Also ich möchte noch mal klarstellen, dass wir in Deutschland Rechtsvorschriften haben, und die gelten dann in Form von Bundesgesetzen sowohl in Mecklenburg-Vorpommern als auch in anderen Bundesländern. Zum großen Teil sind diese Genehmigungsverfahren im Übrigen auch mit europäischem Recht unterlegt. Insofern gibt es keine Sonderlex Mecklenburg-Vorpommern, ganz im Gegenteil. Wir fördern und unterstützen ausdrücklich nur Unternehmen, die diesem Leitbild entsprechen. Verbunden damit sind klar die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Steigerung von Wertschöpfungspotenzialen, der Ausbau von regionalen Nährstoffkreisläufen auf den landwirtschaftlichen Flächen und natürlich wollen wir auch unterm Strich die Errichtung einer bäuerlich geprägten Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen.
Aus diesem Grunde, betone ich auch noch mal, fördern wir nicht sogenannte „Massentierhaltungen“. Diesen Begriff, das betone ich immer wieder, gibt es nicht, er ist nicht definiert. Insofern haben wir festgelegt, dass Unternehmen bis zu einer Größe oder einem Investitionsvolumen von 3,75 Millionen Euro gefördert werden. Das heißt, wir haben hier auch Grenzen eingezogen.
Hinzu kommt, das will ich dann aktuell nur angedeutet haben, seit dem 30.09. dieses Jahres werden keine Anträge, keine neuen Anträge auf Förderung für Tierhaltungsanlagen bearbeitet. Ausnahmen sind der ökologische Landbau und die Milchviehhaltung. Alle anderen Anträge, die jetzt neu gestellt worden sind, werden nicht bearbeitet.
Zusatzfrage: Wie bewerten denn die Landesregierung und Ihr Haus eine Aussage der „Schweriner Volkszeitung“ vom 11. November, wo es um Massentierhaltung ging, wo es heißt, Zitat: „Viele Industrielle drängt es nach Ostdeutschland. Auch dank hoher Subventionen und einer lobbyhörigen Politik.“?
Frau Präsidentin! Ich kann nur dazu sagen, wir haben ein Interesse an einer an- gepassten, sinnvollen Veredlungsstruktur. Und wir haben nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern das Problem, sondern auch in Brandenburg, in Sachsen-Anhalt, oder schauen Sie in das Emsland. Allein in Niedersachsen, in einem Landkreis im Emsland, gibt es den Antrag auf die Errichtung von Stallkapazitäten für über 13 Millionen Masthühner. Insofern ist das kein Phänomen in Mecklenburg-Vorpommern, sondern es geht um den nachfrageorientierten Markt.
nicht mehr bearbeitet werden. Frage: Inwieweit ist dieses Vorgehen auch auf der Grundlage europäischen Rechts rechtssicher?
Frau Präsidentin! Selbstverständlich haben wir als Landesregierung das Recht, in Form von Förderrichtlinien zu entscheiden, welche Art von Förderung, von Anreizentwicklung wir vornehmen. Und ich habe gestern, wenn Sie mir zugehört hätten, gesagt, dass ich der Auffassung bin, dass wir einen gesamtgesellschaftlichen Dialog entwickeln müssen mit dem Ziel, was verstehen wir unter einer artgerechten Tierhaltung, und ausdrücklich auch vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse, die wir im Zusammenhang mit der Anwendung von Antibiotika erlangen.
Deswegen sage ich noch mal ausdrücklich: Es geht hier um die Förderung. Die Genehmigungspraxis ist und bleibt so, wie sie ist. Da sind wir nach dem Bundes- immissionsschutz verpflichtet, Anträge zu bearbeiten. Wenn sie ordnungsgemäß gestellt worden sind, hat ein Antragsteller selbstverständlich auch das Recht auf Genehmigung, und diese kann dann gegebenen- falls beklagt werden. Es geht mir hier in der Aussage ausdrücklich um die Förderung. Das habe ich gesagt, dass dort in diesem Bereich zurzeit keine Anträge bearbeitet werden.
Wie bewerten Sie die Tatsache, dass in Belgien schon vor fünf Jahren dieses Vorgehen, das Sie jetzt auch für Mecklenburg ankündigen, in die Praxis umgesetzt wurde, dass es da mehrere Klagen gibt und man sich dort auf europäisches Recht zurückzieht?
Also ich sehe dieser Problematik ganz offen entgegen. Ich glaube, dass wir in den letzten Jahren auch gezeigt haben, dass wir ein vernünftiges angepasstes Agrarinvestitionsförderpro
3. Wie bewertet die Landesregierung die For- derung zahlreicher Tier- und Verbraucherschutzverbände, bei einem Fleischexportanteil Deutschlands von mindestens 20 bis 25 Prozent endlich die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Tiere in der landwirtschaftlichen
Tierhaltung zu verbessern und somit den Weg zu einer artgerechten Tierhaltung in der Landwirtschaft zu gehen?
Die tierschutzrechtlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland sind, glaube ich, insgesamt sehr, sehr gut. Und auf der anderen Seite haben wir dann Verordnungen, die deutschlandweit gelten, die europaweit gelten. Dieses nationale Recht beruht überwiegend, ich habe das schon angedeutet, auf europäischen Rechtsgrund- lagen. Die Gesetzgebungs- beziehungsweise die Verordnungskompetenz in diesem Bereich hat der Bund. Das halte ich auch für richtig, damit wir nicht ein Aus- einanderdriften der einzelnen Bundesländer haben. Das heißt, wir haben es hier ausdrücklich mit Bundesrecht zu tun, und wir können natürlich durch Landesrecht ergänzen. Das haben wir auch getan.
Insofern kann ich auf der einen Seite natürlich auch die Menschen verstehen, die sagen – ich habe das auch gestern angedeutet –: Diese übergroßen Anlagen passen nicht zum Land Mecklenburg-Vorpommern. Auf der anderen Seite ist es so, dass ich großes Interesse daran habe, dass die artgerechte Tierhaltung in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern natürlich den Tierschutzaspekt zu berücksichtigen hat. Nicht umsonst haben wir den Tierschutz in der Verfassung des Landes und im Grundgesetz und ich erwarte von jedem Tierhalter in Mecklenburg-Vorpommern, dass er die tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen in dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern einhält. Auf der anderen Seite bin ich der festen Überzeugung, dass es richtig ist, dass wir im Lande weitere Anforderungen an eine artgerechte Tierhaltung stellen werden. Dazu werden wir in Kürze auch ausdrücklich Anträge in den Bundesrat einbringen.
Eine Zusatzfrage habe ich noch: Welche konkreten Maßnahmen hat denn das Land Mecklenburg-Vorpommern unternommen, um zum Beispiel diese Transporte durch halb Europa zum Schlachten der Tiere, die dann auch noch von der EU finanziell gefördert werden, zu unterbinden?
Also, da Sie im Agrarausschuss ja selber Mitglied sind und dort zuhören, wissen Sie, dass Mecklenburg-Vorpommern sich gerade auch in den vergangenen Monaten durchgesetzt hat, dass der Tiertransport auf acht Stunden begrenzt worden ist. Da kann man drüber diskutieren, ob das nicht doch noch zu lange ist, aber wir sind tatsächlich hier zu einer Eingrenzung gekommen.
Hinzu kommt, dass die Tiertransportfahrzeuge den neuesten Ansprüchen entsprechen und von Klimaanlagen bis hin zum Reichen von Wasser ausgerüstet sein müssen und dass das Platzangebot in diesen Transportfahrzeugen auch entsprechend vorhanden sein muss. Hinzu kommt, dass die Tierbestände vor Abgang dieser Transporte tatsächlich überwacht werden und gleichfalls auf dem Schlachthof selber, wenn es dann um die Schlachtung geht. Insofern haben wir in den letzten Jahren wirklich viel für diese Entwicklung getan.
Ich will vor allen Dingen, und darin mündet dann auch die Diskussion in den nächsten Wochen und Monaten, endlich in Deutschland ein Prüf- und Zulassungsverfahren für artgerechte Tierhaltungsverfah-
ren haben. Daran arbeiten wir seit Jahren, und ich hoffe, dass wir im Bundesrat damit jetzt auch weiterkommen.
Sind denn acht Stunden Transportzeit für Schlachttiere dem Tierschutz aus Sicht der Landesregierung angemessen?
ist die Acht-Stunden-Transport-Begrenzung darin eingebunden und darin sind Pausen eingebettet, ähnlich wie das bei den Lenkzeiten im Kraftverkehr der Fall ist. Dann sollten Sie sich wirklich die Verordnung mal anschauen.
Es gibt eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Herrn Pastörs von der NPD-Fraktion. Bitte, Herr Pastörs, stellen Sie Ihre Frage.
Herr Backhaus, inwieweit gibt es in Ihrem Hause Über- legungen, eine Initiative zu starten, um die Restproduk- tionen in der Hähnchenmast, die gegen die Gewichtsnormen der EU verstoßen, nicht mehr nach Afrika zu exportieren und dort die kleinteilige Landwirtschaft der Menschen damit nicht massiv zu zerstören?
Es gibt klare Regeln für die Fragestunde und die Frage muss sich auf die Antwort des Ministers beziehen.
Man kann über die Zulässigkeit reden. Ich denke, die Antwort des Ministers gibt diese Frage nicht her, von daher lasse ich sie nicht zu.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 4 und 5 zu stellen.
4. Ist im Jahr 2011 für das Fusionsprojekt Wendelstein 7-X im IPP Greifswald ein Mehrbedarf entstanden?