Protocol of the Session on January 29, 2014

Sehr geehrte Damen und Herren, insbesondere über den großen Nutzen des Erinnerungssystems für die UUntersuchungen haben wir bereits Ende des letzten Jahres hier im Landtag ausführlich diskutiert, als wir das Gesetz entfristet haben. Nun geht es darum, das erfolgreiche System zur Steigerung der Früherkennungsraten bei den Kindern von der Sache her auch auf die Jugendgesundheitsuntersuchungen J1 im Alter zwischen 12 und 14 Jahren auszuweiten.

Dass sich die Erinnerung an die J1 durch die Servicestelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales letztendlich auszahlt, zeigen die erfreulichen Resultate des durchgeführten Pilotprojektes, von dem die Ministerin ja schon berichtet hat. Bereits 2011 wurden in den mittlerweile alten Landkreisen, kann man sagen, beziehungsweise kreisfreien Städten Schwerin, Greifswald, Bad Doberan, Rostock, Güstrow und Parchim insgesamt 3.700 Kinder und Jugendliche beziehungsweise deren Eltern auf den anstehenden Gesundheitscheck hingewiesen. Und innerhalb von zwei Jahren konnte die Beteiligungsquote um fast zehn Prozent gesteigert werden. Das ist ein guter Wert, der sich durch die im vorliegenden Gesetz geplante konsequente Fortsetzung hoffentlich noch weiter steigern lässt.

Sehr geehrte Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich auch noch einmal grundsätzlich betonen: Das Erinnerungssystem für die U-Untersuchungen ist ein wichtiger Mosaikstein in der Gesamtstrategie für mehr Kindergesundheit und Kindeswohl. Bei dieser umfassenden Prävention in der frühen Phase des Lebens geht es um nicht weniger als die wesentlichen Voraussetzungen für ein gesundes und selbstverwaltetes, eigenständiges Leben und auch die Voraussetzungen für die spätere Teilhabe am Sozial- und Arbeitsleben. Über die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels lassen Sie uns nach der Überweisung in den Sozialausschuss konstruktiv reden. Im Rahmen der Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf können wir dann auch darüber diskutieren, ob eine engere Verzahnung der allgemeinen Vorsorgeuntersuchung mit der zahnheilkundlichen Früherkennung möglich ist.

Ich bitte also um Überweisung des Gesetzentwurfs zur weiteren Beratung in den Sozialausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Klatschen! – Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2610 zur Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Enthaltung der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten, Antrag auf Genehmigung der Strafvollstreckung, Drucksache 6/2647.

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (Europa- und Rechtsausschuss, 3. Ausschuss) gemäß § 70 GO LT (Immunitätsangelegenheiten) Antrag auf Genehmigung der Strafvollstreckung – Drucksache 6/2647 –

Gemäß Paragraf 70 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag ohne Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/2647 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/2647 mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrages der Finanzministerin – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2012, Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes, Drucksache 6/2583.

Antrag der Finanzministerin Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2012 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes – – Drucksache 6/2583 –

Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag der Finanzministerin auf Drucksache 6/2583 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Mit- telstand entlasten – Vorgezogene Fälligkeit von Sozial- versicherungsbeiträgen rückgängig machen, Drucksa- che 6/2619(neu).

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Mittelstand entlasten – Vorgezogene Fälligkeit von Sozialversicherungs- beiträgen rückgängig machen – Drucksache 6/2619(neu) –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Waldmüller von der CDU-Fraktion.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Rentenent- lastungsgesetz vom 3. August 2005 wurde von Rot-Grün beschlossen, ab Januar 2006 die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge vorzuverlegen, und durch diese vorgezogene Frist wurde die Liquidität der Sozialversicherungen zweifelsohne verbessert. Damit wurde quasi im letzten Moment sichergestellt, dass die Sozialversicherung termingerecht ihre Leistungen bereitstellen kann.

Von Rot-Grün wurde die Notwendigkeit der Stabilisierung der Sozialversicherungen auch als Hauptgrund für die vorgezogene Fälligkeit angegeben und der vorgezogene Fälligkeitstermin war also quasi eine Notlösung. Es war die Folge der angespannten Liquiditätslage der Rentenversicherung. Alternativ zur Vorverlegung der Fälligkeit wäre seinerzeit zumindest eine Beitragserhöhung um 0,7 Prozentpunkte wahrscheinlich unvermeidlich gewesen. Seitdem werden also diese Sozialversicherungsbeiträge und die voraussichtliche Beitragsschuld bereits im Monat der Lohn- und Gehaltszahlungen abgeführt. Liquiditätsdefizite und Abrechnungsbürokratie des Mittelstands sind die Folge.

Meine Damen und Herren, aus diesem Vorziehen der Fälligkeit ergab sich ein einmaliger positiver Liquiditäts- effekt bei der Sozialversicherung. Den Sozialversicherungsträgern standen 2006 nicht nur 12, sondern 12,8 Monatsbeiträge zur Verfügung, also beinahe eine zusätzliche Monatsrücklage. Mittlerweile verzeichnen wir aber eine sehr positive Finanzsituation bei den Kranken- und Rentenversicherungen. Das sollte uns genügend Spielraum für ein Umdenken bei der vorgezogenen Fälligkeit von Sozialbeiträgen geben.

Der Überschuss bei den Sozialversicherungen betrug im Jahr 2012 15,8 Milliarden Euro. Der Grund, der eine Einführung der Vorfälligkeit einstmals nötig machte, ist damit also nicht mehr gegeben. Oder anders gesagt, wir sollten nunmehr eine Notlösung nicht auf Kosten der Unternehmen zur Dauerlösung machen.

(Beifall Egbert Liskow, CDU)

Meine Damen und Herren, mit diesem Landtagsantrag bohren wir ohne Frage dicke politische Bretter. Wenn wir über Bundesratsinitiativen, die von MecklenburgVorpommern unterstützt werden sollen, sprechen, sind die Interessen Mecklenburg-Vorpommerns maßgeblich,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Warum keine eigene Initiative, Herr Waldmüller?)

aber natürlich dürfen wir auch die politische Großwetterlage nicht aus den Augen verlieren.

Lassen Sie mich kurz darauf eingehen. Der Freistaat Sachsen hat sich während der Wirtschaftsministerkonferenz im Dezember 2013 für eine Änderung der vorzeitigen Abführung der Sozialversicherungsbeiträge eingesetzt. Das spiegelt auch die...

(Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)

Warten Sie doch ab! Ich komme dann noch zu unserem Wirtschaftsminister.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Ja, Mecklenburger sind manchmal schneller als Bayern.)

Das spiegelt auch die Interessenlage kleiner und mitt- lerer Unternehmen in den neuen Ländern wider. In einer Resolution der Handwerkskammern aus den neuen Ländern, die unter anderem von Hans-Peter Siegmeier, Präsident der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vor- pommern, und von Peter Günther, Präsident der Handwerkskammer Schwerin, unterschrieben ist, heißt es, ich zitiere: „Die Präsidenten der ostdeutschen Handwerkskammern fordern eine praktikable Regelung, bei der der Gesamtsozialversicherungsbeitrag in zwölf Tranchen im Jahr zu entrichten ist. Die Sozialversicherungsträger würden dabei keine Beitragseinnahmen verlieren, sondern erhalten diese dann, wenn auch der Arbeitnehmer seinen Lohn erhalten hat.“ Zitatende.

Es ist also im Interesse Mecklenburg-Vorpommerns ge- wesen, dass auch unser Wirtschaftsminister Harry Glawe eine Initiative aus Sachsen mitgetragen hat. Und die Unterstützung unseres Antrages durch die SPD ist bemerkenswert. Ich sage es aber im positiven Sinne,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Jochen Schulte, SPD: Ist aber gut, dass der Nachschub noch kommt.)

wir haben uns darüber sehr gefreut. Der Koalition liegt also das Anliegen des Mittelstandes sehr am Herzen.

(Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)

Und in dieser Frage ist es keineswegs selbstverständ- lich. Zuletzt befasste sich der Landtag Niedersachsen am 23. Januar 2014 mit der Thematik und einem ähnlich lautenden CDU-FDP-Antrag, der unter anderem im dortigen Wirtschaftsausschuss behandelt wurde, hier allerdings auf Widerstand von GRÜNEN und SPD stieß.

Meine Damen und Herren, wie wird der Widerstand gegen die Rückforderung der Vorfälligkeit argumentativ begründet? Zu den Argumenten gegen eine Rückforderung zählt vor allen Dingen die Belastung für die Sozialversicherungsbeiträge, klar. 2005 wurden unter anderem Zahlen benannt, die die Finanzierungskosten der vorgezogenen Zahlungen für den Mittelstand auf rund 400 Millionen Euro beziffern. Das war damals das Argument, das ist die Belastung für den Mittelstand. Es wäre auch nur redlich, wenn wir in der Debatte um eine mögliche Rückführung dann genau bei diesen bezifferten Kosten bleiben würden, analog dem entsprechenden Aufwand, der damals eben dazu geführt hat.

Folgerichtig ist es auch redlich, bei den Fakten zu bleiben, und ich sagte eingangs, dass der von Rot-Grün vorgezogene Fälligkeitstermin eine Notlösung aufgrund der angespannten Liquiditätslage der Rentenversicherungen war. Deswegen ist es weiterhin folgerichtig, die aktuelle gute Finanzlage in der gesetzlichen Rentenversicherung und den übrigen Sozialversicherungszweigen zu nutzen und zur alten Fälligkeitsregelung der Sozialversicherungsbeiträge zurückzukehren.

Zudem handelt es sich fiskalisch eben nur um einen einmaligen und damit vertretbaren Einnahmeausfall. Es geht also spiegelbildlich um die einmaligen Mehreinnahmen aus 2006. Es geht nicht um dauerhafte Mehraus- gaben oder Mindereinnahmen. Und hierzu verweise ich

auf die Berichterstattung in der „Frankfurter Allgemeinen“ vom 21. November 2013, auf eine Studie der Stiftung Marktwirtschaft von Professor Dr. Bernd Raffelhüschen sowie auf aktuelle Beiträge von Dr. Guido Raddatz von der Stiftung Marktwirtschaft.

Die CDU-Landtagsfraktion hat sich in der Vergangenheit unter anderem in Pressemitteilungen für ein Umdenken bei der vorgezogenen Fälligkeit ausgesprochen. Zustimmung kam seinerzeit nicht nur vom Handwerk und der Bauwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Auch vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, aus der Finanzwissenschaft und von den anderen Bundesländern wird die Rückführung unterstützt. Unser Anliegen haben wir zu jeder passenden Gelegenheit immer wieder vorgetragen und erneuert.

Meine Damen und Herren, im Interesse des Mittelstandes von Mecklenburg-Vorpommern möchte ich auch um Ihre Unterstützung dieses Landtagsantrages werben. Wir wollen die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern von Abrechnungsbürokratie und Liquiditätsdefiziten entlasten.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Aber doch nicht mit dem Antrag, Herr Waldmüller! –Torsten Renz, CDU: Sehr guter Antrag, sehr guter Antrag.)

Wenn sich also die Möglichkeit einer Bundesratsinitiative auftut, dann muss Mecklenburg-Vorpommern eine solche Initiative auch unterstützen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus. Bitte, Herr Glawe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Schwerpunkt unserer Wirtschaftspolitik liegt auf der Stärkung der einheimischen mittelständischen Wirtschaft, des Handwerks und der Unternehmen vor Ort. Der Mittelstand in Mecklenburg-Vorpommern hat sich sehr positiv entwickelt. Insbesondere hat es uns geholfen, als die Wirtschaftskrise zu bewältigen war. So hatte MecklenburgVorpommern in den Jahren 2007, 09 und 12 das höchste Wachstum aller Bundesländer. Herauszuheben ist das Jahr 2012, wo eine deutliche Steigerung der Wirtschaftsleistung um 1,9 Prozent registriert wurde.