Und da sage ich noch mal das, was ich vorhin gesagt habe: Das ist nicht nur wirtschaftspolitisch, das wäre auch haushaltspolitisch für dieses Land unverantwortlich. – Danke schön.
(Torsten Renz, CDU: Noch mal ’ne Klarstellung, oder grundsätzlich? – Zuruf von Minister Harry Glawe)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jedes Gesetz, welches der Landtag oder auch der Bundestag verabschieden, tangiert andere Gesetze, und ob man bei jedem zu verabschiedenden Gesetz einen Bezug von dem zu verabschiedenden Gesetz zu den tangierten Gesetzen herstellt, sei dahingestellt. Das müssen Juristinnen und Juristen abschließend sagen.
Aber wir haben, Herr Schulte, in der Anhörung sehr wohl über die Frage diskutiert, ob denn die Kommunalverfassung tangiert wird oder nicht tangiert wird. Es waren auch die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände mit anwesend und selbstverständlich, glaube ich, würden wir beide, wenn wir auf der Bank der Wirtschaftsverbände sitzen würden, einfordern, dass das, was an kommunaler wirtschaftlicher Betätigung erfolgt, zurückgefahren wird, damit nach Auffassung der Wirtschaftsverbände, …
… weil dann, wenn ich davon ausgehe, als Verbandsvertreter für die Wirtschaft zu sprechen, ich natürlich mehr Aufträge für die Unternehmen einwerben will. Logisch. Und die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Verbände haben genau das Gegenteil gesagt, haben gesagt, nein, wir wollen nicht, dass diese wirtschaftliche Betätigung der Kommunen angefasst wird.
Und ich weiß einen Konsens zwischen uns beiden, uns beiden als Personen auch, aber ich meine jetzt zwischen den Fraktionen, dass wir die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen nicht infrage stellen, denn die Änderung der Kommunalverfassung in Paragraf 68 ist ja irgendwo ein gemeinsames Werk hier in diesem Landtag gewesen. Deswegen fand ich Ihre Argumentation an dieser Stelle sehr spitzfindig,
Also wir wollen mitnichten die Kommunalverfassung in Paragraf 68 anfassen. Wir wollen die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen, und wenn es heißt, dass alle Rechtsvorschriften, die es gibt, die novelliert werden beziehungsweise neu auf den Weg gebracht werden, immer wieder auf die Mittelstandsfreundlichkeit hin überprüft werden, heißt das nicht, dass ein politischer Wille, der einmal hier im Landtag formuliert wurde, außer Kraft gesetzt wird. Ich glaube, diese Klarstellung ist hier notwendig.
Das Zweite, warum ich mich hier noch mal gemeldet habe, ist die Frage: Warum sollen denn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dem Mittelstandsförderungsgesetz erwähnt werden und auch im Mittelstandsbeirat mitarbeiten?
Herr Waldmüller, Sie haben gesagt, jeder sechste Beschäftigte arbeitet in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Das ist eine bekannte Tatsache, aber ich rufe das noch mal zur Erinnerung auf. In Nordrhein-Westfalen ist es so, dass der DGB Nordrhein-Westfalen, aber nicht nur der von Nordrhein-Westfalen, sondern eigentlich der
DGB in Deutschland es außerordentlich begrüßt, dass in dem dortigen Mittelstandsförderungsgesetz die Rolle der betrieblichen Interessenvertretung berücksichtigt wird, denn es geht unter anderem um die große Rolle auch für die Stabilisierung der Unternehmen, die durch die betriebliche Interessenvertretung erreicht wird, und es geht darum, auf das Potenzial der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinzuweisen.
Wir können ja, Herr Pastörs, ein Gesetz für die Unternehmer machen und für die Unternehmerinnen auch, aber die Unternehmerinnen und Unternehmer sind ohne ihre Beschäftigten nichts,
und deswegen bin ich der Überzeugung, wenn es ein Rahmengesetz, ein Leitgesetz sein soll, so, wie es der Minister hier gesagt, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Gesetz eine Erwähnung finden müssen, genauso wie alle anderen Punkte hier erwähnt werden. Und darum geht es.
Abschließend will ich Ihnen sagen, dass am 16. Juli 2013 der Mittelstandsbeirat in Nordrhein-Westfalen durch den dortigen Wirtschaftsminister berufen wurde und für den DGB Nordrhein-Westfalen ist Achim Vanselow berufen worden, das ist der Leiter der Abteilung Wirtschaft und Strukturpolitik des DGB Nordrhein-Westfalen. Was dort geht, meine Damen und Herren, muss doch auch in Mecklenburg-Vorpommern möglich sein. – Danke schön.
Sie wollen ganz einfach die Vermengung von Risiko, Chance und Verantwortung und wir wollen eine klare Abgrenzung, da die moralische Berechtigung eines Unternehmers …
Die moralische Berechtigung – die interessiert mich zum Beispiel und viele andere vielleicht auch – ist die, dass er für seine Unternehmung dann auch die Haftung zu übernehmen hat.
Das ist erst mal wesentlich. Und da verbietet es sich, da, wo operativ Risiken besprochen werden, Investitionen besprochen werden, Produkte besprochen werden, verbietet es sich, dass das vermengt wird.
Die Seite der Arbeitnehmerschaft ist wichtig, muss aber in dem richtigen Gremium angesiedelt sein, und keine Vermischung von Unternehmertätigkeit und Arbeitnehmervertretung. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Mittelstandsförderung in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/1813.
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/2262 anzunehmen.
Ich rufe auf die Paragrafen 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirt
schaftsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD angenommen, bei Enthaltungen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2273 vor, soweit er den Paragrafen 3 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag, soweit er den Paragrafen 3 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2273, soweit er den Paragrafen 3 betrifft, mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wer dem Paragrafen 3 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Paragraf 3 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD angenommen, bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ich rufe auf den Paragrafen 4 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Paragraf 4 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD angenommen, bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2277 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsan
trag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2277 mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD.
Wer dem Paragrafen 5 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Paragraf 5 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD angenommen, bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ich rufe auf den Paragrafen 6 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Paragraf 6 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD angenommen, bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2274 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2274 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wer dem Paragrafen 7 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Paragraf 7 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD angenommen, bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.