Und gerade wenn ich sehe, dass wir im Einzelplan 10 Kapitel 1004 den ESF diskutieren, dann ist es doch eine gute Herausforderung und auch eine gute Möglichkeit, hier solche guten Modelle, wie es sie in NRW oder Hessen gibt, mit zu übertragen, um hier eine Infrastruktur für die nächsten Jahre aufzubauen. Denn jetzt haben wir noch die Möglichkeiten eines ESF, jetzt haben wir noch die Möglichkeiten, wo wir dem Fachkräftemangel zumindest perspektivisch begegnen können. Wir wissen ja heute schon, dass es den gibt.
Lassen Sie uns hier gemeinsam im Sozialausschuss darüber debattieren und ich hoffe, dass diese Debatte hier heute nicht endet mit „Machen wir schon, haben wir schon, brauchen wir nicht“,
sondern hier gibt es gute Ansätze, dies weiterzuentwickeln, und ich finde es schade, dass wir nicht gemeinsam den Ausschuss auch nutzen, um Projekte weiterzuentwickeln. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Grundsätzlich freue ich mich über jede Debatte und jeden Antrag im Landtag, der die hohe Bedeutung des Themas Pflege sowie die Rolle der am Pflegeprozess beteiligten Partner unterstreicht, zeigt dies doch, dass die Probleme in der Pflege nicht nur bei den Betroffenen, sondern auch in der gesellschaftlichen und politischen Debatte angekommen sind.
Insbesondere stärkt es mich in der Auffassung, dass es richtig war, mit der ohnehin erforderlichen Novellierung des Landespflegegesetzes im Dezember letzten Jahres auch eine stärkere inhaltliche Ausrichtung im Paragrafen 1 des Landespflegegesetzes zu verankern. Und es bestärkt mich darin, die Prozessdiskussion um die Ausgestaltung der Pflege nicht auf die wichtigen Themen der Neuordnung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sowie der gesetzlichen Neuordnung der Pflegeausbildung auf Bundesebene zu reduzieren. Und deshalb habe ich auch in der Rede zum Landespflegegesetz hier im Landtag zehn Punkte für die Gestaltung einer Pflegestrategie 2030 für MecklenburgVorpommern skizziert. Inzwischen sind sie auch vom Runden Tisch Pflege Mecklenburg-Vorpommern bestätigt worden.
Am Runden Tisch versammeln wir die wichtigsten Akteure in der Pflege. Auf der ersten Sitzung im April dieses Jahres haben die Beteiligten mit einer Schweriner Erklärung klar die Notwendigkeit der Prozessgestaltung und ihrer Mitwirkungsbereitschaft definiert. Als großes Thema für die nächste Sitzung des Runden Tisches Pflege haben wir uns verabredet, das Thema Fachkräftesicherung auf die Agenda zu setzen. Ziel ist es, eine eigene Fachkräfteinitiative Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg zu bringen.
Im September haben wir mit großer Resonanz einen Familienkonvent Pflege hier im Schloss veranstaltet und mit den Angehörigen, den Familien die Handlungsbedarfe in der Pflege diskutiert.
Mit der Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes haben wir in diesem Jahr die Basis dafür geschaffen, dass die Kommunen bei dem wichtigen Thema Altenhilfe- und Pflegesozialplanung finanzielle Unterstützung bekommen. Mit 1,5 Millionen Euro können die Kommunen agieren, um zum Beispiel mit externer Hilfe die Analyse, die Erfassung von Bedarfen sowie Vorschläge zur Bedarfsdeckung in Auftrag geben zu können. Wir gehen davon aus, dass zu einer integrierten Pflegesozialplanung eben auch die Vernetzung und Einbindung in die gesamte Sozialplanung der Region und so auch die Fachkräfteproblematik gehört.
Eben weil zielgenaue Bedarfserfassung und Planung in die Region gehört, ist es richtig, dass im Paragrafen 5 des Landespflegegesetzes Absatz 2 diese originäre Aufgabe der Kommunen ebenfalls verankert ist. Die Unterstützung im Rahmen der 1,5 Millionen Euro beinhaltet dabei auch die Möglichkeit, im Rahmen eines zertifizierten Modellstudienganges der Hochschule Neubrandenburg die Mitarbeiter der Kommunen im Bereich Sozialplanung, Pflegestützpunkte und Pflegeplanung weiter- zubilden.
In dem dem Landtag vorliegenden Haushaltsentwurf sind entsprechende Mittel auch für 2014 und 2015 vorgesehen. Ich darf mich jetzt schon bei den Regierungsfraktionen bedanken, die ja diesen entsprechenden Maßnahmen im Sozialausschuss schon zugestimmt haben.
All dies gibt nur einen kurzen Einblick in die Aktivitäten der Landesregierung. Die Einbindung und Mitgestaltung des Landespflegeausschusses ist dabei genauso wichtig wie die Einbeziehung der Ergebnisse der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“. Der eingeleitete Prozess ist bei Weitem nicht abgeschlossen, er wird mit den Beteiligten gestaltet und fortentwickelt.
Und deshalb zum Antrag der GRÜNEN: Ja, das Fachkräftethema ist ein wichtiger Bestandteil des Themas Pflege, wie ich bereits mehrfach dargelegt habe. Ich bin jedoch der Meinung, dass wir keinen von der Landesregierung initiierten Pflegemonitor mit Schwerpunkt Fachkräfte benötigen. Die Daten zur Vermittlung von Ausbildungsplätzen sowie die Informationen zu unbesetzten Altenpflegeplätzen liegen bei der Bundesagentur vor und können dort abgefragt werden. Die regionale Pflege- und Sozialplanung in den Kommunen umfasst auch das Fachkräftethema, ist aber wesentlich mehr als nur eine solche vom Pflegemonitor dann bereitgestellte Datensammlung.
Und deshalb ist unser Weg der richtige, dass wir sagen, wir wollen diese integrierte Pflegesozialplanung im Rahmen des Paragrafen 5 des Landespflegegesetzes regeln. Darin ist geregelt, dass das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales die vorliegenden Ergebnisse und Erkenntnisse der Kommunen und der Bevölkerungsstatistik zusammenfasst. Dazu wird das Land demnächst die aktuellen landesplanerischen Empfehlungen der pflegerischen Versorgungsstruktur im Kabinett verabschieden und veröffentlichen.
Lassen Sie uns uns auf die Prozessgestaltung konzen- trieren. Dort, wo die Kommunen Planungsunterstützung brauchen, haben wir mit dem Geld über das Sozialhilfefinanzierungsgesetz, was zusätzlich bereitgestellt wird, von 1,5 Millionen Euro geholfen. Eine Datenbank auf Landesebene löst keines der Probleme im Fachkräftebereich. Wir brauchen bessere Löhne, bessere Weiterbildungsmöglichkeiten und bessere Arbeitsbedingungen und ein besseres Arbeitsumfeld für unsere Pflegefachkräfte.
Mit der Tariforientierung im Landespflegegesetz haben wir auch hier einen wichtigen Schritt getan. Ich bin optimistisch, dass es uns gelingt, mit den Beteiligten des Runden Tisches Pflege und dem Landespflegeausschuss in einer Fachkräfteinitiative weitere Bestandteile unserer Pflegestrategie auf den Weg zu bringen, und ich bin sicher, dass eine neue Bundesregierung, egal, wer sie stellt und wie sie zusammengesetzt ist, sich auch diesem Thema der besseren Fachkräfte widmen wird.
Die Länder sind hier über Landesgrenzen hinweg und Parteigrenzen hinweg auf gutem Wege. Wir haben eine gemeinsame Offensive für die Fachkräfte- und Ausbildungssicherung beschlossen, wir haben gemeinsam beschlossen, den Ausbildungsweg zu gehen und auch den Finanzierungsweg. Das wird sicherlich morgen in der Debatte zur Pflegeausbildung noch eine Rolle spielen. Das sind alles bereits beschrittene Wege. Ich kann nicht erkennen, wie ein Detailvorschlag zu einem Pflegemonitor dazu einen weiteren Beitrag leisten kann. Wir brauchen nicht mehr Daten, sondern wir müssen aus dem, was wir wissen, Konsequenzen ziehen und vor allem die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Meine Fraktion unterstützt den vorliegenden Antrag. Immer wieder stoßen wir im Bereich der Pflege auf die Tatsache, dass für die eine oder andere Frage in Mecklenburg-Vorpommern keine Daten vorhanden sind. Das ist unhaltbar, denn ohne Daten ist man sinnbildlich blind und taub. Ohne Daten gibt es keine Analyse, ohne Daten weiß man nicht, ob die Zielbestimmung und die eingeleiteten Maßnahmen taugen, ob sie zielführend sind.
Ohne Daten kann Politik nicht evaluiert werden und ohne Daten können Maßnahmen nicht nachjustiert werden. Ein Handeln ohne die notwendigen Daten ist willkürlich, es ist Stochern im Nebel.
Deshalb sind wir für einen Pflegemonitor. Bevor ein Pflegemonitor Daten erfasst, die man dann auch auswerten kann, müssen jedoch die richtigen Fragen gestellt werden, also beispielsweise, was soll erfasst werden, warum, in welcher Tiefe, in welcher Kontinuität, wer ist verantwortlich, und so weiter und so fort. Die so beschaffenen Daten sollten Grundlage für die Pflegepolitik im Land sein, wie es in der Antragsbegründung heißt. Sie sollten aber auch allen Interessierten öffentlich zugänglich sein, wie das beim Hessischen Pflegemonitor der Fall ist, den das hessische Sozialministerium seit 2006 auf einer eigenen Webseite online stellt. Wir stimmen dem vorliegenden Antrag zu. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen. Ein Großteil der Gründe ist von unserer Sozialministerin vorgetragen worden. Ich will die Dinge noch ein bisschen ergänzen.
Ich denke schon, dass in Hessen, gegebenenfalls auch in Nordrhein-Westfalen, gute Ergebnisse mit dem Pflegemonitor erzielt werden. Es gibt andere Bundesländer, die greifen noch zu anderen Strategien und Möglichkeiten. Das Land Bayern beispielsweise verpflichtet seine örtlichen Sozialhilfeträger, Berichte abzugeben zur Versorgungssituation von älteren Menschen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Das ist deutlich darüber hinaus gehend, was beispielsweise hier bei uns passiert oder auch in anderen Bundesländern, weil hier kapriziert man sich häufig nur auf das Thema Pflege und pflegerische Versorgung, wobei die Situation der älteren Menschen viel, viel umfassender zu beurteilen ist.
Wir haben ja als Landtag, das haben Sie auch erwähnt, Frau Gajek, die Enquetekommission zur Situation der älteren Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern ins
Leben gerufen. Auftrag dieser Enquetekommission ist es, letztendlich Konzepte zu erarbeiten und Vorstellungen zu entwickeln, wie eine Versorgung von älteren Menschen in Mecklenburg-Vorpommern künftig sichergestellt werden kann. Die Enquetekommission, das wissen Sie auch, hat sich eine ganze Reihe von Themen gestellt, neben dem Thema Wohnen, neben dem Thema Bildung und Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe und so weiter und so fort spielt das Thema Pflege und Gesundheit eine große Rolle.
Das Thema Pflege und Gesundheit ist nach dem Thema Wohnen das nächste Thema, dessen sich die Enquetekommission annehmen will. Dazu werden entsprechende Arbeiten erstellt, Gutachten in Auftrag gegeben und dann wird sich die Enquetekommission letztendlich mit dem Thema beschäftigen und wird auch Handlungsempfehlungen erarbeiten. Ich finde, wir können jetzt hier nicht Folgendes machen, dass wir auf der einen Seite sagen, also wir implementieren eine Enquetekommission, geben ihr einen entsprechenden Auftrag, solche Dinge zu erarbeiten, und dann fängt man an, im Vorfeld fragmentiert die Dinge schon herauszulösen. Das finde ich kontraproduktiv.
Also ich finde es sehr lobenswert, dass man sich dieses Themas annimmt, und ich finde es sehr, sehr gut, dass das Thema Pflege wirklich in der politischen Bedeutung an oberster Priorität angekommen ist, denn es ist eine ganz, ganz wichtige Geschichte. Eins ist klar: In MecklenburgVorpommern ist die Situation so – dafür braucht man kein Pflegemonitoring –, wir haben heute schon ein deutlich größeres Angebot an Arbeitsstellen, als dass wir Personal zur Verfügung haben. Das mag regional vielleicht noch ein bisschen auseinanderfallen, das hat die unterschiedlichsten Ursachen, auf die, denke ich, muss ich hier nicht näher eingehen, weil ich denke, man muss einfach dann auch eine konsistente Marschrichtung einhalten, wenn man sich die mal gegeben hat. Die Marschrichtung ist der Auftrag an die Enquetekommission, sich hier ein Urteil zu bilden und Vorschläge zu machen, und dem sollte man durch solche Anträge nicht vorgreifen. – Herzlichen Dank, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Einführung eines regionalen Pflegemonitors in Mecklenburg-Vorpommern, so der fromme Wunsch der GRÜNEN, soll ein Mittel zur Begegnung des sogenannten Fachkräftemangels sein. Insbesondere soll der Pflegemonitor die Planungsgrundlage in einem Maßnahmenmix bilden, indem er die Angebots- und Nachfrageentwicklung im Pflegebereich beschreibt.
Allein anhand dieser kurzen Darstellung der Wunschvorstellung der GRÜNEN wird deutlich, dass zumindest die GRÜNEN – ich bin davon überzeugt, dass dies für die gesamte politische Klasse zutrifft – überhaupt kein Konzept mehr haben, wie den gesamten Anforderungen, aber auch Verwerfungen im Gesundheitssystem begegnet werden soll. Hierzu aber später mehr.
Erst kürzlich wurde das Vorhaben der GRÜNEN auf Einführung eines Pflegemonitors im Bayerischen Landtag von der Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt. Die Grundidee des Pflegemonitors ist eigentlich gut, allerdings nur als Teil einer Gesamtstrategie, und diese Ge
Der sogenannte demografische Wandel, also die Überalterung unseres Volkes, die mit einer starken Abwanderung vor allem junger Frauen und Männer sowie dem Ausverkauf und der Vernachlässigung der Infrastruktur im Land einhergeht, kam schließlich nicht aus heiterem Himmel. Diese katastrophale Entwicklung, die sich auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen enorm bemerkbar macht, wurde von der Politik nicht verhindert. Es fanden auch keine Maßnahmen statt, um diese Entwicklung zu beenden oder gar umzukehren. Vielmehr haben alle Landesregierungen seit 1990 der Abwärtsentwicklung tatenlos zugesehen und sie sogar durch unterschiedliche Maßnahmen, beispielsweise durch das aktive Wegloben von Fachkräften in benachbarte Bundesländer oder ins europäische Ausland, befördert.
Die Bevölkerung hier in Mecklenburg-Vorpommern altert viel schneller als die Bevölkerung im Durchschnitt der Bundesrepublik Deutschland. Und neben dieser Vergreisung muss unsere Heimat den massiven Einwohnerrückgang, der sich weiterhin fortsetzt, verkraften. Mecklenburg-Vorpommern blutet aus. Und unser herrliches Land, Vertreter von SPD und CDU, zusammen mit den LINKEN als Hauptverantwortliche dieser Entwicklung, wird nicht schlechtgeredet, Herr Dr. Nieszery, nur weil sich noch jemand traut, die Wahrheit beim Namen zu nennen.
Diese „Vergreisungsdynamik“, wie sie von Herrn Wolfgang Weiß genannt wird, ist in Europa einmalig. Und die Vergreisung unserer Heimat wirkt sich auch stark auf alle Lebensbereiche aus und somit folglich auch auf den Pflegebereich.
Beim Antrag der LINKEN, der sich mit der Altenpflegeausbildung am morgigen Freitag auseinandersetzt, werde ich ausführlicher zu den Arbeitsmarktproblemen Stellung beziehen.
Wo liegt der Nutzen darin, dass der Landtag zwar beispielsweise alle zwei Jahre – so, wie die GRÜNEN es in Bayern forderten – über die Angebots- und Nachfrageentwicklung an Pflegefachkräften, Ausbildungsplätzen und Weiterbildungsangeboten informiert wird, aber die wesentlichen Probleme, wie zum Beispiel die gerechte Bezahlung und vernünftige Arbeitsbedingungen, weiterhin nicht verbindlich geregelt werden? Vielmehr besteht die Gefahr, dass nur ein weiteres Bürokratiemonster geschaffen wird, welches sich im ungünstigsten Fall sogar gegen die Arbeitnehmer wenden könnte.