Protocol of the Session on September 4, 2013

Im gleichen Zusammenhang hat die Ministerin jetzt den Maßnahmenplan Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft gebracht und auch dieser muss dann begleitet werden von einem Inklusionsförderrat.

Der 9. Tätigkeitsbericht des Integrationsförderrates für den Berichtszeitraum 01.09.2009 bis 31.07.2012 wurde am 10. April als Unterrichtung vorgelegt. Dass die Landesregierung ihn nun kurzfristig doch noch auf die Tagesordnung der September-Plenarsitzung nachgeschoben hat, dürfte auch darin begründet sein, dass nach vier Jahren Ende August durch die Sozialministerin ein Maßnahmenplan des Landes zur Umsetzung der UN-Behin- dertenkonvention vorgelegt wurde. Und ich nehme, Herr Barlen, natürlich den Einwurf von Frau Stramm auch noch mal auf, warum heute keine Gebärdensprecherin hier ist.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Ja, finde ich auch, und ich nehme es mir jetzt zum Ziel, immer wieder, wenn wir Punkte haben, hier im Präsidium mich dafür einzusetzen. Erinnern Sie mich auch, aber hier war es tatsächlich so, dass es mir abhandengekommen ist und ich es vorhin kritisiert habe.

(Julian Barlen, SPD: Also eine Selbstkritik. Das ist gut. – Torsten Renz, CDU: Sehr gut, sehr gut. – Julian Barlen, SPD: Das ist ein erster Schritt.)

Ich denke, hier können wir selbst auch etwas tun, und dazu bin ich gern bereit. Ja, ich würde mir manchmal Lernfähigkeit auch bei euch wünschen.

Der Integrationsförderrat wurde durch die Ressorts sehr unterschiedlich intensiv in Anspruch genommen. Das wurde hier vorhin schon mitgeteilt. Die Schwerpunkte lagen in den Bereichen Soziales, Bildung und Inneres. Der Integrationsförderrat schätzt selbst ein, dass alle Ressorts gleichermaßen gesetzgeberisch aktiv sein sollten.

Dort, wo der Integrationsförderrat beteiligt wurde, stellte er in seinem Bericht fest, dass seine Beteiligungsrechte, ich zitiere von der Seite 9, „teilweise faktisch ausgehebelt wurden“. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen sei zum Teil derart kurz bemessen – im Extremfall wurden da zwei Arbeitstage benannt –, dass eine ordnungsgemäße Beteiligung der Mitglieder, insbesondere eben der ehrenamtlich Tätigen überhaupt nicht möglich ist.

Nun, das kennen wir leider auch aus der Zusammenarbeit mit den federführenden Ressorts im Sozialausschuss und mahnen dort Verbesserung an, damit demokratische Willensbildung und Entscheidungsprozesse möglich werden.

Folgende offenen Punkte wurden identifiziert. Das ist

1. die konsequente Umsetzung des Landesbehinderten-

gleichstellungsgesetzes,

2. die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention,

3. die Beschleunigung des Abbaus von Kommunikati

onsbarrieren in den öffentlich-rechtlichen Medien,

4. die bessere personelle Ausstattung der Geschäfts

stelle und

5. die nachhaltigere Zusammenarbeit mit den Ressorts

etwa in Form verbesserter Beteiligung und Rückmeldung zum jeweiligen Stand der Umsetzung.

Wir hatten heute gerade einen Gesetzentwurf. Teilweise hat die Landesregierung diesen Forderungen mit Vorlage des Maßnahmenplanes entsprochen, allerdings die bloße Existenz und auch die entsprechende Bezeichnung machen noch lange keinen guten Aktionsplan aus, insbesondere dann nicht, wenn zahlreiche Maßnahmen lapidar als fortlaufend markiert werden und konkrete Zielvorgaben oder Daten fehlen. Mit dieser Kritik stehen wir nicht allein da. Sie wurde auch sehr dezidiert durch den Bürgerbeauftragten geäußert.

Wie es besser geht, das zeigt der Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle“ des Landes Nordrhein-Westfalen. Dort wurden in einem umfassenden Dialogverfahren ganz konkrete Handlungsbedarfe identifiziert, Maßnahmen mit Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern abgestimmt und konkrete zeitliche wie inhaltlich unterlegte Zielsetzungen vereinbart. Alle Gesetze, Vereinbarungen und Verwaltungsvorschriften wurden im Rahmen eines Normenprüfverfahrens auf ihre Kompatibilität mit der UN-Behindertenkonvention hin überprüft.

Gemessen an dieser Vorlage hat die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern leider ein qualitativ enttäuschendes Pflichtpapier erstellt. Zudem wünsche ich mir in Zukunft, dass die Ministerin, gerade wenn es um solche Unterrichtungen geht, doch an den Anfang geht, weil so können wir uns jetzt an dem Dialog nicht mehr betei- ligen.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Ich finde es mittlerweile eine, ich nenne es jetzt wirklich „Unart“, dass hier die Minister nach der Opposition reden. Und ich denke, es geht, wenn wir uns parlamentarisch auseinandersetzen, darum, hier zu streiten und nicht nur danach in der Presse. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Harry Glawe, CDU: Gerne.)

Das Wort hat die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Schwesig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich danke den Koalitionsfraktionen von SPD und CDU, dass sie den Tagesordnungspunkt „Aussprache über den 9. Tätigkeitsbericht des Integrationsförderrates“ hier auf die parlamentarische Tagesordnung gehoben haben. Das zeigt, dass die Arbeit des Integrationsförderrates geschätzt wird und dass man hier im Plenum sich damit auseinandersetzen will.

Und dieser Respekt vor der Auseinandersetzung im Plenum, sehr geehrte Abgeordnete Gajek, ist der Grund, warum ich sozusagen mich in der Rednerliste hinten angestellt habe, weil ich finde, gerade wenn die SPDFraktion einbringt oder eben auch die CDU-Fraktion, ist es eigentlich nicht so schick, wenn gleich die Minister hinterher reden, sondern ich glaube, das ist hier das Haus des Parlaments, und davor habe ich Respekt. Ich glaube, dass es den anderen Fraktionen respektvoll gegenüber ist,

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

wenn man sagt, auch deren Wortbeitrag ist mir wichtig und nicht nur der Wortbeitrag der Ministerin. Insofern verstehen Sie diese Rednerliste hier nicht falsch!

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Jaja.)

Ich glaube, dass man insgesamt miteinander diskutieren kann.

Es ist nämlich auch den Koalitionsfraktionen zu verdanken, dass wir hier darüber diskutieren. Es geht weniger um den Bericht der Landesregierung, sondern um den Bericht des Integrationsförderrates. Und der hat diese Wertschätzung verdient, denn seit 13 Jahren gibt es den Integrationsförderrat, der schon mehrere Landesregierungen begleitet, beraten, aber auch aufgefordert hat zu Initiativen.

Dieser Integrationsförderrat, der eben auch ein eigenes Recht zur Gesetzesinitiative hat, ist einmalig in der Bundesrepublik. Und ich bin froh, dass wir heute seiner Arbeit danken und ihn würdigen. Ich will mich dem Dank der Parlamentarier, die den hier ausgesprochen haben, anschließen. Er ist auch für die Landesregierung ein wertvolles Gremium in der Beratung, aber ist vor allem wichtig für die Menschen mit Behinderungen in unserem Land, denn er ist Sprachrohr dieser Menschen. Und es geht nicht nur um eine Politik für Menschen mit Behinderungen, sondern vor allem um eine Politik mit Menschen mit Behinderungen. Und das machen wir gemeinsam mit dem Integrationsförderrat.

Der Integrationsförderrat hebt deshalb in seinem 9. Tätigkeitsbericht ja hervor, dass durch seine frühzeitige und intensive Beteiligung beispielsweise beim Entwurf des Maßnahmenplanes der Landesregierung zur Umsetzung eine offene Diskussion in Gang gekommen ist. Das zeigt, dass auch der Maßnahmenplan der Landesregierung natürlich nicht allein erarbeitet worden ist, sondern in diesem Maßnahmenplan vor allem viele gute Vorschläge der Vereine und Verbände von Menschen mit Behinderung aufgegriffen worden sind. Und wir haben insbesondere der Empfehlung des IFR, an der einen oder anderen Stelle konkreter zu werden, auch Rechnung getragen.

Ich kann sagen, wenn der IFR Empfehlungen ausspricht oder Anregungen gibt, dann wird dem auch weitgehend gefolgt. Es kommt zu Recht die Kritik des Integrationsförderrates, dass noch nicht die ganze Landesregierung, noch nicht alle Ressorts immer daran denken, jeden Gesetzentwurf auch dem IFR zu übersenden, aber es ist wesentlich besser geworden und es zeigt, Inklusion kommt nicht über Nacht, sondern ist ein gemeinsamer Weg. Dazu stehen wir gemeinsam in der Landesregierung. Und ich bin sicher, dass auch alle Ressortkollegen sich noch mal diesen Bericht zu Herzen nehmen und überprüfen, was in jedem einzelnen Ressort noch besser werden kann.

Es ist schon angesprochen worden, letzte große Aufgabe des IFR war es, mit zu unterstützen, dass der Maßnahmenplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention am 27. August verabschiedet wurde. Alle Ressorts der Landesregierung, der Integrationsförderrat, die Verbände und Vereine von Menschen mit Behinderungen und weitere nicht staatliche Organisationen haben den Maßnahmenplan gemeinsam erarbeitet.

Der Maßnahmenplan enthält 50 einzelne Vorhaben zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Und es stimmt eben nicht, dass hier nicht festgeschrieben worden ist, wann wir sozusagen in welchem Zeithorizont arbeiten. Erstens wäre es ein Armutszeugnis, wenn die Vorhaben jetzt erst alle beginnen würden. Es gibt viele Vorhaben, auch in den Ressorts meiner Kollegen, die schon längst am Laufen sind und die natürlich auch laufend bleiben müssen, zum Beispiel Bewusstseinswandel. Das würde ich ja ungern auf einen Tag genau festschreiben, sondern mit Bewusstseinswandel am Thema zu arbeiten, das ist eine Daueraufgabe.

Aber der komplette Maßnahmenplan wird in 2017 evaluiert und dann fortgeschrieben. Insofern gibt es eine klare zeitliche Verantwortlichkeit und Verbindung, eine Verpflichtung, die wir uns auferlegt haben. Und auch der Vorwurf, dass wir an vielen Stellen nicht konkret sind, stimmt so nicht. Gerade weil der IFR und der Bürgerbeauftragte darauf immer gedrängt haben, habe ich noch mal Gespräche mit einzelnen Ressortkollegen geführt, und wir haben viele konkrete Beispiele.

Und noch einmal: Es gibt bestimmte Bereiche, die müssen auch fortlaufend bleiben. Ich bedanke mich bei den Kollegen, die da noch mal sehr konkret geworden sind, wie zum Beispiel auch unser Bildungsminister, der ganz klar sich verantwortlich zeichnet in dem Maßnahmenplan, zusätzliche Stellen für sonderpädagogisches Personal insbesondere an Grundschulen zu schaffen, dass Aus- und Fortbildungskonzepte für Lehrer aller Schularten ge- macht werden, um sonderpädagogische Diagnostik zu stärken. Wir werden 2.000 Lehrkräfte im Themenfeld Inklusion mit Mitteln des ESF weiterbilden und auch an der Uni Greifswald wird wie in Rostock ein Lehrstuhl für Sonderpädagogik im Rahmen der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer eingerichtet.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Auch im Bereich Gesundheit geht es konkret voran. In Mecklenburg-Vorpommern sind laut Kassenärztlicher Vereinigung derzeit rund 1.500 von 2.400 Arztpraxen barrierefrei. Das Ministerium für Gesundheit, also mein Haus, prüft derzeit gemeinsam mit der KV, wie wir auch die anderen Arztpraxen barrierefrei gestalten können und ob es Möglichkeiten von Förderprogrammen gibt. Da werden auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung und die Apotheken mit einbezogen.

Kommen wir konkret zum Arbeitsmarkt: In MecklenburgVorpommern existieren 22 geförderte Integrationsprojekte, die aus der Ausgleichsabgabe finanziert werden, die dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen sind und in denen mindestens 25 Prozent der Beschäftigten schwerbehindert sind, zum Beispiel in CAP-Märkten, Wäschereibetrieben, Betrieben der Gebäudereinigung, im Hotel- und Gaststättenbereich, Dienstleistungsbereich, im Garten- und Landschaftsbau. Wir sind in diesem Bereich bundesweit mit an der Spitze. Der Verein „Ohne Barrieren“ ist der größte Arbeitgeber für Menschen mit schweren Behinderungen in unserem Land. Jüngstes Beispiel ist die Eröffnung des Hotelsportforums in Rostock Anfang August. Etwa die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort sind Menschen mit Behinderungen. Auch die Landesregierung geht mit gutem Beispiel voran, wenn es um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

geht. Allein in meinem Haus gibt es eine Quote von 12 Prozent, 5 Prozent ist die Vorgabe.

Zur Zugänglichkeit: Mir ist wichtig, dass die Menschen, für die wir Politik machen, diese auch verstehen können. Deshalb ist der Text des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes und der Rechtsverordnung in Gebärdensprachevideos für Menschen mit Hörbehinderung verfügbar. Das gilt auch für das persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen. Um das persönliche Budget für blinde und sehbehinderte Menschen noch weiter bekannt zu machen, sind die Informationen auf einem Hörbuch erhältlich und dieses Hörbuch ist ein wunderbares Beispiel dafür, dass solche Wege der Inklusion nicht nur gut sind für Menschen mit Behinderung, sondern auch für alle anderen. Ich habe mir das Hörbuch angehört und auf diesem Hörbuch kann man persönliches Budget am allerbesten verstehen. Also ich empfehle dieses Hörbuch für alle Menschen, egal, ob Behinderung oder nicht. Geplant ist auch ein ähnliches Hörbuch für das Landesblindengesetz ab 2014.

Stichwort Bauen: Es ist schon mehrfach angesprochen worden, auch bei den baulichen Maßnahmen geht es voran. Ich will nennen die Barrierefreiheit beim Umbau des Amtsgerichtes Güstrow, beim Umbau des Hauptgebäudes der Uni Rostock. Im Krankenhausbereich vergeben wir Fördermittel des Landes nur, wenn Barrierefreiheit gesichert ist, wie zum Beispiel bei der Warnow Klinik in Bützow oder beim MediClin Krankenhaus in Crivitz. In Bützow konnte sich gerade mein Staatssekretär persönlich davon überzeugen.

Allein diese Beispiele zeigen, Politik für und mit Menschen mit Behinderungen betrifft alle Ressorts der Landesregierung. Wir verstehen das als Querschnittsaufgabe.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will auf einige Wortbeiträge eingehen. Frau Stramm hat gesagt, dass die Landesregierung nichts weiß über die Situation von Menschen mit Behinderungen. Das ist so nicht richtig, Frau Stramm. Sie wissen, dass es die Landesregierung war, die auch mit Unterstützung der Koalitionsfraktionen vor einiger Zeit den Sozialbericht über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen vorgelegt hat.

Ich erinnere, dass Sie und Ihre Fraktion es waren, die kritisiert haben, wie viel Geld wir für den Sozialbericht ausgegeben haben. Dass der Sozialbericht wichtig ist und zu konkreten Maßnahmen führt, zeigt zum Beispiel die Situation von Arztpraxen. Erst aus dem Sozialbericht heraus sind wir darauf aufmerksam geworden, dass zum Beispiel viele Arztpraxen nicht barrierefrei sind. Und daraufhin sind wir jetzt mit der KV im Gespräch, wie wir dort zu Verbesserungen kommen können. Wir sind informiert und dieser Vorwurf ist nicht gerechtfertigt, auch der Punkt, der ja hier angesprochen wurde, zur Situation barrierefreies Wählen.

Ich teile die Einschätzung, dass es nicht ausreicht, was wir wissen über barrierefreie Wahllokale, und ich war, ehrlich gesagt, selbst schockiert, als ich mich bei der Landeswahlleiterin vor einigen Wochen erkundigt habe, wie denn die Situation ist in Mecklenburg-Vorpommern, und die Landeswahlleiterin mir gesagt hat, dass sie dazu nichts sagen kann, weil ja die Wahllokale in den Gemeinden sind. Das reicht selbstverständlich nicht. Ich konnte an einem Wahltest teilnehmen in einem Lokal von „Aktion Mensch“, die leider nicht bei uns im Bundesland

war, aber in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Berlin, und da haben wir uns gemeinsam parteiübergreifend einen solchen Wahllokaltest angeschaut, was es zu tun gibt. Nicht alles hat mit mehr Geld zu tun und der Innenminister und ich haben uns darüber verständigt, dass wir auch in unserem Land, insbesondere unter Einbeziehung der Landeswahlleiterin, an dieser Stelle vorankommen wollen.