Protocol of the Session on October 9, 2013

(Dr. Margret Seemann, SPD: Wie bitte?)

dass dieser Gesetzentwurf nicht in den Bildungsausschuss überwiesen wird,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Sie waren nur höflich, Frau Berger, sie waren nur höflich.)

zumal Herr Reinhardt gerade auch gesagt hat, er sei jederzeit bereit, im Bildungsausschuss darüber zu diskutieren.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Wir waren nur immer höflich. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Dann frage ich mich:

(Andreas Butzki, SPD: Das ist doch keine Grundlage.)

Wie wollen Sie erklären, dass Sie diesen Gesetzentwurf nicht diskutieren wollen, wo hingegen der Minister gerade angekündigt hat, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen?

(Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

Warum nehmen Sie denn nicht diesen als Grundlage?

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Weil er nichts taugt.)

Und wenn der Minister sagt, dieser Gesetzentwurf enthält Schwächen,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Der ist einfach zu grottig. – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

die enthält der eben vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuordnung des Lehrerbildungsgesetzes auch.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Darum werden Gesetzentwürfe auch in den zuständigen Ausschüssen diskutiert und gegebenenfalls überarbeitet.

(Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

Hier wird ganz einfach wieder deutlich, dass die Regierungsfraktionen mit zweierlei Maß messen.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ganz genau. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: So was tun wir nicht.)

Und zu den von Herrn Butzki eingangs erwähnten Argumenten, dass wir einen ähnlichen Antrag bereits vor mehr als einem Jahr vorgelegt haben: Ja, Herr Butzki, Sie haben recht. Inzwischen gibt es aber eine neue rechtliche Position und das ist eben das Gutachten

des Verfassungsrechtlers, der genau diesen Gesetz- entwurf rechtfertigt. Damals, als wir den Antrag zur Schüler/-innenbeförderung und eine landesweite Vereinheitlichung vorschlugen in einem Antrag, warfen Sie uns vor, wenn wir es ernst meinen damit, würden wir einen Gesetzentwurf vorlegen. Auch diesem Hinweis haben wir mit unserem Antrag, mit der jetzt vorliegenden Gesetzesinitiative Rechnung getragen.

(Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

Ich möchte auf einige Argumente eingehen, die Sie genannt haben, zunächst auf die Frage von Herrn Butzki, die Schülerzahlen seien irgendwie unklar. Ja, tatsächlich sind die Schülerzahlen unklar, also für die Schüler, die in den Genuss kommen, zukünftig die Beförderungskosten übernommen zu bekommen. Es sind auf jeden Fall 2.000 Schüler, die im ganzen Land die Schulwahlfreiheit in Anspruch nehmen. Wenn wir die Gesamtzahlen der Schüler in den kreisfreien Städten zugrunde legen, sind das 20.000 Schüler, hinzukommen circa 11.000 Schüler, die Schulen in freier Trägerschaft besuchen. Das sind aber …

(Dr. Margret Seemann, SPD: Können Sie das mal finanziell aufsummieren?)

Genau das können wir nicht, Frau Dr. Seemann. Das erkläre ich Ihnen jetzt.

Wir gehen von einem Maximalwert von 6 Millionen Euro aus. Tatsächlich sind es nicht 6 Millionen Euro, weil grundsätzlich sind diese eben von mir errechneten 33.000 Schüler zwar anspruchsberechtigt, aber, wie Sie alle in Ihren Ausführungen erwähnt haben, gibt es eine nächste Hürde und das sind die Entfernungen zu den Schulen,

(Dr. Margret Seemann, SPD: Die haben Sie ja rausgenommen.)

die nicht landesweit festgelegt werden,

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

sondern in den Satzungen der kreisfreien Städte geregelt sind

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja, deswegen müssen sie landesweit festgelegt werden.)

und zukünftig auch in den Satzungen der Landkreise,

(Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

von denen wir hoffen, dass sie auch geregelt werden – und sie müssen auch geregelt werden – in den Satzungen für die Schülerbeförderung in den kreisfreien Städten.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Aber laut dem Gesetz haben Sie das rausgenommen.)

Und wenn wir die Mindestentfernung als zweite Bedingung auflegen, also eine Mindestentfernung von zwei beziehungsweise vier Kilometern, die im Übrigen anders, als der Minister behauptet hat, nicht in allen Beförderungssatzungen gleich ist, sondern es variiert von Landkreis zu Landkreis –

(Dr. Margret Seemann, SPD: Das hat er doch gesagt. Da müssen Sie nur zuhören.)

auch da fordern wir eigentlich eine landeseinheitliche Regelung –, erst dann kann man ganz konkret sagen, wie viele Schüler tatsächlich in den Genuss kommen, für sie die Beförderungskosten zukünftig zu übernehmen.

Herr Butzki hat gesagt, wir brauchen eine Überarbeitung des FAG. Der Weg, den wir vorschlagen, kommt aber ohne eine Änderung des FAG aus und das sehen Sie auch, wenn Sie unseren Gesetzentwurf genau lesen, denn bei der Finanzierung gehen wir von zusätzlichen Leistungen aus reinen Landesmitteln aus. Wir haben einen entsprechenden Haushaltstitel, der wurde bereits …

(Dr. Margret Seemann, SPD: Können Sie mir mal die Haushaltsstelle nennen?)

Schauen Sie in dem Gesetzentwurf nach, da steht er drin, aber ich nenne ihn gerne noch mal: Das ist Einzelplan 11, Kapitel 1108,

(Dr. Margret Seemann, SPD: Wo haben Sie das denn her?)

Titel 682.02 „Mehrbedarfe für laufende Zuschüsse und Zuweisungen“. Dieser Titel wurde von der Landesregierung ja gerade deshalb geschaffen, um konnexe Mehrkosten im Bereich der Schülerbeförderung zu finanzieren, ohne das FAG zu ändern, und das nämlich genau, als das Schulgesetz im Sinne der Schülerbeförderung bereits im Jahr 2009 geändert wurde.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Wo kriegen Sie das Geld dafür her?)

Da wurde dieser Haushaltstitel geschaffen und mit unserer Gesetzesinitiative gehen wir genau den gleichen Weg. Es kommen zusätzliche Aufgaben auf die Landkreise zu.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Wo haben Sie das Geld her?)

Das Land überträgt zusätzliche Aufgaben auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Deshalb muss das Land nach dem Konnexitätsprinzip diese Kosten auch übernehmen, analog zur Gesetzesänderung im Jahr 2009.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Wo nehmen Sie das Geld her?)

Ganz am Ende möchte ich sagen, Herr Brodkorb hat gesagt, es sind letztlich nur einige wenige Fälle, für die unser Gesetzentwurf überhaupt infrage kommt.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Ich denke, 360.000?)

Das ist der Maximalbetrag, diese 33.000 Schüler sind die maximalen Schülerzahlen, aber diese Anzahl der 33.000 anspruchsberechtigten Schüler reduziert sich durch den Weg zu den Schulen durch die Mindestentfernung.