Wir setzen Schwerpunkte. Das wird gerade aus der Sicht der artgerechten Tierhaltung und auch aus der Sicht der Mehrfachnutzensanalyse in Richtung der natürlichen Lebensgrundlagen eine ganz entscheidende Grundlage sein.
Ich darf nun die Abgeordnete Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bitten, die Frage 6 zu stellen.
6. Wie gelang es den Tierhaltungsbetrieben mit Biolegehennen, bei denen im letzten Jahr wegen zu geringer Auslaufflächen Verstöße gegen die EUÖko-Verordnung festgestellt wurden, innerhalb relativ kurzer Zeit diese Verstöße zu korrigieren?
Die Antwort kann man Ihnen einfach und sehr logisch darstellen: Die Tierbestände sind reduziert worden.
Warum sind die Tierbestände in der Größenordnung reduziert worden? Also sind die geschlachtet worden?
(Manfred Dachner, SPD: Die haben wir alle gegessen gestern. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)
Spaß beiseite. Also zu einem ernsten Hintergrund: Es ging hier um die Frage der Ökolegehennenhaltung, vielleicht für diejenigen, die nicht jeden Tag damit zu tun haben. Pro Legehenne ist ein Auslauf von vier Quadratmetern zu gewährleisten. Hier hat es in geringen Prozentzahlen eine Überschreitung oder eine Nichteinhaltung dieser Verordnung gegeben. Dazu sind dann die Tierbestände reduziert worden. Die sind an andere Anlagen praktisch übergeben worden oder neue Anlagen sind daraus entstanden.
Ich bitte nun die Abgeordnete Frau Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 7 zu stellen.
7. Welche der bisher vorliegenden und zu einem Großteil über zehn Jahre alten Roten Listen der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten in Mecklenburg-Vorpommern werden derzeit oder in naher Zukunft durch die Landesregierung in Kooperation mit dem Ehrenamt aktualisiert und welche bisher nicht bearbeiteten Artengruppen, zum Beispiel Wildbienen, sollen dabei erstmals in einer Roten Liste aufgeführt werden?
Ich will versuchen, es kurz zu machen. Insgesamt liegen in Mecklenburg-Vorpom- mern 23 – das ist mir wichtig –, 23 Rote Listen für gefährdete Tier- und Pflanzenarten vor, davon 5 Rote Listen für Pflanzenarten und 18 Rote Listen für Tierarten. Eine Aktualisierung erfolgt gegenwärtig oder ist in der nahen Zukunft für folgende Listen geplant: die Rote Liste der Brutvögel, die Rote Liste der Blatthornkäfer, die Rote Liste der Fische und insbesondere auch die Rote Liste der Armleuchteralgen. In den Jahren 2011 und 2013 …
Ja, das sind sehr spannende Algenpflanzen, die eben vom Aussterben bedroht sind. Wenn eine Alge erst mal weg ist, wird sie nie wieder zurückkommen.
Für die angesprochenen Artengruppen der Wildbienen ist eine Aussage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Wir wissen, wir haben in Mecklenburg-Vorpommern 520 verschiedene Bienenarten. Das wird dann weiter zu bearbeiten sein. Ich kann Ihnen im Nachgang die Liste, wann welche Arten wie auf der Roten Liste bestimmt worden sind, gern zur Verfügung stellen.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 8 zu stellen.
8. Wie hoch ist der aktuelle Haushalt-Ist-Stand, das heißt bisherige Ausgaben und verbliebene Haushaltsmittel einschließlich der übertragenen Haushaltsreste, im Titel „Schulbezogene Budgets für besondere Lehrleistungen“, Kapitel 0750, Titel 428.76?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, im Haushaltsplan 2014/2015 sind im Titel 0750/428.76 schulbezogene Budgets für besondere Lehrerleistungen von 532.500,00 Euro veranschlagt. Davon sind bisher 6.648,90 Euro ausgegeben. Folglich sind für das Haushaltsjahr 2014 noch 525.851,10 Euro verfügbar. Die Haushaltsreste von 2013 wurden beim Finanzministerium beantragt. Es hat noch keine Übertragung stattgefunden, insofern ist der Teil der Frage noch nicht beantwortbar.
Frau Berger, Sie können das jetzt hier nicht kommentieren. Sie haben die Möglichkeit, zwei Nachfragen zu stellen. Das haben Sie gemacht. – Vielen Dank.
9. Entspricht es den Tatsachen, dass sich in Mecklenburg-Vorpommern der Prüfungszeitraum für die Lehrämter an Gymnasien bis zum 4. Juli 2014 erstreckt, obwohl die Bewerbungsfrist für einen entsprechenden Referendariatsplatz bereits zum 11. April 2014 mit einer Nachreichungsfrist für Zeugnisse bis zum 13. Juni 2014 endet und somit ein nahtloser Übergang zwischen Studium und Vorbereitungsdienst nicht möglich ist, und wie ist dieser Sachverhalt zu erklären?
Die Nachreichfrist für die Zeugnisse für die erste Staatsprüfung beziehungsweise für gleichwertige Lehramtsabschlüsse endet am 30. Juni 2014. Dieser Termin ist der notwendige Kompromiss zwischen den Interessen der Lehramtsstudierenden und dem erforderlichen zeitlichen Vorlauf für die Verbeamtung der Referendare und Referendarinnen, der Festlegung von Ausbildungsschulen beziehungsweise Mentorinnen und Mentoren sowie die notwendige Abstimmung mit ihnen.
Es ist rein organisatorisch nicht möglich, daran etwas zu ändern, weil Referendare, die in den Schuldienst Mecklenburg-Vorpommerns eintreten sollen, zunächst mal einen Abschluss haben müssen. In der Tat können wir sie nicht, bevor sie einen Abschluss haben, zu Referendaren machen.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung und hierzu bitte ich den Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 10 zu stellen.