Protocol of the Session on October 9, 2013

Und das Zweite, auch darüber haben wir schon öfter gesprochen, ist der finanzielle Ausgleich, wenn man eine

nicht zuständige Schule besucht. Da sind wir zunächst im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Mein Kollege Ritter hat mich darauf hingewiesen, wir haben ja beide mal gemeinsam im Landkreis Demmin für eine sehr, ich will sagen, progressive Lösung gesorgt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Das war damals die Fraktion DIE LINKE/BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, wenn ich das erwähnen darf,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Richtig.)

und CDU, ganz zum Missfallen unserer Verwaltung, die ja damals auch aus LINKE und CDU bestand. Da haben wir damals dafür gesorgt, dass, wenn Schülerverkehr eingerichtet ist und der auch an Schulen in freier Trägerschaft vorbeifährt und dort ein Schülerverkehr eingerichtet ist, dass dort alle Schüler mitfahren können. Diese Regelung ist in etwas abgewandelter Form auch in den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übernommen worden. Ich glaube, da sind vor Ort die Akteure frei, hier zu entscheiden, wie wollen sie das in den Einzelfällen gestalten, aber wenn Sie das grundsätzlich zur Pflicht machen, müssen wir tatsächlich über die Finanzierung reden. Da müssen wir über das Finanzausgleichsgesetz reden oder halt über eine Mehrbelastung des Haushaltes, weil ich auch nicht glaube, dass wir immer mehr Vorwegabzüge aufblähen können im Finanzausgleichsgesetz, weil wir solche Wünsche haben und für die Schlüsselmassen dann vor Ort weniger Geld übrig bleibt.

Das, glaube ich, ist der falsche Weg. Und deshalb, wir sind – der Minister hat es gesagt, er hat die kreisfreien Städte angeschoben –, wir sind dort bei der Klärung der Datengrundlage und wollen uns dem Problem stellen. Ich freue mich auf die weitere Debatte, aber wir sehen als CDU-Fraktion Ihren Gesetzentwurf als handwerklich nicht so günstig gemacht an und glauben auch nicht, dass er …

(Dr. Margret Seemann, SPD: Das haben Sie aber sehr freundlich gesagt, Herr Reinhardt.)

Ich bin halt ein freundlicher Mensch, Frau Seemann. Insofern bemühe ich mich, das auch rüberzubringen.

(Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

Es ist für uns keine Diskussionsgrundlage.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Heut ist so ein schöner Tag.)

Deshalb werden wir auch der Überweisung nicht zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Petereit.

(Heinz Müller, SPD: Ach, der auch noch! Schulpolitischer Sprecher. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Da freust du dich drüber.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich hatten wir auch irgendwann mal vor, der Überweisung des Gesetzentwurfes zuzustimmen, haben uns das dann aber doch anders überlegt, weil wir gedacht haben, wenn es zu einer Diskussion kommt, bleibt von dem ganzen Gesetzentwurf nicht mehr viel übrig und dann können die GRÜNEN ja auch einfach einen Tagesordnungspunkt beantragen, da brauchen sie den Gesetzentwurf nicht für.

Ich erlaube mir, nachdem so viel gesagt wurde, allerdings in der Sache noch einen Hinweis: In Punkt 1 gibt es einen Vorschlag, der ja angeblich auf diesem Rechtsgutachten fußt und der da besagt, dass es einen Verstoß nach dem Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Grundgesetz gäbe. Das mag abstrakt so sein, aber mit niedergeschriebenen Grundrechten und der tatsächlichen Möglichkeit der Inanspruchnahme ist es ja sowieso so eine Sache.

Es gab bereits zwei interessante Urteile zum Thema der Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung. Im ersten Fall besuchte die Tochter einer Klägerin die 10. Klasse eines Gymnasiums, dessen Mittel- und Oberstufe nach dem G8-System organisiert ist. Die spätere Beklagte teilte der Klägerin mit, dass durch die Einführung des Systems G8 die Mittelstufe mit Abschluss der 9. Klasse endet. Die 10. Klasse werde bereits der Oberstufe zugeordnet, was dazu führe, dass die Schüler- beförderungskosten nur noch bis zum Abschluss der 9. Klasse erstattet würden. Die Klägerin argumentierte, die Nichtbewilligung verstoße gegen den Artikel 3 Ab- satz 1 des Grundgesetzes. Bezugspunkt für die Beurteilung der Ungleichbehandlung müssten die Schüler der 10. Klasse in ihrer Gesamtheit sein. Das Verwaltungsgericht Darmstadt wies die Klage ab und begründete dies damit,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Wir sind aber in Mecklenburg-Vorpommern.)

dass die geübte Praxis …

Es geht um die Ausführung zum Artikel 3 Absatz 1. Ich hatte dazu eingeführt.

(Heinz Müller, SPD: Aber das war dann auf der Basis des Grundgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern.)

Nein, war es natürlich nicht.

(Heinz Müller, SPD: Aha!)

Aber man kann nicht einfach den Artikel 1 Absatz 3 anführen und die ganze Welt wird schön, ne?!

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

So, die geübte Praxis mag seitens der Klägerin als bildungspolitisch verfehlt angesehen werden, führt jedoch im Ergebnis nicht dazu, dass die entsprechende Re- gelung als gleichheitswidrig im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Grundgesetz anzusehen wäre. Dem Gesetzgeber ist in diesem Bereich ein weites Gestaltungsermessen eingeräumt.

In einem anderen Fall besuchte ein Mädchen eine Klasse eines Gymnasiums in einer holsteinischen Stadt. Die

späteren Kläger stellten dabei einen Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten, weil die Tochter auf eine regelmäßige Benutzung einer bestimmten Verkehrslinie angewiesen sei. Per Google Maps Routenplaner ermittelte die spätere Beklagte, dass der Schulweg als Fußweg nur 3,3 Kilometer lang sei, worauf sie die Kostenübernahme ablehnte. Die Kläger ihrerseits führten die teilweise Gefährlichkeit des Weges an, der durch ein unübersichtliches Waldstück führe, in dem es in der Vergangenheit sexuelle Übergriffe auf Frauen gegeben habe. Diesbezügliche Nachforschungen bei der Polizei ergaben, dass der Straftäter bereits gefasst sei. Die Klage wurde abgewiesen. In der Begründung des schleswigholsteinischen Verwaltungsgerichtes vom September 2012 heißt es unter anderem: „Ein Anspruch auf Kostenübernahme für die Beförderung der Tochter … ergibt sich weder aus dem schleswig-holsteinischen Schulgesetz … noch aus dem Gleichbehandlungsgebot nach Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.“

Also nehmen Sie das zur Kenntnis, wenn es auch derzeit in Mode gekommen zu sein scheint, für alles und jeden nach Artikel 3 Grundgesetz die Gleichheit zu fordern. So ist es nicht. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Albrecht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mir geht es in unserer heutigen Aussprache ganz klar und deutlich gesagt um die tatsächliche Gleichbehandlung bei der Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung für alle Eltern im Land Mecklenburg-Vorpommern, unabhängig davon, ob sie in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt wohnen.

Die bisherige Aussprache hat zwei Dinge, denke ich, unmissverständlich angesprochen:

Erstens, es besteht beziehungsweise bestand seit vielen Jahren eine Ungleichbehandlung bei der Übernahme der Schülerbeförderungskosten der Eltern in den Landkreisen und der Eltern in den kreisfreien Städten. Heute sind dies nur noch Schwerin und die Hansestadt Rostock, aber bis zur Kreisgebietsreform waren es bedeutend mehr betroffene Eltern in den damaligen kreisfreien Städten. Es geht mir aber um die Gleichbehandlung aller Eltern im Land bei der Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung zur örtlich zuständigen Schule, und zwar unabhängig vom Wohnort.

Und zweitens, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, gerade im zweiten Teil, werden wieder neue Ungleichbehandlungen mit nicht genau feststehenden Mehrkosten initiiert.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich als Landtagsabgeordneter aus der kreisfreien Hansestadt Rostock einen Blick auf die Dinge werfen. Seitdem ich diesem Landtag angehöre, beschäftige ich mich mit der soge- nannten Schulwegkostenfreiheit oder auch -unfreiheit. Dazu habe ich viele Gespräche mit Vertretern der Rostocker Straßenbahn AG, mit Vertretern des Verkehrsverbundes Warnow, mit Mitgliedern der Stadtvertretungen von Schwerin und Rostock, mit Mitgliedern der demokratischen Fraktionen dieses Landtages und mit

vielen betroffenen Eltern geführt. Im Ergebnis all dieser Gespräche habe ich festgestellt, dass die Ungleichbehandlung bei der Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung im Land nicht weiter hingenommen werden darf und kann.

Ich kann an dieser Stelle feststellen, dass die Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion heute diese Ungleichbehandlung ebenfalls abstellen wollen. Aber genau die Art und Weise zur Abschaffung dieser Ungleichbehandlung spaltet die Parlamentarier der demokratischen Fraktionen, denn mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelingt uns dieses nicht. In den Wortbeiträgen einiger meiner Vorredner ist dies ja bereits deutlich geworden.

Die Frage, die sich jetzt stellt, ist doch die: Wie kann es uns gelingen, eine für alle Eltern im Land gerechte Kostenübernahme der Schülerbeförderung – und jetzt kommt es – zur örtlich zuständigen Schule umzusetzen?

(Beifall Dr. Margret Seemann, SPD: Das ist richtig, genau.)

Meine Damen und Herren, um dieses Ziel zu erreichen, müssen bestimmte Voraussetzungen geschaffen werden. So müssen die kreisfreien Städte Schwerin und Rostock die örtlich zuständige Schule für ihre Stadtgebiete festlegen. Der Bildungsminister hat die Oberbürgermeisterin beziehungsweise den Oberbürgermeister bereits angeschrieben, Herr Brodkorb hat es erwähnt. Wenn dieses dann gewollt und umgesetzt würde, wird die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen einleiten, damit die Schulwegkostenfreiheit im gesamten Land einheitlich und gerecht umgesetzt werden kann, denn durch die Änderung von kreisfreien Städten zu kreisangehörigen Städten im Zuge der Umsetzung der Kreisgebietsreform änderte sich somit ihr Status und die Kosten der Schülerbeförderung wurden den Eltern abgenommen. Aber für die Eltern der ehemaligen kreisfreien Städte Neubrandenburg, Greifswald, Stralsund und Wismar gelten nunmehr auch Mindestentfernungen, ehe ein Anspruch auf Schülerbeförderung entsteht.

Meine Damen und Herren, ich hoffe, ich konnte deutlich machen, dass die SPD-Fraktion sehr wohl die Notwendigkeit der Gleichbehandlung der Schülerbeförderung erkannt hat und dieses auch umsetzen wird. Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesem Anliegen leider nicht gerecht,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist so, ja.)

denn er schafft nur neue Ungerechtigkeiten, verbunden mit Mehrkosten in Millionenhöhe. Die SPD-Fraktion lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf ab mit dem Verweis, dass wir aber eine Gleichbehandlung der Schulwegkostenübernahme im gesamten Land zügig umsetzen werden. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Berger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben jetzt einige Argumente gehört, die Sie gegen

diesen Gesetzentwurf vorgetragen haben, jedoch konnte ich keinen erkennen, der so massiv ist, dass er recht- fertigt,

(Dr. Margret Seemann, SPD: Wie bitte?)