Protocol of the Session on November 15, 2013

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Aber auch das daraus entstandene positive Votum der Jugend- und Familienministerkonferenz insgesamt zu einer Fortführung des Programms ist seitens des Bundesfamilienministeriums nicht mit entsprechenden Vorkehrungen für einen nahtlosen Übergang in die neue ESF-Förderperiode untersetzt worden.

Zwei Jahre haben nicht ausgereicht, um hier zu einem nahtlosen vernünftigen Übergang zu kommen beziehungsweise ihn zu organisieren. Finanzielle Mittel des Bundes zur Fortführung der Kompetenzagenturen stehen derzeit nicht zur Verfügung. Diese Konzeptionslosigkeit in Berlin kann vom Land finanziell nicht aufgefangen werden. Zehn Kompetenzagenturen – wir haben das schon mehrmals gehört – kosten pro Jahr 1,6 Millionen Euro, in Zukunft auf die jetzigen Kreise runtergebrochen 1,2 Millionen.

Es bleibt, wie ich finde, ziemlich wenig Hoffnung – oder vielleicht tatsächlich doch aus den ESF-Restmitteln –, dass die Bundesregierung zumindest eine Übergangsfinanzierung der Kompetenzagenturen zeitnah organisiert

bekommt, um den Kompetenzagenturen, die in kommunaler Trägerschaft erfolgreich Mittel aus dem geplanten ESF-Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN plus“ ab Mitte 2014 beantragen, eine kontinuierliche Arbeit zu ermöglichen.

Gelingt es aber tatsächlich und sollte dann für diesen Übergang eine Unterstützung des Landes notwendig sein, wird natürlich auch meine Fraktion die Kompetenzagenturen nicht im Regen stehen lassen, sondern versuchen, das mit zu organisieren. Aber wir dürfen natürlich nicht außer Acht lassen, die Bundesregierung plant, die Förderung von Kompetenzagenturen im neuen ESF-Programm „JUGEND STÄRKEN plus“ nur noch auf kommunale Antragsteller zu beschränken.

Auch diese Tatsache macht es natürlich äußerst schwierig, ohne Signale aus dem Bund einen Überbrückungszeitraum nach bisherigem Verfahren zu gewährleisten und als Land einen derzeit völlig unklaren Überbrückungszeitraum auch nur ansatzweise zu erbringen. Daher wurden auch Gespräche mit der Bundesagentur für Arbeit über eine Beteiligung an den Kompetenzagenturen geführt. Leider, wie Sie wissen, kam man auch dabei nicht zu einem positiven Ergebnis. Eine Fortführung der Kompetenzagenturen wird vorbehaltlich an der Novelle des bundesgesetzlichen Rahmens auf absehbare Zeit nicht über die Bundesagentur, auch nicht anteilig erfolgen. Das war ja auch die Auskunft auf die Kleine Anfrage, ich weiß gar nicht, wer die angeführt hat, der Opposition auf Drucksache 6/2115.

Meiner Fraktion ist es während der Haushaltsberatungen gelungen, dass zumindest der ursprünglich als Wegfall gekennzeichnete Haushaltstitel 633.31 – Jugendberufshilfe – für den kommenden Doppelhaushalt insgesamt mit 100.000 Euro erhalten bleibt. Dieses Geld steht auch ab 2014 auf Basis der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Jugendberufshilfe vom 1. März 2005 zur Verfügung.

Dieser Ansatz kann natürlich nicht den Bedarf der Kompetenzagenturen selbst decken, in keiner Weise, sondern hilft nur, einige Projekte fortzuführen, die sich im Land entwickelt haben. Ich kann also verstehen, dass dieser kleine, aber wie ich finde, trotzdem wichtige Schritt aufseiten der Kompetenzagenturen im Land keine Jubelstürme auslösen wird. Aber wenn LINKE und GRÜNE hier den Eindruck zu erwecken versuchen, die Sozialministerin oder auch die Fraktion der SPD hätten sich nicht genügend für die Weiterführung der Kompetenzagenturen eingesetzt, weise ich das entschieden zurück.

Ich persönlich bedauere sehr, dass wir nicht die notwen- digen Haushaltsmittel für eine nahtlose Fortführung der Kompetenzagenturen mit Landesmitteln aufbringen können, und hoffe doch, dass es zumindest teilweise gelingen wird, im Rahmen des neuen Bundes-ESFProgrammes dieses wichtige Angebot auf kommunaler Ebene in einigen Landesteilen fortzuführen. Das Land kann nicht für die ganzen Fehlentscheidungen oder auch Nichtentscheidungen des Bundes eintreten,

(Heinz Müller, SPD: So ist es.)

so bitter das in diesem Fall sein mag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Lindner von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir alle kennen die Initiative „JUGEND STÄRKEN“ und wissen, dass das Programm „Kompetenzagenturen“ ein Bestandteil davon ist. Und es ist unbestritten, dass dieses bundesweite Programm an vielen Standorten in Deutschland vielen Jugendlichen mit schlechten Startchancen oder mit Migrationshintergrund durch enorme fachkundige, soziale, schulische oder berufliche Begleitung und Hilfestellung eine Stütze ist und war. Das Programm unterstützt besonders benachteiligte junge Menschen, um den Gang durch das bestehende System der Hilfeleistungen zu erleichtern und ihren ganz eigenen Weg in einen Beruf und in die Gesellschaft zu finden.

Individuelle Förderung und Integrationspläne dienen dabei als Grundlage. Ohne enorme Fachlichkeit der Menschen, die eine solche Begleitung umsetzen, wäre ein solches Erfolgsmodell in unserem Programm nicht möglich gewesen. Ich freue mich über jeden Erfolg, der durch zwei ESF-Förderzeiträume hinweg erzielt werden konnte. Wenn ich den Abschlussbericht zugrunde lege, dann bin ich mehr als beeindruckt.

Lediglich in elf Prozent der Fälle konnten bis dahin vorhandene Probleme nicht abschließend gelöst werden. Die weit überwiegende Mehrheit der jungen Menschen hat die Chance genutzt, Mut zu sammeln, alle Kraft zusammenzunehmen und einen Anlauf in ein eigenes Leben zu nehmen. Viele haben durch professionelle Unterstützung gelernt, eigene Stärken zu erkennen und diese auch umzusetzen. Wir alle haben durch dieses Programm sehr deutlich vor Augen geführt bekommen, wie intensiv die Arbeit des Fachpersonals in die Zukunft für uns alle gerichtet ist, eine Zukunft, die vor Ort gestaltet wird.

Die Kooperationspartner gestalten mithilfe der Schnittstellenfunktion der Kompetenzzentren Angebote und entwickeln sie dann passgenau weiter. Das Besondere ist und bleibt, dass es sich um eine aufsuchende Leistung handelt. Vorhandene Netzstrukturen werden genutzt, Leistungen in Anspruch genommen und durch das An-die-Hand-Nehmen eines jungen Menschen genau da platziert, wo etwas passieren muss.

Ich möchte an dieser Stelle in aller Deutlichkeit sagen, meine Damen und Herren, Sie haben in den Kompetenzagenturen ganze Arbeit geleistet.

(Torsten Renz, CDU: Sehr richtig.)

Ihr Erfolg ist der Erfolg unserer Gesellschaft. Ihre Zuverlässigkeit, Ihr gegenseitiges Verständnis und Ihre Toleranz für die Ziele der einzelnen jungen Menschen, das sind Leistungen in ein eigenständiges Leben, und das auch nachhaltig. Ungefähr die Hälfte der jungen Menschen, die aus dem Programm entlassen wurden, die aus dem Case-Management austraten, bleibt ihren Stärken und ihrem neu gefundenen Weg treu. Sie haben die Chance, die sie bekommen haben, genutzt, und das nenne ich nachhaltig.

Das Programm läuft aus, die ESF-Mittel sind nicht mehr wie im bisherigen Ausmaß zu verausgaben. Und jetzt genau entsteht das Problem, das wir, meine Damen und

Herren, durch den vorliegenden Antrag gewiss nicht lösen werden. Die Bundesregierung hat die Überbrückungsreste im Haushalt nicht für die Kompetenzagenturen ausgewiesen. Die Landesregierung hat ihren Goldesel noch nicht gefunden und schon wird es eng.

Und ich darf feststellen, dass das federführende Ressort an dieser Stelle auch in keinerlei Richtung, ob nun in Bundes- oder Landeshaushalt, sich überschlagen hat. Auch ein nachhaltiges Projekt muss allein laufen lernen. Das entspricht der Rechtsnatur von Projekten.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ach so?!Es gibt auch Projekte, die sich nicht finanzieren lassen. Das ist nun mal so.)

Aber niemand hat sich der Aufgabe angenommen, das Profil der Kompetenzagenturen zu verstetigen. Niemand konnte die intensive Arbeit vor Ort in eigener Regie übernehmen oder dadurch auffangen.

(Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE)

Wir in unserem Land haben durchaus haushaltstechnische Ansätze, Hilfe für Schulabbrecher oder für den Übergang von Schule zu Beruf zu gestalten.

Es liegt mir aber fern, hier und heute zu beurteilen, ob dabei der Ansatz des Case-Managements hier weiter genutzt oder weiter entwickelt werden kann. Ich sehe solche Fragen sehr deutlich in den Händen der handelnden Akteure vor Ort. Die Denkansätze an sich, die im Bundesprogramm zugrunde lagen, sind weder bei der Landesregierung noch der Regierungskoalition, noch bei den Kooperationspartnern wie BfA verloren gegangen.

Was aber deutlich anders ist, sind die Koordinierungsleistungen, die aufsuchenden Leistungen. Ich will damit klarstellen, dass diese jungen Menschen nicht schutzlos oder unterstützungslos bleiben. Sie haben aber zugleich kein vergleichbares Hilfesystem mehr, das sie in einem so ausgezeichneten Maß in der persönlichen Intensität begleitet. Ich spare mir unter Berücksichtigung meiner Vorredner, weiter auf die Einzelheiten des Antrages einzugehen.

Die gesamte Ausrichtung des Antrages ist nachvollziehbar, aber eben nicht seriös umsetzbar. Wir haben keine ESF-Reste, die wir einsetzen können, weder auf Landes- noch auf Bundesebene. Unser Doppelhaushalt liegt Ihnen vor, einen ernsthaften Vorschlag zur Gegenfinanzierung konnte ich nicht finden. Und noch einmal: Wer weiß heute, wie genau die Summe in der anschließenden ESF-Förderung aussehen wird?

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ich würde ja den ganzen Haushalt noch verschieben.)

Wir lehnen Ihren Antrag aus Gründen der seriösen Haushaltsplanung ab. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Danke, Herr Lindner.

Das Wort hat jetzt noch mal die Abgeordnete Frau Bernhardt von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Frau Gajek ist ja bereits auf die Notwendigkeit der Harmonisierung der verschiedenen Systeme von Sozial-, Bildungs- und Arbeitssystem eingegangen. Unter den derzeitigen Bedingungen wird das Übergangssystem gerade von den Jugendlichen oft als Irrfahrt erlebt. Deshalb kann ich nur noch einmal betonen, es bedarf dringend eines Landeskonzeptes im Übergangssystem. Und da können wir sehen, dass da die kommunale Ebene oftmals weiter ist als das Land selbst. Beispielsweise wurde im Landkreis Rostock ein Konzept für ein kreisweites, rechtsübergreifendes – und ich betone es, rechtsübergreifendes – Jugendberufshilfeangebot des Landkreises Rostock erarbeitet.

Eine These des dortigen Jugendhilfeausschusses war es, dass Jugendberufshilfe solange benötigt wird, solange es reguläre Systeme nicht schaffen, Jugendliche dahin gehend zu bilden und zu erziehen, ein eigenverantwortliches Leben/Berufsleben zu gestalten. Und dass diese Bedingungen noch nicht gegeben sind, hatte ich bereits in meiner Eingangsrede dargestellt. Deshalb ist es seitens der Landesregierung unverantwortlich, den Titel „Jugendberufshilfe“ nicht finanziell zu untersetzen, sondern einfach zu streichen vor dem Hintergrund der Bedingungen, die ich dargestellt hatte.

Der Landkreis Rostock greift in diesem Konzept den Ansatz der Kompetenzagenturen mit Case-Management und aufsuchender Arbeit auf und entwickelt diesen Ansatz weiter zu der Jugendberufsagentur Landkreis Rostock. Das Modell der Jugendberufsagentur ist noch ziemlich neu. In Hamburg haben Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion sich den Ansatz der Jugendberufsagentur erklären lassen. Es ist nur zu begrüßen, wenn an den Lebenswelten der Jugendlichen orientiert eine ganzheitliche Betreuung der Jugendlichen stattfindet, die in der Jugendberufsagentur Hamburg praktiziert wird.

Inwieweit dieses Modell auf Mecklenburg-Vorpommern als ländlich geprägte Region übertragen werden kann, muss getestet werden, und hierfür kann der Landkreis Rostock mit der Initiierung der Jugendberufsagentur ein Musterbeispiel sein, denn vorgesehen ist, dass der Landkreis Rostock in drei Einzugsbereichen mit insgesamt sechs Mitarbeitern Jugendliche in der Jugendberufsagentur betreut. Es wurde darauf geachtet, dass die Standorte leicht zu erreichen sind.

Die Erfahrungen, die der Landkreis Rostock mit der Einrichtung dieser Jugendberufsagentur macht, müssen auch von Landesseite evaluiert und gegebenenfalls in das Landeskonzept mit eingearbeitet werden. Für diesen Hintergrund haben wir in Punkt 4 aufgenommen, dass die Landesregierung prüft, unter welchen Rahmenbedingungen der Ansatz des Case-Managements im Übergangssystem weiter realisiert werden kann.

Nun können Sie sich zurückziehen, wie man das gehört hat und wie wir es gewohnt sind, und sagen, Jugendberufshilfe, das ist nicht unsere Sache, sondern das ist Sache der kommunalen Ebene. Zum einem handelt es sich nicht um reine Jugendberufshilfe nach dem SGB VIII, sondern auch um die berufliche und soziale Integration. Und selbst wenn dem so wäre, ist auch das Land gefordert, die Jugendberufshilfe weiterzuentwickeln.

Dass das Land sich dieser Aufgabe stellt, kann ich leider nicht erkennen, weder inhaltlich noch finanziell. Wo bleibt denn das Landeskonzept zum Übergangssystem? Wo bleibt denn Ihr Bekenntnis, sehr geehrte Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, zu den Kompetenzagenturen? Von der Landesregierung habe ich das gesehen, von Ihnen bleibt es nur Hülse, deshalb kann ich nur noch mal eindrücklich daran appellieren, dass Sie Punkt 1 bitte zustimmen mögen.

Wo bleibt denn auch die finanzielle Unterstützung der Kommunen? Sie alle kennen die finanzielle Lage der Kommunen. Sie sind nicht in der Lage, ohne die finanzielle Unterstützung des Landes die wegfallenden 65 Prozent der finanziellen Mittel, die durch das Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN“ geflossen sind, zu ersetzen. Aber es besteht Bereitschaft der kommunalen Ebene, für die Kompetenzagenturen in der Übergangsphase einzustehen, und nicht wie das Land die Hände in den Schoß zu legen und zu sagen, na der Bund finanziert nicht mehr, jetzt können wir auch nicht mehr, sondern vor Ort kämpfen die Jugendämter gemeinsam mit den Jobcentern, dass die Kompetenzagenturen weitergeführt werden.

Das wissen wir aus Pasewalk und Wolgast. An beiden Standorten haben sowohl das Jugendamt als auch das Jobcenter signalisiert, bei Unterstützung durch das Land, und nicht auf die Bundesförderung abgestellt, die Kompetenzagenturen aufrechtzuerhalten. Und nicht nur das, auch in der öffentlichen Anhörung des Sozialausschusses am 07.10.2013 zu dem Thema „Kinder- und Jugendarbeit“ haben die kommunalen Vertreter ihre Unterstützung der Kompetenzagenturen signalisiert.

Und dann schauen wir auf Landesebene, was in dieser Richtung gelaufen ist. Seit einem Jahr, also seit der Fachtagung zu zehn Jahren Kompetenzagenturen in Mecklenburg-Vorpommern im Dezember letzten Jahres in Rostock habe ich auf Aussagen vonseiten des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales vertraut, dass nach Lösungen gesucht wird. Im Gespräch war, dass das Land 50 Prozent der Kosten übernehmen werde und die kommunale Ebene und die Jobcenter sich zu jeweils 25 Prozent die restlichen Mittel teilen werden.

Und was ist nach einem Jahr an Lösung herausgekommen? Die Lösung, die augenscheinlich von der Landesregierung gefunden wurde, ist, dass seitens des Landes die Landesmittel gänzlich gestrichen werden, so dem Haushaltsplan der Landesregierung für die Jahre 2014/2015 im Einzelplan 10 unter dem Titel „Jugendberufshilfe“ zu entnehmen, aus dem die Kompetenzagenturen kofinanziert wurden.

Ich möchte jetzt noch mal betonen, im Rahmen der Haushaltsberatungen haben die Fraktionen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und meine Fraktion im Sozialausschuss beantragt, den bisherigen Ansatz des Landesprogram- mes „Jugendberufshilfe“ in Höhe von 220.000 Euro bei- zubehalten. Dieser Antrag wurde seitens der Vertreter von SPD und CDU abgelehnt mit dem Hinweis, dass im Finanzausschuss ein entsprechender Antrag ge- stellt werde. Nun ist er da. Und man höre und staune, 50.000 Euro wurden seitens der Koalitionsfraktionen für diesen Titel beantragt.

Da muss schon die Frage gestattet sein, sehr geehrte Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen: Was

soll denn bitte schön mit 50.000 Euro in der Übergangsphase bewirkt werden?

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)