Denn Sie haben in Ihren Ausführungen in Bezug auf die Kommunalverfassung Paragraf 68 impliziert, wenn dies überprüft würde – und Sie haben das verbunden mit der Wasserversorgung –, dass dann eine Privatisierung der Wasserwirtschaft mehr oder weniger zwangsläufig das Ergebnis sei. Das ist mitnichten so. Das ist überhaupt nicht so. Das wird geprüft und wenn man zu der Erkenntnis kommt oder zu dem politischen Willen gelangt, dass das in öffentlichen Händen bleiben soll oder in öffentliche Hände gelangen soll, je nachdem, welches Unternehmen geprüft wird, kommunales Unternehmen, dann wird das so entschieden, wie es politisch gewollt ist. Insofern, im Kern hatten Sie recht, Herr Schulte, aber im Einzelfall haben Sie sehr, sehr hinterlistig und unredlich hier gegenüber Herrn Holter argumentiert.
Und ich bin nicht hierhergekommen, um hier die linke Politik zu verteidigen. Das nur einmal ganz nebenbei.
Wir von der NPD bemängeln natürlich, dass der Herr Glawe, Wirtschaftsminister Glawe, hier überhaupt mit
keinem Wort eingegangen ist auf das Ergebnis des Gesetzes – konkret der letzten zehn Jahre –, das ja in der gleichen Form Bestand hatte, mit den wenigen Ausnahmen, die meine Vorredner und Kollegen hier ganz klar auch ausgesprochen haben.
Sie haben überhaupt nicht eine konkrete Verbesserung hier vortragen können, die erreicht worden ist im Mittelstand auf der Grundlage des alten Gesetzes. Deswegen haben die Vertreter der freien Wirtschaft recht, wenn sie sagen: Schaden tut das nicht, aber es nutzt auch nichts. Das wissen wir aus der Erfahrung der letzten zehn Jahre.
Ein Punkt, der die NPD natürlich immer sehr interessiert, das ist, wenn diktatorische Maßnahmen von der EU in so ein Gesetz hineindiktiert werden. Dies ist ein Grund, das Gesetz sehr scharf zu kritisieren, weil es den Spielraum, die Souveränität unseres Landes, unserer Wirtschaftspolitik ganz massiv einschränkt.
In der Summe stimmen wir allen Änderungsanträgen der LINKEN zu, weil sie für uns Substanz haben, auch dem 6/2277, mit der Ausnahme – den lehnen wir dann ab –, wo die LINKEN fordern, dass auch die Gewerkschaften Stimme und Sitz im Beirat erlangen sollen, denn das wurde weder in Nordrhein-Westfalen so reingeschrieben, wie Sie hier vielleicht irrtümlich suggerieren wollten, Herr Holter – da steht nur eine Würdigung in diesem Gesetz und keine konkrete, definierte Teilhabe der Tarifpartner –, und das wollen wir als NPD auch nicht, weil das hier ein Mittelstandsförderungsgesetz ist und keine soziale oder tarifsoziale Aufgabe in diesem Gremium. Hier geht es ganz spezifisch um originäre Unternehmensunterstützung und tätigkeit und nicht um die ganze Bandbreite eines betriebswirtschaftlichen Organismus in den Betrieben.
Insofern stimmen wir selbstverständlich dem Gesetz zu. Schade, dass es „Gesetz“ heißt, „Leitfaden“ wäre uns lieber gewesen, denn die Erwartungen an ein Gesetz sehen anders aus, wie ich es schon ausgeführt hatte.
Wir stimmen allen Änderungsanträgen zu, natürlich nicht dem grünen Blödsinn da, aber allen Änderungsanträgen der LINKEN mit Ausnahme der Tarifgeschichte. – Vielen herzlichen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der vergangenen Woche wurden die aktuellen Arbeitsmarktdaten für Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.
88.200 Arbeitslose verzeichnen wir, zum wiederholten Mal die niedrigste Arbeitslosigkeit seit der Wiedervereinigung und auch der bislang beste Wert der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in unserem Land. Das kann sich sehen lassen. Und hier liegen nun die Julidaten vor: 534.700 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, so viele wie noch nie.
Und, Herr Pastörs, das ist ein Ergebnis, das ist ein Ergebnis guter Mittelstandspolitik der CDU-SPD-Koalition hier in Mecklenburg-Vorpommern.
Meine Damen und Herren, die Wirtschaft in Mecklen- burg-Vorpommern ist vor allem mittelständisch geprägt. 99,6 Prozent, Frau Gerkan hat das schon erwähnt, aller Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern sind klein- und mittelständisch. Diese Unternehmen sind Arbeitgeber für ungefähr 81,3 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Und genauso ist unser Handwerk eine der tragenden Säulen unserer Volkswirtschaft. Jeder sechste sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in unserem Land ist im Handwerk tätig und dazu bildet unser Handwerk überproportional aus.
Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Bedeutung des Mittelstands für die Wirtschaft in unserem Land konnte es auch nicht überraschen, dass die öffentliche Anhörung des Wirtschaftsausschusses ergeben hat, dass alle Sachverständigen die Aktualisierung des Mittelstandsförderungsgesetzes begrüßt haben. Im Ergebnis hat die Anhörung ergeben, dass Flexibilität das Kernanliegen des Mittelstandes ist. Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesen Bedürfnissen des mittelständisch geprägten Wirtschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern gerecht.
Die erkennbaren Ziele des Gesetzes sind: die Stärkung der Leistungsfähigkeit im nationalen und internationalen Wettbewerb, die Schaffung, …
… die Schaffung und der Erhalt verlässlicher mittelstandsfreundlicher Rahmenbedingungen, die Sicherung und der Ausbau von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, die Vermeidung und der Abbau investitionshemmender Vorschriften, die Prüfung der Privatisierung, die Erhöhung des Innovationspotenzials, die Förderung der Kultur der Selbstständigkeit, die Bekämpfung der Schwarzarbeit und die Sicherung des Fachkräftebedarfs.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für uns war bei der Ausschussberatung von zentraler Bedeutung, dass eine zusätzliche Bindungswirkung des Mittelstandsförderungsgesetzes nicht zur stärkeren Inflexibilität führen darf. Insbesondere vor diesem Hintergrund haben wir zusätzliche Forderungen wie etwa nach ergänzenden Sozialstandards während der Beratung abgelehnt,
(Udo Pastörs, NPD: Das ist das Schlechteste, was man in ein Gesetz reinschreiben kann, weil man es auslegen kann.)
etwa hinsichtlich der Ergänzung eines eigenen Paragrafen zur betrieblichen Interessenvertretung, wie ihn DIE LINKE beantragt hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir waren, sind und bleiben der Auffassung, dass Flexibilität ein Kernanliegen des Mittelstandes ist.
Alles, was nicht durch ein Mittelstandsförderungsgesetz geregelt zu werden braucht, gehört daher auch nicht in ein Mittelstandsförderungsgesetz.
Meine Damen und Herren, während der Ersten Lesung zum Entwurf des Mittelstandsförderungsgesetzes ist die CDU-Fraktion auf die Herausforderungen kleiner und mittlerer Betriebe eingegangen, wie sie auch im Wirtschaftsbericht 2012 ausgewiesen wurden. Ich nannte unter anderem geringere Auslandsaktivitäten und die damit verbundene niedrige Exportquote. Ursächlich für diese geringe Exportquote ist häufig ein Defizit an betrieblicher Forschung und Entwicklung, denn insbesondere – wir hatten ja in anderen Debatten schon darüber gesprochen – kleine und mittlere Unternehmen können häufig keine Forschungs- und Entwicklungsabteilung vorhalten.
Die in die Ausschusssitzungen eingebrachten Änderungsanträge der Regierungsfraktionen bezogen sich daher unter anderem auch auf Existenzgründungsinitiativen aus dem Verbund aus Wirtschaft und Wissenschaft. Der Paragraf 12 Absatz 1 des Gesetzes wurde auf unsere Initiative hin so geändert, dass das Land Existenzgründungen und Ausgründungen aus Hochschul- und Forschungseinrichtungen auch durch Beratungen vor und während der Gründungsphase sowie durch die Bereitstellung von Informationen über elektronische Medien unterstützen kann. Die derart erfolgten Ergänzungen des Paragrafen 12 Absatz 1 unterstreichen die Aufnahme des Hinweises auf Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die Bedeutung von Existenzgründungsinitiativen im Verbund aus Wirtschaft und Wissenschaft.
Meine Damen und Herren, wir wollen erreichen, dass Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch Beratungen während der Gründungsphase unterstützt werden. Unser Änderungsantrag wird das Zusammenspiel aus Forscherdrang und Unternehmergeist weiter befördern. Dies kann dann auch eine positive Auswirkung auf die Exportquote kleiner und mittlerer Unternehmen haben. „Made in Germany“ steht weltweit für Innovation, Qualität und Zuverlässigkeit und darauf beruht der Erfolg der deutschen Exportwirtschaft. Und ich habe es letztes Mal auch schon gesagt, ich sage es heute wieder, ich sage ganz deutlich, dem steht „Made in M-V“ in nichts nach, aber wir brauchen mehr davon.
Auch aufgrund der im Wirtschaftsausschuss erwirkten Änderung des Entwurfs eines Mittelstandsförderungsgesetzes wird der Mittelstand als Rückgrat unseres Bundeslandes in vielerlei Hinsicht von diesem Gesetz profitieren. Ich werbe daher um Ihre Zustimmung.
Noch eins zu dem Änderungsantrag der GRÜNEN, zu den Garantien: Frau Gerkan, Sie waren im Wirtschaftsausschuss nicht in der Lage, Ihren Antrag zu erklären. Sie haben auch heute in der Debatte vermissen lassen, was Sie eigentlich wollen, und deswegen kann man den nur ablehnen. Er ist entbehrlich.
Sehr geehrte Frau Gerkan, ich hätte es hier nicht angesprochen, dass Sie in der Ausschusssitzung nicht in der Lage waren, Ihren eigenen Änderungsantrag, den Sie dort einbringen wollten, zu begründen. Deswegen finde ich es schon etwas deplatziert und bin ich auch verärgert über Sie, dass Sie sich heute hier hinstellen und sagen, ich wäre nicht in der Lage gewesen, im Ausschuss nachzufragen, obwohl wir ausdrücklich, weil Sie nicht in der Lage waren,
obwohl Sie nicht in der Lage waren, Ihren Antrag einzubringen, darauf verzichtet haben, dass dieser Antrag dort diskutiert wird, mit dem Hinweis, Sie können es dann ja auch hier in der Landtagsdebatte machen. Das vielleicht nur mal zur Klarstellung.
Zur inhaltlichen Klarstellung dazu noch mal: Die Mittelständische Beteiligungsbank, das ist ein Sonderinstitut, das in diesem Land wie in vielen anderen Bundesländern auch geschaffen worden ist und das ausdrücklich nicht im Wettbewerb zu anderen Beteiligungsgesellschaften steht. Und die Mittelständische Beteiligungsbank hier in einem Atemzug zu nennen, das gilt genauso für die Bürgschaftsbank, bei denen die IHKs und die Handwerkskammern dieses Landes unter anderem Gesellschafter sind, diese Mittelständische Beteiligungsgesellschaft in einem Atemzug zu nennen mit allen anderen möglichen Kreditformen und Finanzierungsformen, das halte ich schon für etwas daneben.
Wenn Sie denn der Meinung sind, und Sie haben ja selber erklärt, dass das in diesem Land ohnehin so gehandhabt wird, wenn Sie denn schon der Meinung sind, dass die bestehende Möglichkeit, dass dort entsprechende Garantien durch das Land abgegeben werden, explizit für diese Mittelständische Beteiligungsgesellschaft in dieses Gesetz aufgenommen werden sollte, dann hätten Sie das so formulieren sollen. Was Sie hier formuliert haben, ist aber ein Verlangen, dass grundsätzlich das Land für sämtliche Kreditverträge oder Finanzierungsinstrumente in diesem Land zusätzlich zu den Bürgschaften auch Garantien aufnehmen soll.
Und da sage ich noch mal das, was ich vorhin gesagt habe: Das ist nicht nur wirtschaftspolitisch, das wäre auch haushaltspolitisch für dieses Land unverantwortlich. – Danke schön.