Protocol of the Session on January 29, 2014

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Schwerpunkt unserer Wirtschaftspolitik liegt auf der Stärkung der einheimischen mittelständischen Wirtschaft, des Handwerks und der Unternehmen vor Ort. Der Mittelstand in Mecklenburg-Vorpommern hat sich sehr positiv entwickelt. Insbesondere hat es uns geholfen, als die Wirtschaftskrise zu bewältigen war. So hatte MecklenburgVorpommern in den Jahren 2007, 09 und 12 das höchste Wachstum aller Bundesländer. Herauszuheben ist das Jahr 2012, wo eine deutliche Steigerung der Wirtschaftsleistung um 1,9 Prozent registriert wurde.

Der Mittelstand ist das Fundament der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. 99,6 Prozent aller Unternehmen im Land gehören zum Mittelstand. Kleine und mittlere Unternehmen sind Arbeitgeber für 81,3 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die mit- telständischen Unternehmen, deren Beschäftigte schaffen mit Fleiß, Können und Kreativität wettbewerbsfähige Produkte und Leistungen. So entstehen im Land mehr Wertschöpfung, mehr Beschäftigung und höhere Einkommen.

Deshalb, meine Damen und Herren, braucht der Mittelstand weiter Unterstützung. Unsere Wirtschaft braucht

insbesondere gute Rahmen- und faire Wettbewerbsbedingungen.

(Udo Pastörs, NPD: Bravo! Ganz wichtig.)

Das ist ein wichtiger Grundsatz. Bürokratie hemmt die Innovationskraft und den unternehmerischen Erfolg für unsere mittelständischen Unternehmen auch in Mecklenburg-Vorpommern. Ich begrüße deshalb jede Initiative, unseren Mittelstand von überflüssiger Bürokratie und von überflüssigen Kosten zu befreien.

Ich zitiere den Paragrafen 5 Absatz 1 Satz 2 des neuen Mittelstandsförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern: „Insbesondere sollen Vorschriften, die investitions- und beschäftigungshemmende Wirkungen haben oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für mittel- ständische Unternehmen verursachen, abgebaut oder vermieden werden.“

Die Vorverlagerung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge verursacht erhebliche Bürokratiekosten für unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen. Deshalb gilt es hier zu handeln, meine Damen und Herren.

Die Vorverlagerung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab dem Jahr 2006 hat den Sozialversicherungsträgern Liquidität verschafft und ihre angespannte finanzielle Lage verbessert. Die damalige Si- tuation war von hoher Arbeitslosigkeit und zugleich geringen Beitragseinnahmen gekennzeichnet. Die Umstellung im Jahr 2006 brachte den Sozialversicherungen 20 Milliarden Euro zusätzliche Liquidität. Und womit wurde das erreicht? Durch die Zahlung von 13 Monatsbeiträgen der Unternehmen. Kurzfristig wurde damit die strukturelle Schieflage der Sozialkassen ausgeglichen, und zwar auf Kosten der Unternehmen, denn die Mehreinnahmen der Sozialkassen waren schließlich von den Unternehmen zu tragen.

Die Pflicht zu vorgezogenen Zahlungen und zusätzlichen Lohnabrechnungen belastet gerade die Unternehmen des Mittelstandes in besonderer Weise. Sie beeinträchtigt deren Wettbewerbsfähigkeit und damit auch manchmal Arbeitsplätze. Diese bestehende Regelung bringt insbesondere bei kleinen und personalintensiven Unternehmen wie in der Bauwirtschaft und im Handwerk neben Liquiditätsverlusten auch einen deutlich erhöhten Arbeitsaufwand mit sich. Sie müssen die Beiträge zu einem Zeitpunkt entrichten, zu dem die tatsächliche Höhe, insbesondere die Abrechnung nach erbrachten Arbeitsstunden, noch gar nicht bekannt ist.

Wegen der Vorfälligkeit müssen die Beiträge oft zweimal abgerechnet werden. Zuerst werden die Beiträge auf Grundlage des Vormonates überwiesen, im Folgemonat werden die tatsächlichen Löhne festgestellt. Dann muss mit einer zweiten Abrechnung nachgebessert werden. Die Arbeitgeber müssen somit nicht nur 12, sondern 24 Monatsabrechnungen erstellen. Die Folge dieser Doppelabrechnungen sind erhebliche Mehrkosten für Unternehmen, aber auch für die Krankenkassen, die es ja in ihrer Statistik dann noch kontrollieren müssen. Die derzeitige Regelung führt zu einem Liquiditätsentzug bei den Unternehmen, denn die Sozialabgaben müssen von den Unternehmen vorfinanziert werden, auch durch Bankkredite.

Wenn die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge beendet würde, bekämen die Unternehmen die zuvor entzogene Liquidität zurück. Dies würde die Zinsbelastung für Fremdkapital verringern und die Rentabilität verbessern. Die Rücknahme der monatlichen Regelungen würde im Umstellungsjahr dann zu elf Monatszahlungen führen. Der Liquiditätseffekt für die Unternehmen könnte zu einem Wachstumsimpuls in Deutschland beitragen.

Im Zusammenhang mit den Überschüssen der Sozialversicherung werden alternativ Beitragssenkungen diskutiert. Zwar würde auch eine Beitragssenkung Impulse für die zusätzliche Beschäftigung setzen, dennoch wäre sie nicht der beste Weg, denn eine Beitragssenkung in einer Aufschwungphase hätte automatisch eine Anhebung in einer Rezession zur Folge. Gerade prozyklische Belastungen von Beschäftigten sollen aber vermieden werden. Besser wäre es deshalb, die Vorauszahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu beenden, meine Damen und Herren.

Die gesetzliche Regelung, die seit 2006 zu Liquiditätsentzug und mehr Bürokratie in der Wirtschaft geführt hat, muss wieder mittelstandsfreundlicher gestaltet werden. Der finanzielle Engpass in den Sozialversicherungsbeiträgen als Grund für die damalige Einführung der Vorfälligkeit ist bis heute mehr als behoben. 2006 betrug der Überschuss 15,8 Milliarden Euro bei der Sozialversicherung. Es muss eine bessere und praktikablere Lösung geschaffen werden. Daher ist dieser Antrag wichtig und richtig für den Mittelstand, auch in MecklenburgVorpommern. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Holter von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Herr Waldmüller, kennen Sie Herrn Baumann? Rolf Baumann? Rolf Baumann ist SPD-Politiker, Abgeordneter des Landtages in Thüringen. Ich darf mal aus einer Rede, die er gehalten hat, zitieren. Zitat: „Umso unverständlicher ist es für mich und für meine Fraktion, dass Sie wieder einmal die Landesregierung mit Initiativen im Bundesrat belasten wollen – Sie belasten sie und Sie belasten das Parlament stundenlang hier mit Ihrer Bürokratie. Reden Sie doch einfach mal mit Ihren Ministern in Berlin, ein Gesetz im Deutschen Bundestag einzubringen. Das wäre doch viel einfacher, da würden wir so viel Bürokratie hier abbauen im Land und Hunderte Leute müssten sich nicht mit Ihren sinnlosen Anträgen beschäftigen.“ Ende des Zitats. So weit der SPD-Politiker Rolf Baumann aus Thüringen.

Er hat diese Rede am 24. Mai 2013 in Thüringen gehalten zu einem Antrag der FDP, die sich mit dem gleichen Anliegen an den dortigen Landtag in Erfurt gewandt hatte. Und ich frage Sie: Warum hat denn Herr Kokert nicht zum Hörer gegriffen und ruft die Kanzlerin an?

(Jochen Schulte, SPD: Weil Herr Rehberg die Nummer von der Kanzlerin hat. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Oder warum ruft Herr Nieszery dann nicht Herrn Gabriel oder Frau Nahles an? Es liegt ja jetzt in Ihrer Hand, mal über einen kurzen Draht genau diese Fragen zu diskutieren.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Ich kann Ihnen aber die Frage beantworten, warum das nicht so einfach ist, wie die beiden Herren, also der Kollege Waldmüller und der Ministerkollege Herr Glawe, das hier eben dargestellt haben, denn Sie haben bereits eine Abfuhr einstecken müssen, Herr Glawe. Und das hätten Sie hier auch der Fairness halber sagen können – ich komme gleich darauf zurück –, denn bei Ihren Gesprächen, die Sie geführt haben im Bund, sind Sie einfach abgeblitzt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das kann ja wohl nicht wahr sein!)

Und heute stellen Sie einen Alibiantrag. Sie wollen hier gar keine Entscheidung heute, denn Sie wissen ganz genau, dass Sie gar keine Entscheidung bekommen können, deswegen ja dieser Koalitionsantrag. Ich vermute mal, die SPD wird gleich, wie ich auch, aus sozialpolitischer Sicht diese Frage beleuchten.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Meinst du?)

Wir kennen dieses Theater ja zur Genüge. Immer wieder sind sich SPD und CDU in diesen Fragen nicht einig und deswegen kommen solche inhaltsleeren Anträge eben zutage und wir beschäftigen uns damit. Es geht Ihnen aber auch darum, aktiv zu sein. Sie täuschen Aktivitäten vor, indem Sie Alibianträge stellen.

Und ich will Ihnen auch sagen, warum das so ist. Es hat nämlich etwas mit dem Ursprung zu tun, über den Herr Waldmüller hier schon gesprochen hat. Im Dezember vergangenen Jahres fand in Dresden die Wirtschafts- ministerkonferenz statt. Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen preschten mit dem Thema, welches wir gerade diskutieren, vor. Sie wollten die Zustimmung der Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister erreichen, dass die Rückführung der vorgezogenen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge dann umgesetzt wird. Allerdings, Herr Glawe, da standen zwei allein.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Alle anderen haben gesagt, da machen wir nicht mit. Das war eine glatte Bauchlandung, die Sie da gemacht haben, weil eine Vielzahl von Fragen gestellt wurde: Welche Kosten sind damit verbunden? Welcher Verwaltungsaufwand entsteht in den Unternehmen? Und ist das aus Sicht der Sozialversicherungsträger überhaupt realisierbar?

Ja, Herr Waldmüller, Sie haben es angesprochen, die CDU hat den Handwerkern im Land versprochen, sich für dieses Anliegen einzusetzen. Das haben Sie mit Ihrer Rede ja auch gemacht. So weit, so gut. Und damit Sie Ihr Gesicht wahren können, haben Sie eben diesen Antrag eingebracht, um entsprechende Initiativen auf Bundesebene zu unterstützen. Ich bin mal gespannt, wenn Sie das nachher uns sagen wollen, welche Initiativen zurzeit auf Bundesebene überhaupt existieren. Wenn Sie ein Fünkchen Vertrauen in Ihr eigenes Tun hätten, dann hätten Sie doch Ihren Antrag anders formulieren müssen,

nämlich so: Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zu starten, um die vorgezogene Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen rückgängig zu machen.

Darauf konnten Sie sich, wenn ich das richtig verstehe, mit der SPD nicht einigen. Und das bleibt eben aus, weil Sie wissen, dass eine solche Initiative in der gegenwärtigen Lage aussichtslos ist, oder Sie haben selbst Bedenken, was die Auswirkungen betrifft. Damit wir uns hier richtig verstehen – ich glaube, Herr Glawe, Herr Waldmüller und Herr Schulte, da sind wir uns alle einig –, wir können nicht genug für den Mittelstand und für die kleinen und mittelständischen Unternehmen in MecklenburgVorpommern tun. Ein Beitrag...

(Harry Glawe, CDU: Die Ahnung hab ich auch.)

Erst mal bitte zu Ende hören!

Ein Beitrag könnte die Rückführung der vorgezogenen Sozialversicherungsbeiträge in der Tat sein. Sie wissen aber, und Sie haben darüber gesprochen, Herr Glawe, und auch Sie, Herr Waldmüller, es betrifft insbesondere die Unternehmen, die Beschäftigte ohne geregelte Arbeitszeiten und damit geregelte Gehälter haben. Und wie groß der bürokratische Aufwand ist, das haben Sie ja ausgeführt.

(Burkhard Lenz, CDU: Das hat nichts mit geregelten Arbeitszeiten zu tun.)

Das ist die Situation. Daran gibt es auch nichts weiter zu deuteln.

Ich bin aber der Meinung, man sollte auch die andere Seite der Medaille betrachten, denn selbst Vertreterinnen und Vertreter der Industrie- und Handelskammern geben zu bedenken, dass die Rückführung für die Unternehmen zunächst einmal ein riesiger Verwaltungsakt wäre. Und ich frage Sie: Wer gibt dann den Unternehmen das Versprechen, dass eine Rückführung wirklich auch dauerhaft ist und nicht in zwei, drei, vier Jahren wieder zurückgekurbelt wird? Das kann im Moment keiner sagen, denn die Nachhaltigkeitsrücklagen in der Rentenversicherung sind Schwankungen unterworfen und äußerst anfällig. Derzeit liegen sie bei 1,7 Monatsausgaben. 1992 waren es noch 2,2 Monatsausgaben.

Wie wir alle wissen, ist der Beitrag zur Rentenversicherung um 0,7 Punkte zum 1. Januar 2013 gesunken. Es gibt Berechnungen, wonach die Rücknahme der vorgezogenen Fälligkeit eine Belastung von 20 bis 25 Milliarden Euro mit sich brächte. Das hat etwas damit zu tun, dass es nicht zwölf, sondern elf Fälligkeitstermine in dem Jahr, in dem die Rückführung erfolgen würde, geben würde. Die 25 Milliarden Euro setzen sich wie folgt zusammen: 1,6 Milliarden in der Arbeitslosenversicherung, 8,5 Milliarden weniger in der Krankenversicherung, 1 Milliarde weniger in der Pflegeversicherung und 14 Milliarden weniger in der Rentenversicherung.

Apropos Rentenversicherung. Auch das gehört zum Thema, und, Herr Glawe, Sie waren ja mal – ich denke, in Ihrem Herzen ist es noch so – Sozialpolitiker und sind Sozialpolitiker. Die Koalition in Berlin hat sich nun die Mütterrente in die Hand versprochen und wenn wir über

Rentenversicherung reden, dann müssen wir auch über die Mütterrente reden. Allein durch die Einführung der Mütterrente wird diese Nachhaltigkeitsrücklage in den nächsten vier Jahren aufgebraucht werden. Wenn dann noch die Rücknahme der vorzeitigen Fälligkeit hinzukommt, würde das bedeuten – könnte es zumindest bedeuten –, dass die Beiträge zur Rentenversicherung wieder angehoben werden müssen.

Vergessen Sie nicht, dass es eine gesetzlich festgeschriebene Mindesthöhe der Nachhaltigkeitsrücklage gibt! Es waren genau diese Gründe, warum Anträge zu diesen Themen im Landtag von Thüringen, Bayern, Baden-Württemberg und, wie das auch von Herrn Waldmüller angesprochen wurde, in der letzten Woche in Niedersachsen abgelehnt wurden. In Sachsen-Anhalt gibt es einen Prüfauftrag in dem dortigen Landtag, dort wird ein entsprechender Antrag noch beraten.

Sie sehen, meine Damen und Herren, man muss sich diesem Thema von verschiedenen Seiten nähern, denn es ist sehr komplex und vielseitig. Aus wirtschaftlicher Sicht sage ich wie Sie beide, Herr Waldmüller und Herr Glawe: Ja, sofort. Entlastung der Unternehmen ist wichtig und dazu kann eben die Rückführung, Rücknahme dieser Vorverlegung, vorgezogenen Abführung dieser Sozialversicherungsbeiträge einen Beitrag leisten. Aber man braucht verlässliche Regelungen und das ist das Problem. Wenn wir uns erinnern, welche Stellungnahmen die Wirtschaft zu dem Mittelstandsförderungsgesetz hier in Mecklenburg-Vorpommern abgegeben hat, war doch eine Hauptforderung: verlässliche Entscheidungen und kein Hin und Her.

Deswegen, Herr Waldmüller, möchte ich Ihnen vorschlagen, dass wir heute nicht über Ihren Antrag abstimmen, sondern dass dieser Antrag überwiesen wird in den Wirtschafts- und den Sozialausschuss. Ich möchte das hiermit, Frau Präsidentin, formal beantragen, damit wir dann gemeinsam alle Fragen, die mit einem solchen Antrag zusammenhängen, tatsächlich dort diskutieren können, nicht nur die Entlastung der Unternehmen, sondern auch die Auswirkungen beispielsweise auf die Sozialversi- cherungssysteme. Und dann können wir mit Ihrer Hilfe, Herr Glawe, und auch mithilfe von Frau Hesse alle Fragen, die kritisch dabei zu betrachten sind, diskutieren und eine Entscheidung treffen.

Eins sollte uns alle einigen: Wir wollen Gutes für die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern tun, wir wollen ihnen nicht schaden, aber das nicht nur für eine kurze Zeit, sondern nachhaltig. Deswegen sollten wir darüber diskutieren, damit nicht in vier Jahren eine Rolle rückwärts gemacht wird. Dann haben wir nichts gekonnt und haben den Unternehmen in keiner Weise geholfen.

Also lassen Sie uns in den Ausschüssen darüber diskutieren! Wenn wir zu einem positiven Ergebnis kommen, sind wir gern dabei, auch Initiativen des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Bundesebene zu unterstützen. Im Moment können wir so Ihrem Antrag nicht zustimmen. Ich bitte um Überweisung in die beiden Ausschüsse. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Schulte von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich ja schon immer darüber, Herr Kollege Holter, dass wir uns inzwischen so lange kennen und Sie genau wissen, was die SPD-Fraktion denkt und was ich denke. Ich freue mich noch mehr darüber, dass ich Sie ab und zu vielleicht mal überraschen kann,

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)