Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich glaube, wir gehen heute in großer Harmonie auseinander. Wir haben nur noch zwei Themen, die beide sehr unstrittig sind, so hoffe ich doch, und ich beginne mal mit dem Bericht des Petitionsausschusses.
Mit der vorliegenden Drucksache 6/2265 empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss den Abschluss von 245 Petitionen, die der Petitionsausschuss im Zeitraum vom 01.03.2013 bis zum 31.07.2013 abschließend beraten hat.
Im Einzelnen empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss bei 13 Petitionen, von einer Sachbehandlung oder Prüfung abzusehen, weil zum Beispiel die Beschwerden keine konkreten Beschwerden gegen Behörden darstellen und die Beschwerde auch nicht explizit so genannt wurde.
Weiterhin gibt es Eingaben, die von privatrechtlicher Natur sind, die wir hier im Petitionsausschuss und im Landtag auch nicht behandeln können. Für die Bearbeitung von weiteren 13 Petitionen war der Landtag nicht zuständig, hier waren bundesgesetzliche Regelungen beanstandet worden und zuständigkeitshalber haben wir diese Petitionen auch an den Deutschen Bundestag überwiesen.
Zu den anderen 194 Petitionen legt Ihnen der Petitionsausschuss mit der in der Beschlussempfehlung enthaltenen Sammelübersicht eine Sachentscheidung vor und bittet Sie um Ihre Zustimmung. Von diesen 194 Petitionen stellen 34 sogenannte identische Mehrfachpetitionen dar, die in der Sammelübersicht nicht enthalten sind.
Bei einem nicht unerheblichen Teil der Petitionen handelt es sich insbesondere um Beschwerden der Bürger im Bereich der Straßenbaumaßnahmen beziehungsweise bei Verkehrsprojekten. Mit diesen Petitionen möchten die Bürgerinnen und Bürger Verbesserungen der Verkehrssituation für sich erreichen, insbesondere in den Wohnorten, und weil hier eine Vielzahl der Petenten betroffen ist, kommt es natürlich auch oftmals zu Sammelpetitionen.
ßenbegleitenden Rad- und Gehweges auf einer Strecke von 3,5 Kilometern an der Kreisstraße Nummer 8 bis zur B-Straße 105 zu erreichen, um dort die Anbindung zu finden. Im Ergebnis dieser Prüfung hat der Landkreis dann signalisiert, dass er im ersten Bauabschnitt im Jahre 2012 schon diese Baumaßnahme aufnimmt und dann im Jahre 2013 diesem Anliegen entsprechen kann und mit dem Bau beginnen kann.
In einem anderen Fall kam es ebenfalls für 47 Petenten zu einer Sammelpetition. Sie forderten, den schlechten Zustand ihrer Straße in ihrem Wohngebiet zu beseitigen, um die Lärmbelästigung natürlich etwas zu verringern. Bei dieser Straße handelt es sich um eine Landstraße. Wir haben hier eine Ausschussberatung durchgeführt mit Vertretern des Verkehrsministeriums, des Landrates, der Kommune, also der Stadt, und auch des Straßenbauamtes. Nach einer ausführlichen Debatte kamen die Kommune und das Ministerium in dem Vorschlag überein, dass diese Straße kurzfristig oder vorfristig herabgestuft wird, um den Bau durch die Stadt zu ermöglichen, und das Ministerium hat hier zugesagt, diese Förderung zu prüfen.
Immer wieder – das klang heute in der Debatte schon an – ging es um die Schülerbeförderung und da wir das hier ausführlich behandelt haben, die Schülerbeförderung, gehe ich auf diese Petition nicht weiter ein. Ich möchte aber dennoch darauf hinweisen, dass wir diese Petitionen stets an die Fraktionen übergeben, dass sie in besonderer Weise und in besonderem Maße diese Schülerbeförderung an nicht örtlichen Schulen weiterhin in ihre Beurteilungen mit einbeziehen, und das haben wir entnommen, dass es auch so ist, und das freut uns natürlich sehr.
Sie haben – und davon gehe ich aus – die Beschlussempfehlung gelesen, den Bericht haben Sie gelesen. Insofern fasse ich mich mit den Problemen hier weiterhin kurz. Die haben Sie auch zur Kenntnis genommen. Gestatten Sie mir bitte den Hinweis, dass der nunmehr vorliegenden Beschlussempfehlung einvernehmlich bei Stimmenthaltung der NPD zugestimmt wurde. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erneut befassen wir uns heute mit einer Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zu Petitionen, die vom Petitionsausschuss beraten und abschließend behandelt wurden. Der Landtag wird mit seinem Beschluss den Petenten dokumentieren, dass die Petitionen entsprechend unserer Empfehlung abzuschließen sind. Dieser Verantwortung sollten wir uns alle bewusst sein. Bewusst sein sollten wir uns auch darüber, dass es hier um Sorgen und Probleme geht, die als Ein
zelschicksale daherkommen, aber sicherlich auch andere Bürgerinnen und Bürger betreffen, nur haben die sich eben nicht an uns gewandt.
Die von uns abgeschlossenen Petitionen betreffen unterschiedliche Lebensbereiche, ebenso bunt und vielfältig, wie das Leben so ist. Das bedeutet auch, dass wir uns als Mitglieder des Petitionsausschusses oft in Fachbereiche einarbeiten müssen, für die wir ansonsten nicht zuständig sind.
Zu den Zahlen möchte ich an dieser Stelle nichts sagen, darauf ist der Ausschussvorsitzende bereits eingegangen. Ich möchte mich auf ein paar Schwerpunkte konzentrieren, die in der vorliegenden Beschlussempfehlung enthalten sind.
Festzustellen ist, dass die Bürgerinnen und Bürger verstärkt die Frage der Ausweisung von Windeignungsgebieten für Windenergieanlagen thematisieren. Bei der Bearbeitung der Petitionen haben wir zwar feststellen dürfen, dass die gesetzlichen Grundlagen eingehalten worden sind, dennoch bleibt das ungute Gefühl, ob die gesetzlichen Grundlagen insbesondere in Bezug auf die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Regionen ausreichend sind.
Wir wissen, dass diese Problematik im zuständigen Ministerium mit einer Arbeitsgruppe diskutiert wird. Das begrüßen wir. Da aber die Verfahren jetzt laufen beziehungsweise die Planungsregionen in den nächsten Wochen zum Abschluss gebracht werden, ist die Frage berechtigt, ob denn alles noch gut geht und die durchdachten Vorschläge nicht vielleicht zu spät kommen.
Zweitens. Ein Thema, was uns nach wie vor begleitet, ist die Frage der Kosten für Unterkunft und Heizung. In den Einzelfällen konnten wir keine Fehler aus Sicht der Verwaltung feststellen. Hier ist aber auch festzustellen, dass die unterschiedlichen Richtlinien in den Landkreisen und Städten die Durchschaubarkeit der Bewilligungen erschweren und dass es kaum zu Einzelprüfungen in den einzelnen Kommunen kommt, wozu sie eigentlich verpflichtet sind. Wünschenswert wäre hier, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter sich mehr Zeit für die Erläuterung mit den Betroffenen nehmen.
Drittens. Nach wie vor gibt es in einzelnen Kreisen Probleme bei der Bearbeitung der Anträge aus dem Teilhabepaket. Sechs Wochen sind nach unserer Auffassung einfach zu lang. Hier, denke ich, muss so schnell wie möglich Abhilfe geschaffen werden und die Fachaufsicht des Sozialministeriums tätig werden.
Viertens. Ein Thema, das wir bereits heute Morgen auf der Basis des Antrages von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beraten haben, treibt die Menschen in unserem Land besonders um, die Frage der Schülerbeförderung.
Meine Fraktion hat beantragt, diese Petition in den Fachausschuss zu überweisen, da genau zu diesem Zeitpunkt die Novellierung des Schulgesetzes auf der Tagesordnung stand. Das haben die Koalitionsfraktionen leider abgelehnt. Aber ob Sie wollen oder nicht, werte Abgeordnete der Koalitionsfraktionen, Sie müssen sich diesem Thema stellen. Sie können sich nicht damit rausreden,
dass die Schülerbeförderung Sache der Kommunen sei. Das Schulgesetz mit all seinen Problemen haben Sie zu verantworten. Es kann doch nicht sein, dass einerseits die freie Schulwahl Sache der Eltern ist und andererseits die Schülerbeförderung Sache der Kommunen, dass Sie für Chancengleichheit aller Kinder in Sonntagsreden auftreten und andererseits Schülerinnen und Schüler, bei denen die Kreise nicht in der Lage sind, sich finanziell über das Maß hinaus zu beteiligen, von der freien Schulwahl dann ausgeschlossen werden. Vielleicht ist hier ein Umdenken in der Landesregierung angesagt.
Unverständlich ist doch, dass sich bei der Frage der Finanzierung alles auf den Schülerverkehr bezieht, Linienverkehr zum Beispiel ist ausgeschlossen. Warum? Und ich hoffe, dass im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept für unser Land aufgrund der demografischen Entwicklung und den finanziellen Spielräumen hier ressortübergreifend Lösungen gefunden werden.
Fünftens. Nicht nur einmal haben wir uns im Ausschuss über die Problematik der Veranden in Rostock verständigt. Nach der ersten Beratung mit den zuständigen Verwaltungen hatten wir vorgesehen, die Petition abzuschließen, weil der Verwaltung im Rahmen ihrer Entscheidungen kein fehlerhaftes Verhalten vorzuwerfen war. Auf Bitte des Bürgerbeauftragten, der gleichlautende Petitionen vorzuliegen hatte, haben wir uns erneut damit beschäftigt.
Unverständlich für die Mitglieder des Petitionsausschusses war, dass vonseiten der Stadt Rostock auf einen Vorschlag des Bürgerbeauftragten zur einvernehmlichen Lösung keine Reaktion erfolgte. Zu klären war in diesem Zusammenhang, ob der Fachaufsichtsbehörde zum Beispiel im Rahmen der Definition des öffentlichen Interesses eine Veräußerung beziehungsweise Verpachtung zu deutlich niedrigeren Preisen möglich gewesen wäre. Diese Frage hat leider die Stadt so konkret nicht durch die Aufsichtsbehörde klären lassen. Es bleibt zu hoffen, dass die Stadt ernsthaft eine Einzelfallprüfung entsprechend ihren Möglichkeiten vornimmt.
Und sechstens. Zum Abschluss möchte ich auf eine Petition aufmerksam machen, die Sie unter der Petitionsnummer 2012/00449 finden. Die Petenten wendeten sich an uns, weil sie gegen die geplante Errichtung eines Asylbewerberheimes in Güstrow waren. Viele von uns können sich sicherlich noch an die Diskussion in der Stadt Güstrow erinnern, eine Diskussion, die teilweise von Unkenntnis in der Sache geprägt war. Deutlich wurde aber auch, dass die NPD dies zum Anlass nahm, die Menschen zu verunsichern und sie falsch zu informieren – wie wir sie eben auch hier im Landtag erleben und auch vor Ort erleben können. Umso erfreulicher war, dass wir in einer Ausschusssitzung mit Regierungsvertretern herausarbeiten konnten, dass insbesondere die Kreisverwaltung Güstrow alle Möglichkeiten prüft und nutzt, um die betroffenen Menschen in das Leben der Stadt zu integrieren.
Noch erfreulicher war, dass sich in Güstrow viele Menschen aus unterschiedlichen Strukturen zusammengefunden haben, um dieser Hetzjagd gegen die Asylbewerberinnen und Asylbewerber entgegenzutreten. Wir hoffen, dass es so bleibt und sich weitere Aktivitäten in der Stadt entwickeln. Der Einfallsreichtum ist offensichtlich sehr groß, wenn ich nur an die Plakate der Kinder im Bundestagswahlkampf denke, die sich damit gegen die Plakatierung der NPD gewehrt haben. Leider wurden sie
von irgendwelchen Kräften – ich gucke mal nach rechts – ganz schnell entfernt. Dennoch ein Danke, denke ich, auch von unserer Seite an dieser Stelle an die Initiatoren und Initiatorinnen, die es nicht zulassen, dass die Fremdenfeindlichkeit in ihrer Stadt durch die NPD weiter forciert wird.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss möchte ich mich bei den Mitstreiterinnen und Mitstreitern im Petitionsausschuss recht herzlich für die Zusammenarbeit bedanken. Ich hoffe, dass trotz aller Unterschiede von Positionen auch weiterhin im Mittelpunkt unserer Arbeit die ernsthafte Bemühung um die Lösung von Problemen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes steht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist Zeit, mal wieder dem Landtag über die Arbeit des Kummerkastens unserer Bürger, dem Petitionsausschuss, zu berichten. Der Ausschuss hatte auch in dieser Berichtsperiode zahlreiche Anträge zu bearbeiten und konnte im Berichtszeitraum 241 Petitionen abschließen.
Da sich jeder an den Petitionsausschuss wenden kann, ist es nicht verwunderlich, dass sich unter anderem auch Strafgefangene, Studenten, Rentner im Ausland oder Schwerbehinderte bei uns melden, um nur einige zu nennen, um uns zu sagen, welche Probleme es hier gibt. Von Tierhaltung über Bauvorhaben, Diebstahl von Rettungsmitteln, Veranden, Windeignungsgebieten, Schulfahrten, GEMA, Besteuerung von Renten im Ausland oder Bahnverbindungen war vieles dabei, wo wir intensiv in die Materie einsteigen mussten.
Anhand der eingegangenen Petitionen lässt sich gut ablesen, welche Themen und Probleme die Bürger unseres Landes bewegen. Häufig waren es Probleme mit den Behörden, aber uns wurden auch Ideen vorgestellt, wie man manche Sachverhalte anders lösen könnte. Wenige Themen möchte ich jetzt kurz ansprechen, um Sie besonders darauf aufmerksam zu machen, aber Sie haben den Bericht ja wahrscheinlich auch alle gelesen.
Die allgemeine Kritik an dem Übergang von der geräteabhängigen GEZ-Gebühr zur Einführung der Haushaltsabgabe hält weiterhin an. Also auffällig waren vielfältige Probleme rund um den Rundfunkbeitrag. Es gibt Bürger in unserem Land, die besitzen keine Rundfunkgeräte oder können diese aus irgendwelchen Gründen nicht nutzen, und es ist ihnen sehr schwer vermittelbar, dass sie seit Jahresbeginn dennoch zur Finanzierung des Öffentlichen Rundfunks solidarisch herangezogen werden.
An diesen Petitionen wird ein Kommunikationsproblem zwischen Öffentlichem Rundfunk und den Bürgern deutlich,
denn neben der reinen Tatsache, dass nun alle Bürger den Rundfunkbeitrag geräteunabhängig zahlen sollen, kennen nur wenige Bürger die Hintergründe, warum dies nun so ist. Hier ist der sogenannte Beitragsservice der Rundfunkanstalten gefordert, für eine bessere Aufklärung der Bürger zu sorgen,
Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenland und viele unserer Bürger haben sich eine Nebenwohnung nehmen müssen, weil sie außerhalb arbeiten. Auch hier ist es den Bürgern schwer verständlich, dass sie nun sowohl für die Hauptwohnung als auch für die Nebenwohnung, also doppelt, die Rundfunkgebühr entrichten müssen, schließlich können sie ja nicht an zwei Orten gleichzeitig Rundfunkangebote in Anspruch nehmen. Eine solche Doppelbelastung trifft natürlich und insbesondere die einkommensschwachen Arbeitnehmer.
Ein weiterer Themenkreis war die mit dem neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag weggefallene vollständige
Gebührenbefreiung für Bürger mit Behinderung. Nach der jetzigen Regelung reduziert sich deren Rundfunkbeitrag auf Antrag auf ein Drittel der Gebühr. Nur wenn sie wegen ihrer finanziellen Situation den Beitrag nicht leisten können, ist überhaupt noch eine vollständige Gebührenbefreiung möglich.