Protocol of the Session on March 13, 2014

Einen wunderschönen guten Morgen! Das Lückenschlussprogramm soll in den beiden Haushaltsjahren 14 und 15 aus Mitteln des EFRE der Europäischen Union finanziert werden, und zwar in der Förderperiode 14 bis 20. Und das betrifft ausschließlich den Bau von Radwegen an Landesstraßen. Darüber hinaus stellt der Bund für den Radwegebau an Bundesstraßen in 2014 gleichermaßen circa 5 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Beginn des Landeslückenschlussprogrammes setzt zunächst eine formale Genehmigung des Operationellen Programms des EFRE V voraus, mit der wir nicht vor April 2014, eher ein Tick später rechnen. Erst im Anschluss daran können dann erste Projekte durch das Landesförderinstitut an die Straßenbauämter bewilligt werden. Die Identifizierung des Hauptnetzes zur Festlegung von Lücken steht allerdings kurz vor dem Abschluss. Da sind wir also schon mittendrin. In Kürze soll dann mit den Landkreisen die Priorisierung dieser Lücken abgestimmt werden.

Eine Nachfrage – eine Nachfrage, die ich stellen wollte, haben Sie damit schon beantwortet –: Aber heißt dass, das die Digitalisierung, die vorgesehene Digitalisierung der Radwege im Land sozusagen die Grundlage für die Entscheidungen bildet?

Die Digitalisierung soll in der Tat als Grundlage dienen, weil wir versuchen, nicht nur Radwege zu erfassen, sondern wir versuchen auch, mit Fahrrädern sicher und gut benutzbare ländliche Wege, sonstige gemeindliche und kreisliche Straßen zu erfas

sen. Denn die tiefe Überzeugung ist, dass Lücken nicht immer nur dann vorliegen oder nicht schon dann vorliegen, wenn nicht die Radwege vorhanden sind, sondern auch mögliche Parallelstrecken, die gleichermaßen eine sichere Befahrung durch Radfahrer, eine auch komfortmäßig verträgliche Befahrung durch Radfahrer zulassen, sodass wir mit dieser Erfassung, der Digitalisierung nicht nur Radwege, sondern insgesamt fahrradnutzbare gemeindliche, kreisliche und ländliche Wege erfassen. Auf der Grundlage, glauben wir, lässt sich eine sichere Identifizierung von echten Lücken ermitteln. Da die Mittel bemessen sind, versuchen wir, uns eben tatsächlich auf Lücken zu beschränken, die keine andere Nutzbarkeit zulassen.

Zweite Frage:

18. Gibt es aktuell schon Anträge von Kommunen

und kommunalen Gebietskörperschaften, die sich auf das Sonderprogramm zum Lückenschluss an Radwegen beziehen?

Bezogen auf das Lückenschlussprogramm, das ich eben erläutert habe, liegen derzeit noch keine formellen Anträge von Kommunen vor. Das wäre auch zu früh, insbesondere angesichts der eben dargestellten noch bevorstehenden Genehmigung.

Hinzu kommt als Hinweis: Die Finanzierung kommunaler Radwege wird auch nicht aus diesem Lückenschlussprogramm erfolgen, sondern wird weiterhin, wie schon bisher, aus den verfügbaren Mitteln für den kommunalen Straßenbau gewährleistet werden. Statt der Entflechtungsmittel sind für diese kommunalen Unterstützungsmöglichkeiten künftig ebenfalls EFRE-Mittel vorgesehen mit einem beabsichtigten Fördersatz von 75 Prozent. All das obliegt aber am Ende auch noch der Genehmigung des Operationellen Programms.

Hierfür – für diesen letzten Bereich – gibt es erste Interessenbekundungen aus Rostock, aus Stralsund und aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Aber noch mal: Die Sensibilisierung, also das Lückenschlussprogramm, betrifft Landesstraßen oder landesspezifische Aufgaben. Die kommunalen, selbst zu finanzierenden Dinge betreffen ein anderes Programm.

Eine Nachfrage: Wie werden die Anträge bewilligt? Heißt das, wer zuerst kommt, mahlt zuerst, oder gibt es eine Priorisierung vonseiten des Landes?

An der Stelle wird das Operationelle Programm uns erst endgültig Aufschluss geben. Auf der Grundlage wird man dann entsprechende Richtlinien, Erlasslagen fertigen. Ich will aber gern mal nach dem aktuellen Arbeitsstand schauen und bitte um Nachsicht, dass ich dann schriftlich nacharbeiten werde.

Okay. Danke schön.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schwenke.

Ich bitte nun den Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 19 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

19. Wie ist das weitere Verfahren zur Besetzung der

wichtigen Stelle des Abteilungsleiters Energie im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung geplant und bis wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

Herzlichen Dank.

Die Landesregierung, das wird Sie nicht überraschen, misst gemeinsam mit Ihnen dem Ausbau der erneuerbaren Energien, der Steigerung der Energieeffizienz, der energetischen Sanierung sowie dem Klimaschutz und der Versorgungssicherheit weiterhin nachhaltige, große wirtschaftliche Bedeutung bei, somit selbstredend auch der dafür zuständigen Abteilung und ihrem Abteilungsleiter beziehungsweise ihrer Abteilungsleiterin.

Die Entscheidung über die Besetzung des Dienstpostens der Leiterin beziehungsweise des Leiters der Abteilung Energie darf sich allerdings nicht – nach meiner Überzeugung – nur an den derzeit intensiv im Fokus befindlichen aktuellen politischen Diskussionen zum EEG, zur EEG-Reform orientieren, sondern muss eine langfristig erfolgreiche Energiepolitik, die breit aufgestellt ist, im Blick behalten. Die Leiterin beziehungsweise der Leiter muss in der Lage sein, der Komplexität der Aufgaben, zu denen unter anderem ja auch das Bergrecht und die Planfeststellung von Energietrassen gehören, gerecht zu werden.

Als neuer Amtsinhaber, das sehen Sie mir bitte nach, möchte ich vor diesen Hintergründen gründlich vorbereitete Entscheidungen treffen, für die wir uns die erforderliche Zeit nehmen. Dabei gilt es auch abzuwägen, insbesondere, ob der Dienstposten ausgeschrieben wird oder nicht, ob wir auch bewusst auf externe Bewerberinnen und Bewerber setzen oder uns vorrangig an einer internen Suche orientieren. Wir sind da im Verfahren und auch in Diskussionsprozessen und hoffen, dass es bald abgeschlossen sein wird, ohne dass ich Ihnen ein Datum versprechen wollen würde.

Ich bitte an der Stelle auch um Nachsicht, dass ich es als Minister für die Kolleginnen und Kollegen, die bereits in der Landesregierung tätig sind, für geboten und fair erachte, dass ich mehr als zwei Tage nach Dienstantritt, in denen ich bei ehrlicher Betrachtung ja die Arbeit Einzelner gar nicht seriös einschätzen kann, mir ein bisschen Vorlauf verschaffen will, um genau diese Einschätzungen auch etwas mit eigener Einschätzungsmöglichkeit zu treffen, um mich nicht nur auf das verlassen zu müssen, was Dritte mir an der Stelle zuarbeiten.

Ich will aber gern versichern – in der Frage klingt das so vorsichtig an –, die Abteilung ist vollständig arbeitsfähig, und ich hoffe, das wird auch deutlich. In der letzten Landtagssitzung haben wir entsprechende Anträge ordnungsgemäß abarbeiten und mit entsprechenden Wortbeiträgen versehen können und auch die Diskussionen in Berlin werden kontinuierlich begleitet. Also, alle erforderlichen Vertretungsregeln greifen und funktionieren auch.

Eine Nachfrage: Haben Sie sich ein Ziel gesetzt, bis wann ungefähr, also wann kann ich die Frage noch mal stellen?

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Heinz Müller, SPD)

Wir haben hier das feste Ziel gesetzt, dass ich im ersten Halbjahr gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen im Haus einen Abschluss treffen will, hoffe dann auch, dass wir in der ersten Jahreshälfte zu einer Besetzung kommen. Das hängt aber von der maßgeblichen Entscheidung ab, ob man außerhalb der Landesregierung schaut. Denn dann sind Sie auf einmal in Situationen, dass Sie jemanden, der möglicherweise von außen kommt, auch eine Chance geben müssen, sich irgendwo ordnungsgemäß zu verabschieden.

Gut. Danke schön.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jaeger.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Köster, Fraktion der NPD, die Fragen 20 und 21 zu stellen.

Herr Minister!

20. Zu welchen Ergebnissen führte das Gespräch

zwischen den Vertretern der Landesregierung mit Vertretern der betroffenen Landkreise und Kommunen sowie der Bürgerinitiative „Pro Schiene“ zur sogenannten Südbahn am 10. März 2014?

Die Vertreter der Bürgerinitiative haben ihre Bedenken zur geplanten Neuausrichtung der Südbahn und ihre Sorgen bezüglich eines angemessenen Mobilitätsangebotes, insbesondere soweit es den Ersatz durch einen Bus betrifft, zum Ausdruck gebracht. Besonders letztere Sorgen nehme ich selbstverständlich sehr ernst. Ich bin aber auch der Auffassung entgegengetreten, dass ein angemessenes Mobilitätsangebot nur mit der Bahn dargestellt werden könne und nicht auch in Teilen durchaus auf eine Busunterstützung zurückgreifen könne.

Es gab weiterhin, auch schon medial deutlich gewordene, Auffassungsunterschiede zu den Grundlagen der getroffenen Entscheidungen, insbesondere zu dem Gutachten. Da erlaube ich mir den ergänzenden Hinweis, dass das zugrunde liegende Gutachten von den beiden Landkreisen gemeinsam – getragen von dem Interkommunalen Arbeitskreis, der seit einem Jahr in dieser Frage arbeitet – beauftragt wurde und inhaltlich zwischen den Landkreisen und den eben genannten beteiligten Gemeinden abgestimmt worden ist.

Aus der Mitte der Bürgerinitiative wurde zudem noch ein Vorschlag für einen eingeschränkten durchgehenden Bahnbetrieb der Südbahn unterbreitet. Diesen, so haben wir vereinbart, werden wir innerhalb der kommenden zwei Wochen prüfen, insbesondere auch die Frage, ob damit gleichermaßen absolut sichergestellt ist, dass das erforderliche Einsparvolumen erreicht wird. Und sodann werden wir im Interkommunalen Arbeitskreis diesen Vorschlag, gerade unter dem eben genannten Aspekt, innerhalb der kommenden zwei Wochen besprechen und erörtern.

Losgelöst davon sind die Vorbereitungen der Ausschreibung aufgrund des erheblichen Zeitdrucks fortgesetzt

worden. Auch das ist in dem Gespräch deutlich geäußert worden, dass sowohl die beiden Landkreise sich wegen des Busangebotes weiterhin um die Konzeptionierung bemühen als auch die Landesregierung parallel die bisher begonnenen Arbeiten fortsetzt. Wir sind unter erheblichem Zeitdruck und müssten innerhalb der nächsten drei Wochen, wenn wir noch fristgemäß und ordnungsgemäß zum 14. oder 16. Dezember mit dem Fahrplanwechsel das Angebot aufrechterhalten wollen, in die entsprechende Ausschreibung gehen.

Eine Zusatzfrage: Wie bewertet denn die Landesregierung – Sie sprachen das Gutachten ja an – die Feststellung der Bürgerinitiative, dass nicht wie im Gutachten ausgeführt ein Investitionsvolumen von 50 Millionen Euro notwendig ist, sondern lediglich von 5 Millionen Euro?

Ich verweise insoweit auf das Gutachten. Das tue ich auch gegenüber der Bürgerinitiative, denn der Gutachter hat relativ detailliert in mehreren Tabellen bis auf einzelne Weichen runtergebrochen benannt, auf welcher Grundlage er die Investitionskosten festmacht. Am Ende, auch das ist in dem Gespräch von mir deutlich gesagt worden, kommt es für mich aber nicht vorrangig auf die Diskussion über die 47 Millionen Euro an, die – im Übrigen geschichtet in drei Stufen, zeitlich klar priorisiert durch den Gutachter – nach seiner Überzeugung investiert werden müssten und dem wir uns anschließen, weil das ein externer entsprechender ingenieurwissenschaftlicher Sachverstand ist, der dahintersteht.

Maßgeblich für unsere Entscheidung ist die nicht uner- hebliche Kostenbelastung mit 10,5 Millionen Euro für die gesamte Südbahntrasse, bei der wir aufgrund der begrenzten Mittel, die wir vom Bund für diese Regionalisierungsmittel erhalten, entsprechende Konsolidierungsbemühungen unternehmen müssen. Für mich sind die ständigen Betriebskosten also ein wesentlich wichtigeres Entscheidungskriterium als die Investitionskosten, die aber natürlich obendrauf kommen. Auch bei 47 Millionen Euro hätte ich zurzeit keine sichere Deckung.

Die unterschiedlichen Zahlen begründen sich vermutlich damit, dass unterschiedliche Prämissen gesetzt werden. Wir berufen uns darauf, dass wir sagen, wenn wir einen Gutachter dransetzen, der spezifisch für bahningenieurwissenschaftliche Fragen prädestiniert ist, dann tun wir, glaube ich, gut daran, auch darauf Bezug zu nehmen, und dann müsste man die drei Stufen detailliert auseinandernehmen. Das ist bisher nicht geschehen. An der Stelle fehlt es uns auch an dem Hinweis, an welchen Stellen in den offengelegten Tabellen des Gutachters die Bürgerinitiative Bedenken erhebt.

Zweite Zusatzfrage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass der auch von den Medien aufgegriffene Kompromissvorschlag darin liegen könnte, dass zwar die Strecke als solche aufrechterhalten wird, aber die Fahrten zum Beispiel im Tagesverlauf stark reduziert werden?

Das kann ich Ihnen nicht sagen, weil uns der Vorschlag am Montag übergeben worden ist. Die Kolleginnen und Kollegen werten ihn aus. Nach meinem Kenntnisstand – so war zumindest der mündliche Vortrag des Mitgliedes der Bürgerinitiative, der den erarbeitet hat und am Montag dann auch übergab –

lautete der Vorschlag nicht, wir fahren nur noch zweimal und sparen damit, sondern es gebe insgesamt bei technischen Fragen, auch bei Fragen der Ausstattungsansprüche, ein differenziertes Instrumentenportfolio, mit dem man sicher die Kosten entsprechend auch bei einer stetigeren, durchgängigen Befahrung runterbrechen könnte.

Genaueres kann ich Ihnen zum Gutachten aber nicht sagen. Wir haben es Montagabend erhalten nach entsprechendem Sitzungsschluss. Die Kolleginnen und Kollegen sind da dran. Und versprochen ist, dass wir innerhalb der kommenden zehn Tage genau diese Erörterung im Interkommunalen Arbeitskreis unter Beteiligung von zwei Mitgliedern der Bürgerinitiative durchführen werden.

Meine nächste Frage:

21. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregie

rung die Bahninfrastruktur im Land erhalten?