Wir möchten an dieser Stelle an die Landesregierung appellieren, dieses Konzept schnellstmöglich vorzule-
gen. Aber bevor diese Ergebnisse nicht vorliegen, wäre es doch falsch, die Struktur der Kompetenzagenturen zu zerschlagen. Die Fachkräfte, die bis jetzt in den Kompetenzagenturen arbeiten, suchen sich andere Betätigungsfelder bereits jetzt. Vertrauen der Jugendlichen, das über lange Zeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kompetenzagenturen aufgebaut wurde, ginge verloren. Es würde einige Zeit – sinnlose Zeit, wie wir meinen – vergehen, bis wir diese Jugendlichen wieder erreichen würden. Aus unserer Sicht würden wir so den zweiten vor dem ersten Schritt gehen. Die Kompetenz- agenturen sind in diesem Übergangssystem insbesondere für Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren eine Chance. Und eine Chance hat jeder Jugendliche verdient.
Durch die intensive sozialpädagogische Beziehungsarbeit, die in den Kompetenzagenturen durchgeführt wird, gelingt es den Kompetenzagenturen in Mecklenburg-Vor- pommern, die Jugendlichen da abzuholen, wo sie sind, sich ihnen emphatisch zuzuwenden und sie zu befähigen, eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen. Um dies zu erreichen, arbeiten die Kompetenzagenturen mit der Arbeitsverwaltung, den Bildungsträgern, der Sozialberatung und Jugendhilfe zusammen. So konnten beispielsweise im zweiten Quartal 2013 1.256 Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern mit psychischen, Schulden-, Sucht- und Motivationsproblemen bei ihrer Suche nach Arbeit und Ausbildung von den 10 Kompetenzagenturen in Mecklenburg-Vorpommern und den 35 Mitarbeitern, die in diesen arbeiten, unterstützt werden durch Beratung, aber auch durch Case-Management, also einer sozialpädagogischen Begleitung des Jugendlichen. Allein an diesem Case-Management nahmen 87 Prozent der Jugendlichen, die durch die Kompetenzagentur begleitet wurden, teil. Von den Jugendlichen, die an diesem CaseManagement wiederum teilnahmen, beendeten 70 Prozent das Case-Management erfolgreich, indem sie in Ausbildung, in Arbeit, in das Berufsvorbereitungsjahr et cetera vermittelt werden konnten.
Diese Zahlen belegen doch, dass die Kompetenzagenturen in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich gearbeitet haben. Das schätze nicht nur ich so ein, sondern auch die Landesregierung selbst. In der Kleinen Anfrage 6/2115 von Frau Gajek und mir von diesem Jahr antwortete die Landesregierung, und ich darf zitieren: „Die Landes- regierung bewertet die Wirksamkeit und die Ergebnisse der Kompetenzagenturen in Mecklenburg-Vorpommern positiv und schließt sich daher den Ergebnissen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend … an (siehe dazu Abschlussbericht der Evaluation des ESF-Programms ,Kompetenzagenturen‘).“ Zitatende.
Und nichts anderes finden Sie in unserem Punkt 1. Dieses Bekenntnis unter Punkt 1 des Antrages ist unabhängig vom Punkt 2 notwendig, notwendig, um für die Kompetenzagenturen eine Übergangslösung hinsichtlich der Finanzierung in 2014 hinzubekommen. Und genau diese Übergangslösung ist derzeit nicht in Sicht.
Sie werden es wissen und ich werde es Ihnen noch mal darstellen. Bisher wurden die Kompetenzagenturen im Rahmen der Bundesinitiative „JUGEND STÄRKEN“ über ESF-Mittel zu 65 Prozent finanziert. Die verbleibenden 35 Prozent wurden über Mittel des Landes im Rahmen des Landesprogrammes „Jugendberufshilfe“ sowie mit Mitteln der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe aufgebracht. Zum 31.12.2013 soll diese Bundesinitiative „JUGEND STÄRKEN“ auslaufen. Das heißt, ab dem
01.01.2014 müssen die Bundesmittel durch andere Mit- tel kompensiert werden, um die Kompetenzagenturen zu sichern. Fakt ist, dass es ab 2014 die Folgeinitiative „JUGEND STÄRKEN plus“ auf Bundesebene geben wird. Auf Anfrage antwortete die Bundesregierung am 15.08.2013, dass das geplante Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN plus“ die erfolgreichen Instrumente der bisherigen ESFProgramme der Initiative „JUGEND STÄRKEN“, wie „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ und „Kompetenz- agenturen“, weiterentwickeln wird und sie in einen neuen kommunalen Kontext einbetten wird.
Auch vor diesem Hintergrund, dass seitens des Bundes geplant ist, die Programme weiterzuentwickeln, wäre ein Zerschlagen der Kompetenzagenturen wegen unzureichender Finanzierung falsch und gegenüber den betreuten Jugendlichen unverantwortlich. Seitens des Bundes wissen wir aber auch, dass die ESF-Mittel und die Ausgestaltung der neuen Programme noch einige Monate bis in 2014 hinein andauern werden.
Bis wir wissen, wie es genau auf Bundesebene weitergeht, müssen wir die Strukturen sichern, zumindest in dieser Übergangsphase. Das ist aber bisher nicht zu erkennen. Die Landesregierung hat in dem Haushalt 2014/2015 den Titel der „Jugendberufshilfe“ ersatzlos gestrichen. Die dort eingestellten Mittel sicherten die Mitfinanzierung des Landes und sahen jährliche Kofinanzierungsmittel in Höhe von 220.000 Euro vor. In den Haushaltsberatungen im Sozialausschuss konnten wir, die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und meine Fraktion, nicht erreichen, diesen Titel wieder finanziell zu untersetzen. Allerdings haben die Abgeordneten von SPD und CDU im Sozialausschuss angekündigt, im Finanzausschuss einen entsprechenden Antrag einzubringen, was ja dann auch geschehen ist. Zwar ein merkwürdiges Vorgehen, nicht im Sozialausschuss, also im Fachausschuss inhaltlich über die Anträge zu diskutieren und sie dort zu stellen, aber wichtig ist, dass überhaupt etwas seitens des Landtages geschieht. Zur Höhe komme ich nachher in meiner zweiten Rede. Dieses Bekenntnis des Landtages, was unter Punkt 1 enthalten ist, wäre aber nicht nur für die Landesebene notwendig, es wäre auch für die kommunale Ebene ein wichtiges Signal. Ich sehe es aktuell im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Das Jobcenter in diesem Landkreis muss noch für die Idee der anteiligen Finanzierung an Kompetenzagenturen gewonnen werden. Hier wäre ein Bekenntnis des Landtages für die Verhandlungen notwendig, damit wirklich niemand verlorengeht. Vor diesem Hintergrund bedauere ich, dass wir leider keinen gemeinsamen interfraktionellen Antrag der demokratischen Fraktionen zustande bekommen haben, was ja ein Zeichen dafür ist, dass Sie unseren Antrag heute ablehnen werden, wie nahezu jeden Oppositionsantrag.
Ich möchte jedoch ausdrücklich dafür werben, den Antrag nicht in Gänze abzulehnen. Wenn Sie, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, sich schon nicht mit einem gemeinsamen Antrag anfreunden konnten, so stimmen Sie vor dem Hintergrund meiner Ausführungen zumindest Punkt 1 unseres Antrages zu, und ich beantrage getrennte Abstimmung von Punkt 1 und 2 des Antrages. Frau Gajek wird dann noch auf weitere Punkte eingehen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Vertretung für die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Um es gleich zu Beginn zu sagen, die Kompetenzagenturen leisten gute Arbeit. In den vergangenen zehn Jahren haben sie vielen jungen Menschen im Land Wege in die Ausbildung und Erwerbstätigkeit geebnet und waren für Jugendliche hilfreiche Lotsen zwischen den zuständigen Behörden und Diensten. Die Fachkräfte, die in unseren Kompetenzagenturen tätig sind, haben mit ihrem Engagement und mit den Methoden des Feinmanagements teilweise große Erfolge erzielt.
Dort, wo die Fachkräfte in den Kompetenzagenturen über ihre Beratungs- und Lotsenfunktion hinausgehend auch sozialarbeiterisch tätig waren, waren sie besonders hilfreich für die jungen Menschen. Das heißt konkret, dass sie zum Beispiel junge Menschen zur Schule, Arbeit oder zu einer Behörde begleiten. Was das Besondere der Kompetenzagenturen ausmacht, ist die rechtskreisübergreifende Arbeit der Fachkräfte. Sie verstehen es einerseits, die Jugendlichen durch das Zuständigkeitsdickicht der unterschiedlichen Behörden in der Bundesagentur für Arbeit, den Jobcentern, den Jugend- und Sozialämtern, den Polizei- und Justizbehörden, den Beratungsstellen und Schulen zu leiten. Und sie verstehen es andererseits, die zuständigen Mitarbeiter in den Behörden zu koordinierten Hilfeleistungen und Maßnahmen anzuregen. Wo junge Menschen sich im Wirrwarr der Zuständigen verlaufen, sind die Fachkräfte der Kompetenzagenturen ihre hilfreichen Begleiter und Türöffner.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, der Bund wird nach derzeitigem Planungsstand die Kompetenzagenturen nicht weiter aus seinen ESF-Mitteln fördern und da beginnt das eigentliche Problem.
Weder das Land noch die Kreise können ein solches Programm, das der Bund über viele Jahre maßgeblich abgesichert hat, aus eigener Kraft folgefinanzieren.
Die bisherigen zehn Kompetenzagenturen haben einen Gesamtfinanzierungsbedarf von circa 1,6 Millionen Euro pro Jahr. Und selbst wenn wir die Zahl der Agenturen auf die Zahl der acht Großkreise und kreisfreien Städte reduzieren würden, bestünde immer noch ein Finanzierungsbedarf von 1,2 Millionen jährlich, die die Kreise und das Land allein nicht tragen können.
Das Sozialministerium hat sich sehr dafür eingesetzt, dass die Bundesagentur für Arbeit die Kompetenzagenturen oder vergleichbare soziale Dienste für junge Menschen im Rechtskreis des SGB II mitfinanziert. Die Arbeiterkompetenzagentur wird zwar größtenteils durch die Bundesagentur für Arbeit begrüßt, grundsätzlich wird aber eine rechtskreisübergreifende und aufsuchende Sozialarbeit für diese jungen Menschen als notwendig
erachtet. Aber die gegenwärtigen gesetzlichen Bedingungen im SGB II und SGB III lassen eine solche Mitfinanzierung leider nicht zu.
Nach Kenntnis des Sozialministeriums gibt es Bestrebungen im Bundesfamilienministerium, 2014 ESF-Rest- mittel für die Kompetenzagenturen einsetzen zu können. Das Prüfergebnis liegt bislang jedoch nicht vor. Das Bundesministerium plant aber ein neues Programm der Jugendsozialarbeit ab 2014 mit dem Titel „JUGEND STÄRKEN plus“, in dem die Kreise als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe selbst entscheiden können, wo sie die Schwerpunkte setzen wollen.
Zu welchen Schwerpunkten kann auch die Weiterarbeit der Kompetenzagenturen gehören, aber auch die Folgefinanzierung des Unterprogrammes „2. Chance“ oder andere Aufgaben der örtlichen Jugendsozialarbeit? Die Länder haben auf dieses Bundesprogramm kaum noch einen gestalterischen Einfluss und es bleibt am Ende den Kreisen vorbehalten, hier tragfähige Anträge zu stellen und auf einen Zuschlag zu hoffen.
Sollte der Bund wider Erwarten dennoch ESF-Mittel für eine Übergangsfinanzierung der Kompetenzagenturen bis zum neuen Programm „JUGEND STÄRKEN plus“ zur Verfügung stellen, wird das Sozialministerium Wege und Möglichkeiten suchen, einen solchen zeitlich befristeten Übergang gemeinsam mit den Kreisen zu unterstützen.
Gestatten Sie noch einige Anmerkungen zu Ihrem gemeinsamen Antrag. Das Land hat nicht die Mittel, um eine Übergangsfinanzierung der Kompetenzagenturen oder anderer Projekte aus dem bisherigen Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN“ zu gewährleisten oder ein neues Bundesprogramm umfänglich mitzufinanzieren. Und auch die Kreise haben deutlich signalisiert, dass sie die Kompetenzagenturen nicht aus eigenen Mitteln vollständig finanzieren können.
Frau Ministerin Schwesig wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit derjenigen Behörden verbessert wird, die für den Übergang gefährdeter und beeinträchtigter Jugendlicher im Übergang Schule-Beruf zuständig sind. Wir werden im geplanten Landeskonzept dazu entsprechende Festlegungen und programmatische Ansätze vorlegen. Ob man dazu gleich die Sozialgesetzgebung ändern muss, ist derzeit noch offen. Wir sollten auch hier die Ergebnisse der Empfehlungen der interministeriell tätigen Arbeitsgruppe abwarten und prüfen, wie die Beispiele von Jugendberufsagenturen oder Jugendjobcentern in anderen Kreisen und Ländern umgesetzt werden. – Herzlichen Dank.
(Beifall Martina Tegtmeier, SPD, und Burkhard Lenz, CDU – Regine Lück, DIE LINKE: Die Begeisterung hält sich in Grenzen. – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, ehrlich.)
Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete und Vizepräsidentin Frau Gajek.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben diesen Antrag gestellt, weil ich glaube, wir sind seit über einem Jahr in Kontakt mit den Kompetenzagenturen, denn sie arbeiten in dem
Ich möchte anfangen mit dem Bereich Finanzen. Frau Bernhardt hat das ja schon angesprochen. In unserem Einzelplan 10 in Kapitel 1025 ist die Jugendberufshilfe ja verordnet gewesen – als wir dann den Haushalt gelesen haben, stand dort drin, dass es bis dieses Jahr noch 220.000 Euro gab – und dann weggefallen, weggefallen, ohne überhaupt irgendeine Erklärung zu geben.
Nachdem wir da nachgefragt haben, wie sich das Land oder die Landesregierung da verhalten will, kriegte man manchmal so eine Bemerkung, wie „das wissen wir schon“, aber das ist kein sauberes parlamentarisches Verfahren. Das will ich hier als Erstes noch mal kundtun. Ich gehe davon aus, Herr Brodkorb, Sie haben das ja eben in Vertretung der Ministerin gesagt, Ihnen ist das sehr wohl bekannt. Und ich gehe auch davon aus, dass sich die Sozialministerin dafür einsetzen wird, dass das Programm „JUGEND STÄRKEN plus“ weitergeführt wird.
Wir haben uns natürlich auch etwas mit dem Antrag gedacht, nämlich noch mal auf die Probleme hinzuweisen, weil die Kompetenzagenturen sind doch eigentlich nur stellvertretend für diese aktionistisch orientierten Projekte, die vom Bund und teilweise auch vom Land umgesetzt werden. Wir haben hier zehn Jahre gute Arbeit, gute Arbeit, indem man nämlich eine Sozialpädagogisierung umsetzen will. Man wartet die Ergebnisse nicht ab, das hat auch Frau Bernhardt eben gesagt, und hat keine Strategie, wie dieses weitergeht.
Wir haben, und darüber haben wir gestern diskutiert, festgestellt, wir haben doch relativ viele Jugendliche, die mit der Flexibilisierung, mit den neuen Anforderungen nicht klarkommen, und ich denke, gerade die Kompetenzagenturen haben gezeigt, wie wichtig das ist. Und deshalb möchte ich im zweiten Punkt meiner Rede auf diese rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zu
Sie haben das ja eben gesagt, dass unser Antrag möglicherweise zu weit greift, dass wir hier eine Novellierung nicht umsetzen können. Und da möchte ich an die Landesregierung appellieren, sich dafür einzusetzen, und das hat Gründe. Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit heißt, dass verschiedene Gesetze zusammenarbeiten. Und es gibt einen Leistungsabgleich, nämlich zwischen dem Paragrafen 3 Absatz 2 des SGB II, das sind die Leistungsgrundsätze, und dem Paragrafen 13 des SGB VIII, das ist die Jugendsozialarbeit.
Beide haben aber völlig unterschiedliche Ausrichtungen und dazwischen ist der Jugendliche. Klar hat die Kompetenzagentur bislang durch diese Ausrichtung des CaseManagements, nämlich der ressortübergreifenden Arbeit, Wichtiges geleistet und hat ja gezeigt, wie wichtig es ist, eine Begleitung zu haben. Nichtsdestotrotz arbeiten aber alle drei Gesetze völlig unterschiedlich und haben auch unterschiedliche Aufgaben.
Ich möchte Ihnen hier ein paar Punkte des Professors Dr. Schruth von der Hochschule Magdeburg-Stendal vorstellen, weil genau der sagt, wo die Schwierigkeit sitzt oder wo sie ist. Das ist zum einen die Eigenverantwortung. Die Eigenverantwortung ist im SGB, diese zu motivieren, Menschen zu unterstützen, sie zu begleiten zwischen 18 und 25. Der Ansatz des SGB II ist, die Men
schen in Arbeit zu bringen, und zwar mit Sanktionen zu arbeiten. Das sind konkurrierende Ansätze und gerade die Jugendsozialarbeit macht immer wieder darauf aufmerksam, dass wir diese Hürde überspringen müssen, das heißt, es muss eine Entgrenzung und Harmonisierung geben. Und das können Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter nicht ausrichten zukünftig.
Es geht hierbei darum, neue Stellschrauben zu stellen, diese beiden Gesetze aufeinander abzustimmen, denn ein Jugendlicher, wo die Eltern arbeiten, würde, wenn er unter das SGB II fällt, sofort aus bestimmten Positionen herausfallen, weil die Grundsicherung dann die Eltern bezahlen. Im SGB VIII ist es die Aufgabe, auch diesen Jugendlichen mitzunehmen. Wir haben gar nicht diesen Ausschließungscharakter, den es häufig im SGB II gibt. Und diese Differenzen im Grundverständnis bringen eigentlich den Jugendlichen immer wieder in Schwierigkeiten, denn einerseits wird erwartet vom Jobcenter, er hat zu funktionieren. Wenn er nicht funktioniert, bekommt er eine Sanktion, geht zur Kompetenzagentur oder ist im Programm „2. Chance“ und es wird seine Eigenverantwortlichkeit, seine Persönlichkeitsentwicklung gestärkt. Das sind Dinge, die wir hier weiter voranbringen wollen. Und wollen wir zukünftig Jugendliche haben mit einer Persönlichkeit, mit einer Berufsausbildung, mit einer Arbeit, dann müssen diese beiden Gesetze harmonisiert und entgrenzt werden. Sie schließen sich ja in Teilen gegeneinander aus und ich denke auch, dass dieses zukünftig passieren muss.
Dass dies jetzt nicht sofort passiert, das ist uns allen klar. Und so bitte ich auch den Antrag zu verstehen, denn wir haben – Frau Bernhardt hat ja die getrennte Abstimmung erbeten – ja gerade in dem zweiten Bereich vier Punkte aufgeschrieben, wo wir sagen, es ist zu prüfen und sich gegebenenfalls dafür einzusetzen. Uns ist allen klar, dass gerade der Bereich des ESF, ob das jetzt auf Bundesebene oder auf Landesebene ist, ein Bereich ist, der im Übergang ist.
Wir werden auch in Kürze in aller Wahrscheinlichkeit wieder über Jugendsozialarbeit reden, über Schulsozialarbeit. Das sind alles Bereiche aus dem SGB VIII, die in Teilen ausgelagert wurden. Und ich kann hier nur dafür kämpfen und mich einsetzen, dass das SGB VIII umgesetzt wird, dass es eben in Teilen keine freiwillige Leistung ist, dass es zur Aufgabe gehört, Jugendliche zu fördern, egal, wie der Geldbeutel der Eltern aussieht, egal, wo die Jugendlichen herkommen. Ich denke, das muss auch ein Ansatz der Zukunft sein. Sie dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden und von daher sollten wir uns hier für die Kompetenzagenturen, aber eben auch für die Projekte der „2. Chance“ einsetzen.
Und lassen Sie mich abschließend noch mal zu der Finanzierung auf kommunaler Ebene kommen. Wir haben in Schwerin das Strategiepapier, wir haben unlängst darüber diskutiert. In diesem Bereich sind die „2. Chance“ und die „Kompetenzagenturen“ mit eingeführt worden. Ich habe das letztens hier schon mal erwähnt, es gab die Aussage der Oberbürgermeisterin, wenn Komplementärgelder des Landes oder des Bundes wegfallen, werden wir diese nicht kompensieren.
Auch wir haben uns auseinandergesetzt im Sozialausschuss mit den 1,6 Millionen Euro, die für die Kompetenzagenturen eingesetzt werden. Aber wir brauchen Strategien, wir brauchen Lenkung, wo wollen wir hin,
denn wir stehen ja jetzt vor einer Entscheidung des ESF und wir werden im Jahr 2020 wieder davor stehen. Also die Frage ist doch, denn wir müssen uns ganz klar positionieren, wo wir hinwollen: Wollen wir das SGB II, SGB III und SGB VIII harmonisieren und wie ist die Perspektive?
Das sind Entscheidungen, die wir nicht auf die lange Bank schieben können, denn das nächste Ende einer ESF-Förderung wird es geben und ich kann nur nach Berlin appellieren an Frau Schwesig, sich hierfür einzusetzen. Sie ist ja in dem Bereich die Verhandlerin und ich würde mir wünschen, dass sie sich gerade für die Jugendlichen einsetzt, die im ländlichen Bereich unterwegs sind, denn in den Städten kriegen wir das alles noch hin. Herr Mucha wird ja möglicherweise darauf eingehen, wie es in Rostock ist.
Aber ich frage mich: Wie ist es in Gadebusch, in Grevesmühlen oder in Kleinkleckersdorf? Wie können dort die Jugendlichen die gleiche sozialpädagogische Begleitung bekommen wie Jugendliche in den Städten? Ich glaube, das ist eine Herausforderung und gerade deshalb lohnt es sich, diesen Weg zu gehen. Wir als Opposition stehen dafür gern zur Verfügung und hoffen, dass wir hier gemeinsam etwas bewegen können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! In der Tat, die Kompetenzagenturen in Mecklenburg-Vorpommern haben in den vergangenen Jahren eine gute Arbeit geleistet und greifbare Ergebnisse vor allen Dingen haben dabei überzeugt. Frau Bernhardt hat zu Recht darauf hingewiesen. Über die Zukunft der Kompetenzagenturen wurde über einen langen Zeitraum intensiv verhandelt. Schon auf der Jugend- und Familienkonferenz 2011 hat Ministerin Schwesig eine Übergangsregelung oder aber auch eine Weiterfinanzierung der Kompetenzagenturen gefordert.