dass Sie zumindest wissensbasiert arbeiten. Sie arbeiten nicht wissensbasiert, sondern ideologiebasiert.
Herr Dr. Backhaus, nur weil Frau Gerkan so eine grottenschlechte Rede gehalten hat, dürfen Sie nicht alle Prob
Und dass Sie behaupten, dass die Verbraucher mit den Lebensmitteln – ich nenne sie eher Nahrungsmittel, weil Lebensmittel haben für mich mehr Gehalt – zufrieden sind: Die Leute kaufen das, was sie sich leisten können. Und die Bauern müssen leider mit den wenigen Möglichkeiten, mit den geringen Rahmenbedingungen, die bestehen, nun mal diese Produkte schaffen. Wir haben so viele Verwerfungen im Bereich der Landwirtschaft,
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2118. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2118 mit den Stimmen von SPD, CDU und LINKE abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Sachleistungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II auch bei Sanktionen in jedem Fall gewähren, Drucksache 6/2132.
Antrag der Fraktion der NPD Sachleistungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II auch bei Sanktionen in jedem Fall gewähren – Drucksache 6/2132 –
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Andrejewski von der NPD. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach unzähligen Verschlimmbesserungen im SGB II hat sich eines nicht geändert: Empfänger von Arbeitslosengeld II, gegen die eine hundertprozentige Sanktion verhängt wird, haben immer noch keinen Rechtsanspruch wenigstens auf ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen.
Paragraf 31a SGB II sagt: „Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mehr als 30 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs kann der Träger auf Antrag in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen.“ Ob er es tut, das liegt in seinem Ermessen. Der Leistungsempfänger hat nur einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, aber die kann auch gegen ihn ausfallen. Damit besteht die gesetzliche Möglichkeit, einen Hilfsbedürftigen nicht etwa
für ein Verbrechen, sondern lediglich für Pflichtverletzungen mit Verlust der Wohnung und einem dreimonatigen Bettlerdasein zu bestrafen.
Drei Pflichtverletzungen reichen aus für eine hundertprozentige Sanktion. Das heißt, drei Monate wird keine Miete bezahlt, also wird der Betreffende obdachlos. Das reicht für eine wirksame Wohnungskündigung, wenn einer dreimal hintereinander seine Miete nicht zahlt. Drei Monate muss er zusehen, wie er sich ohne Geld ernährt. Drei Monate lang werden, wenn er gesetzlich versichert ist, für ihn keine Krankenversicherungsbeiträge bezahlt, aber er bleibt krankenversicherungspflichtig. In diesen drei Monaten sammelt er Schulden bei der Krankenversicherung an, während er lediglich Anspruch auf ärztliche Notversorgung hat, die sehr eng ausgelegt wird. Das ist maßlos und spricht jeder Verhältnismäßigkeit Hohn.
Bei der Höhe des Regelsatzes wird immer das Lohnabstandsgebot beschworen. Wer arbeitet, soll deutlich mehr verdienen als einer, der nicht arbeitet und Hartz IV bezieht, wird gesagt. Dann sollte es aber auch ein Bestrafungsabstandsgebot geben von unbescholtenen sanktionierten ALG-II-Empfängern zu verurteilten Straftätern.
Man muss schon sehr viel anstellen, um eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu kassieren. Selbst Sexualstraftäter, die sich an Kindern vergehen, kommen meist mit Bewährungsstrafen davon...
… und Nahrungsentzug als Strafe gibt es in keinem Gefängnis. Daher sollte man sich damit begnügen, wiederholte Pflichtverletzungen damit zu ahnden, dass der Betreffende drei Monate ausschließlich Lebensmittelgutscheine erhält. Das müsste eigentlich reichen, um jedem eine Lehre zu sein. Man muss die Leute ja nicht total plattmachen.
In Paragraf 31a heißt es schon: „Der Träger hat“ ergänzende „Leistungen“ oder geldwerte Leistungen „zu erbringen, wenn Leistungsberechtigte mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt leben.“ Es spricht nichts dagegen, eine solche Mussbestimmung „hat zu“ generell für alle Leistungsempfänger im Gesetz festzuschreiben – auch aus Vernunftgründen. Der Vermittelbarkeit in Arbeit dürfte es nicht dienlich sein, wenn der Betreffende nach drei Monaten wohnungslos und mangelernährt ist. – Vielen Dank.
sondern das zeigt sich anhand von Reden, zum Beispiel eben durch sachliche Unkenntnis, die hier vorgetragen wurde.
Auf der Drucksache 6/2132 liegt uns ein Antrag vor, den die NPD mit Datum vom 05.06.2013 auf der Drucksache 6/1954 schon einmal gestellt hat. Abermals versucht sich die NPD damit heute in der Rolle des Retters der Entrechten.
Das ungeniert vorgetragene Ziel der NPD ist ja immer der Populismus. Daraus machen Sie gar keinen Hehl. Sie kleben nur das Etikett „Nähe zum Volk“ auf Ihre Inhaltslosigkeit. Aber ist es da nicht widersinnig, gerade das Thema Sanktionen immer wieder auf die Agenda zu setzen? Wir reden nämlich von einer verschwindend kleinen Minderheit, der Sie nach dem Munde reden wollen. Von den erwerbstätigen Leistungsberechtigten in Deutschland erfüllen knapp 97 Prozent alle Voraussetzungen, um die Leistungen unserer Solidargemeinschaft ohne Abstriche in Anspruch nehmen zu können. Bei lediglich 3 Prozent ist dies also nicht der Fall, und zwar aus ganz unterschiedlichen Gründen.
Bevor ich einige Sätze zum vorgetragenen Anliegen sage, lassen Sie mich also eines feststellen: Bei Sanktionen handelt es sich keineswegs um ein Massenphänomen. Aber selbst wenn wir nun von insgesamt drei Prozent betroffenen ALG-II-Empfängern reden, muss es doch grundsätzlich um das Prinzip „Fördern und fördern“ gehen.
Klar, eine Sanktion ist bei den Betroffenen wenig populär. Deswegen fordert die NPD das populäre Gegenteil einer Sanktion, also quasi die Belohnung von Fehlverhalten. Vielleicht ist es nicht populär, aber immerhin doch logisch, dass man von einer Sanktion auch eine sozialisierende Wirkung erwartet. Der umgekehrte Fall nämlich: Die von der NPD gewünschte Belohnung von Fehlverhalten fördert weiteres Fehlverhalten.
Meine Herren von der NPD, lassen wir vielleicht mal Ihre Widersprüchlichkeiten und Schlüssigkeitsprobleme beiseite. Kommen wir zu den objektiven Falschaussagen