Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2273 vor, soweit er den Paragrafen 8 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag, soweit er den Paragrafen 8 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2273, soweit er den Paragrafen 8 betrifft, mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wer dem Paragrafen 8 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Paragraf 8 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD angenommen, bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
An dieser Stelle lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2278 abstimmen, der die Einfügung eines neuen Paragrafen 9
beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2278 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ich rufe auf die Paragrafen 9 und 10 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 9 und 10 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD angenommen, bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2279 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2279 mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD.
Wer dem Paragrafen 11 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Paragraf 11 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD angenommen, bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2275 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2280 vor.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2275 ab- stimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen
wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2275 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2280 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2280 mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD.
Wer dem Paragrafen 12 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein
Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Paragraf 12 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD angenommen, bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ich rufe auf den Paragrafen 13 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Paragraf 13 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD angenommen, bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2276 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2276 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wer dem Paragrafen 14 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Paragraf 14 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD angenommen, bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ich rufe auf die Paragrafen 15 und 16 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 15 und 16 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD angenommen, bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2281 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2281 mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Enthaltung der Fraktion der NPD und Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wer dem Paragrafen 17 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Paragraf 17 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD angenommen, bei Ablehnung der Fraktion DIE LINKE und Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ich rufe auf die Paragrafen 18 und 19 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses. Wer
dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 18 und 19 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD angenommen, bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 6/2262 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 6/2262 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD angenommen, bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes, Drucksache 6/2202.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Glücksspiel- staatsvertragsausführungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 6/2202 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Gesetzentwurf, der heute eingebracht wird, nimmt richtigerweise die Spielbanken von einer Regelung aus, die aufgrund einer veränderten Situation nun eine unerwünschte Wirkung entfalten würde.
Denn im Rahmen der im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen Erweiterung des Anwendungsbereiches auch auf Spielhallen wurde aus Gründen der Suchtprävention eine Mindestabstandsregelung festgelegt. Das soll verhindern, dass enttäuschte Spielerinnen oder Spieler eine Spielhalle verlassen und sofort sozusagen die nächste, die neue Spielhalle aufsuchen, um dort ihr Glück zu versuchen.
Diese Regelung gilt nach dem Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern auch für den Abstand von Spielhallen zu Spielbanken. Genau das birgt aber in der jetzigen Fassung, wie wir es gesetzlich geregelt haben, eben diese Probleme, denn jetzt hat sich ergeben, dass die Spielbankgesellschaften des Landes von der Möglichkeit, einen Antrag auf Verlängerung ihrer Erlaubnisse zu stellen, keinen Gebrauch machen. Die Spielbankerlaubnis der Spielbank Mecklenburg mit den Standorten Schwerin und Warnemünde ist daher mit Ablauf des 5. Augusts 2013 erloschen, die der Ostsee-Spielbanken mit den Standorten Stralsund, Heringsdorf und Binz erlischt mit Ablauf des 14. Mais 2014.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat aber den ordnungspolitischen Auftrag, durch ein begrenztes und kon
trolliertes Glücksspielangebot in Spielbanken eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel zu schaffen. Damit wird der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen entgegengewirkt. Der Betrieb von Spielbanken dient sowohl dem Schutz des Spielers als eben auch der Verhinderung von Kriminalität. Um diesen Zweck und diese Aufgabe erfüllen zu können, bedarf es einer Neuausschreibung der Spielbankerlaubnis. Der Erfolg einer Neuausschreibung hängt aber maßgeblich davon ab, dass die Spielbanken von dem Mindestabstandsgebot zu Spielhallen ausgenommen werden, denn nach der bisherigen Fassung, ich ging schon kurz darauf ein, müssen Spielhallen auch zu Spielbanken einen Mindestabstand von 500 Metern einhalten. Daraus folgt aber umgekehrt, dass auch neue Spielbankstandorte diesen Abstand zu Spielhallen einhalten müssten, da die bestehenden Spielhallen insbesondere Bestandsschutz genießen.
Bei der Suche von neuen Standorten für Spielbanken sind nun einmal vor allem innerstädtische Bereiche attraktiv. Diese Bereiche weisen jedoch eine hohe Dichte von Spielhallen auf. Ohne die Herausnahme der Spielbanken aus der Abstandsregelung wäre das Auffinden eines attraktiven Standortes für Bewerber kaum möglich.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber eigentlich sind die an der Spielbankabgabe pleitegegangen, nicht am Abstand.)
Das kann dazu führen, dass sich dann überhaupt keine Bewerber für neue Konzessionen finden lassen. Dadurch würden Einnahmeverluste wegen des Wegfalls der Spielbankabgabe für das Land und für die Spielbankgemeinden entstehen. Das ginge dann letztendlich auch zulasten gemeinnütziger Zwecke, denn der Anteil des Landes an der Spielbankabgabe wird ausschließlich für solche Zwecke verwendet, was gesetzlich so vorgeschrieben ist. Aus diesen Gründen ist vorgesehen, Spielbanken aus der Abstandsregelung herauszunehmen.
Spielbanken nehmen gegenüber Spielhallen eine herausgehobene ordnungspolitische Aufgabe wahr. Der konzessionierte Betrieb einer Spielbank führt durch Zugangskontrollen und den Abgleich mit einer Sperrdatei zu hohen Anforderungen an den Spielerschutz. Die strengeren Zugangsvoraussetzungen bei den Spielbanken lassen nicht erwarten, dass enttäuschte Spielerinnen oder Spieler einer Spielhalle eine Spielbank aufsuchen.
Dementsprechend muss es zu einer Veränderung des Gesetzes kommen. Ich finde deswegen den Weg, das Gesetz anzupassen, um bei der möglichen Ausschreibung zu einer neuen Konzessionsvergabe zu kommen, für den richtigen Weg und bitte daher um Beratung in den Ausschüssen und um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in der nächsten Lesung. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2202 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag angenommen, bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und keinen Enthaltungen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Die Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, die Ihnen vorliegende Drucksache 6/2210.