Protocol of the Session on April 10, 2014

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung und hierzu bitte ich den Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 10 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Guten Morgen!

10. Warum liegt der in der Landtagssitzung am

23. Mai 2012 angekündigte Integrierte Landes- verkehrsplan noch nicht vor beziehungsweise für wann ist die Vorlage geplant?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Meine Damen und Herren!

Lieber Herr Jaeger, vielen Dank für die Frage. Ich bemühe mich gern, sie ein Stück weit auf der Grundlage dessen, was wir auch schon im Energieausschuss in dieser Frage erörtert haben, zu beantworten. Ich hatte damals, bereits am 5. März, im Energieausschuss bei einem ähnlichen Kontext oder bei einer ähnlichen Frage darauf hingewiesen: Ziel im Hause ist es zurzeit, den Entwurf des Integrierten Landesverkehrsplanes Ende des Jahres den Gremien des Landtages zuzuleiten. Dabei gehe ich davon aus, auch wenn der Integrierte Landesverkehrsplan ein Konzept der Landesregierung ist, dass der Landtag ihn gleichwohl nicht nur zur Kenntnis nehmen möchte, worauf die Frage abstellt, sondern dass er ihn, nachdem die Landesregierung ihn beschlossen hat, sicherlich auch in den Gremien einer Diskussion zuführen will.

Ich biete ausdrücklich an, das gilt für die Mitglieder des Energieausschusses, das habe ich dort hoffentlich getan, tue es aber hier gern auch noch mal, dass wir den Entwurf, auch wenn er zu dem Zeitpunkt noch im Entwurfsstadium ist, zum Jahresende parallel zur Verbandsanhörung und zur Öffentlichkeitsbeteiligung geben und das erste Mal dem Energieausschuss zuleiten, sodass wir schon die Inhalte eines noch im Entwurfsstadium befindlichen Plans gemeinsam diskutieren können. Das wäre eine Überlegung, aber auch das würde sicherlich erst im vierten Quartal denkbar sein.

Sie fragen, warum es deutlich später ist als das, was mal avisiert war. Ich würde gern versuchen, ähnlich wie im Energieausschuss drei Gründe zu benennen, die nach meiner Einschätzung diese zeitliche Verzögerung nachvollziehbar machen:

Erstens. Der Koalitionsvertrag, der diesen Integrierten Landesverkehrsplan ausdrücklich vorsieht, hat uns zugleich vorgegeben – was sehr sinnvoll ist, ich will da gar keine Fragen aufkommen lassen –, dass wir ihn auf der Basis einer Verkehrsprognose für das Land aufstellen mögen. Da stand zunächst im Raum, wir nehmen ganz, ganz viel Geld in die Hand, einen fünf- bis sechsstelligen Betrag, um sie selbst anfertigen zu lassen. Allerdings hat das Bundesverkehrsministerium angeboten, uns die Landeszahlen, und zwar spezifiziert auf die Landeszahlen aus der dort angefertigten Prognose, die der Bund ohnehin für den Bundesverkehrswegeplan aufstellen musste, kostenlos und entsprechend runtergebrochen zur Verfügung zu stellen. Noch mal: Das erspart Landesmittel in fünf- bis sechsstelliger Höhe. Wir hielten das für sehr opportun, auf dieses Angebot einzugehen.

Die Zahlen waren zunächst für Ende 2013 angekündigt, sind aber unter anderem auch wegen des Mikrozensus und der Klagen, die anhängig sind, noch nicht bereit- gestellt. Wir gehen davon aus, dass wir Ende des Monats, so zumindest hat es das Bundesverkehrsminis- terium angekündigt, über die Zahlen verfügen, werden sie dann aber erst einarbeiten müssen und auch das wird noch mal einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus haben wir den klaren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, diesen Integrierten Landesverkehrs

plan in einem intensiven Dialog mit Kommunen, mit Verbänden, aber auch mit interessierten Bürgern aufzustellen. Das ist getan worden insbesondere in umfangreichen acht Werkstattgesprächen, die eine völlig neue Form – aus der Sicht unseres Hauses zumindest – eines solchen Dialoges abbilden. Das achte Werkstattgespräch hat erst Ende Januar dieses Jahres stattgefunden.

Die Ergebnisse müssen ausgewertet werden, und zwar nicht nur dieses achten Werkstattgespräches, sondern auch der davor. Und das, was uns dort an Ideen, an Erkenntnissen zugetragen worden ist, ist offen eingestanden auch weit über das hinausgegangen, was wir zunächst angenommen hatten, sodass auch das noch mal richtig Zeit in Anspruch nimmt.

Einzelne Teilbeiträge des Landesverkehrsplans, die nicht unerheblich auch auf diesen Werkstattgesprächen beruhen, die neue Instrumente einführen, die Instrumente verändern werden, wollen wir dann im Übrigen auch mit den Teilnehmern dieser Werkstattgespräche rückkoppeln, weil das aus unserer Überzeugung ein Stück weit eine Transparenzfrage und eine Fairnessfrage ist, wenn wir deren Ideen aufgreifen, dass wir mit denen noch mal ins Gespräch kommen: Haben wir eure Idee aus eurer Überzeugung richtig wiedergegeben und umgesetzt? Diese intensive und frühzeitige Bürgerbeteiligung ist nach unserer Überzeugung ein echtes Erfolgsmodell, hilft uns sehr, aber es hat einen Haken: Es kostet deutlich mehr Zeit, als wir gedacht haben.

Und zu guter Letzt, das habe ich im Energieausschuss schon mit der Bitte um Nachsicht angebracht: Wir haben – ich glaube, richtigerweise – ein Landespersonalkonzept, wo wir versuchen, mit Finanzen klarzukommen. Das hat aber natürlich auch den Nachteil, dass wir über einen begrenzten Personalstamm verfügen. Der Integrierte Landesverkehrsplan nimmt zurzeit die Verkehrsabteilung beinahe vollumfänglich in Anspruch und im Übrigen auch Ressourcen aus anderen Ab- teilungen, die zuarbeiten. Ich will gerne dafür werben, dass die Kolleginnen und Kollegen gleichwohl das normale Tagesgeschäft en gros nebenher haben. Das ist der Schnaps obendrauf. Von daher müssen wir auch ein bisschen achtgeben, dass die Personalressourcen gleichwohl damit klarkommen.

Das Jahresende ist fest im Visier. Ich bitte um Nachsicht, aber ich hoffe, dass die drei Gründe nachvollziehbar darlegen, warum sich das sicherlich deutlich länger zieht, als wir zunächst angenommen haben. – Herzlichen Dank für Ihre Frage.

Danke schön.

Vielen Dank, Herr Jaeger. Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und hierzu bitte ich die Abgeordnete Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 11 und 12 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Ministerin!

Guten Morgen!

11. Welche Aussagen kann die Landesregierung

bezüglich der Ausstattung, der inhaltlichen Ausrichtung der Werkstätten und der Finanzierungsgrundlagen für den kürzlich eröffneten Produktionsschulstandort Schwerin tätigen?

Sehr geehrte Frau Bernhardt, die Produktionsschule Westmecklenburg am Außenstandort Schwerin verfügt derzeit über drei Werkstatt- bereiche:

1. Gastronomie und Hauswirtschaft, inklusive einer

Cafeteria

2. Verkauf, Lagerlogistik und Service

3. Metall

Die Werkstattbereiche sind berufsadäquat ausgestattet. Die Finanzierungsgrundlage entspricht den Grundsätzen für die Förderung von Produktionsschulen im Land Mecklenburg-Vorpommern. Das bedeutet, bis zu 60 Prozent werden mit Mitteln aus dem ESF finanziert. Die verbleibenden mindestens 40 Prozent können durch die ört- lichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Arbeitsagenturen und Jobcenter, kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie durch den Träger und Dritte erbracht werden.

Die Produktionsschule selbst – also die Produktionsschule Westmecklenburg mit den beiden Standorten Greven und Schwerin – soll sich mit Einnahmen aus der Veräußerung von Produkten und Dienstleistungen mit mindestens 30.000 Euro pro Jahr an der Finanzierung beteiligen.

Die nächste Frage:

12. Wie groß ist die Zahl der unter 18-Jährigen ohne

Berufsabschluss, der Langzeitarbeitslosen, Auszubildenden und Praktikanten in MecklenburgVorpommern, die aufgrund der vom Bundeskabinett im Gesetzentwurf für die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes vorgesehenen Ausnahmeregelungen von der verpflichtenden Zahlung eines Stundenlohnes von 8,50 Euro ausgenommen sind?

Ja, sehr geehrte Frau Bernhardt, die Frage ist nicht so ganz leicht zu beantworten. Genaue Prognosen über die Anzahl der Menschen, die von der Mindestlohnregelung – zumindest zeitweise – ausgenommen sind, gibt es nicht.

Eine seriöse Schätzung können wir bei den Azubis vornehmen. Ungefähr 21.000 Azubis wären beim gegenwärtigen Stand vom Mindestlohn ausgenommen. Für die anderen Bereiche, also Praktikanten, Minijobber, Langzeitarbeitslose und so weiter, ist diese seriöse Schätzung nur sehr schwer möglich. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gab es zum Beispiel am 30. Juni 2013 1.762 jugendliche Minijobber in M-V. Wie viele davon einen Berufsabschluss haben, wissen wir aber nicht.

Um eine Vorstellung von der ungefähren Größenordnung zur Zahl der Langzeitarbeitslosen zu bekommen, die mög

licherweise von der Ausnahmeregelung betroffen sind, wenn sie Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt finden, sollten wir uns die Abgangszahlen in Beschäftigung des letzten Jahres einmal anschauen. Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 haben in Mecklenburg-Vorpommern 5.665 vormals Langzeitarbeitslose eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Uns liegen jedoch keine Zahlen über die Dauer dieser Beschäftigungsverhältnisse vor.

Außerdem darf der Mindestlohn laut Gesetzentwurf zwar in den ersten sechs Monaten des Beschäftigungsverhältnisses unterschritten werden, aber nicht, wenn ein Tarifvertrag gilt. In tarifgebundenen Betrieben gilt auch für vormals Langzeitarbeitslose der Tarifvertrag, selbst wenn der Stundenlohn dann über 8,50 Euro liegt. Sie sehen also, die Frage kann ich wirklich nicht so ganz einfach beantworten. Ich bitte um Verständnis.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Bernhardt.

Ich bitte nun die Abgeordnete Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 13 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Hesse!

13. Wo und für welche Maßnahmen werden bezie

hungsweise wurden die insgesamt rund 1,2 Millionen Euro eingesetzt, die ursprünglich als Teil einer Summe von 1,5 Millionen Euro im Zusammenhang mit der Novellierung des Sozial- hilfefinanzierungsgesetzes zusätzlich für innovative Maßnahmen zur Beförderung des Grund- satzes „ambulant vor stationär“ zur Verfügung gestellt, von den Kreisen und kreisfreien Städten aber kaum abgerufen wurden und deshalb zurück in den Haushalt flossen?

Ja, sehr geehrte Frau Gajek, das Gesetz wurde erst im Juni 2013 wirksam, sodass die Zeit bis zum Ende des Haushaltsjahres relativ kurz war, um die nötigen konzeptionellen Voraussetzungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu schaffen. Deshalb konnten im vergangenen Jahr nur dort Mittel ausgereicht werden, wo es schon klare inhaltliche Vorstellungen und Vorbereitungen gab.

Insgesamt gab es neun Einzelbewilligungen, wobei fünf ausschließlich im Zusammenhang mit dem weiterbildenden Zertifikatsstudium für den Versorgungsbereich Pflege an der Hochschule Neubrandenburg stehen. Darüber hinaus erhielten der Landkreis Ludwigslust-Parchim für die Erstellung einer Sozialplanung und den Zertifikatsstudiengang 57.302,40 Euro, der Landkreis Mecklenburgische Seeplatte 195.238,56 Euro für die Erstellung einer integrierten Pflegesozialplanung, der Landkreis Nordwestmecklenburg 19.754 Euro für eine erweiterte integrierte Pflegesozialplanung und die Hansestadt Rostock für die Entwicklung eines Raumkonzeptes „Quartiers- orientierte Versorgung alter Menschen mit komplexen Hilfebedarfen“ 25.000 Euro. Insgesamt wurden also rund 308.600 Euro ausgezahlt.

Kurze Ergänzung von mir: Wir werden aber auch in diesem Jahr noch mal verstärkt werben, um das Geld tatsächlich in die Kreise und kreisfreien Städte zu bekommen.

Dennoch möchte ich meine Nachfrage stellen.

Gerne.

Die Gelder wurden seinerzeit ausdrücklich als Kompensation für das Auslaufen des Landespflegewohngeldes zur Verfügung gestellt.