Protocol of the Session on November 14, 2013

Und so ist auch die Systematik der Ausbildungsver- gütung und der angebotenen Hilfen angelehnt an die Hilfen für Studierende, nämlich im Bereich der Berufs

ausbildungshilfe, die beantragt werden kann und die für Auszubildende nicht einmal wie das beim BAföG für Studierende ist. Die müssen zur Hälfte das Ganze nachher zurückzahlen. Das ist in diesem Fall nicht rückzahlbar. Eine Subventionierung von Betrieben, die permanent auf Dauer angelegt Minimalausbildungsvergütungen zahlen, lehnen wir allerdings auch ab, und als solche ist diese Hilfe vom Staat auch nicht angelegt worden. Deswegen finde ich durchaus, dass wir hier in Mecklenburg-Vorpommern insbesondere zur besseren Entlohnung für unsere Auszubildenden kommen müssen. Gleichwohl über die Höhe kann man sich natürlich trefflich streiten.

Sie haben sich an die DGB-Jugend angelehnt mit Ihrem Satz von 500 Euro und da haben wir in unserem Niedriglohnland wahrscheinlich doch ein Problem. Sie haben davon gesprochen, wie viel Ausbildungsplätze hier leer bleiben, Sie haben davon gesprochen, dass die DEHOGA eigentlich fast 480 Euro, die Betriebe, die da organisiert sind, zahlen, müssen es aber nicht tun. Da fragt man sich, wie das angehen kann. Da müsste doch eigentlich der Druck mittlerweile so hoch sein, dass wir tatsächlich dazu kommen, nicht nur 480 Euro, sondern vielleicht auch 600 Euro zu bezahlen. Übrigens reichen die dann immer noch nicht aus, um den Lebensunterhalt zu verdienen.

(Torsten Renz, CDU: Nee, die müssen dann in der Stunde 8,50 Euro kriegen.)

Also da müsste man mindestens für Auszubildende, die noch im Wohnheim untergekommen sind, an die BAföGSätze, das sind 670 Euro, rankommen.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Man muss erst mal den Einstieg finden.)

Also selbst in dem Fall reicht es noch nicht aus,

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

um den Lebensunterhalt tatsächlich vollumfänglich abzudecken.

Ich befürchte ja in diesem Fall, da wir hier die Situation haben, dass ganz viele Ausbildungsplätze nicht besetzt sind, obwohl die Not groß ist, dass dann tatsächlich einige Firmen eher zu dem umgekehrten Ergebnis kommen

(Torsten Renz, CDU: Richtig.)

und auf Ausbildung verzichten.

(Torsten Renz, CDU: Das glaube ich auch.)

Deswegen wäre ich mit dem Ansatz einer Zahl in dem Zusammenhang noch ein bisschen vorsichtiger. Die Unterscheidung, die Sie hier machen in Ihrem vierten Anstrich, dass die Landesregierung sich beim Bündnis für Arbeit und in anderen geeigneten Gremien dafür einsetzen soll, dass tarifliche Abschlüsse und so weiter und so fort vor allem in den Fällen zügig angehoben werden, wo sie derzeit die Grundsicherungsleistungen nach SGB II unterschreiten, ist nicht so ganz nachzuvollziehen. Entweder 500 für alle oder …

(Henning Foerster, DIE LINKE: Na, da ist wohl die Not besonders groß.)

Da ist natürlich die Not besonders groß. Das sehe ich ein.

In Bezug auf den angeforderten Bericht oder die Analyse und den daraus resultierenden Bericht fand ich die Ausführungen von Frau Gajek erstaunlich, zu sagen, erst der Bericht und dann kommen wir zu den Ableitungen. Aber ich glaube, in diesem Fall kann man zu den anderen Forderungen durchaus kommen, ohne einen Bericht vorab, der alles beleuchtet, noch mal sogar zu haben.

(Torsten Renz, CDU: Die Lage ist doch klar.)

Aber, Herr Foerster, im Punkt 2 im zweiten Spiegelstrich, die Landesregierung soll sich in geeigneter Weise dafür einsetzen, „die Ausgangssituation von Berufsstartern durch die Einführung einer Mindestausbildungsvergü- tung“ – und wir wissen jetzt, von 500 Euro, das stand in der Begründung hinten auch schon mit drin – „zu verbessern“, das ist auch eine Verhandlung auf Bundesebene. Da fand ich doch die Ausführungen von Herrn Renz eben bemerkenswert, der da die Flöhe husten hört und davon ausgeht, wenn man sich auf Bundesebene auf Mindestlöhne einigt, dass man eventuell davon abgeleitet dann gleich auch die Ausbildungsvergütung mit ins Auge nimmt.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Wissen Sie da was? – Peter Ritter, DIE LINKE: Herr Renz weiß da mehr.)

Also, Herr Renz, das ist ein Optimismus, den kann ich gar nicht mehr teilen, wenn Sie wirklich mehr wissen, und das in diese Richtung.

(Torsten Renz, CDU: Nein.)

Er schüttelt den Kopf, das finde ich sehr bedauerlich.

(Torsten Renz, CDU: Da habe ich keinen Rat. Wir können uns ja beide gemeinsam an Frau Schwesig wenden.)

Das finde ich eine ganz gelungene Geschichte, wenn sich das in diese Richtung entwickeln wird.

(Torsten Renz, CDU: Da können Sie mitkommen. – Henning Foerster, DIE LINKE: Das wird eine lustige Runde.)

Aber ich fürchte eher, wir werden bei der Forderung nach Mindestlöhnen von 8,50 Euro, wo wir da schon ziemlich ins Stocken geraten sind auf Bundesebene …

(Henning Foerster, DIE LINKE: Randlos scheitern werden Sie, randlos scheitern.)

Ich befürchte, dass das nicht so gut endet, wie ich es mir wünsche. Deswegen wird das auch mit der Mindestausbildungsvergütung auf Bundesebene nichts werden.

Herr Foerster, in Ansätzen bin ich bei Ihnen, aber ich muss Ihren Antrag leider trotzdem ablehnen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Torsten Renz, CDU: Das stockt jetzt nur aufgrund des Bundesparteitages. Wird man ja sehen.)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Köster von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im September forderte die NPD-Fraktion die Landesregierung auf, eine entsprechende Verwaltungsvorschrift zu erlassen, um in unserem Bundesland eine Berufsschulpendlerbeihilfe einzuführen. Unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel sollten Berufsschüler eine Reisekostenbeihilfe in Höhe von 15 Cent pro gefahrenem Kilometer Wegstrecke erhalten. Bei der Notwendigkeit einer auswärtigen Übernachtung sollte zudem eine Pauschale in Höhe von 15 Euro pro Übernachtung gewährt werden. Diese Unterstützungsmaßnahme für die Auszubildenden im Land haben Sie bekanntermaßen abgelehnt.

Nun legen die LINKEN dem Landtag einen Antrag vor, mit dem der Landtag einerseits feststellen soll, dass eine Mindestausbildungsvergütung dazu beitragen kann, die Ausgangssituation für Auszubildende zu verbessern, andererseits sollen Auszubildende direkt oder indirekt unterstützt werden. Dabei ist die Situation für viele Lehrlinge bereits jetzt grenzwertig bis unerträglich. Jeder dritte Lehrling arbeitet zum Beispiel mehr, als sein Vertrag vorsieht.

Wie bereits im September sehr anschaulich dargestellt, erinnere ich Sie erneut daran, dass insbesondere auch die Auszubildenden hier im Land von Armut betroffen sind. Von den Lehrlingen, die Überstunden abzuleisten haben, erhält jeder Sechste zum Beispiel keinen Ausgleich hierfür. Nicht selten werden Auszubildende als Billigarbeiter ausgenutzt. Auch hier ist eine Ursache dafür zu finden, dass jeder vierte Lehrling die Ausbildung nicht abschließt. Ebenfalls nicht selten werden Lehrlinge vom Beginn der Ausbildung an als vollwertige Arbeitskraft eingespannt oder sie werden überwiegend mit Dingen beschäftigt, die nur wenig mit der Ausbildung gemein haben. In beiden Fällen bleibt die Ausbildung auf der Strecke. Es gibt unzählige Erlebnisberichte über die skrupellose Ausnutzung von Lehrlingen während der Ausbildungszeit.

Bereits im Januar 2013 hat die NPD-Fraktion zur Unterstützung einkommensschwacher Lehrlinge die Einführung einer Ausbildungszulage für Berufsauszubildende in Mecklenburg-Vorpommern beantragt und somit gefordert. Im September 2013 folgte dann bekanntlich die Forderung auf die Einführung einer Berufsschulpendlerbeihilfe. Die Handlungsnotwendigkeit besteht unwidersprochen und die NPD-Fraktion wird dem Antrag zustimmen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt noch mal der Abgeordnete Herr Foerster von der Fraktion DIE LINKE.

(Torsten Renz, CDU: Ich hab noch Redezeit. – Henning Foerster, DIE LINKE: Ist das eine Drohung?)

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meine Debattenrede dafür nutzen, die Position für eine Mindestausbildungsvergütung noch einmal durch einige Argumente zu untersetzen.

Herr Renz, Ihre Argumentation war ein Stück weit merkwürdig. Die erste Hälfte der Rede haben Sie pro Anhebung der Ausbildungsvergütung argumentiert, um dann anschließend die andere Hälfte Kontra zu geben und das dann noch anzureichern mit solchen Sprüchen wie „Lehrjahre sind keine Herrenjahre“ und so weiter und so fort. Und wenn Sie sagen, es gibt einen Automatismus und aus der Situation, dass die Ausbildungsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr genügend Auszubildende finden, würde sich das irgendwie von selbst lösen, dann darf ich zunächst noch mal feststellen,

(Torsten Renz, CDU: Sie haben doch selbst die Lösung geliefert.)

dass es auch zum Thema Mindestausbildungsvergütung ähnlich klar zuzuordnende Verhaltensmuster gibt wie in der viele Jahre andauernden Debatte zum flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn.

(Torsten Renz, CDU: Aber Sie haben doch selbst die Lösung angeboten.)

Während die einen – und dazu zähle ich auch DIE LINKE – den Mindestlohn als untere Haltelinie im System und da- mit von Anfang an als Instrument gegen einen immer weiter ausufernden Niedriglohnsektor etablieren wollten, forderten andere lange Zeit, die Absenkung der Sozialleistungen und die Aufnahme jeder noch so schlecht bezahlten Beschäftigung attraktiv zu machen.

(Torsten Renz, CDU: Das ist jetzt aber rückwärtsgewandte Politik, Herr Foerster.)

Das ist nur eine Feststellung, wie es jahrelang gelaufen ist.

(Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Und deshalb an dieser Stelle auch noch mal zur Klarstellung: Mit dem Vergleich zwischen tariflichen Ausbildungsvergütungen für Friseure, Augenoptiker oder Gebäudereiniger und den derzeit geltenden Regelsätzen für Jugendliche unter oder über 18 Jahren im Hartz-IV-Bezug

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

will ich deutlich machen, auf welch niedrigem Niveau sich die Ausbildungsvergütungen tatsächlich befinden.