Wenn das unvorhergesehene Mehrausgaben im Verlaufe eines Projektes sind, dann nicht. Es ist im Jahre 2011 zu einer Absenkung durch den Hauptzuwendungsgeber im Bundesministerium für Bildung und Forschung von 52.000 Euro gekommen. Wenn man dies jedoch misst an der ursprünglichen Haushaltsveranschlagung, dann gibt es einen Mehrbedarf von 793.000 Euro, der sich im Wesentlichen durch eine Unterveranschlagung im Landeshaushalt beziehungsweise in der Mittelfristigen Finanzplanung ergibt, allerdings nicht daraus, dass es eine überbordende Kostenentwicklung in diesem Projekt gibt.
Dann hätte ich dazu eine direkte Nachfrage: Das heißt, es wurde in der Mittelfristigen Finanzplanung von einem falschen Betrag ausgegangen?
Diese Zahlen, die wir vom Landesgesetzgeber auf Vorschlag auch der Landesregierung veranschlagt haben, haben sich als unrealistisch erwiesen. Sie wissen ja, dass neun Zehntel der Kosten durch den Bund getragen werden und dementsprechend auch die Projektentwicklung und die Kostengestaltung durch den Bund maßgeblich beeinflusst werden. Gegenüber dieser Entwicklung, die vom Hauptzuwendungsgeber vorgesehen wurde, war das eine Unterveranschlagung. Aber das ist bei solchen Projekten nicht völlig unüblich, dass es eben auch Kostenveränderungen gibt.
Dann hätte ich noch eine Nachfrage, und zwar: Gehe ich richtig davon aus, dass die Kosten im Gesamtrahmen bleiben werden?
Ich müsste jetzt zurückfragen, was Sie unter einem Gesamtrahmen verstehen. Also ich würde mich insofern wiederholen müssen: Es gibt keine unvorhergesehenen Kostenexplosionen, wie das an anderen Stellen öffentlicher Förderung bisweilen der Fall ist, sondern es bewegt sich sozusagen alles im Rahmen der vom IPP vorgesehenen Planung.
5. Wie hoch liegt der über die Jahre kumulierte Gesamtmehrbedarf und der vom Land Mecklenburg-Vorpommern anteilig zu tragende Mehr- bedarf gegenüber der anfänglichen Planung zum Zeitpunkt der Vertragsvereinbarung zum Wendelstein 7-X?
Das schließt jetzt natür- lich an die erste Frage an. Je nachdem, was man unter einem Mehrbedarf versteht, lautet die Antwort: keiner. Wenn Sie das jedoch beziehen auf den tatsächlichen Haushaltsvollzug und die Vereinbarungen, haben wir
im Moment einen Mehrbedarf innerhalb von sechs Jahren von 4.304.333,33 Euro, also rund 4,3 Millionen Euro.
Nicht gegenüber der Planung, sondern gegenüber der Vereinbarung. Gegenüber der Planung des IPP ist es ein Mehrbedarf in sechs Jahren von 231.333,33 Euro.
Man muss drei Dinge unterscheiden: die Haushaltsveranschlagung, die Planung des IPP selbst und den Zuwendungsbescheid beziehungsweise die ursprünglichen Daten, die in den Zuwendungsvereinbarungen vor sechs Jahren mal getroffen wurden, wo aber immer in Aussicht genommen wurde, dass sich die Zahlen noch verändern können. Aber das, was Sie vermutlich meinen, mit der Vertragsvereinbarung, das sind 4,3 Millionen Euro Landesanteil in sechs Jahren.
Ich sehe eine wei- tere Zusatzfrage des Abgeordneten Herrn Jaeger. Bitte, Herr Jaeger, stellen Sie Ihre Frage.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich habe eine Frage zu den Kosten Wendelstein beziehungsweise dem Gesamtforschungsetat. Sehen Sie angesichts des politischen Schwerpunktes der Landesregierung, auf das Thema Energiewende zu setzen, die politische Notwendigkeit eines Umsteuerns in der Fördermittelpolitik, weg zum Beispiel von Wendelstein hin zum Thema regenerative Energien?
Herr Abgeordneter Jaeger, wenn Sie mir erlauben, Umsteuern so zu interpretieren, dass man die Förderung für das Projekt in Greifswald einstellt und stattdessen regenerative Energien stärker fördert, dann sehe ich diese Möglichkeit nicht, weil es sicherlich auch ein erhebliches Ausmaß an Steuergeldverschwendung wäre, ein Projekt, das knapp 300 Millionen Euro Forschungsmittel allein am Standort Greifswald bisher investiert hat, infrage zu stellen. Wenn Sie das so gemeint haben, ob ich der Auffassung bin wie die Landesregierung, dass man darüber hinaus für regenerative Energien im Forschungsbereich, aber auch im Bereich der Wirtschaftsförderung etwas tun muss, dann, glaube ich, kann man die Frage deutlich mit Ja beantworten, so, wie es auch schon im Koalitionsvertrag steht.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung und bitte die Abgeordnete Regine Lück, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 6 und 7 zu stellen.
6. Was ist mit der Aussage im Punkt 49 der Koalitionsvereinbarung gemeint, soll beispielsweise einer Abschaffung der Privilegierung von Vorhaben zur gewerblichen Tierhaltung, die derzeit nach Paragraf 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB genehmigt werden, nicht zugestimmt werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Lück! In Paragraf 35 Baugesetzbuch ist ja geregelt die bauplanungsrechtliche Regelung
zur Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und wir wissen alle, dass in den vergangenen Jahren dieses Baugesetzbuch an der Stelle schon mehrfach geändert worden ist. Das betraf insbesondere gerade die Zulässigkeit von sogenannten Privilegiertenvorhaben im Außenbereich, zum Teil auch aus unserer Sicht politisch sehr wichtig, denn es wurden zum Beispiel Windenergieanlagen und Biomasseanlagen im Jahr 1997 und auch 2004 als privilegierte Vorhaben aufgenommen. Mit der letzten Novellierung 2011 wurden Photovoltaikanlagen in, an und auf dem Dach und an Außenwandflächen im Außenbereich als zulässig erklärt.
Das ist also für uns eine ganz wichtige Grundlage für das, was wir im Land an zukünftiger Energiepolitik betreiben wollen. Die Zulässigkeit von Anlagen der erneuerbaren Energien im Außenbereich wird von uns grundsätzlich begrüßt und ich denke, nach Ihrer Programmatik dürften wir da nicht auseinanderliegen.
Hinsichtlich der nach Paragraf 35 Absatz 1 Nummer 4 Baugesetzbuch privilegierten Tierhaltungsanlagen hat der Bund in der Sitzung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz darüber informiert, dass hierzu eine Gesetzesänderung vorgesehen ist. Ob die Koalitionspartner einer Änderung, wie immer die dann auch aussehen soll, zustimmen werden, kann natürlich gegenwärtig überhaupt nicht beurteilt werden, da uns die konkrete Formulierung einer solchen Änderung nicht vorliegt. Wir kennen sie nicht. Und sobald dem Ministerium der genaue Wortlaut der geplanten Regelung vorliegt, wird dann in Abstimmung mit dem Landwirtschafts- und Umweltministerium sorgfältig geprüft werden, ob die vorgeschlagene Lösung mitgetragen werden kann. Ich kann Ihnen zusichern, sobald sie uns vorliegt, werden wir auch im Ausschuss darüber berichten.
7. Wie ist der Stand bezüglich einer Novelle des Baugesetzbuches, liegt ein Referentenentwurf vor und wie ist die Landesregierung in das Verfahren eingebunden?
Uns liegt bisher der Entwurf für die Novellierung des Baugesetzbuches noch nicht vor. Es gibt einen Referentenentwurf, den wir aber noch nicht kennen. Im September befand sich nach unseren Informationen dieser Referentenentwurf in der Ressortanhörung auf Bundesebene. Das Verfahren sieht so aus, dass nach Abschluss der Ressortanhörung im Bund dann die sogenannte Länderanhörung stattfindet, die voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar 2012 vorliegen wird.
Ich darf nun die Abgeordnete Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE, bitten, die Fragen 8 und 9 zu stellen.
8. Liegt für das Vorhaben für ein Ferien- und Museumsdorf in Breege eine positive landesplanerische Stellungnahme, damit das landesplanerische Einvernehmen, vor?
Landesplanungsbehörde, das ist das Amt für Raum- ordnung und Landesplanung in Greifswald, hat in einem langjährigen Bebauungsplanverfahren gegen- über der Gemeinde Breege insgesamt drei landespla- nerische Stellungnahmen abgegeben, zwei in den Jah- ren 2006/2007, und zuletzt wurde mit Schreiben vom 3. November 2011 die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Erfordernissen von Raumordnung und Landesplanung festgestellt.
9. Warum wurde auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet und wann wurde diese Entscheidung darüber getroffen?
In Vorbereitung für die Planung hat die Gemeinde einen Variantenvergleich vorgenommen und insgesamt vier Standorte untersucht. Im Ergebnis dieser Untersuchung wurden zwei Standorte als geeignet herausgearbeitet. Die Gemeindevertretung hat sich dann im September 2006 für den Standort südlich des Ortsteils Neu Lobkevitz entschieden und die Planung bei der unteren Landesplanungsbehörde angezeigt.
Bei dem Standort handelt es sich um eine Ackerflä- che außerhalb der Ortslage Breege und außerhalb von allen Schutzgebieten am Rande des Jasmunder Boddens. Die Integration des Vorhabens in die Ortslage Breege war aufgrund des weiteren Tagesgästeauf- kommens nicht angeraten und Konflikte mit anderen Nutzungsinteressen waren nicht erkennbar. Deshalb ist auch wegen der relativ geringen Bettenzahl entschieden worden, auf die Durchführung eines Raumordnungs- verfahrens zu verzichten. Diese Entscheidung haben wir der Gemeinde und dem Landkreis am 21. Novem- ber 2006 mitgeteilt.
Ich bitte jetzt den Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Frage 10 zu stellen.
rung vor, die erwarten lassen, dass die öffentlichen Zuschüsse für den Flughafen RostockLaage in den nächsten Jahren reduziert werden können?
Lieber Kollege Suhr, die Landesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, dass für die überregionale Erreichbarkeit MecklenburgVorpommerns die Anbindung an den Luftverkehr von Bedeutung ist und dem Flughafen Rostock-Laage hierbei eine besondere Bedeutung zukommt. Unserem Ministerium wurde die Federführung für die Belange des Flughafens Rostock-Laage innerhalb der Landesregierung zugesprochen.
Anmerkung von mir: Das ist ein Zustand, der 20 Jahre so nicht geregelt war. Das heißt also, alle Beteiligten mussten immer zu mehreren Ministerien, wenn es um das Thema „Flughafen Rostock-Laage“ ging. Das ist jetzt eindeutig festgelegt, die Verantwortung liegt ausschließ
lich bei uns. Ich halte das für eine gute und richtige Sache bei allen Problemen, die damit dann verbunden sind. Mein Haus hat deshalb nunmehr mit den Gesellschaftern des Flughafens insgesamt eine Finanzierungsstrategie entwickelt, nach der die Zuschüsse des Landes bis zum Jahr 2016 degressiv sinken. Entwicklungspotenziale des Flughafens Rostock-Laage werden insbesondere mit der Weiterentwicklung der sogenannten IncomingFlugverbindungen, also der Erweiterung des Streckennetzes der bereits schon bestehenden Verbindungen zur Entwicklung des Tourismus mit den entsprechenden Einkommenseffekten für das Land und in der Region gesehen.
Ich erspare uns jetzt die Aufzählungen zu den Ansiedlungserfolgen, die tatsächlich auch stattgefunden haben, und den weiteren Vorhaben, die zum Beispiel TUI geplant hat bis hin zu der Frage eines Hotels. Auf dieser Grundlage hat die Landesregierung jetzt mit den Gesellschaftern und der Gesellschaft des Flughafens RostockLaage GmbH einen Konsens über den Finanzierungs- bedarf des Flughafens gefunden. Die Einschätzung, wonach der Flughafen zukünftig mit deutlich weniger öffentlichen Zuschüssen auskommen will und wird, kann ich für die Landesregierung dahin beantworten, dass diese Erkenntnisse aus der Entwicklung des Flughafens und seiner Einschätzung zum zukünftigen Finanzbedarf resultieren.
Meine Nachfrage orientiert darauf, ob diese Einschätzung, von der Sie gerade gesprochen haben, nach der eine deutliche Reduzierung der öffentlichen Zuschüsse zu erwarten ist, zunächst im Augenblick tatsächlich auf Einschätzung beruht oder schon auf konkreten, beispielsweise vertraglichen Vereinbarungen, die vorliegen?
Also dazu liegt keine vertragliche Vereinbarung mit den Gesellschaftern vor. Wir wissen, es sind drei Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, die hier Gesellschafter sind. Aber wir haben in intensiven Gesprächen, in den letzten vier Wochen ungefähr, genau diese Frage mehrfach erörtert, weil die Definition, schaffen sie es, schaffen sie es nicht, bleibt immer ein Riesendefizit, sehr unterschiedlich stattgefunden hat, um das mal vorsichtig zu formulieren.
Aber im Ergebnis dieser Gespräche sind wir mit den Gesellschaftern zu einem Weg gekommen, zu dem auch die Gesellschafter stehen und auch die Gesellschaft selber – also diejenigen, die das da vor Ort machen –, dass tatsächlich dieses Defizit, das doch ziemlich große Höhen erreicht hatte, massiv nach unten geht. Das heißt also, der, der von uns mit unterstützt wird, sagt selber, er wird mit dem Geld auskommen, und zwar mit dem weniger werdenden Geld, bis zu dem Tag, wo tatsächlich kein Geld mehr aus Sicht des Landes fließt.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 11 und 12 zu stellen.