Nach wie vor – und das möchte ich an dieser Stelle wiederholt und ausdrücklich betonen – erstreben wir ein bundeseinheitliches Bildungssystem und den damit verbundenen Schlussstrich unter die ständigen Änderungen in den Bildungsgesetzen der Länder. Einen entsprechenden Antrag hatten wir Ihnen bereits zu Beginn dieser Legislaturperiode vorgelegt. Sie gingen allerdings auf nicht ein Argument ein und lehnten den Antrag aufgrund Ihres Schweriner Irrwegs blindlings ab.
Da ich Sie jedoch nicht in Gänze für Lumpen halte, die nachgackern, was ihnen vorgegeben wird, habe ich nach wie vor die Hoffnung, dass in einigen von Ihnen die Erkenntnis reift, dass der Föderalismus im Bildungswesen die Ursache fast aller Probleme in dem Bereich ist.
Es mangelt an Verlässlichkeit für alle Beteiligten. Schüler, Eltern und Lehrer sind die Leidtragenden der ständigen Reform und Veränderung. Selbst was gut gemeint daherkommt, hinterlässt in der Regel negative Folgen. Tun Sie etwas für die kommenden Generationen und machen Sie sich mit uns für ein bundeseinheitliches Bildungssystem stark!
Was am allerwenigsten hilft, ist die Dramaturgie, welche Frau Berger Sitzung für Sitzung hier an den Tag legt, und sind diejenigen, die sich auch noch darauf einlassen.
(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Da war ja sogar Lüssow besser als bildungspolitischer Sprecher.)
Herr Abgeordneter Petereit, wir behalten uns vor, aufgrund der von Ihnen verwendeten Begriffe während Ihrer Rede zu prüfen, ob damit ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Landtages und die Würde des Hauses vorliegt. Wir werden Sie darüber informieren, wie diese Prüfung aus- fällt und dann gegebenenfalls Ordnungsmaßnahmen ergreifen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde Ihnen jetzt nicht noch einmal die Inhalte des Gesetzentwurfes vorstellen. Das haben, glaube ich, die Koalitionsfraktionen, auch die Opposition, ausreichend getan.
Ich würde gern auf einige Momente der Debattenbeiträge eingehen, zunächst auf den Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Kokert, der darauf hingewiesen hat, er hätte hier im Plenum bereits vor Monaten die Möglichkeit einer Schulgesetzänderung in Aussicht gestellt. Und er hat dann, glaube ich, den Fachbegriff „gezuckt“ verwendet, um zu beschreiben, wie der Minister damals darauf reagiert hätte. Herr Kokert, ich darf daran erinnern, ich habe genickt.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Ein Zucken muss durch die Regierung gehen.)
also im weitesten Sinne ist ein Nicken auch ein Zucken, aber es ist eben eine besondere Form des Zuckens.
(Vincent Kokert, CDU: Wir einigen uns darauf, ja. – Peter Ritter, DIE LINKE: Und die höchste Form ist ruckzuck.)
Das beantwortet auch die Frage, die, glaube ich, Frau Oldenburg gestellt hat, warum denn der Gesetzesentwurf ein Jahr nach den Urteilen oder nach den Debatten
kommt. Das ist genau das, was Herr Kokert auch in den Landtagsdebatten gesagt hatte, dass es zunächst darum geht, die Urteile umzusetzen und zu prüfen, welche Auswirkungen auf die Schulen bestehen, und je nachdem, was dabei herauskommt, muss man dann entsprechende Konsequenzen ziehen. Aber ohne die Sachlage und die Faktenlage zu kennen, kann ich keinen sachgerechten Gesetzesentwurf vorlegen.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Vincent Kokert, CDU – Marc Reinhardt, CDU: Ja, aber Frau Berger.)
Und ich möchte es in der Tat mal betonen, Frau Berger, man kann das ja immer von zwei verschiedenen Seiten sehen: Man kann sagen, etwa die Hälfte der Schulen hat mit Kappungen zu tun, wobei die manchmal sehr klein sind und bei manchen wieder sehr hoch. Also nicht jeder, der eine Kappung hat, hat viel Kappung. Ich kann aber auch von der anderen Seite draufblicken und sagen, ist ja interessant, dass die Hälfte der Schulen das nicht hat. Das heißt, …
Frau Berger, Entschuldigung, ich habe Ihnen doch auch zugehört. Sie müssen mir natürlich nicht zuhören, Sie dürfen dazwischenreden als Abgeordnete.
Man kann eben auch umgekehrt die Frage stellen, wie es den anderen Schulen gelingt, etwa der Hälfte der freien Schulen, das anders zu organisieren. Und jetzt wird es interessant. Interessant wird es nämlich, wenn man sich die Strukturen der freien Schulen ansieht. Beispiel Gymnasien: Wenn ich mich recht entsinne, haben wir sieben freie Gymnasien und nur eines hatte ein Kappungsproblem.
Ganz anders war es bei den Förderschulen. Dort haben wir elf und ich glaube, sieben oder acht hatten eine Kappung, also die überwiegende Mehrheit. Die Schulträger haben uns, finde ich, plausibel deutlich gemacht, dass wir dort bisher kein Schulgeld hatten für die Eltern und die Kinder, durch die Umsetzung dieser Verwaltungsgerichtsurteile dies droht. Dann hat die Koalition – im Übrigen voller Demonstration – intern miteinander gesprochen, weil es da schon Gespräche mit Trägern freier Schulen gab, die darauf hingewiesen haben, dass wir, wenn wir gemeinsam ein inklusives Schulsystem entwickeln wollen, nicht ernsthaft darüber nachdenken können, Schulgeld an Förderschulen für Kinder mit geistigen oder Schwerstmehrfachbehinderungen zuzulassen. Das funktioniert einfach nicht, das ist unzumutbar – ethisch, politisch.
Wenn man aber sagt, das möchte man nicht zulassen, dann hat man die Konsequenz, dass man das Gesetz ändern muss, aber so, dass es nicht willkürlich ist. Deswegen müssen Sie für alle Schulen und alle Schularten die Regeln ändern. Sie können nicht für die eine Schule
Soweit also zum Grund, warum es in der Tat länger gedauert hat. Aber schauen Sie noch mal in die Reden rein, wir haben genau das angekündigt,
dass die Auswirkungen nicht akzeptabel sind, auch eine Gesetzesänderung infrage kommt. Ich darf aus der Werkstatt vielleicht ja mal berichten.
Wenn es so ist, dass Sie alle Schulen gleichbehandeln wollen, warum bekommen dann nur die Förderschulen in freier Trägerschaft Geld zurückerstattet, das die Kürzungen ausmachte, aber die anderen Schulen nicht?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich glaube, es gibt den guten Rechtsgrundsatz „Gleiches ist gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln“. Nach meiner Kenntnis ist es so, dass ausschließlich die Förderschulen, die freien Förderschulen, bisher kein Schulgeld erheben, alle anderen schon. Genau dieses Merkmal soll aufrechterhalten bleiben und deswegen ist diese scheinbare Ungleichbehandlung zur Gleich- behandlung im Sinne Ungleicher notwendig rechtlich.