Das ist der Antrag, Sie haben ihn vielleicht nicht gelesen, aber es geht insbesondere um Mindestvergütungen in der Ausbildung.
Sie fordern eine länderspezifische, länderscharfe Analyse. Die brauchen wir und wir brauchen auch eine regionale Differenzierung, wie ich eben schon sagte, geschlechtssensibel. Ausgehend von einer solchen Datengrundlage lässt sich dann die Notwendigkeit gesetzlich geregelter Mindestvergütung für die Ausbildung fundiert prüfen. Insofern stimmen wir einer Bestandsaufnahme ausdrücklich zu. Allerdings möchten wir dann auch in der Logik erst die Analyse, dann die Entscheidung. Insofern verwundern uns gerade die Spiegelstriche zwei und vier und die darin erhobenen Forderungen, nehmen sie doch das erst angeforderte Prüfergebnis quasi schon voraus. Dafür bleiben Sie in der Beschreibung der Art, der Umsetzung ausgesprochen vage.
Dabei gibt es jede Menge offener Fragen. Hier nur eine kleine Auswahl: Erfolgt eine Abgrenzung zum Mindestlohn und, wenn ja, in welcher Form?
Nach welchem Berechnungsmodus und in welchem Verfahren sollte die Festlegung erfolgen? Sollte eine Orientierung am Durchschnittswert oder an der tariflich geregelten …
Sollte und, wenn ja, in welcher Form unterschiedlich lange Ausbildungsdauer Berücksichtigung finden? Ist eine Umlagefinanzierung sinnvoll? Könnten in diesem Zusammenhang Branchenfonds ein gangbares Modell sein? Gewiss, die Entscheidungsfindung wird durch den ausgesprochen vage formulierten einschlägigen Paragrafen 17 Berufsbildungsgesetz leider nicht erleichtert. Der dort festgeschriebene allgemeine Grundsatz der Angemessenheit der Vergütung enthält keine klare Definition. Genau deshalb ist aus unserer Sicht eine sorgfältige Diskussion erforderlich,
Aus den genannten Gründen enthält sich meine Fraktion hinsichtlich der Spiegelstriche zwei und vier.
Ich würde gern noch mal ein paar Antworten auf die Überprüfung des Spiegelstriches drei in Bezug auf die Überprüfung der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen erhalten. Nach meiner jetzigen Aktenlage stelle ich fest, dass die geringe Inanspruchnahme seit der Einführung eine Überarbeitung nach sich ziehen lässt. Das unterstützen wir. Dazu würde ich gern noch ein paar Ausführungen von Ihnen haben.
Und lassen Sie mich abschließend sagen, Herr Kokert, wir Bündnisgrüne wünschen uns, dass mehr Betriebe Verantwortung für Ausbildung, duale Ausbildung, Herr Waldmüller, übernehmen.
Ich habe auch in meiner Rede vorhin so dafür gekämpft, dass die duale Ausbildung gestärkt wird. Das kann ich jetzt hier noch mal unterstützen.
(Vincent Kokert, CDU: Was sagt denn Ihre Aktenlage dazu? Was sagt denn Ihre Aktenlage dazu? – Wolfgang Waldmüller, CDU: Sie missverstehen das. – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nein, überhaupt nicht. Ich glaube, es geht manchmal auch darum, steter Tropfen höhlt den Stein, insbesondere bei unseren beiden Regierungsfraktionen.
Ich bitte um die getrennte Abstimmung zu den Spiegelstrichen in der Ziffer 2 und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Einer Bundesstatistik konnte ich entnehmen, dass wir bei den Ausbildungsvergütungen im letzten Jahr einen Zuwachs von fünf Prozent hatten, was weit über dem Bundesdurchschnitt liegt. Wenn man sich natürlich die konkreten Zahlen anguckt, über die wir hier sprechen, was sind da fünf Prozent.
Herr Foerster, Ihren Ausführungen kann ich in weiten Teilen nicht nur folgen, sondern ich komme zu ähnlichen Schlussfolgerungen.
Aber gleichwohl werde ich Ihrem Antrag nicht zustimmen und die Fraktion der SPD wird Ihrem Antrag nicht zustimmen aus verschiedenen sachlichen Gründen.
(Vincent Kokert, CDU: Schuld hat die CDU, nehme ich an. – Henning Foerster, DIE LINKE: Na zumindest fällt wenigstens ein Argument weg. Auf Berlin kann man da ja nicht mehr zählen.)
Wenn man sich Ihren Antrag anschaut, dann haben Sie gleich im ersten Absatz „Der Landtag stellt fest“ eine Situationsbeschreibung gemacht, die in weiten Teilen zwar stimmen kann, aber die man nicht einfach verallgemeinern kann. Sie haben unter anderem darin geschrieben, dass die Schulabgänger nicht nur später ins Berufsleben einsteigen, sondern mit zahlreichen neuen Herausforderungen konfrontiert werden, das ist klar. Aber Sie haben davon auch abgeleitet, dass, wenn das Durchschnittsalter der Auszubildenden bereits heute bei 20,2 Jahren liegt, sich die Notwendigkeit ergibt, dass die bereits während der Ausbildung einen eigenen Haushalt finanzieren müssten.
Also statistisch betrachtet verweilen in Ostdeutschland die jungen Leute üblicherweise nicht so lange im elterlichen Haushalt wie in Westdeutschland. Trotz alledem ist das bei den Frauen im Schnitt zwischen 21 und 22 Jahren und bei den Männern mit 24 Jahren. Es kann also noch in die Ausbildungszeit mit hineinfallen, aber in der Regel bei einem Durchschnittsalter von 20,2 Jahren. Wir wollen mal hoffen, dass sie dann da schon durch sind.
Und ich teile die Auffassung auch, die Herr Renz hier in Bezug auf Sinn und Zweck einer Ausbildungsvergütung genannt hat. Eine Ausbildungsvergütung ist nicht dazu ausgelegt, einen eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren. Da wollen wir nachher mit den Vergütungen, die wir durch unsere Berufsausübung erzielen, hinkommen, und das auch auf einem möglichst guten Niveau.
Und so ist auch die Systematik der Ausbildungsver- gütung und der angebotenen Hilfen angelehnt an die Hilfen für Studierende, nämlich im Bereich der Berufs