Auf der Drucksache des Landtages 6/2432 liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens „Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern“ vor.
Mit dem Gesetzentwurf soll einerseits der BBL – ich kürze also diesen Betrieb für Bau und Liegenschaften im Weiteren ab – rein formal wieder dem Finanzministerium zugeordnet werden, wie es letztlich schon zu Beginn der 6. Legislaturperiode in der Praxis der Fall war. Darüber hinaus soll der Organisationsaufbau des BBL mit dem Ziel einer Effizienzsteigerung bei der Erledigung des Hochschul- und Klinikbaus verändert werden. Hierfür soll ein fachspezifischer Geschäftsbereich des BBL für den Hochschul- und Klinikbau am Standort Rostock mit einer Außenstelle in Greifswald errichtet werden.
Um die Vor- und Nachteile dieses gesetzgeberischen Vorhabens abwägen zu können, hat der Finanzausschuss auf Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Wir haben Vertreter der Universitäten und der Hochschulen des Landes sowie den Landesrechnungshof um ihre Einschätzung zu dem Gesetzentwurf gebeten. Die Anzuhörenden haben den Gesetzentwurf insgesamt unterschiedlich bewertet.
Ein Sachverständiger hat den neu zu bildenden Geschäftsbereich als eine Verbesserung zur bisherigen Organisationsform des BBL bewertet. Zur Begründung dieser Einschätzung wurde darauf verwiesen, dass damit eine Konzentration auf die allgemeinen und die besonderen Anforderungen des Hochschulbaus in den Bereichen Forschung und Lehre ermöglicht werde. Ein anderer Anzuhörender hat hingegen kritisiert, dass die Instanzenwege innerhalb des BBL durch diesen Gesetzentwurf nicht verkürzt, sondern gar verlängert werden. Ein dritter Sachverständiger hat moniert, dass die im Gesetzentwurf vorgenommenen Änderungen an der Liegenschaftsverwaltung der Hochschulen nicht weitreichend genug seien, um zu einer effizienten, umweltgerechten, eigenverantwortlichen und zukunftsorientierten Entwicklung der baulich-technischen Infrastruktur der Hochschulen zu kommen.
Der Landesrechnungshof hat die Änderung der Aufbauorganisation beim BBL ausdrücklich begrüßt, da diese Konzentration eine Verbesserung der Effizienz und die stärkere Bündelung von spezifischem Fachwissen verspreche.
Darüber hinaus haben wir die Forderung einiger Anzuhörender nach einer Erweiterung der Mitsprache- und Mitwirkungsrechte der Hochschulen bei Fragen der Funktionalität, der Ausstattung, der Gestaltung und des Bauablaufs gegenüber dem BBL, dem beauftragten Architekten, den Bauplanern sowie den ausführenden Firmen diskutiert.
Seitens der Landesregierung wurde sehr ausführlich dargestellt, wie umfassend die Hochschulen derzeit bereits in die Planungsphase bei Bauvorhaben eingebunden seien. Weiter haben sich die Anzuhörenden in Be- zug auf die mögliche Übertragung der Bauherreneigenschaft unterschiedlich verhalten. Ein Anzuhörender hat betont, nicht nur in der Lage zu sein, investive Baumaßnahmen durchführen zu können, sondern dies sogar schon über Jahre erfolgreich praktiziert zu haben. Darüber hinaus haben mehrere Anzuhörende betont, bei Zurverfügungstellung der nötigen finanziellen und personellen Ressourcen durch das Land, das Bau- und Liegenschaftsmanagement selbst übernehmen zu können. Der Landesrechnungshof hat hiervon abgeraten und betont, dass die Bauherreneigenschaft bei der staatlichen Bauverwaltung verbleiben solle. Einerseits habe diese bereits die erforderlichen fachlichen und personellen Voraussetzungen, andererseits gehörten zur zentralen Aufgabe der Hochschulen die Forschung und Lehre und gerade nicht das Planen und Errichten der dafür erforderlichen Gebäude.
Im Ergebnis der Beratungen haben die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE eine Entschließung beantragt, wonach die Landesregierung prüfen sollte, ob den Hochschulen erweiterte Mitsprache- und Mitwirkungsrechte bei Bauvorhaben eingeräumt werden könnten. Dieser Antrag wurde im Finanzaus
schuss mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD mehrheitlich abgelehnt. In seiner Be- schlussempfehlung empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss nunmehr, den vorliegenden Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Die Beschlussempfehlung wurde insgesamt, bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen einvernehmlich angenommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und für die Diskussion im Fachausschuss.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Änderung des BBL-Gesetzes passt die Landesregierung die staatliche Hochbauverwaltung an die Zukunftsaufgaben an. Im Vordergrund stehen die Baumaßnahmen für den Hochschul- und Klinikbau, insbesondere für die Bereiche Rostock und Greifswald. Immerhin werden Investitionen von jährlich etwa 80 Millionen Euro in diesem Bereich zu planen, zu bauen, zu betreuen und abzurechnen sein.
Im Einzelnen soll es so sein, dass es eine Konzentration und Spezialisierung geben wird. Die BBL-Zentrale wird in Rostock sitzen, die Geschäftsbereiche zusätzlich in den Außenstellen in Greifswald, Schwerin und Neubrandenburg. Rostock und Greifswald übernehmen den gesamten Geschäftsbereich Hochschul- und Klinikbau. Örtliche Liegenschaftsaufgaben und der allgemeine Landes- und Bundesbau zentralisieren sich in den Geschäftsbereichen Schwerin und Neubrandenburg mit Außenstellen in Rostock und Greifswald.
Ich könnte an dieser Stelle meine Rede beenden, denn eigentlich geht es nicht um mehr, zumindest nicht im Gesetzentwurf, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Finanzausschuss hat auf Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchgeführt und alle Hochschulen einschließlich Universitätsmedizin sowie alle Fachhochschulen des Landes dazu eingeladen.
Der Gesetzentwurf wurde von den Universitäten Rostock und Greifswald sowie den Unikliniken insgesamt begrüßt. Der Landesrechnungshof unterstützt ausdrücklich die Spezialisierung des staatlichen Hochbaus. Die Fachhochschulen unterstützen auch die Spezialisierung, befürchten aber eine Priorisierung der Baumaßnahmen zugunsten der Universitäten. Ich denke nicht, dass die Fachhochschulen durch die Spezialisierung benachteiligt werden. Das Hauptvolumen der Baumaßnahmen liegt nun einmal bei den Universitäten.
Zur Diskussion stand auch die Frage, ob sich die Hochschulen und die Fachhochschulen jeweils eine eigene Bauverwaltung schaffen sollten. Auf diese Frage gab es
unterschiedliche Antworten. Das Spektrum der Antworten reichte, was die eigene Sach- und Fachkompetenz angeht, von „machbar“ bis „auf gar keinen Fall“, aber immer kam sofort die Forderung nach der finanziellen und personellen Ausstattung durch das Land.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist doch völlig klar, dass wir unsere staatliche Hochbauverwaltung nicht zerschlagen und dafür an jeder Uni eine eigene Hochbauverwaltung installieren und bezahlen wollen. Das macht nun wirklich gar keinen Sinn. Was passiert denn mit dem Personal, wenn das jeweilige Bauprojekt abgeschlossen ist? Im Übrigen sind die Verfahrensschritte bei den Bauverfahren von der Planung über die Ausschreibungsverfahren bis hin zur Abrechnung immer dieselben, egal, in welcher Hand sie liegen, und so müssen sie auch durchgeführt werden.
Es geht hier aber nicht um eine Entscheidung gegen die Universitäten, sondern um eine Entscheidung für die beste Hochbauverwaltung. Es soll hier nicht um Schuldzuweisungen für Dinge gehen, die in der Vergangenheit zwischen dem BBL und zum Beispiel der Universität nicht ganz optimal gelaufen sind. Ich denke da insbesondere an den Bau der Multifunktionsdiagnostik in der Schillingallee in Rostock. Ich habe bis heute noch nichts davon gehört, lasse mich aber gerne korrigieren, wenn es so sein sollte, ob nun endlich das Betriebsorganisationskonzept vorgelegt wurde.
Meine Damen und Herren, wir als SPD-Fraktion setzen auf einen starken Betrieb für Bau und Liegenschaften. Kompetent, spezialisiert, effizient, so erwarten wir unsere Hochbauverwaltung.
Die zentrale Aufgabe unserer Hochschulen besteht in der Forschung und Lehre und eben nicht im Planen, Bauen und Einrichten der benötigten Bauwerke. So hat es auch der Landesrechnungshof ganz deutlich in seiner Stellungnahme ausgedrückt. Jawohl, so wollen wir das auch.
Der Arbeitskreis Finanzen meiner Fraktion hat sich in der Beratung zum Gesetzentwurf ausführlich damit beschäftigt, wie die Nutzer, also die Hochschulen und Fachhochschulen, vom BBL eingebunden werden. Uns wurde vom BBL ausführlich dargestellt, dass die Nutzer in allen Phasen eingebunden werden. Natürlich geht es nur so, denn das fertige Objekt muss den Ansprüchen des Nutzers auch entsprechen. Dies wurde übrigens auch im Fachausschuss, also im Finanzausschuss, so besprochen. Zugegen waren Herr Wenzl aus dem Finanzministerium und auch Herr Hufen, der Geschäftsführer des BBL. In dieser Ausschusssitzung wurde detailliert zur Kenntnis gegeben, wie der BBL arbeitet. Selbst der Kollege Saalfeld, dem ich an dieser Stelle noch Grüße und beste Genesungswünsche ausrichte, war in diesem Moment sprachlos. Das soll schon einiges heißen, meine Damen und Herren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPDFraktion hat im Finanzausschuss für die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes votiert. Auch der Bildungsausschuss hat uns in seiner mitberatenden Stellungnahme die unveränderte Annahme empfohlen. Mit der Umstrukturierung des BBL werden wir eine effektive und effiziente Hochbauverwaltung schaffen, die jeden Euro an Investitionsmitteln für die Universitäten und Fachhochschulen gut einsetzen kann und wird. Darauf kommt es schließlich an.
Den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden wir ablehnen, weil Ziffer I eigentlich erfüllt ist aus unserer Sicht. Das haben uns die Aussprache im Finanzausschuss und auch die Berichterstattung bei uns im Arbeitskreis ganz eindeutig gezeigt. Des Weiteren zu Ziffer II, da weiß ich wirklich nicht, was das jetzt soll, „zur Zufriedenheit aller Beteiligten“. Ich glaube, das ist eine Wunschvorstellung, die werden wir bestimmt niemals hinbekommen. Deswegen, wir können einige Sachen machen, aber alle Wünsche können wir nun wirklich nicht erfüllen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Zum Gesetzesvorhaben haben ja die Bündnisgrünen und wir die Anhörung – gemeinsam mit allen natürlich – durchgeführt, Kollege Gundlack hat darauf hingewiesen. Die neun eingegangenen, auch schriftlichen Stellungnahmen bilden einen ganz großen Blumenstrauß an Meinungen ab. Mein Fazit aus diesen Stellungnahmen ist, Resultat einer Gesetzesänderung muss natürlich immer eine Effizienzsteigerung sein. Da sind wir uns völlig einig, Kollege Gundlack. Ob das durch Änderungen des Aufbaus des BBL erreicht werden kann, bleibt jedoch fraglich.
So ganz zufrieden, meine ich, ist wohl niemand. Das gilt für die jetzigen als auch für die mit dem Gesetzentwurf zu ändernden Organisationsstrukturen. Äußerungen wie, „dem BBL ist ein selbstständiges Handeln zu ermöglichen“, oder, „der BBL muss hinreichend Befugnisse und rechtliche Möglichkeiten erhalten“, lassen schon aufhorchen. Kann der BBL wirklich agieren oder ist er nur verlängerter Arm des Finanzministeriums – das frage ich.
Auch scheint die Zusammenarbeit zwischen BBL und Hochschulen nicht immer auf Augenhöhe stattzufinden.
So wird in der Stellungnahme der Universität Rostock ein partnerschaftlicher Rahmenvertrag zwischen den Hochschulen und dem BBL gefordert, der auch Rechte sichert und nicht nur Nutzerpflichten auferlegt. Der Stellungnahme der Fachhochschule Stralsund ist ein Schreiben beigefügt, das die Ablehnung der Rahmenvereinbarung zwischen den Hochschulen und dem BBL begründet. Von der Uni Greifswald wird eine Verkürzung des Instanzenweges innerhalb des BBL gefordert. Auch in der Stellungnahme der Universitätsmedizin Greifswald ist von auffällig langwierigen Entscheidungswegen, Prüfaufwand und Prüfzeiten die Rede. Seitens der Fachhochschule Neubrandenburg wird sogar befürchtet, dass durch die neue Aufgabenorganisation die Verfahrenswege und Prozesszeiten noch länger werden – und die regionale Bauwirtschaft von Aufträgen auch abgeschnitten wird, frage ich.
Auch fordern die Hochschulen mehr Einbeziehung in die Bauplanung. So will die Uni Greifswald eine nutzernahe Planung und Realisierung. Die Nutzer sollten mehr Einfluss auf die Ausschreibungen, auf Ausschreibungsmo
dalitäten, die Auswahl des Architekturbüros und die Einhaltung der Budgets haben. Die Uni Rostock verweist darauf, dass eine Prozessoptimierung erst dann erfolgreich möglich ist, wenn hinreichend Prozesstransparenz vorhanden ist. An der fehlt es beispielsweise bei Vergabeverfahren, Zeit- und Kostenbudgets und Kostenzuordnung.
Kolleginnen und Kollegen, in der Ersten Lesung hatte ich angemahnt, zusammen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch die Debatte zu führen, ob es sinnvoll oder nicht sinnvoll ist, den Hochschulen des Landes mehr Autonomie im Bau- und Liegenschaftsmanagement zuzugestehen. Im Rahmen der schriftlichen Anhörung wurde auch dieser Frage nachgegangen. Überwiegend konnten sich die Hochschulen mehr Autonomie und die Übernahme der Bauherrenfunktion vorstellen, vorausgesetzt, sie würden entsprechend personell und auch mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet werden.
Das ist natürlich logisch, das schließt man daraus. So schlägt die Uni Greifswald vor, doch die Bauherreneigenschaft und das für die Außenstelle Greifswald vorgesehene Personal dann gleich auf die Uni Greifswald zu übertragen.
Wie der Landesrechnungshof darstellt, wurde mit der Novelle des Landeshochschulgesetzes 2010 entschieden, dass die Bauherrenfunktion beim BBL verbleibt. Deshalb stelle ich das heute auch nicht infrage, das ist überhaupt nicht meine Diskussion. Dennoch sollte den Hochschulen mehr Autonomie zugestanden werden – das ist das, was wir gerne auch hier in der Debatte noch mal herausstellen wollen –, indem sie sehr viel mehr in die Planungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden als bisher.
In den Stellungnahmen gibt es viele Anregungen dazu, die umsetzbar sind und die die Abstimmungsprozesse zwischen der Hochschule und dem BBL auch deutlich erleichtern. Sicherzustellen ist zudem, dass trotz Änderungen in der Behördenstruktur und Aufgabenorganisation des BBL die bisherigen Ansprechpartner der Hochschulen möglichst erhalten bleiben.
Die Fachhochschule Stralsund schlägt die Etablierung eines Hochschulbaukoordinators vor, der seitens des BBL sozusagen fester Ansprechpartner für eine Hochschule ist. Die Umsetzung der Idee, dass ein solcher Hochschulbaukoordinator als Mittler zwischen der Hochschule, dem BBL und allen am Bau beteiligten Partnern agieren könnte, sollte daher unserer Meinung nach geprüft werden.
Abschließend stelle ich noch einmal klar, meine Fraktion lehnt eine Ermächtigung der Landesregierung ab, künftig per Rechtsverordnung – und damit ohne Parlamentsbeteiligung – Änderungen im Behördenaufbau oder zur Errichtung, Auflösung und Verlegung der Geschäftsbereiche vornehmen zu wollen. Deshalb und weil fraglich
ist, ob die Änderung der Behördenstruktur und der Aufgabenorganisation wirklich zu mehr Effizienz führt, lehnt meine Fraktion diesen Gesetzentwurf ab.