Protocol of the Session on July 2, 2014

der Staat macht sich auf der einen Seite für einen Nichtraucherschutz stark, Herr Müller, ist andererseits aber zwingend auf die Einnahmen aus der Tabaksteuer angewiesen. Das ist ein Widerspruch. Ich kann nicht auf der einen Seite die Bürger dazu aufrufen, nicht zu rauchen, und auf der anderen Seite ist der Staatshaushalt zwingend auf die Einnahmen aus der Tabaksteuer angewiesen. Das ist im Grunde eine erbärmliche Haltung der politischen Ebene.

Die Kneipenbesitzer, es ist zum Teil angesprochen worden, müssen allein aus Existenznöten zivilen Ungehorsam leisten, weil sich in ihren Kneipen die Akzeptanz in Bezug auf dieses Gesetz seit Einführung des Gesetzes massiv reduziert hat. Wir werden der Entfristung des Gesetzes aus diesen Gründen nicht zustimmen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Barlen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern 2007 als eines der ersten Bundesländer in Deutschland ein Nichtraucherschutzgesetz vorgelegt hat. Damit sind wir dieser Bewegung vorangegangen. Das war ein sehr begrüßenswerter Umstand. Heute kann man sagen, dass das eingetreten ist, was viele am Anfang nicht glauben wollten: Rauchfreiheit ist zu einem akzeptierten Normalfall geworden

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Nein.)

und – sehr große Überraschung – auch das Essen und die Getränke

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist auch in Ordnung.)

schmecken teilweise sogar besser, wenn sie nicht direkt neben dem Aschenbecher serviert werden.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja ohne Frage. – Zuruf aus dem Plenum: Das hängt vom Essen ab.)

Das hängt stark vom Essen ab, genau.

Dieser erfreuliche Umstand darf aber natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich das Rauchen und der Nichtraucherschutz nach wie vor in einem gesellschaftlichen Spannungsfeld befinden. Frau Ministerin Hesse ist bereits darauf eingegangen. Auch beim Rauchen – ich glaube, darüber sollten wir uns unterhalten, Frau Gajek hat es ein klein wenig angetextet – geht es ein Stück weit um eine auf die eigene Person bezogene Entscheidungsfreiheit, in diesem Fall die Freiheit, sich selbst zu schädigen. Vor allem geht es beim Rauchen aber um eine sehr, sehr große Verantwortung: Verantwortung gegenüber geborenen und ungeborenen Kindern,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auch anderen Menschen gegenüber.)

Verantwortung gegenüber Jugendlichen, Verantwortung auch erwachsenen Nichtrauchern gegenüber, das ist klar. Das Nichtraucherschutzgesetz, meine verehrten Damen und Herren, hat sich in unseren Augen genau in diesem Sinne bewährt.

Es hat auch zur Prävention beigetragen. Glücklicherweise ist gerade bei den jungen Menschen ein sehr deutlicher Rückgang beim Tabakkonsum zu verzeichnen. Auch die restriktivere Ausstattung von Zigarettenautomaten und das den TV-, Film- und Hörfunkbereich betreffende Verbot von Tabakwerbung wirken positiv.

Das reicht uns als SPD-Fraktion in der Koalition mit der CDU nicht. Wir wollen als Land, unter anderem durch die finanzielle Unterstützung der Suchtberatungsstellen, weiterhin stark dafür eintreten, dass noch mehr Menschen in unserem Bundesland das Rauchen aufgeben beziehungsweise

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gar nicht erst anfangen.)

gar nicht erst anfangen, genau.

Ich habe eine sehr talentierte Souffleuse hier in der ersten Reihe, das ist hervorragend.

Meine Damen und Herren, so viel also zum Bereich der Prävention und der Vermeidung. Volljährigen Menschen jedoch ein zweifellos selbstschädigendes Verhalten grundsätzlich verbieten zu wollen, halte ich für ein einigermaßen aussichtsloses Unterfangen. Da müssen wir uns nur mal die ganz vielen, teilweise sehr kreativen Ausweichbewegungen zu allen Zeiten irgendwelcher Prohibitionen anschauen. Was wir aber verbieten und was wir eindämmen können und auch eindämmen und verbieten müssen, ist die Schädigung unbeteiligter Dritter, also der Kinder, der Jugendlichen, der nicht rauchenden Erwachsenen. Das machen wir schon immer so bei dem Thema – na, nicht schon immer, aber sehr lange –, bei dem Thema „Alkohol im Straßenverkehr“, also Stichwort „Promillegrenze“. Das machen wir auch so im Bereich des Nichtraucherschutzes.

Ich freue mich in der Tat sehr darüber, dass das Nichtraucherschutzgesetz auch in unserem Bundesland eine

so gute Wirkung erzielt hat. Die Gruppe der Raucher wird immer kleiner. Heute haben Nichtraucher und übrigens auch solche Raucher, die nicht immer unter Volldampf arbeiten müssen, die Möglichkeit, öffentliche Gebäude inklusive Krankenhäuser, Hochschulen aufzusuchen, im Restaurant zu essen, in eine Diskothek zu gehen und vieles mehr, ohne faktisch gezwungen zu sein, den schädlichen Rauch anderer Menschen einatmen zu müssen. Auch das Rauchverbot in Kindertagesstätten, in Schulen und im öffentlichen Personennahverkehr ist ein entsprechend richtiger Schritt – kein komplettes Verbot des Rauchens an sich, sondern die Schaffung sehr umfassender rauchfreier Zonen für die freie und gesunde Entfaltung von Nichtrauchern in allen Lebens- und in fast allen Arbeitsbereichen! Da sage ich „fast“, weil ich natürlich auch ganz kurz auf die Debatte um die sogenannten Eckkneipen beziehungsweise die abgetrennten Raucherbereiche eingehen möchte.

Ich persönlich halte es faktisch für schwer möglich, in unserem Bundesland vollständig zu verhindern – also nicht gesetzlich zu regeln, das halte ich für möglich, aber vollständig zu verhindern, das hat Frau Hesse ja in ihrem Vortrag auch so zum Ausdruck gebracht –, dass sich Menschen zum Rauchen und in dem Zusammenhang übrigens auch zum Trinken versammeln. Ministerin Hesse hat sozusagen auf die Ausweichbewegungen in anderen Bundesländern hingewiesen. Auch in solchen Bundesländern mit einer ganz strikten Regelung gibt es Ausweichbewegungen. Da werden Schlupflöcher gesucht, beispielsweise die Gründung entsprechender Raucherklubs. Auch in diesen Raucherklubs arbeiten am Ende im Zweifel Menschen, die sich dort keinen völlig rauchfreien Arbeitsplatz aussuchen dürfen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber nichtsdestotrotz kann man ja anfangen, auch mit den anderen Sachen.)

Meine Damen und Herren, seit dem Nichtraucherschutzgesetz ist der absolute Großteil der Gastronomie – und darum geht es ja in allererster Linie, wenn wir heute an dieser Stelle über Rauchbelastung am Arbeitsplatz sprechen –, ist also der absolute Großteil der Gastronomie rauchfrei und daher auch ein potenzieller Arbeitsplatz für solche Beschäftigte, die das Recht auf eine rauchfreie Umgebung haben.

Ich möchte kurz auf einen natürlich berechtigten Hinweis von Frau Gajek eingehen. Was vielleicht vielversprechender wäre – darüber können wir uns auch gern unterhalten –, ist, in diesem Zusammenhang noch einmal über eine bundesweite Regelung im Sinne eines für alle Länder einheitlichen Nichtraucherschutzes über das Arbeitsrecht nachzudenken.

Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich sagen: Die Entfristung der bestehenden Regelung ist richtig. Die in meinen Augen wirklich größte Herausforderung beim Nichtraucherschutzgesetz ist nämlich nicht, wie so oft, die gesetzliche Grundlage, sondern es gibt Probleme beim Vollzug und auch, wo nötig, Probleme bei der Kontrolle.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gibt es doch jetzt schon.)

Die Kommunen müssen tatsächlich den Mut und auch die Möglichkeiten aufbringen, dem Großteil ihrer nicht

rauchenden Bevölkerung ein selbstbestimmtes und entsprechend rauchfreies Leben auch im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Wenn sich dann herausstellt, dass bestimmte wenige Bars und bestimmte wenige Diskotheken immer wieder und teilweise auch offensichtlich konsequent und billigend gegen diese Auflagen verstoßen, dann müssen alle Möglichkeiten der Kontrolle und der Sanktionen ausgeschöpft werden. Mein Eindruck ist tatsächlich – und an dieser Strecke sollten wir auch dranbleiben –, dass es an der einen oder anderen Stelle noch deutlich Luft nach oben gibt.

Meine Damen und Herren, neben denjenigen, denen die Regelungen nicht weit genug gehen, gab und gibt es natürlich auch solche, die die Regelungen als zu weitgehend brandmarken. Hier sei gesagt, dass sich anfängliche große und sehr ernsthafte Befürchtungen zum Nichtraucherschutzgesetz – insbesondere vom Hotel- und Gaststättenverband vorgebracht – absolut nicht bestätigt haben.

Die prognostizierten Umsatzeinbußen und die Schließungen im gastronomischen Bereich sind ausgeblieben, was übrigens auch daran liegen könnte, dass die tatsächlich viel größere Gruppe der nicht rauchenden Konsumentinnen und Konsumenten nun deutlich mehr Lust verspüren, in einer rauchfreien Umgebung auszugehen und auch Geld auszugeben. Das haben auch die Stellungnahmen der Verbandsanhörung gezeigt, die ein entsprechend positives Votum abgegeben haben. Deshalb ist es richtig, das Gesetz in seiner jetzigen Form beizubehalten und zu entfristen. Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/2926.

Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/3089 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksa- che 6/2926 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2926 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Ältestenrat bestand Einvernehmen, den Tagesordnungspunkt 17 sowie den Tagesordnungspunkt 14 in der 71. Sitzung in der genannten Reihenfolge am Schluss der heutigen Tagesordnung aufzurufen, sofern es der zeitliche Rahmen zulässt. Weiterhin hat sich der Ältestenrat darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt 33 zu einem früheren Zeitpunkt als in der Tagesordnung ausgewiesen aufzurufen. Dieses wird Ihnen zu gegebener Zeit kurzfristig mitgeteilt. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.

Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern (Abgeordnetengesetz Mecklenburg-Vorpommern) , Druck- sache 6/2838.

Gesetzentwurf der Fraktion der NPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg- Vorpommern (Abgeordnetengesetz Mecklenburg-Vorpommern – AbgG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/2838 –

In der 65. Sitzung des Landtages am 9. April 2014 ist die Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Andrejewski.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Diäten in Mecklenburg-Vorpommern liegen im Augenblick exakt bei 5.511 Euro im Monat – brutto, wie ich hinzufügen möchte. Steuern gehen davon ab, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung nicht, es sei denn, man macht das freiwillig, also 5.511 Euro brutto.

(Thomas Krüger, SPD: Auch für Sie!)

Die Frage ist,

(Torsten Renz, CDU. Haben Sie eine Arbeitslosenversicherung, freiwillig? Sagen Sie doch mal was dazu!)

die Frage ist: Aus welchen Gründen könnte man damit unzufrieden sein? Was könnte einen dazu bringen, zu sagen,

(Thomas Krüger, SPD: Wie viel Rentenbeiträge zahlen Sie denn?)