Für die Kolleginnen und Kollegen, die aus der Linksfraktion stammen: So kann man in dieser Schrift von Karl Marx zur Kritik des Gothaer Programms von 1875 nachlesen, da sagt er ungefähr, so funktioniert Gerechtigkeit: nicht, dass ich alle gleich behandele, sondern die Unterschiede ausgleichend berücksichtige.
Jetzt noch zu dem – das ist ein schwerwiegender Vorwurf, Frau Berger –, dass das ein Rechtskonflikt sein dürfte. Ich darf Ihnen versichern, dass das Justizministerium als das dafür zuständige Ministerium im Rahmen der Ressortbefassung oder der Ressortanhörung diese verfassungsrechtlichen Bedenken, Frau Berger, diese verfassungsrechtlichen Bedenken, die Sie geäußert
Allerdings irren Sie sich mit dem Hinweis darauf, dass durch die Veränderung der Berechnung der Schülerkostensätze eine rückwirkende Belastung eintritt. Und wissen Sie, warum? Da empfehle ich die Lektüre des Artikels 3. Da werden Sie nämlich sehen, dass das Schulgesetz die Privatschulkostensatzverordnung 2014/15 außer Kraft setzt mit Inkraftsetzen des Gesetzes. Das heißt, diese Verordnung gilt bereits. Die ist bereits geltendes Recht und unterscheidet sich hinsichtlich der Schülerkostensätze materiell in nichts vom Gesetz selbst. Also wird da überhaupt gar keine materielle Änderung vorgenommen, sondern eine formelle, dass es nicht mehr in der Verordnung steht, sondern im Gesetz. Also gibt es auch keine rückwirkende Belastung. Das ist jedenfalls die Einschätzung des Justizministeriums, die ich sehr plausibel finde. Insofern dürfte es das Problem nicht geben.
dass die geplante Schulgesetzänderung eine Schlechterstellung gegenüber dem Zustand von vor zwei Jahren ist?
Nein. Erstens ist es so, dass man ja in der Zukunft keine rückwirkende Schlechterstellung machen kann.
Ich glaube, das ist logisch unmöglich. Jedenfalls in meiner Welt kann ich nicht mit Blick in die Zukunft etwas in der Vergangenheit schlechterstellen. Das schaffe ich nicht. Diese fachliche Einschätzung, die Sie gerade dargelegt haben, teile ich nicht, und ich würde auch gern gleich erläutern, warum, denn das war mein nächster Punkt.
Da sagen Sie, Frau Berger, man muss kein Matheass sein, um das alles zu verstehen. Entschuldigen Sie, ich glaube manchmal wäre es besser, man wäre eins, um das durchzurechnen.
Zunächst mal könnte dem ersten Anschein nach das passieren, wovon Sie reden. Das 50-Millionen-Paket zieht sich mit einer gewissen Verzögerung ins System
und das Ganze könnte, wenn man alle anderen Faktoren vernachlässigt, zu einer Steigerung der Schülerkosten- sätze führen. Es gibt aber dämpfende Faktoren, wobei ich gleich sagen muss, dass Ihre Kleine Anfrage dazu für uns nicht beantwortbar ist, weil Sie sie so gestellt haben, dass wir sie nicht beantworten können, denn Sie haben uns gebeten, dass wir die Mehr- oder Minderausgaben bis zum Jahr 2020 berechnen. Das kann ich Ihnen schon deshalb nicht sagen, weil ich nicht weiß, wie die Tarifentwicklung bis 2020 sein wird. Also wundern Sie sich nicht, wenn die Antwort sein wird: Das können wir leider nicht berechnen, was Sie uns da fragen.
Es gibt neben diesem 50-Millionen-Paket, Frau Berger, auch noch kostendämpfende Faktoren. Da gibt es mehrere, ich möchte nur zwei nennen. Der eine ist, ich weiß nicht, ob Ihnen das aufgefallen ist: Die Schülerzahl steigt. Wenn die Schülerzahl steigt, sinken die Schülerkosten- sätze proportional, weil unser Ausstattungssystem für die Schulen eine lineare Funktion ist, wo M größer null ist, falls jemandem das etwas sagt. Das heißt, wir haben einen Sockel …
Dann wissen Sie es ja. Dann wissen Sie ja, dass sich, wenn N steigt, ein kleinerer Teil von M auf N verteilt und dementsprechend die Schülerkostensätze sinken.
Im Übrigen wird das im nächsten Jahrzehnt anders sein. Da wird die Schülerzahl wieder zurückgehen und dann setzt der umgekehrte Effekt ein. Und das ist genau der Grund, warum im Moment das Jahr 2022 der Evaluationszeitpunkt im Gesetzentwurf ist.
Das Zweite ist viel gravierender, das haben Sie selber angesprochen. Man kann das nur überschlägig machen. Ich darf daran erinnern – in der Beantwortung der Kleinen Anfrage werden Sie das wiederfinden –, Herr Weßler, der Sprecher der „Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen“, hat im Juni oder Juli, das erinnere ich nicht mehr, genau auf diesen Punkt hingewiesen, dass sich durch den Altersstrukturwandel in den Kollegien auch eine Kostenstrukturänderung ergibt – in der OZ nachlesbar oder bald in der Beantwortung der Kleinen Anfrage.
Sie wissen alle, dass im Öffentlichen Dienst Erfahrungsstufen gelten. Das heißt, je länger jemand im Dienst ist, desto höher ist die Erfahrungsstufe. Wenn ich mich recht entsinne, ist der Unterschied zwischen der Erfahrungsstufe eins und fünf 30 Prozent, das sind Riesenbeträge.
Wir werden bis zum Ende des Jahrzehnts etwa 3.000 neue Lehrer einstellen, und ich garantiere Ihnen, diese 3.000 Lehrer werden im Durchschnitt nicht 55 oder 60 Jahre alt sein. Die neuen Lehrer, die kommen, werden sich wahrscheinlich in dem Alter von 25 bis 30 bewegen. Dann steigen sie mit der niedrigsten Erfahrungsstufe ein, das heißt, es kommt in der Tat in dem System für 3.000 Kollegen – das sind etwa 30 Prozent – bei dem Erfahrungsstufenwechsel zu einer Dämpfung der Schülerkostensätze von maximal 9 Prozent, je nachdem, wie
sich das in anderer Form durchmischt. Dazu steigt die Schülerzahl, das heißt, die Schülerkostensätze sinken noch mal. Und wenn Sie dann das 50-Millionen-Paket danebensetzen, dann kann Ihnen heute keiner auf den letzten Cent sagen, ob sich das komplett ausgleicht. Aber die Wahrscheinlichkeit ist, nach allem, was wir bisher wissen, relativ hoch.
Jetzt sage ich Ihnen mal, was aus meiner Sicht der Vorteil des Modells ist, das wir entwickelt haben. Das gleicht diese ganzen Dinge aus, indem die Schülerkostensätze der Tarifentwicklung angepasst werden. Wir vermeiden dadurch zum Beispiel eines, was wir im letzten Schuljahr schon erlebt haben, nämlich sinkende Schülerkostensätze. Ich weiß nicht, ob Sie es wissen, dass der Schülerkostensatz für das Gymnasium um etwa drei Prozent gesunken ist, dass sich die Löhne gleichzeitig um über zwei Prozent erhöht haben und sich bei den Gymnasien der freien Schulen eine Finanzierungslücke von fünf Prozent aufgetan hat.
Indem wir jetzt die Schülerkostensätze durch die Tarifentwicklung fortschreiben, können wir den Schulen garantieren: Ihr habt nie wieder sinkende Schülerkostensätze, es sei denn, es gibt Lohnkürzungen im öffentlichen Dienst.
Man kann das ja alles unterschiedlich bewerten, Frau Berger. Man kann unterschiedlichen Zielstellungen eine unterschiedliche Wertigkeit und Bedeutung geben, das will ich gar nicht bestreiten. Aber ich sage mal, wenn ich Schulleiter wäre und ich hätte diese Garantie über meine Kostenentwicklung, da würde ich schon ruhiger schlafen, als wenn ich damit rechnen muss, dass ich in den nächsten drei Jahren zehn Prozent des Schülerkostensatzes verliere.
Meine herzliche Einladung an Sie ist, die Sachgründe, die dahinterstehen, miteinzubeziehen und nicht immer in dem verschwörungstheoretischen Handbuch Buchstabe A aufzuschlagen und zu glauben, dass hier wieder eine große Nummer am Start ist,
sich die Hexenmeister in den Ministerien verbündet haben, um hier wieder eine ganz große Show abzuziehen. Es geht um sachliche Entscheidungen, sachliche Hintergründe. Ich würde vorschlagen: Lassen Sie uns darüber einfach konstruktiv diskutieren!
In diesem Zusammenhang liegt mir daran, den Koalitionsfraktionen für ihre nicht nur konstruktive, sondern hoch kompetente und sehr schnelle
Arbeit an diesem Gesetzentwurf – denn das haben Sie ja gemeinsam erarbeitet – zu danken. Meine herzliche Bitte
wäre, dass wir auch im Ausschuss eine ähnliche Geschwindigkeit hinbekommen, damit wir für die freien Schulen möglichst bald Rechtssicherheit haben. In diesem Sinne herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mich noch mal zu einem speziellen Punkt äußern, weil der seit geraumer Zeit hier immer wieder eine Rolle spielt. Ich finde, man muss ihn nur einmal richtig erklären, damit man dann ein für alle Mal sagen kann, den brauchen wir nicht mehr weiter zu quälen.