Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/2317 –
Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich aus gegebenem Anlass meine Betroffenheit darüber zum Ausdruck bringen, dass der Landesbrandmeister, Heino Kalkschies, plötzlich verstorben ist. Mit großem persönlichem Einsatz hat er sein Amt als Landesbrandmeister in Mecklenburg-Vorpommern ausgeübt und sich dabei für die Interessen seiner Kameradinnen und Kameraden eingesetzt. Insbesondere im Innenausschuss hat er mehrfach für die Belange und Bedarfe der Feuerwehren im Land argumentiert und diskutiert. Auch die Gewährung der Jubiläumszulage im BrandschutzEhrenzeichen-Gesetz hat er maßgeblich vorangetrieben und sich für das Ehrenamt starkgemacht. Hiermit möchte ich Heino Kalkschies für seine langjährige, engagierte Arbeit Respekt zollen. Unser Mitgefühl gilt in diesen schweren Stunden seiner Familie.
Ich erteile jetzt das Wort zur Berichterstattung dem Vorsitzenden des Innenausschusses Herrn Marc Reinhardt.
Frau Präsidentin, vielen Dank für die schätzenden Worte. Ich möchte mich im Namen der Mitglieder des Innenausschusses anschließen. Heino Kalkschies war immer ein verlässlicher Partner, wenn es um die Interessen der Feuerwehren im Land gegangen ist. In der Innenausschusssitzung am 28. November haben wir Herrn Kalkschies mit einer Schweigeminute geehrt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun zum Gesetzentwurf. Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetzes – in
seiner 53. Sitzung am 13. November 2013 in Erster Lesung beraten und federführend an den Innenausschuss sowie mitberatend an den Finanzausschuss überwiesen.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird eine gestaffelte Jubiläumszuwendung in das Brandschutz-EhrenzeichenGesetz aufgenommen. Gegenwärtig erhalten sowohl bei der Berufsfeuerwehr als auch bei den Freiwilligen Feuerwehren die Feuerwehrangehörigen für 10-, 25- und 40-jährigen aktiven Dienst in der Feuerwehr das Brandschutz-Ehrenzeichen. Zur Förderung und Anerkennung des Ehrenamtes soll nun bei ehrenamtlich Tätigen die Verleihung des Brandschutz-Ehrenzeichens mit der Gewährung einer Jubiläumszuwendung verbunden werden.
Der Innenausschuss hat sich bereits am 7. Novem- ber 2013 mit dem Gesetzentwurf befasst. Es sollte sichergestellt werden, dass der Gesetzentwurf heute in Zweiter Lesung beraten werden kann, damit die Zulagen mit Beginn des neuen Jahres gezahlt werden können. Ich bedanke mich vor diesem Hintergrund ganz herzlich bei allen Beteiligten, die daran mitgearbeitet haben, dass wir diesen Gesetzentwurf derart zügig beraten konnten.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf am 28. November in seiner 43. Sitzung abschließend beraten. Dem Ausschuss lagen dazu eine schriftliche Stellungnahme des Landesfeuerwehrverbandes sowie die mitberatende Stellungnahme des Finanzausschusses vor.
Der Landesfeuerwehrverband hat erklärt, dass der Vorschlag, zusätzlich zu den Auszeichnungen eine finanzielle Zuwendung zu überreichen, als positiv gewertet werde. Allerdings hat er vorgeschlagen, höhere Zuwendungen zu zahlen.
Ich möchte es an dieser Stelle vorwegnehmen: Alle Mitglieder des Innenausschusses haben die finanzielle Anerkennung befürwortet und für richtig und wichtig erachtet. Der Innenausschuss hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Jubiläumszulage in der Höhe, wie der Gesetzentwurf es vorsieht, zu zahlen. Allerdings hat der Ausschuss auch auf die Empfehlung des Finanzausschusses hin eine Änderung vorgenommen. Der Innenausschuss hat die Kannvorschrift in eine Sollvorschrift geändert, damit sichergestellt ist, dass die Kameradinnen und Kameraden die Zuwendung nach den entsprechenden Dienstjahren auch wirklich erhalten.
Die Diskussion über die Höhe der Zulagen oder die Einbeziehung anderer ehrenamtlicher Helfer, wie zum Beispiel der Helfer des Deutschen Roten Kreuzes, hat der Innenausschuss geführt. Der Ausschuss hat sich dazu entschieden, diese Diskussion über die Höhe der Prämien zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufzurufen. Zum jetzigen Zeitpunkt sollte die Gewährung der Zuwendung als Einstieg, als erster Schritt gesehen werden. Man könne nicht sofort alle Ehrenamtler mit einbeziehen und außerdem sei es richtig, dass die Feuerwehrleute gegenüber anderen ehrenamtlich Tätigen hervorgehoben würden. Schließlich sind sie ständig in Bereitschaft und riskieren bei den Einsätzen ihr Leben. Damit soll die Arbeit aller anderen Ehrenamtler nicht mindergeschätzt werden, sondern es soll vielmehr der Ausgangspunkt geschaffen werden, ehrenamtliches Engagement noch mehr zu würdigen und anzuerkennen. Der Ausschuss hat
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf mit der von mir beschriebenen Änderung – das habe ich gesagt – einstimmig befürwortet. Ich bitte Sie nun alle, der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/2435 zu folgen und dem Gesetzentwurf in der vom Innenausschuss vorgesehenen Fassung zuzustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brandschutz-EhrenzeichenGesetzes auf Drucksache 6/2317.
Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/2435 anzunehmen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/2554 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/2554 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/2554 bei Zustimmung der Fraktion der NPD und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussemp- fehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt da- gegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/2435 angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/2435 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Ge
setzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/2435 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staats- vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über den Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Dataport“, auf Drucksache 6/2331, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksa- che 6/2433.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hanse- stadt Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über den Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Dataport“ (Dataport- Staatsvertragsgesetz – DataportStVG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/2331 –
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über den Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Dataport“ auf Drucksache 6/2331.
Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/2433 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/2331 einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/2331 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt
um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2331 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens „Betrieb für Bau und Liegenschaften MecklenburgVorpommern“, auf Drucksache 6/2232, hierzu die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 6/2432. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2567 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens „Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern“ (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/2232 –