Die Bahn wird auch in Zukunft eine bedeutsame Rolle im Mobilitätsnetz unseres Landes spielen. Im Werkstattgespräch zum Schienenpersonennahverkehr im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Landesverkehrsplanes hat sich allerdings gezeigt, dass die Auffassung der Experten, die dort zahlreich mitgewirkt haben, darin besteht, dass die Bahn vor allem dort zum Einsatz kommen möge, wo sie ihre Systemvorteile ausspielen kann.
Die Bahn ist insbesondere ein Transportmittel für möglichst viele Menschen entlang einer sehr fest definierten Strecke. Deswegen kommt es darauf an, dass wir auf den Hauptstrecken des Landes nach Möglichkeiten suchen müssen, die Attraktivität des Schienenpersonennahverkehrs zu stärken.
Da uns zusätzliches Geld nicht zur Verfügung steht, sondern im Gegenteil nicht ausgeschlossen werden kann, dass wir ab 2015 deutlich weniger erhalten werden könnten vonseiten des Bundes, muss die Schienenpersonennahverkehrsfinanzierung strukturell auf eine zukunftsfeste Grundlage gestellt werden. Mit der Bahninfrastruktur werden wir uns, soweit es landesseitige Einflussnahmemöglichkeiten gibt, unabhängig davon aber insbesondere im Rahmen des Integrierten Landesverkehrskonzeptes, das wir abzuwarten haben und von dem ich ausgehe, dass wir zum Jahresende zu einem ersten Entwurf kommen können, näher beschäftigen.
Dazu eine Zusatzfrage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass im Augenblick zumindest keine weiteren Streckenstilllegungen beziehungsweise Teilstilllegungen erwogen werden?
Zurzeit sind wir mit den verschiedensten Ausschreibungsverfahren durch. Dann haben wir langfristige Vertragsbindungen und können entsprechend agieren. Die Bahn, die Sie angesprochen haben, die Südbahn, da kennen Sie die Umstände der Erörterungen. Darüber hinaus stehen weitere Ausschreibungen bevor, bei denen wir auch wieder optionale Möglichkeiten verschiedenster Zusammenlegungen prüfen. Manchmal ist es sinnvoll, sehr kurze Streckenverbindungen in eine lange zu pressen, damit das Mobilitätsangebot nicht einzuschränken, aber deutlich bessere Angebote zu erreichen, weil das Zugmaterial erhebliche Kosten verursacht.
Von daher sind auch in den kommenden Jahren immer wieder Dinge, die ich zurzeit nicht absehen kann, gegebenenfalls vor uns liegend. Insbesondere haben wir zum Jahresende eine Entscheidung der Bundesregierung und des Bundestages zu erwarten, in der die vom Bund den Ländern gegebenen Regionalisierungsmittel neu verteilt werden. Wir haben einen Schlüssel, der 20 Jahre Geltung hatte, und der läuft Ende dieses Jahres aus. Wie dann ab kommendem Jahr die Finanzausstattung in diesem Bereich aussieht, kann ich nicht prognostizieren. Wenn der Bund dort zu erheblichen Veränderungen zulasten unseres Landes kommen sollte, werden wir vor völlig neue Aufgaben gestellt. Von daher will ich momentan nicht prognostizieren, was an weiteren Veränderungen geschieht.
Ich darf nun den Abgeordneten Herrn Müller, Fraktion der NPD, bitten, die Fragen 22 und 23 zu stellen.
rung über Besitzstreitigkeiten zwischen dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und der Gemeinde Koblentz über einen Abschnitt der Kreis- straße 28 und wie wird dies bewertet?
Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand ist in dieser Streitfrage eine Klage des Landkreises Vorpommern-Greifswald bei dem Verwaltungsgericht zur Klärung des Sachverhaltes anhängig. Aus diesem Grunde bitte ich um Nachsicht, dass die Landesregierung keine Bewertung oder Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben kann. Dieser Sachverhalt liegt nunmehr in der Entscheidungskompetenz der dritten Gewalt und sollte daher unseren Einschätzungen und Präjudizierungen von Urteilen, die wir nicht beeinflussen können, entzogen sein.
kung/Herabstufung von Straßen oder Straßenabschnitten vom Landkreis zustimmen, damit diese rechtlichen Bestand hat?
Ist die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße nicht mehr gegeben, als Kreisstraße, so wird ein entsprechend zu begründender Antrag auf Umstufung vom Baulastträger der Straße – dies wäre in Ihrem Beispiel der Landkreis – bei der obersten Landesstraßenbaubehörde, das ist hier das Energieministerium, nach Paragraf 8 Straßen- und Wegegesetz MecklenburgVorpommern gestellt. Auch der künftige Baulastträger, der die Straße übernehmen soll, in Ihrem Beispiel also eine Gemeinde, wird im Umstufungsverfahren beteiligt, allerdings nur durch Anhörung. Die werden also hinsichtlich des vorliegenden Antrages angehört.
Ausschlaggebend für die Entscheidung, die das Energieministerium zu treffen hat, ist die Feststellung der bestimmungsgemäßen Verkehrsfunktion der Straße: Hat sie eine überregionale Bedeutung oder nicht? Hat sie eine Verbindungsfunktion oder nicht? Ist sie nur örtliche Erschließungsfunktion oder geht sie über die Örtlichkeit hinaus?
Im Ergebnis dieser Prüfung kann es zu einer Zustimmung oder eben auch zu einer Ablehnung des Antrages seitens des Energieministeriums kommen. Es handelt sich dabei, um auch das deutlich zu formulieren, um eine im juristischen Wortlaut gebundene Entscheidung, das heißt, es besteht kein Ermessensspielraum, sondern es sind lediglich die Tatbestandsvoraussetzungen zu prüfen, und wenn diese Umstufungsvoraussetzungen vorliegen, wenn also keine überregionale Bedeutung der Straße mehr vorliegt, ist entsprechend zu bescheiden. Die Umstufung wird dann im Amtsblatt öffentlich bekannt gegeben. Der zukünftige Baulastträger, in Ihrem Beispiel wäre es die Gemeinde, wird über die Entscheidung informiert, damit sich die Gemeinde dann über die zukünftigen Unterhaltungskosten beispielsweise im Haushalt entsprechend einen Kopf machen kann.
Eine Zustimmung, die Sie ansprechen, zur Umstufung von dem zuständigen Straßenbaulastträger ist nicht erforderlich, weil es klare gesetzliche Tatbestandsvoraussetzungen gibt. Wenn die erfüllt sind, hat die Umstufung zu erfolgen. Grundsätzlich steht dann aber natürlich dem neuen Straßenbaulastträger, in Ihrem Beispiel der Gemeinde, gegenüber einer solchen Umstufungsentscheidung das Klagerecht zu.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Koplin, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 24 und 25 zu stellen.
Frau Präsidentin! Frau Mi- nisterin! Vorbemerkungen werden ja nicht verlesen, aber um die Frage überhaupt verstehen zu können, weise ich darauf hin, dass es um vermeintliche Missstände bei der Ausbildung und Unterbringung ausländischer Jugendlicher bei einem Rostocker Träger geht. Die Frage:
Gleichstellung, Gesundheit und Soziales bezüglich des in diesem Fall genutzten Förderprogramms, der unzureichenden Umsetzung von Sprach- und Berufsausbildung, der offenbar katastrophalen Unterbringungssituation und der sich daraus gegenüber dem mit der Durchführung betrauten Träger ergebenden Rückforderungen?
Ja, mein Ministerium hat selbstverständlich Kenntnis über das Bundesprogramm MobiPro-EU, ist jedoch weder an der Finanzierung noch an der Durchführung des Programms in MecklenburgVorpommern beteiligt. Hinsichtlich der Vorwürfe an die Träger der Hanseatischen Weiterbildungs- und Beschäftigungsgemeinschaft Rostock ermittelt unserer Kenntnis nach gegenwärtig die Staatsanwaltschaft.
Eine Nachfrage: Inwieweit plant die Landesregierung, gegebenenfalls im Verbund mit den Gewerkschaften und den Unternehmerverbänden deutlich zu machen,
dass bei dem in Rede stehenden Vorgehen dies aufgrund der negativen Auswirkungen dem Ansatz der Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung diametral entgegenläuft?
Ja, das spielt schon ein bisschen in die zweite Frage rein. Ich würde Ihnen gern auch noch mal zur Verfügung stellen ein Schreiben der IHK zu Rostock an die zuständige Bundesministerin. Dort wird auf viele Missstände hingewiesen beziehungsweise werden viele Fragen aufgeworfen. Und letztendlich mündet das in der Forderung auch an das zuständige Bundesministerium, dort Änderungen vorzunehmen.
konkreten Rostocker Fall hinaus Probleme im Zusammenhang mit der Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa im Programm MobiPro-EU wie Sprachprobleme wegen nicht ausreichenden Stützunterrichts oder Tagesabläufe mit Schule, Stützunterricht und sich anschließendem Dienst bekannt?
Ich hatte das vorhin ja bereits in der ersten Antwort gesagt. Wir haben ein Schreiben der IHK zu Rostock hinsichtlich der sich ergebenden Probleme bei der Umsetzung des Bundesprogrammes. Darin hat sich die IHK an die Bundesministerin Frau Nahles gewandt und uns dieses Schreiben auch zur Kenntnis gegeben.
Darin werden unter anderem unzureichende Sprachkenntnisse der ausländischen Auszubildenden und die Möglichkeit kritisiert, dass Auszubildende unterjährig in die Ausbildung einsteigen können, was schon bei deutschen Jugendlichen zu Schwierigkeiten führt, da der versäumte Schulstoff nachgeholt werden muss. Die Landesregierung geht davon aus, dass Umsetzungsprobleme bei MobiPro nicht nur in Rostock existieren, sondern sieht hier insgesamt bei dem Programm Optimierungs- potenzial.
Herr Koplin, ich muss noch mal darauf aufmerksam machen: Das ist sicherlich richtig, dass der Zusammenhang ohne die Vorbemerkung schlecht erklärbar ist. Aber ich bitte wirklich darum, das gilt für alle Abgeordneten, wenn das gewünscht ist, dass das gleich erklärlich ist, dann muss das in die Frage mit rein. Also es bleibt dabei: Vorerklärungen und erläuternde Texte werden hier nicht verlesen, auch nicht erklärt. Das können wir auch nicht zulassen. Wir müssen es wirklich in die Fragen mit reinpacken. Und ich bitte noch mal darum, dann auch auf weitere Kommentare zu verzichten.
Vielen Dank auch an die Frau Ministerin, da die Frage 26 auch schriftlich beantwortet werden soll, weil der Abgeordnete Herr Pastörs nicht anwesend ist.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Wahl des vom Land zu benennenden Mitglieds im Beirat nach § 39 Absatz 1 des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gemäß § 9 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Hierzu liegt Ihnen der Wahlvorschlag der Landesregierung auf Drucksache 6/2720 vor.
Wahl des vom Land Mecklenburg-Vorpommern zu benennenden Mitglieds im Beirat nach § 39 Absatz 1 des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (Stasi-Unterlagen-Gesetz – StUG) gemäß § 9 Ausführungsgesetz zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (Stasi-Unterlagen-Gesetz – Ausführungsgesetz – StUG-AG)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Para- graf 9 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR wird das vom Land zu benennende Mitglied im Beirat nach Paragraf 39 Absatz 1 Stasi-UnterlagenGesetz auf Vorschlag der Landesregierung vom Landtag mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder gewählt.
Die Landesregierung hat gemäß Paragraf 39 Absatz 1 des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Herrn Jörn Mothes benannt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vor- pommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen eine geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.
Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine am Tisch zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Ich bitte auch darum, den in der Kabine befindlichen Stift zu benutzen. Bevor Sie die Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen.
Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.