Protocol of the Session on October 9, 2013

Gebührenbefreiung für Bürger mit Behinderung. Nach der jetzigen Regelung reduziert sich deren Rundfunkbeitrag auf Antrag auf ein Drittel der Gebühr. Nur wenn sie wegen ihrer finanziellen Situation den Beitrag nicht leisten können, ist überhaupt noch eine vollständige Gebührenbefreiung möglich.

Für einkommensschwache Bürger lässt der aktuelle Rundfunkgebührenstaatsvertrag generell eine Befreiung von den Rundfunkgebühren zu. Hierzu müssen die Bürger allerdings einen Antrag stellen und zum Beispiel den Empfang von Sozialleistungen nachweisen.

Aber auch bei diesen Regelungen gibt es noch Nachbesserungsbedarf. So gibt es mehrere Fälle, in denen Studenten aufgrund einer längeren Studiendauer keine BAföGFörderung erhalten haben. Die Gründe für die längere Studiendauer waren einerseits persönlicher, anderseits aber auch gesundheitlicher Natur. Nach dem Wegfall des BAföGs haben sie mit Ausnahme des Wohngeldes keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Obwohl das Einkommen der Studenten teilweise unter dem ALG-II-Satz liegt, verweigerte ihnen der Beitragsservice die Beitragsbefreiung, die jedoch grundsätzlich nach der Härtefallregelung des Paragrafen 4 im Rundfunkgebührenstaatsvertrag möglich ist.

Der Rundfunkbeitrag sollte eigentlich solidarisch finanziert werden, so war es gewollt. Damit die Lasten aber tatsächlich gerecht verteilt werden, muss dieses bekannte Problem bei der nächsten Verhandlung über den Rundfunkgebührenstaatsvertrag dringend gelöst werden. Hier sehe ich einen klaren Auftrag für unsere Landesregierung, sich für die Studierenden in unserem Land einzusetzen.

Andere Bürger wiederum haben ihre Petitionen nicht auf die Kritik an der Reform beschränkt, sondern sie machten gleichzeitig auch eigene alternative Vorschläge, wie die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks möglich wäre. Diese Vorschläge waren jedoch überwiegend subjektiv geprägt und weder auf Bundesebene noch verfassungsrechtlich realisierbar. In solchen Fällen haben wir

den Petenten die Beweggründe für das jetzige Gebührenmodell mitgeteilt.

Liebe Kollegen, der Rundfunkbeitrag war nur einer der Schwerpunkte aus der breiten Themenpalette des Petitionsausschusses. In vielen Fällen konnten wir eine Regelung im Sinne der Bürger treffen. Abschließend möchte ich allerdings nicht unerwähnt lassen, dass es auch Petitionen gab, die der Petitionsausschuss aus tatsächlichen Gründen nicht bearbeiten konnte. So war es uns aus verfassungsrechtlichen Gründen einfach nicht möglich, uns, wie es der Petent forderte, für die Weiterführung der beliebten NDR-Rundfunksendung „Frühstück bei Stefanie“ einzusetzen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Ein solches, für manche vielleicht auch nachvollziehbares Anliegen ist schlichtweg nicht mit der verfassungsrechtlich garantierten Programmautonomie des Rundfunks vereinbar. Aber vielleicht erhört der NDR seine Hörerinnen und Hörer ja auch ohnedies, denn in der Regel verfolgt er ja auch unsere Landtagsdebatten.

Ähnlich der eben genannten Problematik verhielt es sich auch mit einer Petition, welche die Sparmaßnahmen beim FC Hansa Rostock thematisierte. Dem Petenten konnten wir nur mitteilen, dass der Landtag keinen Einfluss auf die Sparpolitik des Vereins nehmen kann.

An diesen beiden Beispielen wird deutlich, dass der Petitionsausschuss Hoffnungsträger für viele Bürger in unserem Land ist, auch wenn wir nicht in allen Lebenslagen das gewünschte Ergebnis erzielen können. Die CDUFraktion wird für die Beschlussempfehlung stimmen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Frau Friemann-Jennert.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Gerkan für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer nicht im Petitionsausschusssekretariat beziehungsweise direkt in unserem Petitionsausschuss mitarbeitet, der- oder diejenige kann kaum ermessen, mit welcher Fülle an Petitionen wir zu tun haben.

Ich spreche heute ein bisschen tiefer irgendwie, nicht erstaunen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Auch wenn wir dieses Jahr mit 321 Eingaben innerhalb von fünf Monaten im Zeitraum 01.03. bis 31.07. kaum das Rekordjahr von 2011 – damals mit 1.200 Petitionen oder Eingaben – toppen werden, sind die Petitionen dennoch sowohl von ihrer Quantität als auch ihrer großen Bandbreite der unterschiedlichsten Themen eine starke Herausforderung an alle, die sich damit befassen.

An dieser Stelle ist es mir wichtig, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsausschusssekretariats mei- nen Dank auszusprechen.

(Beifall Harry Glawe, CDU)

Sie sind für den reibungslosen Ablauf der Ausschussarbeit unersetzlich. Und ich freue mich auch, dass im Petitionsausschuss eine parteiübergreifende Zusammenarbeit möglich ist, was mir insbesondere Freude bereitet, dort tätig zu sein.

Im Folgenden möchte ich angesichts der Vielfalt der Petitionen nur auf drei Petitionen näher eingehen, die mir besonders wichtig sind und bei denen wir uns als Bündnisgrüne zugleich in unserer Einschätzung von der Mehrheit unterscheiden. Das sind die Bereiche Bildung, Tierschutz und Gesundheitsschutz.

Das Bildungswesen – kann ja nicht schaden, wenn es zum dritten Mal kommt: Bei der Schülerbeförderung beklagten sich mehrfach Petenten, dass die Fahrtkosten nur zur örtlich zuständigen Schule voll übernommen werden, zur örtlich nicht zuständigen Schule hingegen nur anteilig, selbst wenn diese wesentlich günstiger sind. Und auch auf unsere anteilige Finanzierung besteht kein Rechtsanspruch, denn es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Landkreise. Die derzeitig gültige gesetzliche Regelung ist den Betroffenen nicht vermittelbar. Soweit hierdurch eine Lenkungswirkung zugunsten der örtlich zuständigen Schulen erreicht werden soll, ist dies abzulehnen, denn sie steht dem gesetzlichen Anspruch auf Schulwahlfreiheit entgegen. Sinnvoll ist daher eine gesetzliche Neuregelung, die zumindest eine Kostenerstattung bis zur Höhe der Kosten gewährleistet, die für die Fahrt zur örtlich zuständigen Schule entstünde. Meine Fraktion hat Ihnen ja bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Wir bedauern, dass die Große Koalition sogar die Überweisung in den Bildungsausschuss abgelehnt hat.

Ein weiterer Bereich – Nutztierhaltung: Ein Petent beklagte die schlechten Haltungsbedingungen von Kaninchen im gewerblichen Bereich. Ich habe diese Petition bewusst herausgegriffen, da diese deutlich macht, mit welcher Vielzahl von weitreichenden Anliegen der Petitionsausschuss sich befasst. Diese Petition hatte und hat eine bundesweite Bedeutung. Zur Zeit der Petition hatte das Land Mecklenburg-Vorpommern zwar dem sogenannten Eckpunktepapier Kaninchen bereits zugestimmt, dieses Papier ist aber aus bündnisgrüner Sicht nur ein erster Schritt in die richtige Richtung.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hatte den Bundesrat dann im Juni 2013, also jetzt vor Kurzem, eine Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zugeleitet. Hier wurden erstmalig – erstmalig, meine Damen und Herren – einige Verbesserungen für die erwerbsmäßige Kaninchenhaltung aufgenommen und die Bedingungen für Zucht- und Mastkaninchen verbessert.

Der Bundesrat hat dieser Verordnung im September 2013, also quasi vorgestern, mit einer Reihe von Änderungen zugestimmt. Das ist ein erster Schritt, ja, ein erster Schritt in die richtige Richtung, jedoch werden die Kaninchen weiterhin in sehr kleinen Käfigen nicht tierartgerecht gehalten. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schließt sich von daher der Meinung des Petenten und dem Votum der Tierschutzverbände an, dass hier noch ein großer Änderungs- und Verbesserungsbedarf besteht.

Der dritte und letzte Punkt – Bereich Gesundheitswesen: Es geht um den Impfstoff gegen eine eitrige Lungenentzündung bei Pferden. Das Pharmaunternehmen Intervet hatte die Freisetzung genmanipulierter abgeschwächter Bakterien auf dem Gestüt Lewitz beantragt und, wie Sie wissen, inzwischen auch bewilligt bekommen und durchgeführt. Auf dem größten Gestüt Deutschlands werden circa 4.000 Pferde gehalten. Ein Petent forderte ein Verbot für die Freisetzung des gentechnisch veränderten Bakteriums. Es wurden Befürchtungen geäußert, dass es mit dem Freisetzungsversuch zu Erkrankungen bei Menschen im Umfeld der Anlage kommen könnte. Wir Bündnisgrünen halten das Anliegen des Petenten nach wie vor für durchaus berechtigt,

(Bernd Schubert, CDU: Können Sie das noch mal erläutern?)

denn insbesondere bei immungeschwächten Menschen können Infektionen nicht ausgeschlossen werden. Das stand auch durchaus in der Petition, das konnte man dort entnehmen. Eine verantwortungsvolle Entscheidung des zuständigen Ministeriums wäre hier notwendig gewesen.

Zudem sind wir der Auffassung, dass dieser in der Testphase befindliche Impfstoff nicht gebraucht wird, da es Alternativen gibt. Die eitrige Lungenentzündung beim Pferd wird nachweislich durch nicht artgerechte Haltungsbedingungen bei Pferden verbreitet. Leider hat lediglich unsere Fraktion dafür gestimmt, die Petition an die Landesregierung zu überweisen, da sie Anlass gibt, das Anliegen noch einmal zu überprüfen. Wir stützen unsere Auffassung unter anderem auf die Bewertung des renommierten Umweltinstituts München e. V.

Unsere Fraktion wird der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Manfred Dachner, SPD)

Vielen Dank, Frau Gerkan.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Drese für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Uns liegt auf der Drucksache 6/2265 die Sammelübersicht mit Beschlüssen zu Petitionen, die vom Petitionsausschuss im Zeitraum 1. März bis 31. Juli 2013 behandelt wurden, vor. Ich will mich an dieser Stelle nicht mit langen statistischen Aufzählungen aufhalten, nur so viel soll gesagt werden: Von den 160 zur Beschlussfassung vorliegenden Petitionen können heute 16 im Sinne der Petentinnen und Petenten positiv abgeschlossen werden. Das erscheint zwar nicht sonderlich viel, sollte aber dennoch nicht unerwähnt bleiben. Lassen Sie mich auf zwei Beispiele näher eingehen.

Da ist zum einen die Petition mit der Nummer 2012/00376, zu der der Petitionsausschuss mehrere Beratungen durchgeführt hat. Ich nenne hier das Stichwort „Moorbad in der Stad Bad Doberan“. Jeder, der in die Stadt Bad Doberan hineinfährt, weiß, von welchem verfallenen Denkmal am Ortseingang ich spreche. Nach der Wende wurde das Moorbad an einen Privatinvestor verkauft und

durch diesen völlig unsaniert weiterveräußert. Wieder geschah jahrzehntelang nichts. Der Landkreis Rostock hat den Eigentümer aufgrund der vom Zerfall des Moorbades ausgehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung mehrfach erfolglos zur Durchführung von Sicherungsmaßnahmen aufgefordert. Letztlich musste der Landkreis die erforderlichen Maßnahmen auf eigene Kosten durchführen.

Auch die Denkmalschutzbehörde konnte zur Durchsetzung der erforderlichen Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen keine Arbeiten veranlassen, die den Eigentümer in irgendeiner Weise zum Tätigwerden gezwungen hätte. Leider waren auch dem Petitionsausschuss nach mehrfacher Beschäftigung mit dem Thema und ausführlicher Sachverhaltsaufklärung mit Regierungsvertretern und der Stadt die Hände gebunden.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Das bedaure ich außerordentlich. Es konnte schließlich nur der Beschluss gefasst werden, dass dem Anliegen der Petition „Erhaltung des Moorbades“ nicht entsprochen werden kann. Aus meiner Sicht ist es immer wieder erschreckend, tatenlos zuzusehen, wie ein Denkmal verfällt, obwohl mit dem Verkauf einst große Hoffnungen für den Erhalt und eine neue Nutzung in der Stadt verbunden waren.

Das zweite Beispiel ist die Petition 2012/00224, auf die ich ebenfalls eingehen möchte. Auch zu dieser Petition wurden, wie im Bericht aufgeführt, mehrere Beratungen durchgeführt, zuletzt sogar mit dem Bürgerbeauftragten und Vertretern des Ministeriums für Inneres und Sport. Übrig blieb von den zahlreich geführten Diskussionen die Frage, ob ein besonderes öffentliches Interesse vorliege, um den Unterwertverkauf von kommunalem Eigentum rechtfertigen zu können. Nach der Kommunalverfassung ist dies untersagt.

Man kann die Position beider Seiten gut nachvollziehen: auf der einen die Position der Petenten, die jahrzehntelang existierende Veranden in Warnemünde ohne irgendwelche Bedingungen, und auf der anderen Seite die Stadt Rostock. Sie will die Erhaltung der Veranden für das Ortsbild und sieht gleichzeitig die Finanznot der Stadt. Es stellten sich eine Reihe von komplexen Fragen, ob es sich um Verkehrsflächen handelt, auf denen die Veranden errichtet wurden, oder ob sie auf Bauland stehen und somit diese Teilflächen zu Baulandpreisen zu verkaufen sind, ob öffentliches Interesse oder besonderes öffentliches Interesse beim Verkauf bestehen, wonach sich die Höhe des Nutzungsentgeltes richtet und so weiter.

Leider konnten auch hier keine für die Petenten zufriedenstellenden Antworten gefunden werden und so blieb dem Petitionsausschuss nur, dem Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock nachdrücklich zu empfehlen, unter Berücksichtigung aller ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten im Einzelfall einvernehmliche Lösungen herbeizuführen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, auch die SPDFraktion wird der Beschlussempfehlung zustimmen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Drese.

Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf

Drucksache 6/2265 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Stimmenthaltung der NPD-Fraktion angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern – 18. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern, Drucksache 6/1726, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/2264.