Dabei betreffen die einschlägigen Bestimmungen hauptsächlich zwei Rechtsgebiete. In dem Fall, über den wir hier heute reden, das Atomrecht und eben das Verkehrsrecht, weil wir ja über Transportwege reden. Als Innenministerium sind wir für die Frage „Atomrecht“ zuständig, der Kollege Schlotmann für die Frage „Verkehrsrecht auf Länderebene“, was noch lange nicht aussagt, dass wir in der Frage Aussage- oder Genehmigungsrechte haben, weil die auf Bundesebene sind.
Zum atomrechtlichen Regelungsbereich gehören vor allem das Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren, das sogenannte Atomgesetz, und die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen, wie zum Beispiel bekanntermaßen die Strahlenschutzverordnung.
Zum verkehrsrechtlichen Regelungsbereich gehört das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter in Verbindung mit verschiedenen Rechtsverordnungen, wie zum Beispiel der Gefahrgutverordnung See.
Alle den öffentlichen Verkehrsraum berührende Transporte radioaktiver Stoffe unterliegen unabhängig von Art, von Herkunft und von Beförderungsart uneingeschränkt diesen atom- und diesen verkehrsrechtlichen Sicherheitsbestimmungen, und zwar alle Transporte. Zuständige Behörde für die Genehmigung von Kernbrennstoff- transporten, wie sie in dem Antrag hier genannt werden, ist das Bundesamt für Strahlenschutz. Die Beförderungsgenehmigung wird erteilt, nachdem die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen nach dem Atomgesetz geprüft und festgestellt worden ist. Das ist geltendes Recht. Bei der Genehmigung handelt es sich um eine sogenannte gebundene Entscheidung. Das heißt, der Antragsteller hat einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung, wenn alle gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt werden, und diese kann man ihm auch nicht über Umwege, also beispielsweise über die Entwidmung von Häfen, einfach mal so nehmen. Derjenige hat einen Rechtsanspruch.
(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Aber das ist doch noch nicht entschieden. – Zurufe von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE, und Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Genehmigung von Transporten sonstiger radioaktiver Stoffe, also solcher, die nicht Kernbrennstoffe sind, liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Die Länder handeln im Wege der Bundesauftragsverwaltung.
Im Übrigen obliegt dem Bund gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nummer 14 Grundgesetz eine ausschließliche Regelungskompetenz für den gesamten Bereich der friedlichen Nutzung von Kernenergie. Diese umfasst auch logistische Voraussetzungen einschließlich der Transportbelange. Die im Antrag geforderte Entwidmung knüpft aber an Hafenrecht an. Betroffen sind somit die Vorschriften des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns und der Hafenverordnung Mecklenburg-Vorpommerns.
Des Weiteren unterliegt die Nutzung der Häfen entsprechenden kommunalrechtlichen Vorschriften wie zum Beispiel der Hafennutzungsordnung der Hansestadt Rostock. Diese Vorschriften sind bezüglich atom- und gefahrgutrechtlicher Tatbestände nachrangig gegenüber den spezialgesetzlichen Vorschriften des Bundes. Sie können also nicht dazu benutzt werden, um diese Vorschriften auszuhebeln. Wecken Sie doch nicht immer solche Hoffnungen, die man nicht erfüllen kann, ohne dass man einen Rechtsbruch begeht! Wenn Sie den begehen wollen, dann müssen Sie das auch deutlich sagen.
Sie können nicht immer irgendwas anwenden, was dann nicht tragbar ist, nur weil es populistisch ist.
(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Was hat denn Bremen gemacht? Das ist doch eine Behauptung! – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und auch Generalklauseln zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, wie sie im Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetz MecklenburgVorpommern enthalten sind, sind nicht einschlägig, da dem Land die Zuständigkeit für die Regelung von Fragen des Atomtransports fehlt.
Bei den Stoffen, deren Transport der Antrag untersagen lassen will, handelt es sich um bereits bestrahlte Kernbrennstoffe – Sie sind darauf eingegangen – beziehungsweise um verglaste Stoffe aus der Wiederaufbereitung. Diese Transporte erfolgen grundsätzlich immer in
Castorbehältern, auch wenn sie eine andere Funktionalität haben, als das bei den eigentlichen Castoren der Fall ist. Solche Abfälle wurden noch nie über Häfen von Mecklenburg-Vorpommern transportiert.
Eine Teilentwidmung der Häfen im Sinne des Antrages stünde im Widerspruch zur atomrechtlichen und transportrechtlichen Aufgabenverteilung. Diese würde unterlaufen und somit in rechtswidriger Weise der Gesetzessystematik des Grundgesetzes widersprechen. Sie stellt darüber hinaus eine Einschränkung des freien Handelsverkehrs dar, für die es ebenfalls keine Rechtsgrundlage gibt und die im Widerspruch zum Europarecht und zu den Grundrechten der Betreiber steht. Weder der betroffenen Kommune noch dem Land obliegt die Kompetenz, Transporte von hoch radioaktivem Atommüll, Brennelementen und anderen hoch radioaktiven Stoffen über die Häfen Mecklenburg-Vorpommerns auszuschließen. Entsprechende Pläne würden gegen Bundes- und Europarecht verstoßen.
Am Sonntag hat bekannterweise, am Montag, Entschuldigung, hat bekannterweise der Staatsgerichtshof Bremen im Normenkontrollverfahren gegen das Bremische Hafenbetriebsgesetz entschieden. Die Richter sind mehrheitlich der Auffassung, für die Entscheidung nicht zuständig zu sein. Das Gericht hat also in der Sache nicht entschieden, das möchte ich hier auch noch mal ausdrücklich betonen, weil es ja widersprüchliche Interpretationen in der öffentlichen Meinung gibt.
Die Entscheidung enthält aber ein ausführliches Minderheitenvotum, das meine Rechtsauffassung ganz eindeutig bestätigt. Drei der sieben Richter halten das Bremische Hafenbetriebsgesetz für unwirksam, weil der dortige Landesgesetzgeber seine Gesetzgebungskompetenz
überschritten hat. Nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 14 Grundgesetz ist für das Atomrecht eben ausschließlich der Bund zuständig. Die Bremische Bürgerschaft durfte den Transport von Kernbrennstoffen über bremische Häfen also nicht verbieten. An dieser Entscheidung, an dieser Rechtslage ändert auch die rein formelle Entscheidung des Staatsgerichtshofes nichts.
Noch einmal: Zuständig ist nur der Bund. Weder die Landesregierung, so gerne man es in dem einen oder anderen Fall möglicherweise wollen würde, noch die Kommunen dürfen Transporte von hoch radioaktivem Atommüll, Brennelementen und anderen hoch radioaktiven Stoffen über unsere Häfen ausschließen. Sie sehen also, dass der von Ihnen gestellte Antrag gegen geltendes Recht verstößt.
Ein Gesetz, wie Sie es wollen, könnte oder müsste sogar vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden. Ihre Strategie, auf diesem Weg das Ergebnis der Energiewende vorzuziehen und hier den nach langer Diskussion erreichten Konsens im Rahmen des von allen gewollten Ausstiegs, würde so nicht aufgehen. Deswegen lassen Sie uns in diesem Konsens, wie er über die letzten Monate und Jahre erarbeitet worden ist, weiter voranschreiten und nicht mit solchen Anträgen Hoffnungen wecken, die im rechtlichen Rahmen nicht umsetzbar sind. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im April letzten Jahres hatten wir hier einen Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wie Johann-Georg Jaeger schon vorgetragen hat. In diesem Antrag wurde die Landesregierung aufgefordert, gemeinsam mit der Hansestadt Rostock eine Teilentwidmung der Rostocker Häfen für hoch radioaktiven Atommüll, Brennelemente und andere hoch radioaktive Stoffe unverzüglich zu prüfen und vorzunehmen. Diesen Antrag haben wir seinerzeit abgelehnt.
Bereits damals wurde im Rahmen der Debatte unter anderem von der Landesregierung dargelegt, warum eine Teilentwidmung im Sinne des Antrags eine Umgehung der atom- und transportrechtlichen Aufgabenverteilung darstellt, der Gesetzgebungssystematik des Grundgesetzes widerspricht und damit rechtswidrig ist. Hier könnte man nun behaupten, es handelt sich bei dem vorliegenden Antrag um ein Déjà-vu, was übersetzt heißt, „schon gesehen“.
Der vorliegende Antrag fordert die Landesregierung auf, zu prüfen, in welchen Häfen des Landes MecklenburgVorpommerns eine Teilentwidmung für den Umschlag von hoch radioaktivem Atommüll, Brennelementen und anderen hoch radioaktiven Stoffen vorgenommen werden kann. Zwar haben Sie in dem vorliegenden Antrag die damals von meinem geschätzten Kollegen Jochen Schulte aufgeworfenen Fragen berücksichtigt, indem Sie sich nicht mehr ausschließlich auf Rostock beschränken – diesmal haben Sie eine mögliche Ausnahme für etwaige Medizinprodukte vorgesehen –, indes die Rechtslage hat sich nicht geändert. Also doch kein Déjà-vu, man muss wohl eher sagen, es handelt sich hier um ein überarbeitetes Déjà-vu.
Und wenn Sie den Ausführungen unseres Ministers eben gefolgt sind, ich möchte mir das jetzt klemmen,
hier noch mal auf das Gesetz des Bremischen Staatsgerichtes zurückzukommen, und werde einfach mal darauf verzichten. Das ist ja ausführlich beraten und dargestellt worden. Ich möchte nur noch einen Gedanken aufgreifen, der hier noch nicht dargestellt wurde.
(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Bremen wird von der SPD regiert. Vielleicht mal ein paar Sätze dazu?!)
Natürlich stehen auch die Koalitionsfraktionen für den Ausstieg aus der Atomenergie und einen weiteren Ausbau erneuerbarer Energien. Auch die GRÜNEN haben den Ausstieg aus der Atomenergie mitgetragen. Dazu gehört aber auch, entsprechende Transporte zu ermöglichen, um einen geordneten Ausstieg bewerkstelligen zu können. Ihr Antrag ist aus unserer Sicht auch unsolida
Meine sehr verehrten Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vergessen Sie nicht, dass wir nach wie vor dazu verpflichtet sind, den Atommüll, der aus Deutschland stammt, auch wieder zurückzunehmen. Wir werden Ihren Antrag ablehnen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits im Dezember 2010 hatte meine Fraktion einen ganz ähnlichen Antrag gestellt. Der Hintergrund, Sie erinnern sich – oder die damals schon im Landtag waren, erinnern sich vielleicht –, dass der Hintergrund damals war, dass der Rostocker Hafen als Umschlagplatz für Castortransporte von Ahaus nach Russland im Gespräch war, und zwar nachdem Hamburg und Bremen sich geweigert hatten, ihre Häfen zur Verfügung zu stellen. Unser Antrag ist damals abgelehnt worden und trotzdem bin ich so vermessen zu behaupten, dass auch unser Protest dazu geführt hat, dass diese Transporte nicht stattfanden,
Heute liegt uns nun ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vor, den wir unterstützen, das will ich gleich zu Beginn sagen. Es ist ein Prüfauftrag. Der Antrag trägt damit der Tatsache Rechnung, dass das Land nur sehr eingeschränkt Möglichkeiten hat, direkt einzugreifen.
Aber, Herr Caffier, um auf Sie einzugehen, Gesetze sind nicht in Stein gemeißelt und ein Prüfauftrag bedeutet, dass man darüber reden kann, was vielleicht verändert werden muss, und dass man natürlich dafür auch eintreten muss.