Protocol of the Session on January 29, 2014

Außerdem wird die Pflicht für Gesundheitsdienstleister, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, verschärft. Deshalb erfordert die Umsetzung der Richtlinie auch Änderungen sowie Neuregelungen des Heilberufsgesetzes und des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Die im Heilberufsgesetz aufgezählten Kammern sollen den Status der Kammermitglieder zur Berufshaftpflicht überwachen. Wie, das wird mit der Richtlinie konkretisiert. Auch für Angehörige von nicht verkammerten Gesundheitsberufen wird eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht.

Zu zweitens. Wir wollen die J1 als die Vorsorgeunter- suchung für 13- und 14-Jährige als ein ähnliches Erinnerungssystem einführen, wie es das schon für die U-Untersuchungen gibt. Warum? Die Teilnahmerate an der J1 ist verhältnismäßig gering. In den Jahren 2008 bis 2010 haben nur etwa 37 Prozent der Jugendlichen die J1 in Anspruch genommen. Ein Pilotprojekt in einigen Kreisen hat uns aber gezeigt, dass, wenn die Jugendlichen und ihre Eltern auf die Untersuchungen aufmerksam gemacht werden, mehr als jeder Zweite sie auch nutzt und sich die Impfquoten deutlich verbessern.

Diesen Erfolg möchte das Sozialministerium nun gern in Kooperation mit den gesetzlichen Krankenkassen und dem Landesverband der Kinder- und Jugendärzte auf das ganze Land ausweiten. Damit wird bei uns in Mecklenburg-Vorpommern dann an die Vorsorgeuntersuchungen der Früherkennungsrichtlinie erinnert, die von den Krankenkassen bezahlt werden.

Wie wird das praktisch ablaufen? Das Erinnerungsverfahren wird durch die Servicestelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales durchgeführt und es fallen bei den Kommunen keine Kosten im Sinne des Konnexitätsprinzips an.

(Heinz Müller, SPD: Aha! – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Na ja.– Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Die elektronische Übermittlung von Daten der Melde- behörden an das Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern gehört bereits jetzt zu den Aufgaben der Meldebehörden. Das dort geschaffene zentrale Informationsregister entlastet die Kommunen, sie brauchen keine eigene umfangreiche Infrastruktur aufzubauen und zu pflegen. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales greift auf diese Daten des Datenverarbeitungszentrums

zu, diese Einwohnermeldedaten werden mit den Meldungen der Kinder- und Jugendärzte abgeglichen.

Konnte die J1 nicht durchgeführt werden, erinnert das LAGuS die Eltern und lädt zur J1-Untersuchung ein. Anders als bei den U-Untersuchungen meldet das LAGuS nach dem Erinnerungsschreiben ausgebliebene Untersuchungen nicht an die örtlichen Gesundheitsämter. Das ist bei 13- bis 14-Jährigen auch nicht angemessen und wäre mit erheblichen (konnexen) Kosten verbunden.

Der dritte Punkt betrifft die Überwachung der Badegewässer durch die Kommunen. Den Gemeinden soll die Möglichkeit eingeräumt werden, die ihnen entstehenden Kosten für die Badegewässerüberwachung per Satzung dem Betreiber des Badegewässers auferlegen zu können. Über diese Möglichkeit verfügen die Gemeinden nach gegenwärtiger Rechtslage nicht. Durch die Möglichkeit, den Betreibern von Badegewässern die Kosten für die Überwachung der Badegewässer auferlegen zu können, werden die Gemeinden in diesem Punkt finanziell entlastet.

Sehr geehrte Abgeordnete, wie Sie meinen Ausführungen entnehmen konnten, verbergen sich hinter diesem TOP wichtige Änderungen, die ich gern mit Ihnen in den Fachausschüssen diskutieren möchte. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gibt ja eine Anhörung.)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Koplin von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dies war die erste Gesetzeseinbringung durch Sie, Frau Hesse, als neue Sozial- und Gesundheitsministerin

(Torsten Renz, CDU: Und Arbeit nicht zu vergessen. – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gleichstellung und Arbeit.)

und Gleichstellung, als Ministerin, was immer wir jetzt aufzählen.

(allgemeine Heiterkeit)

Ich will nicht darauf hinaus, das hier alles noch mal zu referieren, was im Titel steht, sondern seitens der Fraktion DIE LINKE Ihnen eine glückliche Hand wünschen.

(Ministerin Birgit Hesse: Danke schön.)

Wir wünschen uns insofern, dass Sie Erfolg haben, wenn es dazu beiträgt, dass sich die gesundheitliche und soziale Lage der Menschen in unserem Land verbessert,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

und Sie können auf unsere Kollegialität setzen, aber natürlich auch auf eine handfeste kritische Begleitung nach Ablauf der Hunderttagefrist, so, wie sich das gehört.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Alle unsere Anträge annehmen, Frau Hesse. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Und selbstverständlich wollen wir uns und werden wir uns auch in gewohnter Art und Weise konstruktiv einsetzen.

Ich wende mich insofern mit den jetzt folgenden kritischen Bemerkungen zu diesem Gesetzentwurf weniger an Sie, sondern vor allen Dingen an die gestandenen Mitglieder der Landesregierung. Ich schaue mal Sie an, Herr stellvertretender Ministerpräsident, in Ermangelung der Anwesenheit des Ministerpräsidenten.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was Sie nämlich hier auf den Tisch legen, ist gleich in mehrfacher Hinsicht problematisch, denn zum Ersten handelt es sich hier um ein Artikelgesetz, das sowohl internationales Recht, Regelungen zum internationalen Recht zusammenstrickt mit landesspezifischen Regelungen. Welche das im Einzelnen sind, das ist gerade dargelegt worden. Und Sie selbst gestehen in der Begründung des Gesetzentwurfes auch ein, dass es einen losen, wenn nicht gar einen fehlenden Zusammenhang zwischen den einzelnen Rechtsnormen gibt. Der so konstruierte Gesetzentwurf nimmt letztendlich, und das problematisieren wir an dieser Stelle, den Abgeordneten die Gelegenheit, in einem abschließenden Votum dem einen Regelungsgehalt, wie ich meine, dem internationalen Recht zuzustimmen und dem anderen Regelungsgehalt wiederum die Zustimmung zu verweigern. Unter demokratiepolitischen Gesichtspunkten ist das also schon mal bedenklich.

Zweitens ist dieser Gesetzentwurf ein neuerlicher Beweis, dass die Landesregierung Fristen nicht einhält, dass sie leichtfertig mit eigenen Zusicherungen umgeht und erforderliche Rechtsetzungen verzögert.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Verzögert“ ist richtig.)

Wir haben ja selbst nachlesen können, die Grundlagen, die jetzt zu diesem Gesetzentwurf geführt haben, sind im März 2011 gelegt worden. Bis zum 25. Oktober 2013 hätte also das Recht umgesetzt werden müssen. Angekündigt wurde es durch die damalige Sozialministerin für Ende vergangenen Jahres. Auch diese Frist ist verstrichen und nunmehr haben wir diesen Gesetzentwurf vorliegen.

Und ein dritter problematischer Punkt. Dieser Gesetzentwurf belegt, dass Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition, schnelle Machtpolitik näher steht als grundsolide Sachpolitik. Und warum, Herr Lenz, komme ich zu diesem harten Urteil? Also mit dem Gesetzentwurf, wir haben es gerade gehört, streben Sie eine Ausweitung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes auch auf Jugendgesundheitsuntersuchungen an. Das ist gut so. Aber dies hätten Sie bereits im August 2012 haben können, dies hätten Sie auch

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: September.)

im September 2013 haben können.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Genau.)

Frau Gajek, wir können uns allesamt gut erinnern an die Auseinandersetzungen im Sozialausschuss.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

DIE LINKE hat seinerzeit im vergangenen Jahr einen Entschließungsantrag eingebracht. Wir haben vorgeschlagen, das auszuweiten. Sie haben im Fachausschuss diese Ausweitung verhindert und das beiseite- geschoben und haben gesagt, über Inhalte reden wir dann später.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)

Und insofern haben Sie lapidar unseren Vorschlag ab- gelehnt, nicht weil er in der Sache falsch war, wie sich jetzt ja herausstellt, sondern weil er vom falschen Absender kam, in Ihren Augen vom falschen Absender. Und Herr Ringguth hat vorhin gerade von seiner Morgenandacht gesprochen. Wenn Sie das denn leben würden, meine Damen und Herren, wäre das ja gut. Dann würden wir auch zu einem anderen Umgang kommen.

Zu den Artikeln möchte ich gern etwas sagen. Artikel 1 ist im Grunde genommen begrüßenswert.

(Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

Frau Ministerin hat dargelegt, worum es geht, um die Umsetzung europäischen Rechts, und grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung gewinnt ja an Bedeutung. Ich erinnere daran, was wir gerade bei den nationalen Branchenkonferenzen im vergangenen Jahr darüber gehört haben, wie sich die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ausweitet, an Bedeutung gewinnt, und auch die Verbesserung der Patienteninformation für sachkundige Entscheidungen der Patientinnen und Patienten kann nur gut sein.

Welche Konsequenzen die Passagen zur Berufshaftpflicht zum Beispiel, die im Artikel 2 des Gesetzentwurfes angesprochen sind, haben werden, müssen wir in der Anhörung noch mal hinterfragen. Zu begrüßen ist grundsätzlich, Augenmerk auf die Jugendgesundheitsvorsorge zu lenken, das ist ja Bestandteil des Artikels 3 des Gesetzentwurfes. Vorgesehen ist nicht, und das ist das Verwunderliche, die vollständige Integration der J1 in das Meldeverfahren der Vorsorgeuntersuchungen. Vorgesehen ist, wir haben es gehört, lediglich ein Schreiben der Servicestelle beim LAGuS an die Eltern,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Eine Erinnerung.)

eine Erinnerung. Eine Rückmeldung der Ärzte, ob die Untersuchung wahrgenommen wurde, findet nicht statt. Warum gehen Sie hier anders vor? Sie haben es gesagt, wegen konnexer Sachverhalte. Darauf führt sich das hier letztendlich zurück, also Sie wollen Geld sparen. Und ich sage mal, der Gegenstand der J1, also Fragen des Entwicklungsstandes, des Impfstatus, der Motorik, des

Sexualverhaltens der 12- bis 14-Jährigen, ist doch nicht weniger relevant als die bei den U-Untersuchungen in Rede stehenden Befunde. DIE LINKE will eine Ausdehnung des erforderlichen Meldeverfahrens der U3 bis U9 gleichermaßen auf die J1 und das sollte das Geld wert sein, denn wir sollten an dieser Stelle unbedingt auch auf die Expertinnen und Experten hören, die bereits in einem Anhörungsverfahren zu diesem Sachverhalt Stellung genommen haben.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hat zum Beispiel zu Protokoll gegeben, ich zitiere: „Hier erfolgt keine Meldung“ – also mit Blick auf das, was ich gerade gesagt habe –, „es gibt keine Verbindlichkeit. Wir Kinder- und Jugendärzte fordern hier mehr Konsequenz im Interesse der Gesundheit unserer Jugendlichen.“ Und das ist doch der entscheidende Punkt, sehr geehrte Damen und Herren. Abgesehen davon fordern Städte- und Gemeindetag, Landkreistag und Verband der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst unisono eine erneute Aufwands- ermittlung beim Meldeverfahren. Das steht ja grundsätzlich im Raum.

Summa summarum: Zum Gesetzentwurf des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, hier mal herausgenommen, legt die Landesregierung einen inhaltlich unzureichenden Gesetzentwurf vor. Also ich beziehe mich an dieser Stelle auf den Artikel 3, den wir bis zur Zweiten Lesung gehörig qualifizieren müssen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, sehr geehrte Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Schubert von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr ge- ehrten Damen und Herren! Wie üblich übt Herr Koplin Kritik an Gesetzen, die erst eingebracht werden. Und ich muss noch mal zum Sozialausschuss sagen, ich habe es anders wahrgenommen. Bei der ersten Veränderung des Öffentlichen Gesundheitsdienstgesetzes haben Sie gesagt, das war ein Schnellschuss – am Mittwoch eingebracht, am Freitag die Zweite Lesung. Wir haben im Ausschuss gesagt, nein, wenn das Gesetz noch mal aufgemacht wird, dann werden wir auch eine ordentliche Anhörung machen. Und das haben Sie jetzt auch betont, eine Anhörung wird es geben. Deswegen ist der zeitliche Verzug eigentlich dadurch gekommen, dass wir ein vernünftiges Verfahren mit den neuen Veränderungen machen wollen,