Diese Tatsache allein spricht schon für sich. Aber gerade diese Eigenschaften „Kleingeist“ und „mangelndes Gespür“ sind Eigenschaften, die auch künstlerische Kreativität hemmen, und ich finde, sie passen so gar nicht zu diesem Antrag. Das wollte ich Ihnen einfach noch mal als Vorbemerkung gesagt haben.
Meine Fraktion unterstützt gerne die Forderung, die Sie aufgemacht haben, bei Bauten der öffentlichen Hand und auch bei öffentlicher Bauförderung Mittel für den Bereich „Kunst am Bau“ vorzusehen, denn ohne Geld geht auch nichts, sage ich mal so. Mit einem Landtagsbeschluss im Nacken wird zumindest auf Landesebene auch bei knappen öffentlichen Kassen ein Riegel vorgeschoben, aus Kostengründen auf Kunstwerke in, an oder im Umfeld von Bauwerken oder auf künstlerisch gestaltete Bauwerke zu verzichten.
Und auch der Landesrechnungshof muss sich dem politischen Willen des Landtages beugen, meine ich. Aus Mecklenburg-Vorpommern selbst ist mir kein Fall bekannt, aber andere Landesrechnungshöfe anderer Bundesländer mahnen bisweilen zu hohe Ausgaben für den Bereich „Kunst am Bau“ an. Das können wir nun hier in Mecklenburg-Vorpommern wahrlich nicht sagen. Nach der Landesrichtlinie werden Leistungen an bildende Künstler in unterschiedlichen prozentualen Anteilen in Abhängigkeit von den Kosten der Bauwerke vergeben. Dabei werden die vollen Kosten der Baukonstruktion und die Hälfte der Kosten für technische Anlagen zugrunde gelegt. Diese Grundlage, meine ich, sollte auch so beibehalten bleiben. Das ist in Ordnung so, denn der Kostenanteil der technischen Anlagen, insbesondere auch bei Hochschul- und Klinikbauten ist ja
Ziel des Antrages ist es, Kunst am Bau als Ausdrucksmerkmal der Baukultur im Land zu stärken. Und das, meine ich, ist ganz wesentlich und soll auch den Vorrang haben. Dazu habe ich mir die 21 Thesen der Baukultur, die wir 2003 hier beschlossen hatten, noch einmal vorgenommen. So besagt zum Beispiel die These 10: „Der öffentliche Bauherr setzt sich beispielhaft für hohe Gestalt- und Umweltqualität, Nutzerfreundlichkeit und innovative Lösungen seiner Gebäude ein. Der öffentliche Bauherr setzt mit seinem Handeln Maßstäbe für das Bauen im Land.“ Ich meine, eine sehr gute These. Die These 12 besagt: „Bei öffentlich geförderten Bauvorhaben sollte durch den Fördergeber verstärkt auf die Architekturqualität Einfluss genommen werden.“
Diese beiden Thesen gelten im weiteren Sinne auf jeden Fall auch für Kunst am Bau. Speziell zum Bereich „Kunst am Bau“ und zu der Berufsgruppe der bildenden Künstler findet sich allerdings in den seit nunmehr zehn Jahren unveränderten Thesen nichts. Darüber sollten wir noch mal diskutieren. Das fehlte mir jetzt auch in der Debatte, deshalb kündige ich heute schon an, dass meine Frak- tion eine Befassung des Landtages mit den 21 Thesen zur Initiative Baukultur vorschlägt, um gegebenenfalls Fortschreibungs- und Ergänzungsbedarf herauszuarbeiten. Für uns ist durchaus vorstellbar, dass auch die bildenden Künstler im Netzwerk Baukultur, so, wie in der Debatte vorgeschlagen, mitarbeiten und die Initiative zur Baukultur aktiv unterstützen. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und der CDU, die Baukultur wäre es einfach wert, einen fraktionsübergreifenden Antrag zu machen.
2003, ich will nur noch einmal daran erinnern, da war ich ja auch schon dabei, wurde der Änderungsantrag der CDU zum ursprünglich von PDS und SPD eingereichten Antrag zur Förderung der Baukultur angenommen, und damit haben wir ihn dann auch gemeinsam getragen. Deshalb sage ich noch einmal, wir haben noch viel, viel zu tun auf der Strecke Baukultur, und ich wünsche uns, dass wir diesen Weg dann auch gemeinsam gehen. – Danke.
Herr Koplin, zu Ihrer Bemerkung hinsichtlich der übergreifenden Fraktionsgeschichte will ich nur sagen, die Wege der Demokratie sind vielfältig und so manches Mal unergründlich.
Frau Berger, am Anfang hatte ich Bedenken, dass Sie den nicht so richtig gelesen haben, unseren Antrag,
aber Sie kamen ja dann auf den Punkt 3 zu sprechen, dass in dem Antrag herausgearbeitet worden ist, dass wir die Regierung bitten, diese Richtlinien zu erweitern. Wir erwarten von der Regierung erst mal Vorschläge, ohne dass wir jetzt unsere Gedanken dort einbringen.
Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre statistischen Angaben, die man im Hinterkopf behalten muss. Wir wollen ja auf dem Weg nach oben sein bei den Ausgaben für die Kunst am Bau.
Zur öffentlichen Beteiligung hatten Sie nachgefragt, auch Herr Pastörs hatte die Frage gestellt. Ich will nur mal ein kleines Beispiel bringen: Die Städtebausanierung in der kleinen Stadt Tribsees in Vorpommern wird ini- tiiert oder bekleidet von dem Sanierungsträger BigStädtebau GmbH in Stralsund. Hier gibt es jedes Mal eine Ausschreibung eines Künstlerwettbewerbes, an dem sich Künstler beteiligen können. Es wird eine Jury gebildet aus Vertretern der Stadt, der Künstler der Region und den Mitarbeitern der Big. Diese Jury trifft eine Vorauswahl und die ersten drei Künstler, die in diese Auswahl gekommen sind, reichen dann Modelle ein, die den Einwohnern der Stadt Tribsees präsentiert werden.
Sie können dann mit einer Stimmabgabe in einer geheimen Wahl bestimmen, welches Kunstwerk sie in ihrer Stadt haben wollen.
Ein wichtiges Ziel der überarbeiteten Richtlinie zur Kunst am Bau ist es, Kunst aus den Kunsthallen und Galerien in den öffentlichen Raum zu bringen, um somit auch für die Kunst als Kulturgut zu werben. Unsere Empfehlungen an die Kommunen richten sich an alle diejenigen, die bei ihren Vorhaben bisher die Richtlinie noch nicht entsprechend angewendet haben.
Sollte die Richtlinie erweiterbar sein, dann wird dies nicht nur zu einer künstlerischen Aufwertung des öffentlichen Raums führen, sondern es wird sich auch die Förderung der Kunst erhöhen. Zwischen der Wirtschaft und den Kulturschaffenden können sich völlig neue Kontakte entwickeln, die über den geförderten Bau zur Kooperation führen. Das kann dann für alle Beteiligten eine Bereicherung sein.
Ich bedanke mich bei den demokratischen Fraktionen, dass Sie diesem Antrag zustimmen wollen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/2618. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/2618 angenommen, bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU, Fraktion DIE LINKE und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei keinen Gegenstimmen und Enthaltung der Fraktion der NPD.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Die Fraktion DIE LINKE hat eine Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Alarmierende Armutsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern – umgehend wirksame Maßnahmen zur Armutsbekämpfung initiieren“ beantragt.
Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT zum Thema Alarmierende Armutsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern – umgehend wirksame Maßnahmen zur Armutsbekämpfung initiieren
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hoffe, der Ministerprä- sident bleibt im Saal. Ich möchte mich ja auch an Sie wenden.
Ich denke, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dass es unstrittig ist, dass Armut für den Einzelnen wie für die Gesellschaft unerträglich ist. Sie grenzt Betroffene aus und macht krank. Zudem birgt sie sozialen Sprengstoff in sich und beeinträchtigt das Wirtschaftsleben negativ. Darüber hinaus gefährdet sie die im Grundgesetz intendierte Demokratie.
Wer das weiß, erkennt die Brisanz jüngster Analysen zur Armutsentwicklung in unserem Land. Was der Paritätische am 19. Dezember vergangenen Jahres und die Hans-Böckler-Stiftung am 11. Januar dieses Jahres zur Armutslage in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere die der Kinder, veröffentlichten, ist alarmierend. Der Armutsatlas des Paritätischen stellt fest: MecklenburgVorpommern ist das Flächenland mit der höchsten Ar- mutsquote, 22,9 Prozent. Nach Jahren rückläufiger Armutsentwicklung steigt diese wieder an, und das sprunghaft.
Ein beträchtlicher Teil unseres Landes, nämlich die Kreise Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seen- platte, bilden das Armenhaus der Bundesrepublik. Im traurigen Ranking der Regionen mit der höchsten Verarmung der Bevölkerung belegen diese beiden Kreise die Plätze zwei und eins. Übertroffen wird deren Armutsquote von 25,5 und 24,7 Prozent lediglich durch einzelne Brennpunkte der Armutsentwicklung in einigen Großstädten des Ruhrgebiets.
Wir haben es hierzulande mit einem Phänomen zu tun, das ich kurz beschreiben möchte. Wir haben einerseits ein wachsendes Bruttoinlandsprodukt zu verzeichnen und wir haben eine tendenziell sinkende Arbeits- losigkeit und eine sinkende SGB-II-Quote zu konstatieren, aber im selben Moment müssen wir feststellen, dass wir es hierzulande mit einer wachsenden Armutsquote zu tun haben.
Was bedeutet diese divergierende Entwicklung? Sie besagt, dass sich die Armutsentwicklung von wirtschaftlicher Prosperität getrennt hat. Sie besagt, dass die hier in Armut lebenden Menschen keinen Anteil am wirtschaftlichen Aufschwung haben. Und sie besagt, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung Mecklenburg-Vor- pommerns schlicht und ergreifend von der allgemeinen Entwicklung abgekoppelt ist.
Im Übrigen ist es sehr aufschlussreich, sich einmal die Armutsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern über einen sehr langen Zeitraum anzuschauen. Während der Regierungsbeteiligung der LINKEN, damals noch PDS, war es gelungen, die Armutsquote drastisch zu senken.
trotz eines Rückgangs der Arbeitslosenquote um fast zwei Drittel – immer noch auf dem Niveau von vor acht Jahren. Ergo: Es ist Ihnen nicht gelungen, Herr Renz, Armut zurückzudrängen. Und woran liegt das?