Das, was wir für die Bundesrepublik Deutschland brauchen, sind nachhaltige Konzepte gegen Kinderarmut, sind Kinderrechte, die eben nicht nur als Wort im Grundgesetz stehen, sondern sind Handlungen. Und hierfür haben sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN immer wieder eingesetzt, nämlich beispielsweise für die frühkindliche Bildung, indem wir sagen, der Betreuungsschlüssel muss kurzfristig auf 1 : 4 reduziert werden.
Und natürlich führen wir in der Fraktion auch die Debatte, ob ich vielleicht mein Kind länger zu Hause betreuen möchte.
Und deswegen, Herr Renz, möchte ich Ihnen noch mal widersprechen, weil Sie sagen, da ist keine Wahlfreiheit drin. Wir gehen damit sehr ernsthaft um. Und ich denke, es muss die Möglichkeit bestehen, dass Mutter, Vater, Familie oder wenn es eben zwei Väter sind und zwei Mütter,
dass sie ihre Kinder zu Hause so lange betreuen, wie sie das gerne möchten. Aber das kritisieren wir:
Sie haben eben zur jetzigen Zeit nicht die Wahlfreiheit. Deshalb unterstützen wir den Antrag der Fraktion DIE LINKE. Wir werden ja im nächsten Monat dann wieder darüber diskutieren, wenn es dann darum geht, das Ehegattensplitting endlich abzuschaffen, damit weibliche Altersarmut eben auch der Vergangenheit angehört.
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Minister Harry Glawe: Das wars schon?! – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Debatte hat mir Spaß gemacht. – Udo Pastörs, NPD: Uns auch, uns auch.– David Petereit, NPD: Uns auch.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind in der Aussprache. Ich bitte um etwas mehr Disziplin.
(Andreas Butzki, SPD: Jetzt musst du aber mal einiges geraderücken. – Torsten Renz, CDU: Wenn es 500 Euro gibt, dann sind die GRÜNEN dafür.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zuerst einmal möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE dafür bedanken, dass die Bemühungen der Koalitionsfraktionen und der Landesregierung für ein kinder- und familienfreundliches Mecklenburg-Vorpommern auch ein- mal gewürdigt werden.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Och, da kann man den Antrag aber auch anders lesen – Udo Pastörs, NPD: Ha!)
Gleichwohl bleibt der fade Beigeschmack, und mein Kollege Renz hat das gerade ausgeführt, dass es bei Ihrem Antrag leider nicht um die Sache geht,
Sie wissen doch ganz genau, dass wir als SPD das Betreuungsgeld ablehnen. Die Argumente hierfür noch einmal vorzutragen,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie tragen es jetzt mit. Sie setzen es jetzt um, Herr Mucha. Sie setzen es um, haben Sie es noch nicht gemerkt? Sie setzen das Betreuungsgeld jetzt um. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Ach, schieben Sie es doch nicht auf die CDU! Sie setzen es doch um.)
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Peter Ritter, DIE LINKE: Mensch, Mensch, Mensch!)
so wäre das Betreuungsgeld bei einer CDU-SPD-Koa- lition in Berlin zu über 80 Prozent nicht im Koalitions- vertrag aufgetaucht. Aber die Koalition in Berlin besteht nicht aus zwei Parteien, sondern aus drei Parteien.
(Torsten Renz, CDU: So was nenn ich Realpolitik. – Peter Ritter, DIE LINKE: Mensch, Mensch, Mensch! – Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)
Die Landesregierung müsste, wenn, dann nicht auf der Bundesebene aktiv werden, sondern gezielt im Freistaat Bayern.
Dass das zu einigen Verwerfungen führen würde, wenn eine Landesregierung anfinge, in einem anderen Bundesland tätig zu werden, muss ich Ihnen ja wohl nicht erklären.
ist es in den Koalitionsverhandlungen bereits gelungen, zusätzliche Mittel für den Ausbau von Kindertagesförderung festzuschreiben. Dieser Punkt ist somit folglich erledigt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schauen wir uns einmal die Betreuungsgeldzahlen im Land an, die seit dem 6. Januar 2014 auf Drucksache 6/2575 vorliegen. Der Anteil der Ein- und Zweijährigen im Land, für deren Betreuung Betreuungsgeld beantragt wurde, beträgt 1,9 Prozent. Bei 45 Prozent der bewilligten Anträge lag der Bewilligungszeitraum zudem unterhalb von einem Jahr. Nimmt man die jetzigen Zahlen als Basis, so wird in Mecklenburg-Vorpommern der Anteil der Kinder, für die Betreuungsgeld bezogen wird, auch in den kommenden Jahren unterhalb von zwei Prozent verbleiben. Im Vergleich dazu …