Protocol of the Session on January 29, 2014

Frau Präsidentin! Meine sehr ge- ehrten Damen und Herren! Wie üblich übt Herr Koplin Kritik an Gesetzen, die erst eingebracht werden. Und ich muss noch mal zum Sozialausschuss sagen, ich habe es anders wahrgenommen. Bei der ersten Veränderung des Öffentlichen Gesundheitsdienstgesetzes haben Sie gesagt, das war ein Schnellschuss – am Mittwoch eingebracht, am Freitag die Zweite Lesung. Wir haben im Ausschuss gesagt, nein, wenn das Gesetz noch mal aufgemacht wird, dann werden wir auch eine ordentliche Anhörung machen. Und das haben Sie jetzt auch betont, eine Anhörung wird es geben. Deswegen ist der zeitliche Verzug eigentlich dadurch gekommen, dass wir ein vernünftiges Verfahren mit den neuen Veränderungen machen wollen,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ach, Herr Schubert!)

und da waren wir uns auch einig.

Insofern, finde ich, ist es ein vernünftiges und ordentliches Verfahren und im Zuge bedauere ich eigentlich, dass Sie den Tagesordnungspunkt 22 „Zahnärztliche Früherkennung in das Meldeverfahren der Vorsorgeuntersuchungen integrieren“ morgen auf die Tagesordnung gesetzt haben.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Guter Antrag, können Sie zustimmen.)

Ich sehe da wenig Sinn drin, denn diese Fragen, gerade zu diesem Thema, haben wir auch im Anhörungsver- fahren.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na wir wussten noch nicht, dass das kommt.)

Und wenn man sich fragt, warum jetzt dazu ein Antrag vorliegt, obwohl noch gar nicht die Experten angehört wurden, dann muss man sich auch fragen, welchen Sinn es macht.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Weil wir weiter denken.)

Darüber können wir gern morgen reden, aber vielleicht überlegen Sie es sich noch mal bis morgen und ziehen Ihren Antrag zurück, damit man die Experten auch vernünftig anhören kann und sich dann eine Meinung bildet und nicht vorher schon einen Antrag einbringt,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir wissen doch, wie Sie abstimmen.)

wo die Experten noch gar nicht ihre Meinung dazu äußern können.

(allgemeine Unruhe)

Die Ministerin hatte ja gesagt, es gibt drei Kernpunkte, auch das ist richtig. Und diese Badewasserüberwachungsgebühren, dass die jetzt umgelegt werden können, ich denke mal, das ist eine vernünftige Regelung, das wird auch von den Kommunen begrüßt. Insofern sehe ich mit diesem Punkt keine Probleme.

Zu dem Erinnerungsverfahren der J1-Untersuchungen müssen wir hören, was die Experten sagen, und dann werden wir uns eine Meinung bilden

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)

und auch den einen oder anderen Punkt berücksichtigen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Na da werden wir mal gucken, Herr Schubert.)

Das weiß ich, dass Sie da gern gucken werden und uns auch erinnern,

(Zurufe von Helmut Holter, DIE LINKE, und Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

aber insofern, glaube ich, haben wir ein vernünftiges Verfahren gewählt. Dieses Verfahren wird ordnungsgemäß abgearbeitet und dann werden wir in der Zweiten Lesung über den entstandenen Gesetzentwurf erneut diskutieren. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat nun die Abgeordnete und Vizepräsidentin Frau Gajek von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Burkhard Lenz, CDU: Oh, jetzt!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch erst mal Frau Hesse herzlich willkommen heißen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und hoffe immer wieder, dass Ihre Erfahrungen von der

kommunalen Ebene uns hier bei Gesetzgebungsverfahren begleiten,

(Jochen Schulte, SPD: Birgit, an diese Nettigkeiten würde ich mich nicht gewöhnen.)

Sie sich Ihre kritische Meinung erhalten und auch weiterhin gut Nein sagen können, weil da kennen Sie mich, da werde ich natürlich immer wieder nachfragen.

Ich komme jetzt zum Gesetzentwurf und möchte mich eher auf das ÖGDG einschießen, sage ich jetzt mal. Das ÖGDG ist ein Gesetz aus dem Jahre 1994 und damals war sehr vieles im Aufbau. So sieht das Gesetz auch aus. Es ist ein Sammelsurium, meine ich, aus sehr unterschiedlichen Bereichen. Und wenn wir uns jetzt die J1Untersuchung vor Augen führen, die wieder einen eher ordnungspolitischen Ansatz hat, dann frage ich mich, warum das ÖGDG noch nicht mal das Kinderschutzgesetz beachtet, weil da geht es darum, Strukturen zwischen Jugendamt und Gesundheitsamt zu fokussieren, zu standardisieren und dort organisatorische Prinzipien umzusetzen. Das ist, glaube ich, die Herausforderung nach einer Kreisgebietsreform, wo nämlich die Gesundheitsämter noch mal einen größeren Radius zu bewerkstelligen haben. Wir wissen, egal, wo ich jetzt im Land wohne, die Qualität ist nicht gleich, und von daher finde ich, es nur auf die J1-Untersuchung zu reduzieren, zu verkürzt.

Ich hoffe, dass wir mit der Anhörung, die wir im Sozialausschuss haben, eben die kommenden gesundheits- politischen Herausforderungen noch mal von den An- zuhörenden hören und dass wir dann auch als Sozialausschuss zu der Erkenntnis kommen, dass bestimmte Ansätze vielleicht 1994 gut gemeint waren, aber heute nicht mehr gang und gäbe sind und möglicherweise nicht mehr zum Alltag gehören.

Ich weiß nicht, wer das Gesetz kennt, ich möchte einen Punkt doch benennen. Es ist zum Beispiel immer noch die Frage der genetischen Beratung da drin. Wir reden alle über Inklusion. Als ich mich dann näher mit diesem Gesetz befasst habe, habe ich gedacht, das kann nicht sein, es können nicht solche Dinge in einem Öffentlichen Gesundheitsgesetz stehen, die meines Erachtens nach hinten gewandt sind und nicht den Beratungsaufgaben der jetzigen Zeit und der Zukunft gerecht werden. Also ich habe die Hoffnung und eben auch die Aufforderung an die neue Ministerin, hier den Mut zu haben, sich dieses Gesetzes anzunehmen. Das ist ein harter Brocken.

Natürlich kann ich für unsere Fraktion sagen, dass wir diesen Prozess offen begleiten, und natürlich hoffe ich, dass bei dieser Debatte, die wir im September hatten, als am Mittwoch das ÖGDG hier eingebracht wurde in Erster Lesung und am Freitag dann die Zweite Lesung war, ich sage mal, Newcomer eine Möglichkeit erhalten, über die U3- bis U9-Untersuchungen zu diskutieren, nämlich: Was heißt das, wenn das LAGuS da drinsitzt? Was heißt es, wenn das Jugendamt auffordert, Eltern noch mal zu dieser Untersuchung zu bringen? Was heißt es jetzt auch mit der J1, wenn es beispielsweise fast zeitgleich, wie ich hörte, Schuluntersuchungen gibt? Also was soll dabei rauskommen?

Ich denke schon, dass Kinder- und Jugendgesundheit unser aller Ziel ist, es vorwärts zu bringen, aber gleichzeitig muss es für uns eine Aufgabe sein, die Gesundheits

ämter vor Ort zu stärken und eine relativ gleichwertige Versorgung in Stadt und Land vorzuhalten.

Ich hoffe auf eine rege Debatte, nicht nur bei der Anhörung, sondern dann nachher auch bei der Positionsfindung, und ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Frau Tegtmeier von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Frau Gajek, Sie wissen, wir nehmen uns alle Zeit, die nötig ist,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Machen wir das!)

um ein geordnetes Verfahren zum ÖGDG durchzuführen. Das haben wir sogar schon praktisch zu Papier gebracht, welche Zeitschiene wir uns dafür selbst geben.

Herr Koplin, Ihre Eingangsanmerkung kann ich nicht so ganz nachvollziehen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Was? Das Lob?)

Es ist ja nicht unüblich,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das waren beste Wünsche für Frau Hesse.)

dass wir Sachverhalte miteinander verknüpfen und ein Artikelgesetz hier vorgelegt bekommen. Und natürlich hat jeder die Möglichkeit, auch zu Einzelpunkten ein anderes Abstimmverfahren oder -verhalten als hier, also andere Punkte zu dokumentieren. Auch das ist ja hier geübte Praxis.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Landesnorm über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung formuliert, das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst um das Erinnerungssystem für die Jugendvorsorgeuntersuchung J1 ergänzt und den Kommunen die Möglichkeit gegeben, die Kosten für die Badewasserüberwachung letztlich auch den Betreibern der Badegewässer aufzuerlegen.

Ich denke, dass die Regelungen zur langfristigen Sicherung einer Badewasserqualität unstrittig sind, und halte auch die Festlegungen zu den Patientenrechten bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für sehr wesentlich für ein Bundesland wie MecklenburgVorpommern, das die gesundheitspolitische Kooperation insbesondere mit unseren polnischen Nachbarn nicht nur sucht, sondern von dieser auch ausgesprochen profitiert.

In diesem Sinne finde ich es auch sehr begrüßenswert, dass der jeweilige Patient beziehungsweise die Patientin in ihren Informationsrechten gestärkt wird, die nationalen Verwaltungseinheiten im Gesundheitswesen besser ko- ordiniert werden und die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für die Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen mehr Sicherheit für die Ver

sorgten mit sich bringt. Alles, was verwaltungsseitig beziehungsweise für die Kammern wichtig ist, um diesen Vorgaben im Interesse der Patienten zu entsprechen, wird meines Erachtens im vorliegenden Gesetzentwurf auch nachvollzogen.

Sehr geehrte Damen und Herren, insbesondere über den großen Nutzen des Erinnerungssystems für die UUntersuchungen haben wir bereits Ende des letzten Jahres hier im Landtag ausführlich diskutiert, als wir das Gesetz entfristet haben. Nun geht es darum, das erfolgreiche System zur Steigerung der Früherkennungsraten bei den Kindern von der Sache her auch auf die Jugendgesundheitsuntersuchungen J1 im Alter zwischen 12 und 14 Jahren auszuweiten.