglichen mit dem Missbrauch eines Kindes?! Reinste Kleinkriminalität. Das heißt, wenn Leute, die 1 Million Euro hinterzogen haben, ins Gefängnis gehen, dann soll jeder, der sich in irgendeiner Weise an einem Kind vergriffen hat, auch ohne Bewährung ins Gefängnis gehen.

Genauso unakzeptabel: sechs Monate Gefängnis Mindeststrafe für sexuellen Missbrauch von Kindern, zwei Jahre Gefängnis für den schweren Missbrauch von Kindern, was auch noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Erst wenn das Kind stirbt, beim sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge, drohen immerhin zehn Jahre Mindeststrafe, wobei aber selbst da die Möglichkeit besteht, nach Verbüßung von zwei Dritteln die Reststrafe zu erlassen und Bewährung zu gewähren. Wer das akzeptiert, lächerliche sieben Jahre Gefängnis für ein totes und missbrauchtes Kind, sollte besser nicht von Opferschutz reden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Zusätzlich genießen die Täter natürlich auch noch einen sehr großzügigen Datenschutz plus Persönlichkeitsrechte. Das läuft in den USA anders und besser, auch wenn da vieles schlechter ist als bei uns, aber nirgendwo ist alles schlecht,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sie loben die USA?! Das ist ja unglaublich!)

und die USA haben da ein wesentlich besseres Konzept. Wer dort wissen will, ob in seiner Nähe verurteilte Sexualstraftäter leben, kann sich die nötigen Informationen ganz leicht beschaffen, Beispiel: Der Bundesstaat Maine bietet im Internet ein entsprechendes Register an. Man geht auf die Seite „Maine Sex Offender Registry“, dort muss man mit einem Klick eine Vereinbarung, ein Agreement, akzeptieren, dass einen mit Recht darüber belehrt, dass das Register allein der Information und dem Schutz der Bürger dient und Straftaten gegen diese entlassenen, ihre Strafe verbüßt habenden Kriminellen natürlich verfolgt werden. Das ist kein Aufruf zum Lynchen, aber die Leute sollen wissen, wo Sexualstraftäter wohnen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Wenn man dieses Agreement akzeptiert hat, dann hat man Zugang zur Seite, sucht sich eine Stadt aus, in der man wohnt, sagen wir mal, Bangor in Maine. Da kommt dann ein alphabetisch geordnetes Register aller dort wohnenden verurteilten Sexualstraftäter mit Foto, mit Wohnadresse, mit Adresse des Arbeitsplatzes – und das ist weltweit so. Warum? Weil die USA sagen, zu den Opferrechten und zum Opferschutz gehört auch das Recht der Opfer auf Information, Information darüber, wer Gefährliches in ihrer Nähe lebt. Damit gemeint sind auch konkrete Opfer, die wissen müssen, ob derjenige, der ihnen Gewalt angetan hat, vielleicht in ihrer Nähe wohnt.

Das geht bei uns, in der glorreichen Bundesrepublik Deutschland, nicht. Dort kann der Täter in die Nachbarschaft ziehen, man hat keine Ahnung, weil der komplett geschützt ist: Datenschutz, Persönlichkeitsrechte. In den USA geht das nicht. Dort meint man, dass besonders das Begehen von Sexualgewaltdelikten Folgen für die Täter haben muss, die über eine Gefängnisstrafe hinausgehen, nämlich dass für den Rest ihres Lebens jeder weiß, was sie getan haben. Damit müssen sie eben leben, mit dieser Konsequenz müssen sie zurechtkommen. Dann hätten sie die Taten lassen müssen, weil der Schutz der Opfer vorgeht vor der Verwöhnung der Täter.

Und was immer man über die USA sagen mag, das ist jedenfalls ein nachahmenswertes Konzept, das sollten wir bei uns auch einführen und diesen lächerlichen Wildwuchs in Hinsicht von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten zugunsten von Gewalttätern und Sexualstraftätern schleunigst abhaken.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mal abgesehen von der Fraktion auf der Fensterbank bin ich froh darüber, dass wir …

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Nicht auf der Fensterbank.)

An der, Entschuldigung, aber egal, wo sie sitzen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber draußen auf der Fensterbank wäre auch nicht schlecht.)

sie sitzen da zu viel und umsonst.

(Beifall Thomas Krüger, SPD)

Ich hoffe, dass wir die Auffassung, die Herr Andrejewski hier zum Ausdruck gebracht hat, alle nicht teilen, sondern im Gegenteil, dass wir der Auffassung sind,

(Udo Pastörs, NPD: Früher freilassen.)

dass Täterarbeit der beste Opferschutz ist

(Zuruf vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Richtig.)

und wir uns dem auch weiter widmen sollten.

Ich bin schon sehr überrascht über die Debatte. Erst mal möchte ich mich bedanken, dass sie sehr sachlich stattgefunden hat. Was mir allerdings ein bisschen, ich sage mal, nicht Kopfzerbrechen, aber mich ein wenig nachdenklich macht, ist, dass Sie auf der einen Seite das Anliegen unterstützen, auf der anderen Seite aber nicht mal bereit sind, den Antrag zum Beispiel in den Ausschuss zu überweisen.

Die Justizministerin hat zu Recht, glaube ich, in der letzten Rechtsausschusssitzung darauf hingewiesen, dass wir hier eine gesellschaftliche Verantwortung dafür haben, wie wir mit den Tätern umgehen, wie Opferarbeit stattfindet, wie die Wiedereingliederung, die Resozialisierung passieren soll. Sich alleine darüber mal zu verständigen, wie es denn ist, wenn die Täter oder die Insassen entlassen werden, wie schwer es für sie ist, Arbeit zu finden, welche Barrikaden vor ihnen aufgebaut werden, also da fängt es ja schon an, dass die Resozialisierung über Hürden gehen muss, die wir gemeinsam überwinden müssen. Und da können wir, denke ich, nicht auf den Strafvollzug gucken, so nach dem Motto: „Ihr müsst das alles regeln mit allen möglichen Instrumenten, die ihr zur Verfügung habt“, sondern da sind Vereine und Verbände, da ist jeder Einzelne in der Gesellschaft gefragt, diesbezüglich auch offen zu sein, damit der Täter oder der Haftentlassene nicht wieder zum Täter wird.

Also ich habe versucht, den Opferschutz mal in seiner Geschichte darzustellen, und ich glaube schon, Herr Suhr, dass wir da ein Stück weit in der Bundesrepublik vorangekommen sind. Ich begrüße zumindest, dass erst mal Prüfaufträge da sind. Alleine schon, das zu prüfen, ist ja erst mal ein Hinweis, dass man ein Problem erkannt hat. Natürlich würde ich mir wünschen, dass beschlossen würde, dass das und das geändert wird. Aber dass ein Diskussionsprozess in Gang gebracht wird über Forderungen, die schon lange im Raum gestanden haben, die politisch so lange auch nicht aufgenommen worden sind, das, glaube ich, ist ein Fortschritt. Ich denke einfach, dass man das auch ernst nehmen sollte.

Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck und ich hoffe, dass das nicht so ist, einerseits unterstützen Sie das, was wir gesagt haben, andererseits haben Sie vielleicht Angst, dass wir im Haushalt mehr finanzielle Mittel brauchen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Einerseits und andererseits, das sagte ja schon der Genosse Lenin.)

Und das ist es auch, genau davor haben Sie Angst. Die psychosoziale Prozessbegleitung, Frau Kuder, die kostet

Geld, und wir wissen, wie schwierig es ist, Fachleute ins Land zu holen. Da brauchen wir uns doch nur anzugucken, wie die Resonanz gewesen ist, als die Ausschreibungen erfolgt sind. Und wir wissen auch, dass wir zu wenig Psychologen im Land haben und wir diesbezüglich Geld in die Hand nehmen müssen. Ich glaube, bei der Anhörung wurde nicht gesagt, dass die Wohngruppenförderung sinnlos ist, sondern dass sie festgeschrieben werden soll. Das war der Kritikpunkt, der dort geäußert wurde, und dass das, was im Gesetz drinstand, eben einfach zu locker war, so nach dem Motto „kann“, dass es also keine Verbindlichkeit hatte.

Diesbezüglich bin ich fest davon überzeugt und dazu stehe ich auch: Unsere Vollzugsgesetze, die wir erlassen haben, sind eine gute Grundlage, aber sie müssen weiterentwickelt werden, sie müssen zu Recht ausfinanziert werden und müssen auch einklagbar sein. Das sind sie eben nicht, da steht eben nicht drin, dass die Insassen ein Recht auf Arbeit haben: Sie können arbeiten. Sie wissen alle, wie die Situation ist, dass wir zu wenige Arbeitsplätze haben. Auch da gilt es, in der Gesellschaft dafür zu werben, dass den Insassen Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden und vieles andere mehr. Also insoweit glaube ich und bin fest davon überzeugt, wenn wir über die parteipolitischen Grenzen hinaus dieses Thema ernsthaft betrachten wollen, dann sollten wir gemeinsam dieses Problem angehen und vielleicht auch im Rechts- und Europaausschuss weiter daran arbeiten. Ich bin fest davon überzeugt, dass unser Antrag eine gute Grundlage dafür wäre.

Was die Zusammenarbeit oder die Onlinepetition betrifft: Ja, wir haben die Onlinepetition mit aufgenommen. Ich habe in meiner Rede, Herr Texter, ganz deutlich gesagt, dass das hauptsächlich Sachen sind, die im Sozialministerium geklärt werden müssen, also Aufgaben des Sozialministeriums sind. Selbstverständlich erwarte ich, dass die Ministerien, die für den Opferschutz verantwortlich sind, auch zusammenarbeiten. Ich denke, dass wir in der letzten Legislaturperiode mit einem konkreten Beschluss dafür eine gute Grundlage geschaffen haben und dass die beiden Ministerinnen, die dafür zuständig sind, das auch ernst nehmen.

Dass wir sie mit aufgenommen haben, hängt auch damit zusammen, auf diese Onlinepetition aufmerksam zu machen und sie damit zu unterstützen, weil ich denke, von dem, was da gefordert wird, kann niemand sagen, dass es nicht zu Recht gefordert wird. Insoweit zu den Argumenten, die Sie hier zum Ausdruck gebracht haben.

Lassen Sie mich noch ganz kurz etwas sagen zu den Änderungsanträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich denke, dass eine Abstimmung der Einzelpunkte erfolgen wird. Wir übernehmen den Punkt 3 zum Punkt 3, Entschuldigung, den Punkt 3 unter Ziffer II der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich hoffe, dass wir an diesem Thema weiterarbeiten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Frau Borchardt, Sie haben sich nicht eindeutig geäußert. Wollen Sie jetzt zum Änderungsantrag eine Einzelabstimmung oder möchten Sie zum Antrag eine Einzelabstimmung?

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Zu den Punkten, die die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN … – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Zum Änderungsantrag oder zum Antrag?

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Nein, zum Änderungsantrag, getrennt abstimmen.)

Zum Änderungsantrag.

Und Herr Jaeger möchte eine getrennte Abstimmung zum Antrag?

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Genau.)

Ah ja, gut.

Jetzt ist noch mal Redezeit beantragt worden für die Fraktion der GRÜNEN. Der Abgeordnete Herr Suhr hat das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht nur darum, dass ich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – das habe ich in meinem Redebeitrag versäumt, ich bitte um Entschuldigung – unter Ziffer I die Punkte 1, 2 und 3 einzeln abstimmen lassen möchte, für den Fall, dass unser Änderungsantrag, was ja abzusehen ist, keine Aufnahme findet. – Danke schön.

(Beifall Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Peter Ritter, DIE LINKE: Die Hoffnung stirbt zuletzt.)

Also ich schließe die Aussprache.