Protocol of the Session on October 9, 2013

(Dr. Margret Seemann, SPD: Nein, nicht?)

Darum lautet unser Vorschlag, wenn Sie unseren Gesetzentwurf genau gelesen haben, Frau Dr. Seemann, wissen Sie es bereits: Die Ausgaben sollen künftig bis zu der Höhe erstattet werden, die für eine Fahrt zur örtlich zuständigen Schule entstehen würden.

Konkret heißt das: Wenn die Fahrt zur zuständigen Schule 30 Euro im Monat kostet und die Fahrt zur örtlich nicht zuständigen Schule 40 Euro, dann beträgt die Erstattung künftig nicht mehr 0, sondern 30 Euro für die Schüler, die in den Landkreisen wohnen, exakt genau so viel, wie die Schülerinnen und Schüler erhielten, wenn sie die örtlich zuständige Schule besuchten.

(Dr. Margret Seemann, SPD: In kreisfreien Städten ist die doch gar nicht festgelegt.)

Damit sichern wir die Gleichbehandlung, schaffen keine neuen Bevorzugungen und begrenzen zugleich die zusätzlichen Kosten für das Land.

Die Konstruktion mit örtlich zuständigen und nicht zuständigen Schulen ist sehr kompliziert, das wird schon an den von mir eben vorgebrachten Erläuterungen deutlich. Die Schulgesetznovelle hält hier seit 2009 noch einen zusätzlichen Schlenker parat. Schülerinnen und Schüler, die nicht die zuständige Schule besuchen, dürfen nämlich, sofern vorhanden, kostenlos den Schulbus zur zuständigen Schule benutzen, allerdings nicht zu ihrer, sondern zu der örtlich zuständigen. Das ist natürlich schön, falls sie da mal einen Freund besuchen wollen, aber eigentlich, dachte ich, dient die Schülerbeförderung dazu, dass die Kinder in die Schule kommen, in die sie gehen wollen. Dieser Passus war vielleicht gut gemeint, mit dem echten Leben hat er allerdings nicht viel zu tun. Darum haben wir auch diesen Punkt überarbeitet.

Meine Damen und Herren, die Gesetzesnovelle, die wir hier vorschlagen, ist, was den Textumfang angeht, sehr übersichtlich. Sie führt aber zu einer großen Wirkung. Dabei wird es noch einigen Klärungsbedarf geben, denn der öffentliche Nahverkehr ist nun einmal ein komplexes Thema. Wir werden über das Konzept der örtlichen Zuständigkeiten in kreisfreien Städten reden müssen, über Berechnungsmodi für die konnexen Mehrkosten und über manch andere Dinge.

Wir als Bündnisgrüne glauben aber, dass sich die Anstrengung lohnt, sind gespannt auf Ihre Änderungsvorschläge und bitten Sie daher um Überweisung in die Ausschüsse.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Berger.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Herr Butzki für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Am Anfang meiner Rede – Frau Oldenburg hat es, glaube ich, letztes Mal auch gemacht – möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei allen sechs Landkreisen und bei den Busunternehmern bedanken, dass sie den Schülerverkehr wirklich so gut und vor allen Dingen reibungslos organisieren.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Dabei müssen die verschiedensten Interessenlagen der einzelnen Schulen berücksichtigt werden, genaue Zeitpläne und Routen bestimmt werden. Probleme und Beschwerden gibt es nur selten. Und das muss man wirklich hier festhalten. Wer damit zu tun hat, der wird das sehen, dass die Problemlage äußerst gering ist.

Werte Kolleginnen und Kollegen, jetzt beschäftigen wir uns erneut mit der Schülerbeförderung, denn bereits im Juni 2012 brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag zu dieser Thematik in den Landtag ein. Damals wurde von einheitlichen Regelungen bei der Schülerbeförderung gesprochen. Heute wird die Gleich

behandlung unserer Schülerinnen und Schüler gefordert. Diesmal ist es auch ein Gesetzentwurf.

Ich könnte es mir jetzt einfach machen und auf meinen damaligen Redebeitrag verweisen. Aber ich will die wichtigsten Punkte noch einmal wiederholen und einige neue Aspekte mit einbringen.

Mit der Schulwahlfreiheit zum 1. August 2010 gab es auch eine gesetzliche Neuregelung der Schülerbeförderung. Zur örtlichen Schule werden alle Schüler kostenlos transportiert. Ebenso besteht auch in der gymnasialen Oberstufe eine kostenfreie Beförderungspflicht. Diese Regelung ist weitreichender als in anderen Bundesländern, in denen die Eltern oft einen Eigenanteil an den Kosten der Beförderung tragen müssen, und stellt im bundesweiten Vergleich daher keine Selbstverständlichkeit dar.

Auch die Einführung der Schulwahlfreiheit ab Jahrgangsstufe 5 ist ein Angebot an Schüler und Eltern, das vielfach gefordert wurde und in dieser Form ebenfalls nicht in jedem Bundesland besteht. Finanzierbar und organisierbar können diese weitgehenden Angebote aber nur werden, wenn die Beförderung auf die örtlich zuständige Schule begrenzt wird.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Richtig.)

Sehr geehrte Frau Berger, in Ihrem Gesetzentwurf kann ich nicht lesen, dass Sie fordern, die kreisfreien Städte sollen die örtlich zuständige Schule festlegen. Nein, Sie gehen sogar noch weiter und wollen den Passus zur örtlich zuständigen Schule streichen. Das können Sie gern, Paragraf 13 Absatz 2, zweiter Satz.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Die kennen wahrscheinlich den eigenen Gesetz- entwurf nicht, den müssen sie mal lesen.)

Meinen Sie, es kommt so zu mehr Gerechtigkeit in den Städten Schwerin und Rostock? Wo es einen gut ausgebauten Personennahverkehr gibt, mag das alles gut funktionieren.

(Egbert Liskow, CDU: Richtig.)

In ländlich geprägten Gebieten, wo nur einige Male am Tag der Schulbus fährt, unsere Kinder einen Weg zur Bushaltestelle haben und anschließend bis zu einer Stunde noch für die Hinfahrt beziehungsweise für die Rückfahrt zur Schule benötigen, geht das überhaupt nicht. Außerdem wäre diese Forderung für die Landkreise nicht finanzierbar. Aber wie ich Sie bisher kennengelernt habe, werden Sie uns schon einen tollen Finanzierungsvorschlag aus dem Hut zaubern.

(Heiterkeit bei Heinz Müller, SPD: Hubschrauber.)

Ja, der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN täuscht etwas vor, nämlich die Gleichbehandlung unserer Mädchen und Jungen in den beiden kreisfreien Städten und den sechs Landkreisen. Er schafft aber bei genauer Betrachtung mehr Ungleichheit. Dieser Gesetzentwurf zeigt eines sehr deutlich: dass die GRÜNEN die Situation im Bildungsbereich in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor falsch einschätzen und damit nicht verstehen oder nicht verstehen wollen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Sie glänzen mit einer Vielzahl von Pressemitteilungen und Landtagsanträgen zum Thema Bildung, die oft nicht finanzierbar sind und vollkommen an der Realität in unserem Land vorbeigehen. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.

(Egbert Liskow, CDU: So sind die GRÜNEN.)

Sie sprechen oft von Transparenz, Frau Berger, aber oft machen Sie das ganze Gegenteil. Meine Fraktion hat angeboten, siehe meinen Redebeitrag im Juni 2012, im Bildungsausschuss intensiv zur Schülerbeförderung zu diskutieren, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Einen Schnellschuss bei der Schülerbeförderung – und nichts anderes ist dieser Gesetzentwurf – können und wollen wir uns vor allen Dingen auch nicht leisten. Dafür ist das Thema viel zu sensibel.

Schaut man sich Ihre Pressemitteilung an, werte Frau Berger, dann muss nicht nur ich glauben, dass Sie die Materie immer noch nicht verstanden haben. Die Eltern in Rostock und Schwerin müssen denken, dass alle Schülerinnen und Schüler ein Anrecht auf kostenlosen Schülertransport haben. Und ich zitiere jetzt aus Ihrer Pressemitteilung: „Zudem sollen die Kinder in den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin die Fahrtkosten zur Schule erstattet bekommen.“

Dem ist aber nicht so. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung entsteht nach den Schülerbeförderungssatzungen der einzelnen Landkreise. Dazu gelten folgende Mindestentfernungen: für Grundschülerinnen und -schüler mit mehr als zwei Kilometern Schulweg und bei den Schülerinnen und Schülern der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab einer Entfernung von vier Kilometern. Und es gilt auch nicht die Wunschschule, sondern die örtlich zuständige Schule.

Den Begriff der örtlich zuständigen Schule kennen die Eltern der kreisfreien Städte gar nicht und den möchten Sie in Ihrem Gesetzentwurf auch noch streichen. Die Schülerinnen und Schüler in den kreisfreien Städten haben die freie Schulwahl und haben innerhalb der Kapazitätsgrenzen einen Anspruch auf Aufnahme in alle Schulen. Deshalb haben die Städte Rostock und Schwerin auch keine örtlich zuständigen Schulen festgelegt.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Sie scheinen auch zu verkennen, sehr geehrte Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Situation beim ÖPNV zwischen den beiden kreisfreien Städten und den Landkreisen sehr unterschiedlich ist. Während in den kreisfreien Städten auch ohne die Schülerbeförderung ein dichtes ÖPNV-Netz besteht, ist die Situation in den Landkreisen komplett anders. Hier bildet die Schülerbeförderung quasi das Rückgrat des ÖPNV. Ohne diesen würden manche Dörfer gar nicht mehr angefahren werden. Aus diesem Grund bezweifle ich schon, dass die Situation von Schülerinnen und Schülern in kreisfreien Städten mit denen in dünn besiedelten Landkreisen wirklich vergleichbar ist.

Ich begrüße das äußerst, dass Bildungsminister Brodkorb die beiden kreisfreien Städte, sprich die Oberbürgermeisterin und den Oberbürgermeister dort ange

schrieben hat, um die genaue Anzahl der betroffenen Schülerinnen und Schüler zu erhalten, die überhaupt einen Erstattungsanspruch hätten.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Bei einer örtlich zuständigen Schule. – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Genau.)

Richtig, vorausgesetzt, die Städte Rostock und Schwerin legen die örtlich zuständige Schule fest.

Sehr geehrte Frau Berger, diese genauen Schülerzahlen hätte ich mir gern von Ihnen gewünscht – leider Fehl- anzeige. Vor einer Einbringung eines Gesetzentwurfes müsste das aber eine Selbstverständlichkeit sein. Warum haben Sie das nicht getan? Warum sagen Sie überhaupt nichts zur Finanzierung? Die unseriöse Finanzierung des Gesetzentwurfes ist auch in einem anderen Zusammenhang ein wichtiger Ablehnungsgrund. Wo ist in Ihrem Gesetzentwurf die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes festgehalten? Oder ist Ihnen nicht bekannt, dass die Landkreise für die Schülerbeförderung die Mittel über das FAG bekommen?

Konsequenterweise hätten wir eine Änderung benennen müssen, aber dazu müssten Sie genaue Zahlen auf den Tisch legen, um so den Finanzierungsbedarf genau beziffern zu können. Das haben Sie aber nicht getan und bleiben hier nur vage. Seriöse Haushaltspolitik ist das nicht, eher Politik nach dem Motto: Wir sind die guten Menschen, wir fordern, das Land darf zahlen, egal, was es kostet.

In einem Punkt gebe ich Ihnen mal recht, dass durch die fehlende Erstattungspflicht für die Träger der Schülerbeförderung die freie Schulwahl eingeschränkt würde. Aber wie war die Situation vor der Änderung 2009? Da gab es zum einen keine freie Schulwahl und zum anderen mussten Schülerinnen und Schüler nach der Klasse 10 ihre Schülerbeförderungskosten aus den Landkreisen selbst übernehmen. Beides, die freie Schulwahl und die Fahrkostenerstattung für Abiturienten, wurden damals bewusst geändert. Die Eltern bekamen die Schulwahlfreiheit und gleichzeitig auch die Schulbeförderungspflicht zur örtlich zuständigen Schule. Dies gilt auch seit 2010 für die Abiturstufe. Durch die begrenzten Finanzmittel unseres Landes und der Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte ist das nicht die Ideallösung, aber eine machbare und vor allem auch finanzierbare.

Bei uns in der SPD-Fraktion diskutieren wir dieses Thema Schülerbeförderung auch seit Längerem. Wir sind da durch unseren Fraktionskollegen Rainer Albrecht in Kontakt mit der Rostocker Bürgerschaft und außerhalb im Gespräch mit vielen Elternvertretern.

(Beifall Dr. Margret Seemann, SPD)

Aber eine einfache Lösung wird es nicht geben. Auch wenn die Koalitionsfraktionen SPD und CDU diesen Gesetzentwurf heute ablehnen werden, werden wir weiterhin gemeinsam nach einer vernünftigen, soliden, finanzierbaren Lösung suchen und daran arbeiten. Diese Lösung muss also sowohl den Ansprüchen der Eltern in den Landkreisen, aber auch der Eltern in den kreisfreien Städten gerecht werden. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Dr. Margret Seemann, SPD: Sehr schön.)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Oldenburg.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der vergangenen Woche titelte die Rostocker Lokalausgabe der „Ostsee-Zeitung“, ich zitiere: „Eltern fordern kostenlose Busse für Schüler in Rostock. Erziehungsberechtigte sollen künftig nicht mehr die Beförderung der Kinder zahlen müssen. Die Grünen stimmen für eine Gesetzesänderung. Sie berufen sich auf Gleichheit.“ Ende des Zitats.

Sehr geehrte Frau Berger, mit Ihrem Antrag erreichen Sie eines gewiss nicht: Gleichheit.