will ich deutlich machen, auf welch niedrigem Niveau sich die Ausbildungsvergütungen tatsächlich befinden.
Meine Fraktion ist ganz klar der Auffassung, dass eine Ausbildungsvergütung nicht unter dem Niveau von sozialen Transferleistungen liegen darf und schon gar nicht unter dem Niveau höchstrichterlicher Mindeststandards. Um zu einer signifikanten Verbesserung zu kommen, fordern wir daher eine Mindestausbildungsvergütung, die nach unserem Dafürhalten auch hier eine untere Haltelinie im System darstellen soll. Darüber hinaus können und sollen selbstverständlich die Tarifparteien jederzeit bessere Ausbildungsvergütungen verhandeln.
Und, Herr Renz, im Unternehmerlager, insbesondere im Bereich der Mittelstandsvereinigung, gab es dagegen im vergangenen Jahr genau die umgekehrte Debatte. Statt sich auf diejenigen zu fokussieren, die sich um eine Berufsausbildung bemühen, und ihnen dabei die bestmöglichen Angebote inklusive einer angemessenen Ausbildungsvergütung zu unterbreiten, nahm BVMW-Präsident
Mario Ohoven die jungen Hartz-IV-Empfänger ins Visier und forderte eine drastische Reduzierung der Regelsätze für Jugendliche,
und zwar mit dem Argument, dass viele junge Leute lieber die höhere Stütze kassieren würden, als arbeiten zu gehen. Daher dürften die Sozialleistungen nicht höher sein als der Anfangslohn eines Azubis. Ganz abgesehen davon, dass Herr Ohoven offensichtlich nicht allzu viel vom Bundesverfassungsgericht und dessen Urteilen zu halten scheint, übersetzt auf die Verhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern hieße das, Regelsatz für Jugendliche auf 158 Euro runter und dann klappt es schon mit dem Nachwuchs für die Friseursalons. Und dieser Ansatz ist unsinnig und ganz klar abzulehnen.
Im Fachkräftebündnis hier im Land haben sich die Unterzeichner auf folgende Formulierung in der Präambel geeinigt, ich darf mal daran erinnern und zitieren: „Die Unternehmen befinden sich zunehmend in einem Wettbewerb um Arbeitskräfte, insbesondere um hochqualifizierte Fachkräfte. Die Unternehmen stehen ebenso wie die öffentlichen Dienstleister in der Verantwortung, sich dieser Aufgabe mit neuen Strategien zu stellen … Attraktive und marktfähige Entgelt- und Arbeitsbedingungen sind entscheidende Faktoren im zunehmenden Wettbewerb um geeignete Auszubildende und qualifizierte Arbeitskräfte. Sie tragen dazu bei, Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.“ Zitatende. Da sage ich Ihnen: wohlklingende Worte, die wohl jeder hier im Saal unterschreiben könnte. Aber wie sieht die Wirklichkeit aus?
Laut Tarifregister der Landesregierung liegen für unser Land im ersten Lehrjahr 28 Ausbildungstarifverträge unter 296 Euro Ausbildungsvergütung, weitere 5 unter 313 Euro und weitere 8 unter 391 Euro. Das bedeutet, dass je nach persönlicher Situation der Grundsicherungsanspruch im Zweifel unterschritten wird und Anspruch auf staatliche Unterstützungsleistungen besteht. Welche das sind und in welcher Höhe sie gezahlt werden, ist dann wiederum unterschiedlich. Es kann sich bei auswärtiger Unterbringung um Berufsausbildungsbeihilfe oder einen Zuschuss auf Basis der hier schon mehrfach angesprochenen Landesrichtlinie zur auswärtigen Unterbringung handeln. Bei generellem Vorhandensein einer eigenen Wohnung kommen auch Mietzuschüsse infrage und wenn es sich um Härtefälle handelt, kann Hartz IV gezahlt werden, zum Beispiel dann, wenn die Ausbildung wegen der Geburt eines Kindes ruht. Das ist aber nicht die Lösung und deshalb und weil beim Thema Ausbildungsvergütungen bezogen auf die Durchschlagskraft der Gewerkschaften leider gerade in den besonders kritischen Dienstleistungsbereichen die gleichen Probleme zu verzeichnen sind wie bei den älteren Beschäftigten, braucht es auch im Ausbildungsbereich ein dem Mindestlohn vergleichbares Instrument. Denn obwohl die Notwendigkeit attraktiver Ausbildungs- und Entgeltbedingungen von allen Seiten anerkannt wird und im Fachkräftebündnis sogar ein eigenes Handlungsfeld „Fachkräftepotential durch attraktive Rahmenbedingungen erschließen“ existiert, ist die Realität, ob es uns nun gefällt oder nicht, die von mir beschriebene.
Die Unternehmen stehen nach unserer Auffassung in mehrfacher Konkurrenz. Sie konkurrieren branchenin
tern, branchenübergreifend, regional, überregional und damit auch länderübergreifend um die immer weniger werdenden Schulabgängerinnen und Schulabgänger. Junge Leute, insbesondere diejenigen mit guten und sehr guten Schulabschlüssen, können sich aussuchen, wo sie hingehen. Und insbesondere dorthin, wo die Wege zu attraktiveren Ausbildungsbedingungen kurz und die Anschlussperspektiven gut sind, wandern sie nach wie vor ab. Nach wie vor gibt es hohe Wanderungsverluste, vor allem in der Gruppe der 20- bis 25-Jährigen. Die jungen Leute, die im Zuge der Binnenmigration hierher zuziehen zu uns, konzentrieren sich vor allem auf die Universitätsstädte Rostock und Greifswald, und zwar für die Zeit des Studiums, und ist das Studium dann vorbei, wandern sie leider oftmals auch wieder ab.
Und deswegen zur Erinnerung noch mal der Ost-WestVergleich: Im Schnitt verdienen bei uns mehr als die Hälfte aller Azubis zwischen 250 und 500 Euro, im Bundesschnitt dagegen nur 30 Prozent. Dagegen bekommen im Bundesschnitt mehr als die Hälfte aller Azubis zwischen 500 und 750 Euro, bei uns im Land jedoch nur 27 Prozent.
Es liegt also nahe, dass es mehr als Absichtserklärungen in Strategiepapieren braucht, wenn wir es ernst meinen mit unserem Engagement. Und deshalb ist es so wichtig, dass die Situation mit den Sozialpartnern diskutiert wird. Dabei sollte das Ziel sein, weiter an der Stärkung der Tarifbindung im Allgemeinen zu arbeiten und in einem ersten Schritt mit Blick auf die Ausbildungsvergütung über das Niveau der Grundsicherung zu kommen.
Ich habe es schon gesagt, die Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen bei auswärtiger Unterbringung ist in der jetzigen Form leider ein Flop. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Unternehmen, die selbst so gern und so häufig darüber geklagt haben, dass die weiten Wege zwischen Unterkunft, Berufsschule und Ausbildungsbetrieb ein Problem darstellen, das ihrige Drittel der Finanzierung dann verweigern.
Noch mal: Mir persönlich erschienen die 100.000 Euro damals angesichts der manifesten Problemlage als viel zu wenig. Im Moment haben wir aber die Situation, dass dieses Unterstützungsangebot eher eine Sparbüchse für den Haushalt des Bildungsministers darstellt, denn offenbar kannten viele dieses Unterstützungsangebot gar nicht.
Es muss Konstruktionsfehler gegeben haben, denn der Bedarf ist, wie ich aus eigenen Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern sowie Berufsschullehrern weiß, nachdrücklich gegeben. Es spielt zum Beispiel eine Rolle für die jungen Leute in den Landesfachklassen, die aufgrund der Zentralisierungsprozesse in den letzten Jahren gar keine andere Wahl haben, als sich am Berufsschulstandort ein Zimmer im Internat oder in einer Wohngemeinschaft zu suchen. Und im Grunde räumen sowohl der Bildungsminister als auch die Regierungskoalition dies mit ihrem Entschließungsantrag ja auch selbst ein. Zum einen wollen sie den Zugang zu den Erstattungsleistungen durch Hinzunahme beruflicher Vollzeitbildungsgänge auch an Schulen in freier Trägerschaft erweitern und zum anderen soll die Beschränkung auf soziale Härtefälle, also den Bezug von Leistungen des SGB II
und XII beziehungsweise des Asylbewerberleistungsgesetzes oder des Bundeskindergeldgesetzes, aufgehoben werden. Stattdessen soll sich der Anspruch an der Höhe der Ausbildungsvergütungen orientieren, was übersetzt gar nichts anderes heißen kann, als: je niedriger die Ausbildungsvergütung, desto eher ein Anspruch auf die Zahlung des Zuschusses. Da sage ich Ihnen, da kann man ja statt Trauer nach dem Hase-und-Igel-Prinzip – wir fordern, die Landesregierung arbeitet bereits dran – auch Selbstbewusstsein entwickeln und sagen, links wirkt. Denn das der Minister nun ganz zufällig heute in der SVZ mit der Ankündigung zur Überarbeitung der Richtlinie zitiert wird, liebe Kolleginnen und Kollegen, an solche Zufälle glaube ich nicht, auch wenn bald wieder Weihnachten ist.
Zum Schluss möchte ich noch einmal auf die Option zurückkommen, wie hoch die von uns geforderte Mindestausbildungsvergütung sein sollte. Diese Frage war nicht so leicht zu beantworten. Wie die ersten Entwicklungsschritte aussehen könnten, das habe ich bereits umrissen. Die besonders niedrigen Ausbildungsver- gütungen sollen das Niveau der Regelsätze erreichen und überschreiten. Eine Orientierung für eine Mindest- ausbildungsvergütung könnte eben nach unserer Auf- fassung der Durchschnitt aller im Tarifregister M-V erfassten Ausbildungsvergütungen bieten. Und das wären dann, bezogen auf unser Land, konkret 501,95 Euro im ersten Lehrjahr, 569,37 Euro im zweiten Lehrjahr und 625,57 Euro im dritten Lehrjahr.
Und wir wissen natürlich, dass sich eine solche Entwicklung nicht von heute auf morgen realisieren lassen wird. Das zeigt schon allein das jahrelange zähe Ringen um einen Mindestlohn. Wenn wir also die Landesregierung auffordern, in geeigneter Weise tätig zu werden, um dem Ziel einer solchen Mindestausbildungsvergütung näherzukommen, dann lassen wir auch offen, ob sie dies zunächst durch Gespräche, zum Beispiel im Rahmen der Arbeits- und Sozialminister- und/oder der Kultusministerkonferenz, vorbereiten will oder auf andere Art und Weise das Thema vorantreiben möchte.
Sollte man sich dort einig sein, wäre eine Gesetzesinitiative angesichts der sich andeutenden und nach meiner Auffassung relativ wahrscheinlichen Großen Koalition unter umgekehrten Vorzeichen im Bund eine Sache mit Aussicht auf Erfolg. Ich betrachte unseren Antrag deshalb auch in Kenntnis der Aktivitäten von DGB und NGG Jugend, die sich weiter mit dem Thema befassen und es sehr sicher auch in den Spitzengremien ihrer Gewerkschaften sowie des DGB einspeisen werden, als Auftakt zu einer weitergehenden politischen Diskussion. Und daher beantrage ich namens meiner Fraktion auch die Überweisung des Antrages in den für Arbeit zuständigen Sozialausschuss, in den Bildungsausschuss und in den Wirtschaftsausschuss. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2337 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie
zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss sowie an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und bei keinen Enthaltungen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2337. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, über die vier Spiegelstriche in Ziffer 2 einzeln abzustimmen.
Daher lasse ich zunächst über die Ziffer 1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2337 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2337 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und bei keinen Enthaltungen.
Ich rufe auf in Ziffer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2337 den ersten Spiegelstrich. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist in Ziffer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2337 der erste Spiegelstrich abgelehnt, mit Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der NPD, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU.
Ich rufe auf in Ziffer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2337 den zweiten Spiegelstrich. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Ziffer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2337 der zweite Spiegelstrich abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und bei Enthaltung der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ich rufe auf in Ziffer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2337 den dritten Spiegelstrich. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist in Ziffer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2337 der dritte Spiegelstrich abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und keinen Enthaltungen.
Ich rufe auf in Ziffer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2337 den vierten Spiegelstrich. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist in Ziffer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2337 der vierte Spiegelstrich abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Sanktionierung von Beziehern von Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz, die pflichtwidrig nicht an der Aufklärung ihrer Herkunft und Identität sowie ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse mitwirken, sicherstellen, Drucksache 6/2342.
Antrag der Fraktion der NPD Sanktionierung von Beziehern von Leistungen aus dem Asylbewerber- leistungsgesetz, die pflichtwidrig nicht an der Aufklärung ihrer Herkunft und Identität sowie ihrer Einkommens- und Vermögens- verhältnisse mitwirken, sicherstellen – Drucksache 6/2342 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 10. September dieses Jahres erging ein bemerkenswerter Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt. Eine Person, die behauptete, aus Indien zu stammen, begehrte eine einstweilige Anordnung gegen eine Kürzung ihrer Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Mann war 2003 nach Deutschland eingereist und hatte dabei einen Pass vorgelegt, der ihm nach eigenen Angaben gar nicht gehörte. Seine Angaben zur Person waren offenkundig falsch, denn das Indische Konsulat konnte ihn aufgrund dieser Angaben nicht identifizieren. Es wurden auch keinerlei Urkunden vorgelegt, so nach dem Motto: „Hallo, hier bin ich. Meinen richtigen Namen sage ich nicht. Meinen eigenen Pass lege ich nicht vor, irgendwelche Urkunden auch nicht. Zu meinen Hintergründen sage ich nichts, aber ich hätte gerne As l.“
Er hat dann auch Asyl beantragt und das wurde immerhin abgelehnt. Aber zur Belohnung dafür, dass er seinen eigenen Pass nicht vorgelegt hatte, wurde seine Abschiebung ausgesetzt und der großzügige BRD-Staat gewährte ihm einen Duldungsstatus und damit Geld aus dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Das ging acht Jahre lang so. Acht Jahre lang lebte er sorglos dahin. Dann ermannte sich tatsächlich die zuständige Behörde in einem Anfall von Mut im August 2012, diesem Totalverweigerer aller Mitwirkungspflichten die Leistungen nicht etwa zu 100 Prozent zu kürzen, sondern ihm lediglich 137 Euro zu streichen. 217 Euro im Monat durfte er behalten.
Dagegen klagte er nun im einstweiligen Rechtsschutz und gewann. Das Sozialgericht Frankfurt vertrat die Auffassung, die im Augenblick den Asylbewerbern gewährten Leistungen dürften nicht unterschritten werden, weil dadurch die Menschenwürde verletzt würde. Das gelte auch, wenn der betreffende Ausländer gegen aufenthaltsrechtliche Mitwirkungspflichten verstoßen würde. Keine Pflichten, aber Geld vom deutschen Staat! Diese für den angeblichen Inder günstige Entscheidung soll nach dem Willen des Sozialgerichts Frankfurt längstens bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber Gültigkeit haben.
Der Beschluss ist, soweit ich recherchieren konnte, noch nicht rechtskräftig. Beim Hessischen Landessozialgericht ist eine Beschwerde anhängig. Über die ist wohl noch
nicht entschieden worden, jedenfalls noch nicht im Internet veröffentlicht. Die Sozialgerichte sind in dieser Sache auch uneins. Es gibt Urteile, die in die gleiche Richtung gehen wie der Beschluss des Sozialgerichtes Frankfurt, aber auch anderslautende Entscheidungen.
Es wird Zeit, dass endlich eine gesetzliche Neuregelung, wie das Sozialgericht Frankfurt hier anmahnt, ergeht, die sicherstellt, dass Asylanten und geduldeten Ausländern, die jede Mitwirkung bei der Feststellung ihrer Identität und ihrer Bedürftigkeit verweigern,
die Leistungen gekürzt werden, genauso, wie man das bei Deutschen auch tut. Was widerfährt denn einem Deutschen, der Hartz IV beantragt, aber sich weigert, Angaben zu seiner Person zu machen?
„Hallo, ich hätte gerne Hartz IV, aber ich sage nicht, wer ich bin. Ich lege keine Dokumente vor. Bitte schön, zahlen Sie mir meine Leistungen aus.“ Dann sagt der Staat: „Weg mit dir!“ Der Antrag wird abgelehnt. Der kann sehen, wo er bleibt. Und sein Leben wäre dann auch bedroht, denn er hätte ja nichts. Wenn er niemanden hat, der ihn unterstützt, könnte er verhungern.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Gott, Sie sind primitiv, Sie sind so primitiv, Herr Andrejewski! – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Es reicht schon, um die Anträge abzulehnen, die Vorlage der Kontoauszüge zu unterlassen oder unzureichende Angaben zu Einkommen und Vermögen der Menschen zu machen, mit denen man angeblich in Bedarfsgemeinschaft lebt. Schon ist der Antrag abgelehnt, das geht ganz schnell. Das stellt noch nicht einmal eine Sanktion dar, denn sanktioniert können nur Leistungsbezieher werden. Man wird aber gar nicht erst Leistungsbezieher, wenn man einen Pass vorlegt, der einem gar nicht gehört, und sich ansonsten über seine Identität ausschweigt.
Wäre dieser angebliche Inder Deutscher, dann hätte er seit 2004 keinen Cent vom Sozialamt gesehen. Aber er hat als Ausländer ja Menschenwürde, wie das Sozialgericht Frankfurt sagt, die verhindert, egal, wie er sich verhält, dass ihm Leistungen gekürzt werden können, wie das Sozialgericht Frankfurt meint. Deutschen hingegen kann man gerne die Leistungen bis auf null zusammenstreichen oder ganz verweigern, bei dem kleinsten angeblichen Pflichtverstoß, weil Deutsche offenbar weniger Menschenwürde haben als Ausländer. Die Würde des Ausländers ist unantastbar.
Das Sozialgericht Frankfurt hat dann noch Ausführungen gemacht zu der Frage, warum es denn so eine unterschiedliche Behandlung vornehme von Deutschen, die sanktioniert werden, und von Ausländern, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Da hat es gesagt: Ja, die sanktionierten Deutschen, die könnten ja jederzeit ihr Verhalten ändern, für das sie sanktioniert