Diese Fragen können vielleicht aus dem Sozialministerium beantwortet werden. Die Landesregierung und insbesondere das Sozialministerium frage ich, ob den 9. Tätigkeitsbericht alle Vereine und Verbände erhalten und vor allem, ob sie diesen Bericht auch diskutiert haben? Nach meiner Kenntnis ist das nicht erfolgt.
Wenn die Landesregierung über andere Informationen verfügen sollte, würde ich gern wissen, was die Vereine und Verbände kritisch angemerkt haben und wie die Landesregierung das in ihrer Politik berücksichtigen will.
Damit zu etwas Grundsätzlichem: Sowohl der Tätigkeitsbericht des Integrationsförderrates als auch der kürzlich vorgelegte Maßnahmenplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen haben viele hehre Ziele und Kerngedanken. An konkreten Maßnahmen und konkreten Verantwortlichkeiten mangelt es jedoch. Es wird beabsichtigt, geplant, es soll und so weiter. Aber wer es leisten soll, was konkret, in welchen Schritten und zu welchem Zeitpunkt, das wird in diesem Bericht und auch im Maßnahmenplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention weitgehend ausgespart. Die Politik und ihre Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen bleiben unverbindlich und damit auch nicht nachprüfbar.
Ein Beispiel: Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl wollte ich von der Landesregierung wissen, wie viele und welche Wahllokale in Mecklenburg-Vorpom- mern barrierefrei sind. Die Antwort war für mich erschreckend. Die Landesregierung weiß nicht, wie viele und welche Wahllokale barrierefrei sind. Sie verfügt über keine entsprechenden Informationen. Sie weiß folglich auch nicht, wie viele Menschen durch die fehlende Barrierefreiheit in der Vergangenheit bei der Ausübung ihres Wahlrechts beeinträchtigt wurden. Sie weiß auch nicht, wie viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch das war das Ergebnis einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir.
Meine Damen und Herren, hier handelt es sich nicht um Kleinigkeiten, sondern um die Ausübung eines politischen Grundrechts. Das Wahlrecht und die Möglichkeit, dieses Recht auch wahrzunehmen, ist eine Grundlage der Demokratie. Wenn Sie es mit der Inklusion ernst meinen und wenn Inklusion nicht nur ein Lippenbekenntnis sein soll, dann muss, um bei dem Beispiel zu bleiben, die Wahlmöglichkeit barrierefrei sein.
Menschen mit Behinderungen allein auf die Briefwahl zu verweisen oder auf persönlich zu organisierende Hilfe, das steht einer Landesregierung schlecht an. Das ist keine Politik und es ist vor allem keine Politik, die die Betroffenen benötigen. Wohlgemerkt, Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt wie Menschen ohne Handicap am Leben teilzunehmen. Die jeweiligen Regierungen haben hierfür die Voraussetzungen zu schaffen. Das gehört zu den ureigenen Aufgaben einer Landesregierung.
Schöne und unverbindliche Worte nützen hier nicht. Die Landesregierung kann sich nicht damit herausreden, dass sie über keine Daten und Fakten verfügt. Ich habe das für die Linksfraktion bereits beim Bericht über die Lage der Menschen mit Behinderungen kritisiert. Dieser Bericht hat gezeigt, dass die Landesregierung fast nichts über die Lage der Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern weiß. Das muss sich ändern!
Die Landesregierung muss endlich ihre Aufgaben erledigen. Behinderte Menschen brauchen die Hilfe und sie haben ein Recht darauf. Dafür steht DIE LINKE, auch hier in diesem Parlament. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Inklusion kennt keine Ausnahmen. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist eines der wesentlichen Bedürfnisse aller Menschen. Doch für viele in unserem Land ist dies nur eingeschränkt möglich. Ungefähr 314.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern haben einen Grad der Behinderung von mindestens 20 Prozent, mehr als jeder zehnte Bürger hat einen Grad der Behinderung von 50 und mehr.
Gegenüber dem letzten Tätigkeitsbericht aus dem Jahr 2009 sind diese Zahlen erheblich gestiegen. Deshalb muss die Zunahme der Anzahl der Betroffenen um rund 12 Prozent in den letzten drei Jahren in der Politik stärker berücksichtigt werden. Eine Maßnahme ist, die Arbeit und die Bedeutung des Integrationsförderrates angemessen zu würdigen. Seine Arbeit ist besonders wichtig für die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention in unserem Land.
In dieser Konvention wurden die Menschenrechte für die besondere Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe beziehungsweise Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Wir sind in diesem Land auf einem guten Weg, die UNBehindertenkonvention umzusetzen. Doch es lässt sich vieles noch verbessern.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Egbert Liskow, CDU: Genau. – Torsten Renz, CDU: Genauso ist es.)
Meine Damen und Herren! „Der Integrationsförderrat ist von der Landesregierung vor dem Einbringen von Gesetzesentwürfen und dem Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betreffen, anzuhören. Bei der inhaltlichen Gestaltung der Regelungen wird er beratend einbezogen und ist befugt, Stellungnahmen und Empfehlungen abzugeben.“ So steht es in Paragraf 18 Absatz 2 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes.
In der Tat ist der Integrationsförderrat umfangreich mitberatend tätig geworden. So vielfältig die Themen auch sind, umso überraschender ist die Konzentration auf einzelne Bereiche. 78 Prozent der Anhörungen verteilen sich auf lediglich drei Ressorts, nämlich Inneres, Soziales und Bildung. Ist diese Verteilung systemimmanent? Die Frage steht weiter im Raum, auch wenn ich mir eine gewisse Federführung herleiten kann.
Der IFR hat von der Möglichkeit der Anhörung in rund einem Drittel der 170 Rechtsetzungsvorhaben Gebrauch gemacht. Es wurden gezielt Vorschläge unterbreitet, wie die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen Berücksichtigung finden sollen. Die Stellungnahmen flossen letztlich in unterschiedlichem Umfang in die Gesetze und Verordnungen ein.
Die wichtige Arbeit des IFR und die vorhin genannten Zahlen mahnen aber auch, dass zukünftig sowohl Lan
desregierung als auch die Ressorts darauf zu achten haben, den IFR – wie im Gesetz vorgegeben – bei den Gesetzesvorhaben rechtzeitig mit einzubeziehen. Eine sachlich fundierte, umfangreiche Stellungnahme setzt eine angemessene Bearbeitungszeit voraus und kann nicht innerhalb von zwei Werktagen erarbeitet werden, zumindest nicht im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit. Leider ist gerade dies geschehen, wie dem Tätigkeitsbericht zu entnehmen ist. Ein solches Verhalten gegenüber dem IFR ist nicht hinnehmbar und darf sich zukünftig nicht wiederholen.
Die Barrierefreiheit ist nach wie vor einer der wichtigsten Punkte für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Umso mehr schmerzt es, wenn man im Pressespiegel lesen muss, dass der barrierefreie Umbau eines Bahnhofes an finanziellen Mitteln scheitert oder Wahllokale nur schwer erreichbar sind.
Andererseits ist es auch ein positives Zeichen, wenn es darum gehen darf, Strandzugänge barrierefrei zu ge- stalten,
sei es durch das Auslegen von Matten oder das Anlegen befestigter Wege. Anhand der Beispiele wird deutlich, wie weit die Spanne der Barrierefreiheit tatsächlich ist. In nahezu allen Situationen des Alltags können Menschen mit Handicap Hindernisse im Weg stehen. Wenn wir diese Hindernisse beseitigen können, ist eine weitreichende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle möglich.
Damit wir auf diesem Weg weiterkommen, gilt es auch, die baulichen Voraussetzungen zu schaffen, angefangen von der Ausbildung der im Bauwesen Tätigen bis hin zu den nüchternen Vorschriften des Baurechtes. Hier sind wir bereits auf einem guten Weg, was aber nicht bedeutet, dass wir uns ausruhen können. Es muss ins Bewusstsein der Verantwortlichen vordringen, dass die Interessen der Behinderten über den Interessen des Denkmalschutzes stehen sollten. Es geht dabei nicht nur um Rampen an Gebäudeeingängen oder ausreichend breite Türen. Bereits vor dem Landtag kann man diese Diskrepanz erleben.
Meine Damen und Herren, ich empfehle Ihnen, einen bewussten Blick auf den Platz vor dem Schloss zu werfen. Die kurze Strecke vom Gehweg zum Schlosseingang stellt ein ziemliches Hindernis für Rollstuhlfahrer dar, so uneben ist der Weg. Hier wäre sicherlich eine Lösung denkbar, die sich vorbildhaft in das historische Gefüge des Schlosses einpasst, aber auch Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer problemlos passieren lässt. Man muss es jedoch wollen.
Ähnliches gibt es in vielen Gemeinden in unserem Land, nachdem historische Stadtkerne saniert worden sind. In den Straßen wurden die alten Katzenkopf- oder Kopfsteinpflaster aufgenommen und neu verlegt. Allerdings ist dieses Katzenkopfpflaster auch nach der Neuverlegung sehr uneben. Deshalb sind diese neuen Straßen nicht nur für viele Radfahrer, sondern auch für Rollstuhlfahrer nicht ganz ungefährlich, denn man kann mit den Reifen zwischen diesen Steinen verkanten.
Der Zwist zwischen Denkmalschutz und der Barrierefreiheit setzt sich bei der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude fort. Auch wenn die Barrierefreiheit bei der Sanierung häufig noch schwerfällt, so sollte sie bei Neubauten selbstverständlich sein. Hier eröffnen die Neufassung der Musterbauordnung beziehungsweise deren Umsetzung in Landesrecht neue Wege. Die Weiterentwicklung der landesbaurechtlichen Vorschriften bietet die Chance, die Belange der Menschen mit Behinderungen ausreichend zu berücksichtigen. Hier ist die Landesregierung und insbesondere das zuständige Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung gefordert.
Meine Damen und Herren, Barrierefreiheit bedeutet aber nicht nur Bewegungsfreiheit. So ist die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein weiteres wichtiges Thema, das ich hier ansprechen möchte. Gerade für Menschen mit Behinderungen sind die öffentlich-recht- lichen Medien wichtige Informationsmedien.
Dennoch ist deren Nutzung für blinde und hörgeschädigte Menschen nur sehr eingeschränkt möglich. Angebote mit Untertiteln in Fernsehsendungen oder Nachrichten in Gebärdensprache – es ist schon angeklungen eben – sind noch stark unterrepräsentiert.
Wo, wenn nicht hier können die Interessen der betroffenen Bürger angemessen vertreten werden. Hierauf hat der IFR bereits 2006 und 2011 hingewiesen. Auch wenn sich der Rundfunkrat bereits für barrierefreie Angebote einsetzt, ist es dennoch angebracht, den Menschen mit Behinderungen eine eigene Stimme bei der Zusammensetzung des nächsten Rundfunkrates zu geben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung ist sich der Bedeutung des IFR bewusst. So wurden dem IFR zwei Mitarbeiter des Sozialministeriums zur Seite gestellt. Dies ist eine begrüßenswerte Unterstützung. Allerdings ist dem Tätigkeitsbericht zu entnehmen, dass dies nicht ganz konfliktfrei ist. Schließlich ist einer der Mitarbeiter als Referatsleiter im Sozialminis- terium und nur zeitanteilig für die Aufgaben des IFR tätig. Hierbei entstehen Reibungsverluste, die sich einfach nicht vermeiden lassen. Die personelle Ausstattung des IFR kann an dieser Stelle sicherlich noch optimiert werden.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, Inklusion setzt Engagement voraus, sei es in der Politik oder im Ehrenamt. Aber auch jeder einzelne betroffene Bürger kann mithelfen. Deshalb möchte ich alle Bürger, egal ob mit oder ohne Behinderung, ermutigen, sich bei Problemen bei der Beantragung sozialer Hilfen und Leistungen oder im Umgang mit Behörden an den Bürgerbeauftragten oder an den Petitionsausschuss des Landtages zu wenden.
Auf diesem Weg kann den Bürgern geholfen werden und gleichzeitig die Politik auf bestehende Probleme aufmerksam gemacht werden, denn Inklusion ist eine vielfältige Aufgabe für alle Beteiligten.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass vor Kurzem das Kabinett den Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet hat. Ziel dieses Maßnahmenplanes ist die Förderung der Inklusion, indem Vorbehalte abgebaut und bestehende Barrieren beseitigt werden. Dies ist eine ressortübergreifende Aufgabe, über die alle Abgeordneten in den Ausschüssen wachen werden.
Frau Schwesig hat die Anforderungen an den Erfolg des Maßnahmenplanes und der Inklusion folgendermaßen be- schrieben, ich zitiere: „Es kommt darauf an, die UN-Behin- dertenrechtskonvention mit Leben zu füllen und Barrieren mit konkreten Ideen abzubauen.“ Zitatende. Da gebe ich der Sozialministerin recht, doch es darf nicht nur bei Lippenbekenntnissen oder Einzelprojekten bleiben, denn langfristig können nur umfangreiche Maßnahmen die Gesellschaft verändern. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es ist jetzt schon vieles genannt worden und ich möchte mich auf einzelne Punkte, mir wichtige Punkte konzentrieren.
Frau Tegtmeier hat am Anfang ihrer Rede gesagt, dass vor einem guten Dreivierteljahr doch jemand Neues in den Integrationsförderrat gekommen ist, nämlich der Landesfrauenrat. Das waren wir, die gesagt haben, es wäre günstig, es wäre gut, es wäre zeitgemäß, wenn auch die Belange der Frauen hier in diesem Gremium an Bedeutung gewinnen.
Nicht entsprochen wurde leider dem Antrag, der auch in diesem Zusammenhang gestellt wurde, eine Vertreterin oder einen Vertreter einer Migrationsselbstorganisation zu berufen. Vielleicht bekommen wir das in Kürze doch noch mal hin, weil es geht insbesondere auch darum, Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung hier nicht nur zu integrieren, sondern dass sie Teil dieses selbstbestimmten Prozesses werden.
Ich habe noch eine weitere Anregung. Es heißt immer noch „Integrationsförderrat“. Wenn ich die UN-Behindertenkon- vention richtig verstehe, heißt es „Inklusion“ und so wäre es doch auch eine Aufgabe, hier vielleicht parlamentarisch ein Zeichen zu setzen und es zukünftig „Inklusionsförderrat“ zu benennen. Das wäre nämlich dann eine Zielrichtung, der wir alle, glaube ich, entsprechen. Inklusion ist unser aller Anspruch und dann sollte es der Name auch sein.
Im gleichen Zusammenhang hat die Ministerin jetzt den Maßnahmenplan Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft gebracht und auch dieser muss dann begleitet werden von einem Inklusionsförderrat.