Sie unterliegen dem Irrtum, Gleichheit durch eine weitere Ungleichheit ersetzen zu können. Ihr Gesetzentwurf wird keine Gleichbehandlung zwischen den kreisfreien Städten und den Landkreisen herstellen, sondern das Gegenteil bewirken.
Schülerinnen und Schüler der kreisfreien Städte werden bevorzugt behandelt. In den Landkreisen ist die Schülerbeförderung, so, wie Herr Butzki schon ausführte, bisher nämlich nicht kostenlos. Das schwankt von Landkreis zu Landkreis in allen Landkreisen für Grundschüler. Alle die, die über zwei Kilometer entfernt von der Schule wohnen, erhalten eine kostenlose Schülerbeförderung, und für die größeren Schüler sind es dann vier Kilometer. Zwei Kilometer und vier Kilometer müssen die Kinder mindestens von der Schule entfernt wohnen, um das, was also über zwei und über vier Kilometer hinausliegt, erstattet zu bekommen oder eine Schülerfahrkarte zu bekommen. Das bedeutet, dass die Eltern, deren Kinder einen kürzeren Schulweg haben, sehr wohl für den Schülerverkehr zahlen müssen oder ihre Kinder den Schulweg zu Fuß zurücklegen.
Die Folge Ihrer Änderung wäre, dass die Eltern in den Landkreisen weiterhin bezahlen, während die Eltern in den Städten Schwerin und Rostock von diesen Kosten verschont bleiben. Um diese Ungleichheit zu beseitigen, bedarf es zwingend der Festlegung von Einzugsbereichen der einzelnen Schulen in den kreisfreien Städten, damit die Mindestentfernungen unter den gleichen Bedingungen festgelegt werden können. Entweder man macht nun das Chaos komplett und hebt die örtlich zuständigen Schulen in den Kreisen auf oder, und das scheint mir der richtige Weg, auch die kreisfreien Städte legen örtlich zuständige Schulen fest.
Das wäre aber nur möglich, wenn Ihr Antrag eine entsprechende Änderung des Paragrafen 46 des Schulgesetzes vorsähe. Da Ihr Vorschlag leider an diesem entscheidenden Punkt lückenhaft bleibt, wird anstelle der von Ihnen angestrebten Gleichbehandlung aller Kinder ein Privileg für die Schülerinnen und Schüler in den beiden kreisfreien Städten geschaffen.
Interessanterweise erwähnen Sie in Ihrer Begründung, ich zitiere: „Ein sachlicher Differenzierungsgrund, der mit
dem Gleichheitsgrundsatz in Einklang zu bringen ist, kann daher nur die Definition von Mindestentfernungen sein, so wie das von den Landkreisen bereits praktiziert wird.“ Ende des Zitats. Allerdings bleibt Ihr Entwurf die notwendigen Konsequenzen schuldig.
Sehr geehrte Damen und Herren, wer nur diese offensichtliche Gerechtigkeitslücke in den kreisfreien Städten schließt, macht auf halbem Wege halt und wird somit nicht dem Gesamtproblem der Schülerbeförderung gerecht. Dazu gehört dann nämlich auch, dass aus der notwendigen gesetzlichen Festlegung der Mindestentfernungen die Definition von Zumutbarkeit erwächst. Zumutbar ist zumutbar – für die Kinder in den Landkreisen und die Kinder in den kreisfreien Städten gleichermaßen. Deshalb können diese Regelungen nicht die öffentlichen Träger der Schülerbeförderung treffen, sondern dies muss eine Festlegung des Landes im Schulgesetz werden. Es gibt nur das eine Zumutbare. Beides, Mindestentfernung und die Dauer des zumutbaren Schulweges, müssen im Gesetz geregelt werden und nicht in einer Verordnung, und dort auch noch – wie bei einem Versteckspiel, in der Hoffnung, nicht gefunden zu werden – als Fußnote zu einer Anlage der Schulentwicklungsplanungsverordnung.
Sehr geehrte Abgeordnete, allerdings ist für mich das Enttäuschendste, dass bei all den bisher geführten Diskussionen über die Schülerbeförderung die täglichen Irrfahrten der Förderschülerinnen und Förderschüler nicht die geringste Rolle spielen. Für sie ist anscheinend alles zumutbar, denn die bisher bestehenden Regelungen gelten explizit nur für Kinder und Jugendliche an den Grund-, Regionalen und Gesamtschulen sowie für die Gymnasiasten. Das Land schließt die Schüler mit Förderbedarfen an dem Punkt gänzlich aus.
Dieser Umstand, dieses Missverhältnis ist das, was am dringendsten gesetzlich geregelt werden muss, um eine derartige katastrophale Ungerechtigkeit in der derzeitigen Schülerbeförderung zu überwinden. So fahren beispielsweise 9-jährige Kinder täglich bis zu 90 Minuten pro Tour durch den Landkreis Nordwestmecklenburg, um von Lübstorf zur Förderschule nach Gadebusch zu gelangen oder von Bobitz nach Neukloster. Das ist nur die reine Fahrzeit. Sie beinhaltet noch nicht die komplette Schulwegzeit, denn dazu muss noch die Wegstrecke von der Haustür des Kindes bis zur Bushaltestelle addiert werden.
Das ist schon erschreckend, aber was die Kinder in der Mecklenburgischen Seenplatte erleiden müssen, ist mit Worten nicht zu beschreiben und schon gar nicht mit dem Gewissen zu vereinbaren. Zwei und mehr Stunden müssen dort Mädchen und Jungen mit Förderbedarfen pro Fahrt auf den Straßen verbringen. Stellen Sie sich bitte vor, dass Kinder mit enormen Verhaltensauffälligkeiten oder geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen täglich bis zu vier Stunden umhergefahren werden! Wie soll dann noch eine Lernbereitschaft und Motivation für ihren Schulbesuch möglich sein? Wie sollen sich diese Mädchen und Jungen auf ihren anstrengenden Schultag konzentrieren? Was kann unter diesen schwierigen Vorbedingungen die Förderung durch die Lehrerinnen und Lehrer noch erreichen? Wir wollen eine inklusive Bildung, eine inklusive Gesellschaft gestalten und sind nicht einmal in der Lage, diese äußeren Gegebenheiten zu regeln?!
Selbstverständlich ergeben sich aus der Beförderung der Förderschülerinnen und Förderschüler Mehrkosten, auf
denen aber keinesfalls die Landkreise und kreisfreien Städte sitzenbleiben dürfen. Und an dieser Stelle kann ich die in der „Ostsee-Zeitung“ kundgetane Forderung der GRÜNEN, dass künftig auch die Kreise mehr Kosten übernehmen als bisher, logischerweise auf gar keinen Fall unterstützen. Deshalb fordert meine Fraktion auch hier eine entsprechende Regelung im Schulgesetz, damit weder die Landkreise noch die kreisfreien Städte auch noch mit diesen Kosten im Regen stehengelassen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, um eine tatsächliche Gleichbehandlung jeder Schülerin und jedes Schülers zu erreichen, bedarf es der von mir genannten umfassenden Änderungen des Schulgesetzes. Lassen Sie uns den Entwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Anlass nehmen, gemeinsam über Mindestentfernungen, tatsächlich freie Schulwahl und vor allem über Zumutbarkeiten zu diskutieren und diese zu regeln, um allen Kindern und Jugendlichen gleichermaßen nicht mehr derartige Ungerechtigkeiten zuzumuten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bekanntermaßen hat ein Rechtsgutachten des Rostocker Professors Erbguth die Debatte über die Schülerbeförderungspflicht in unserem Lande neu entfacht. Herr Professor Erbguth kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass insbesondere die Folgen der Kreisgebietsreform, die Einkreisung einiger Städte aus Mecklenburg-Vorpommern, die Entscheidungsmaßstäbe des Gesetzgebers verschoben haben, dass also mit der Einkreisung bestimmter kreisfreier Städte der Begründungszusammenhang für die spezifischen Regelungen für Rostock und Schwerin an Haltbarkeit verliert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde mich im Grundsatz dem Ergebnis dieses Gutachtens anschließen, insofern besteht Handlungsbedarf. Allerdings, meine sehr verehrte Frau Kollegin Berger, was Sie vorgelegt haben, kommt einem Husarenstück gleich, denn Sie verkaufen uns hier Ihr Änderungsgesetz als die Folge dieses Gutachtens und das ist definitiv nicht der Fall.
Wer sich dieses Gutachten ansieht, wird feststellen, dass Herr Professor Erbguth und Mitarbeiter auf genau den Umstand verweisen, den sowohl Herr Butzki als auch Frau Oldenburg hier geltend gemacht haben. Sie allerdings gehen mit Ihrem Änderungsantrag, also der Änderung des Schulgesetzes weit über das Gutachten hinaus. Auch das ist hier schon sowohl von Fraktionen der Opposition als auch der Koalition dargestellt worden. Sie gehen darüber weit hinaus und instrumentalisieren insofern das Gutachten für Ihre Pressemitteilungen, die allerdings genau die Konsequenzen haben, die Frau Oldenburg hier dargestellt hat.
Sie müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie den Einwohnern Rostocks und Schwerins Sand in die Augen streuen,
indem Sie ihnen in Aussicht stellen, dass die Eltern jedwede Fahrkosten möglicherweise erstattet bekommen müssen, weil es grundrechtlich oder verfassungsrechtlich maßgeblich sei. Und Sie verschweigen, warum auch immer, dass in allen Beförderungssatzungen der Landkreise, in allen genau die Regelung vorgesehen ist, die Frau Oldenburg hier ausgeführt hat, nämlich dass Schüler bis zur Klasse 6 eine Kostenerstattung nur bekommen beziehungsweise eine entsprechende Schülerbeförderung, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Schule mehr als zwei Kilometer beträgt und bei allen darüber hinausgehenden Stufen mindestens vier Kilometer. Wenn man denn Gleichheit in unserem Lande schaffen wollte – und ich finde, das ist ein durchaus nachvollziehbares Argument, das Herr Professor Erbguth formuliert –, dann kann die Gleichheit oder die Herstellung der Gleichheit eben nur in folgender Regelung bestehen: dass auch in Rostock und Schwerin zunächst einmal der Abstand zwischen der Wohnung und der Schule zwei beziehungsweise vier Kilometer überschreiten muss, bevor wir überhaupt eine solche Debatte führen können.
Daraus lässt sich auch ableiten, warum der Gesetzgeber in der Vergangenheit anders entschieden hat: Weil er annahm, dass in den hoch verdichteten Kreisstädten solche Entfernungen gegebenenfalls gar nicht auftreten. Das ist der eigentliche Hintergrund. Dies mag sich in den letzten Jahren durch Eingemeindungen, durch die Erschließung neuer Baugebiete am Rande der Städte geändert haben und insofern gibt es einen guten Grund, dies zu überprüfen. Aber die Überprüfung beschränkt sich am Ende auf sehr wenige Fälle. Das prognostiziere ich: Es geht nicht um die Gesamtheit der Schülerinnen und Schüler, sondern nur um einige Fälle. Deshalb ist es richtig, was Herr Butzki gesagt hat.
Ich habe sowohl Oberbürgermeisterin Gramkow als auch Oberbürgermeister Methling angeschrieben und um Prüfung folgender Frage gebeten:
Erstens – Frau Oldenburg hat es ausgeführt –, legen Sie doch mal fiktiv örtlich zuständige Schulen fest, indem Sie bestimmte Wohngebiete diesen Schulen zuordnen, und teilen Sie uns mit, wie viel Schüler dann unter dieser Voraussetzung einen Schulweg von über zwei oder vier Kilometern haben, damit wir überhaupt die Möglichkeit haben abzuschätzen, um wie viel Prozent der Schülerinnen und Schüler es sich handelt – das können nur die Städte selbst sagen – und welche Kosten auf uns zukommen. Und dann wird in diesem Parlament – ich glaube, wenn diese Zahlen auf dem Tisch liegen, werden wir uns über eine Gesetzesänderung unterhalten müssen –, dann wird in diesem Parlament aber die spannende Debatte zu führen sein, wo dieses Geld herkommt.
Frau Berger – und insofern erlaube ich mir, die Hinweise des Abgeordneten Butzki zu ergänzen –, Frau Berger oder die Fraktion der GRÜNEN nennt ja schon Zahlen, allerdings bleibt völlig spekulativ, wie die zustande kommen. Es werden etwa 6 Millionen Euro in den Raum gestellt, ohne jede Datengrundlage. Ich weiß nicht, ob das gewürfelt wurde oder durch andere Verfahren ermittelt. Wir gehen jedenfalls den umgekehrten Weg, erst mit den kreisfreien Städten zu ermitteln, was das dort eigentlich bedeuten kann, und dann werden wir die Frage stellen müssen, wo das Geld herkommt.
Zwei Möglichkeiten: Entweder, wir werden uns über eine Veränderung des Haushaltsgesetzes unterhalten müssen
oder des Finanzausgleichsgesetzes oder beides. Man kann ja sagen oder es mag Vertreter hier im Raume geben, die sagen, na, wenn es ein bisschen mehr Geld kostet, muss man das in die gesamten Schülerbeförderungskosten einbeziehen, dann bekommen die Landkreise eben etwas weniger. Ich merke schon, große Begeisterung bei den Abgeordneten.
Und das Zweite ist dann eben gegebenenfalls eine Mehrbelastung für den Haushalt. Nur, was auf alle Fälle nicht geht und was nicht nach dem Motto funktioniert – ich werde jetzt nicht anfangen zu singen, das machen andere –,
ist das Prinzip von Pippi Langstrumpf: „Baue mir die Welt, wie sie mir gefällt“ oder „Mache mir die Welt, wie sie mir gefällt“. Das ist eine sehr teure Veranstaltung, denn Frau Berger möchte ja nicht nur die Rechtsgleichheit herstellen, Frau Oldenburg, nicht nur eine Besserstellung der Menschen in den kreisfreien Städten und damit eine neue Ungleichheit, sondern sie möchte ja außerdem im Gesamtsystem eine Veränderung herbeiführen und sagen, der Staat bezahlt nicht mehr den Schulweg zu der zuständigen Schule, dort, wo ich wohne, sondern bezahlt sogar den Schulweg, wenn ich irgendwo anders hingehe, bis zu einer bestimmten Größe oder bis zu einem bestimmten Betrag. Und da, Frau Berger, haben Sie mich sehr richtig zitiert im Ausschuss, dass ich der Auffassung bin, dass es der Gesellschaft und dem Staat nicht zugemutet werden kann, dass die Bürger einzelne Entscheidungen treffen, die Kostenfolgen haben, die aber dann nicht bereit sind, selbst diese Kostenfolgen zu tragen, sondern von der Allgemeinheit erwarten, dass diese Kosten übernommen werden.
Ich sage ein Beispiel: Ein gut verdienender Arzt baut sich ein Haus in Elmenhorst, will diese schöne Gegend genießen im Rahmen seines Lebens, möchte aber, dass sein Sohn an ganz anderer Stelle in die Schule geht, weil es die beste Schule ist, und erwartet dann vom Steuerzahler, dass der das subventioniert, indem er diese Kosten übernimmt. Da muss ich sagen, das, finde ich, hat Grenzen.
(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben sie auch aufgezeigt, die Grenzen, wenn Sie richtig zugehört haben.)
Ich finde es richtig, dass wir eine Schulpflicht haben, dass deshalb der Staat die Schülerbeförderung bereitstellt und auch bezahlt, aber das findet seine Grenze an der örtlich zuständigen Schule. Insofern muss man sich auch als erwachsener Mensch, der Kinder hat, überlegen, wohin ich ziehe, was ich vielleicht meinem Kind Gutes tun möchte. Und wenn ich nicht bereit bin, diese Lasten zu tragen, muss ich mich eben auch an den Beförderungskosten beteiligen. Bekanntermaßen sind die Lebenshaltungskosten außerhalb der Stadt bisweilen noch etwas niedriger, sodass das auch möglich sein könnte. Insofern, glaube ich, ist der Vorschlag am Ende nicht nur finanziell nicht umsetzbar und zumutbar, sondern er folgt vor allem auch nicht aus dem Gutachten.
Langer Rede kurzer Sinn: Wir werden dieses Gutachten ernstnehmen und tun es auch. Wir ziehen die Konsequenzen daraus. Ich plädiere allerdings dafür, dass man zunächst einmal die Sachlage aufklärt mit den kreisfreien Städten, bevor man mit unausgegorenen Gesetzentwürfen in das Parlament geht. Deswegen lege ich nahe, dass man genau diesen Weg verfolgt, und den werden wir gemeinsam so gehen. Die Kollegen aus den Koalitionsfraktionen unterstützen den auch. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister! Ich habe, glaub ich, in der Debatte mitbekommen, dass sogar Frau Oldenburg dabei ist, diesen Weg weitestgehend mit zu unterstützen und den Entwurf zum Anlass zu nehmen, die Diskussion fortzuführen. Ich glaube, das haben wir auch in der letzten Debatte im letzten Jahr deutlich gemacht, dass wir jederzeit bereit sind, im Ausschuss auch im Rahmen der Selbstbefassung darüber zu diskutierten. Wir hörten ja vom Minister, dass es da schon weitergegangen ist, insofern, glaube ich, ist das dort der richtige Weg. Ich weiß jetzt nur nicht, ob Sie der Überweisung zustimmen wollten oder nicht.
Ich glaube, wir haben – und dazu haben Sie ja auch viel beigetragen, Frau Oldenburg – gemerkt, dass das gar keine wirkliche Diskussionsgrundlage ist. Es geht ja um zwei schwerwiegende Punkte. Einmal die sogenannte Gleichstellung der Landkreise und kreisfreien Städte.
Da haben Sie, da haben eigentlich alle, der Minister und auch Herr Butzki dargestellt, dass, wenn wir das so machen, wie das bei den GRÜNEN im Gesetzentwurf steht, wir zu allem anderen kommen, aber nicht zu einer Gleichstellung. Hier ist ganz klar, die Datenlage muss zunächst klar sein, die kreisfreien Städte müssen örtlich zuständige Schulen festsetzen, und wir müssen wissen, welche Schüler, was die Grundschule betrifft, wohnen im 2-Kilometer-Abstand oder haben einen längeren Schulweg als zwei Kilometer und in den weiterführenden Schulen länger als vier Kilometer. Wenn das klar ist, dann können wir auch zu Lösungen kommen und müssen uns darüber unterhalten, was ist da sinnvoll. Und ich glaube, wie der Minister auch, dass das in den kreisfreien Städten nicht allzu viele Schüler betreffen wird.
Und das Zweite, auch darüber haben wir schon öfter gesprochen, ist der finanzielle Ausgleich, wenn man eine