Protocol of the Session on June 20, 2013

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/1956. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/1956 mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Atomtransportverbot über die Häfen Mecklenburg-Vor- pommerns prüfen, Drucksache 6/1961.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Atomtransportverbot über die Häfen Mecklenburg-Vorpommerns prüfen – Drucksache 6/1961 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Jaeger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Der Abgeordnete Johann-Georg Jaeger beginnt seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. – Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz. – Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Hab ich Strom?)

Danke schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin!

(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU: „Hab ich Strom?“ Das war schön.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Prinzip geht alles, ohne Strom geht nichts, das ist richtig.

Das Thema „Atomtransporte über Häfen MecklenburgVorpommerns“ legen wir Ihnen praktisch erneut zur Beratung vor und an der Situation hat sich inzwischen einiges geändert. Wenn Sie sich an unsere letzte Debatte vor etwa einem Jahr erinnern können, da hatten wir in diesem Antrag konkret auf den Hafen Rostock abgestellt. Dieses ist in diesem Antrag jetzt nicht mehr. Es geht um alle Häfen in Mecklenburg-Vorpommern und wir haben auch noch mal ganz ausdrücklich reingeschrieben, dass wir damit nicht erfassen wollen die ganzen radioaktiven Stoffe, die notwendig sind in der Arznei- und Medizinproduktion. Selbstverständlich glauben wir, dass dort das Risiko …

(Dietmar Eifler, CDU: Das steht alles drin?)

Doch, das steht ausdrücklich drin. Ich lese Ihnen das vor: „… die unter die Regelung von § 2 Absatz 2 Satz 2 des Atomgesetzes (Arzneimittel, Medizinprodukte etc.) fallen“, sodass es Ausnahmeregelungen geben kann durch die Landesregierung.

Aber warum dieser Antrag? Wir hatten mehrere Gründe für diesen Antrag. Der erste Grund war, dass am vergangenen Montag ein Urteil gefällt werden sollte aufgrund des Atomtransportverbotes über die Bremer Häfen. Dort hatte ein CDU-Abgeordneter einen gegenteiligen Antrag gestellt, wollte dieses aufheben lassen, dieses Verbot, und wir wollten unmittelbar danach hier im Landtag darüber diskutieren.

Es hat aus unserer Sicht in der Sache leider keine Entscheidung gegeben. Der Antrag ist zurückgewiesen worden wegen Nichtzuständigkeit und der Antragsteller ist aufgefordert worden, vor ein entsprechendes Bundesgericht zu gehen, weil die Bundesgesetzgebung davon betroffen ist und nicht mehr die Landesgesetzgebung.

Damit hilft uns dieses Urteil jetzt nicht wirklich weiter, aber es gibt eine zweite Sache, die uns beunruhigen sollte. Das ist der Atommüll- beziehungsweise der Atomtransportunfall am 1. Mai dieses Jahres während des Evangelischen Kirchentages in Hamburg. Das spielt deswegen eine Rolle, weil in etwa einem Kilometer Entfernung ein Frachter, ein schwedischer Frachter, angefangen hat zu brennen, auf dem sich unter anderem auch Uranhexafluorid befunden hat. Das ist ein Stoff, der toxisch ist, soweit ich weiß, der aber auf jeden Fall hochätzend ist. Wäre es da zu einer Katastrophe gekommen, wären sehr, sehr viele Tausend Menschen davon betroffen gewesen.

Wenn Sie sich den Verlauf der Katastrophe angucken, dann können wir nur sagen, wir haben großes Glück gehabt bei der ganzen Katastrophe, denn an Bord dieses Frachters befand sich Munition, befand sich Ethanol und außerdem noch Hexafluorid, dies zwar nicht in der Größenordnung, wie am Anfang die Pressemeldungen verlautbart hatten. Das waren irgendwie achttausend Kilogramm, es waren am Ende, glaube ich, sieben Kilogramm, also deutlich weniger, aber die sieben Kilogramm hätten bei einer Explosion in der Mischung mit Munition plus Ethanol einen erheblichen Schaden anrichten können. Und deswegen ist es, glaube ich, sinnvoll, sich an

gesichts der real existierenden Gefahr noch einmal mit diesem Thema zu beschäftigen.

Dann gibt es aber ein nächstes Thema und das ist nämlich noch mal die Frage zu Bremen. Wenn im Moment das Verbot für Bremen gilt, weil es durch die angefochtene Geschichte vor Gericht ja nicht kassiert worden ist, also gilt momentan das Verbot. Wir wissen aus Erhebungen der GRÜNEN durch ein Gutachten, dass momentan drei Häfen besonders betroffen sind. Das ist nämlich Bremen, das ist Hamburg und das ist Rostock. Da laufen in Größenordnungen Atomtransporte rüber. Wenn Bremen rausgeht, dann ist uns allen klar, was passiert, dass nämlich die Häfen von Hamburg und Rostock natürlich eine deutlich höhere Last tragen müssen. Auch das ist noch mal ein Grund für uns, darüber nachzudenken, ob wir nicht einen ähnlichen Beschluss fassen wollen. Zwar weiß ich natürlich, am Ende wird es nicht zum kompletten Verbot kommen können, aber es führt dazu, dass wir uns mit der Bundesregierung an einen Tisch setzen können, um über eine sinnvolle Regelung zu diesem Thema Atomtransporte nachzudenken.

Ich glaube, wir müssen dringend daraus Konsequenzen ziehen. Und zwar wissen wir auch aus Recherchen der Medien, der NDR ist da sehr weit vorneweg gewesen, dass momentan Hexafluorid zum Beispiel beziehungsweise Atombrennelemente, die nicht ganz so gefährlich sind, über unsere normalen Fähren transportiert werden. Wir haben einen konkret recherchierten Fall, aber wir können tatsächlich nicht mal nachprüfen, um wie viele Fälle es eigentlich ganz genau geht. Zwar werden alle Transporte nachträglich im Internet veröffentlicht, ich habe die Seiten alle ausgedruckt, aber Sie sehen dort nur den Start- und den Zielort. Wo die Transporte langgelaufen sind, wo unter Umständen Gefahrensituationen entstehen könnten beziehungsweise wo sich unter Umständen Feuerwehren, Katastrophenschutz und so weiter auf mögliche Gefahrensituationen vorbereiten müssten, steht selbstverständlich nicht in diesem Papier drin und ist deswegen auch nicht so einfach nachvollziehbar.

Wir wissen auch, dass die Landesregierung da eher zurückhaltend ist mit der Herausgabe von Informationen. Ich habe sogar ein gewisses Verständnis dafür, dass Sie die Transporte nicht vorher benennen können, weil Sie sonst befürchten müssten, dass es Anschläge auf diese Transporte gibt, Terroristen versuchen, sich dieses Materials zu bemächtigen und so weiter. Aber die Informationspolitik im Nachgang ist äußerst dürftig und ermöglicht es nicht, das Gefahrenpotenzial tatsächlich abzuschätzen.

Wir glauben, dass es auf jeden Fall sinnvoll und richtig ist, keinen Atommüll beziehungsweise keine Atombrennstoffe und so weiter über normale zivil genutzte Fähren, wo ganz viele Urlauber mit an Bord sind, zu transportieren. Der Hintergrund ist ganz klar: Wenn es dort zu einem Unfall kommt, bedeutet das für die Einsatzkräfte, die diese Menschen retten wollen, eine zusätzliche Gefahr, die sie nicht genau einschätzen können. Und selbstverständlich gilt auch für die Feuerwehr immer der Grundsatz, dass die Eigensicherung vorgehen muss, weil es sinnlos ist, Leuten zu helfen, wenn man dann die Hilfe abbrechen muss, da man selber direkt betroffen ist und eher Teil des Problems wird.

Deswegen bedeutet ein Fall „Brand auf einer Fähre“ – und im Normalfall, da gebe ich Ihnen gerne recht, wird wenig passieren –, wenn es zu einem solchen Unfall

kommt, eine zusätzliche Gefährdung der Passagiere, weil die Hilfe deutlich schleppender anläuft, weil plötzlich eine Gefahr erkannt wird und man erst mal Schutzanzüge braucht und so weiter, um sich gegen diese potenzielle Gefahr zur Wehr zu setzen. Deswegen glauben wir, es ist richtig, heute über dieses Thema zu reden.

Einen letzten Punkt möchte ich noch nennen und der ist auch wieder ganz aktuell. Wie Sie vielleicht gestern in der Zeitung gelesen haben, ist das Zwischenlager in Brunsbüttel nicht genehmigungsfähig oder darf nicht weiterbetrieben werden, jedenfalls nach dem Urteil, was es gestern gegeben hat. Das hat ganz praktisch zur Folge, dass wir 26 Castoren unterbringen müssen in der Bundesrepublik Deutschland, und wir GRÜNEN sind da ganz klar für eine solidarische Verteilung dieser Last. Das ist völlig klar.

(Ingulf Donig, SPD: Aber nicht hier.)

Aber wir sind uns auch einig, dass Lubmin nicht der richtige Ort ist, weil genau in Lubmin, und da sind wir uns, glaube ich, alle einig innerhalb der demokratischen Fraktionen, weil Lubmin genau dieses Solidarprinzip innerhalb der ehemaligen DDR getragen hat und die Castoren zum Beispiel aus Rheinsberg oder von dem Forschungsreaktor, den wir ja auch noch hatten, aufgenommen hat. Wenn aber jetzt Brunsbüttel nicht mehr möglich ist, und das war eines der wichtigen Zwischenlager, wo man von den 26 Containern mehrere unterstellen wollte, dann erhöht das selbstverständlich auch wieder den Druck auf das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, weil es tatsäch- lich im Zwischenlager Lubmin noch möglich wäre, mindestens 3, sagen die einen, bis zu 7 Castoren unterzustellen. Und die größte Gefahr wäre tatsächlich, wenn am Ende alle Castoren nach Mecklenburg-Vorpommern kämen.

(Jochen Schulte, SPD: Wie wärs denn mit einem Zwischenlager in Bayern?)

(Jochen Schulte, SPD: Wie wäre es denn mit einem Zwischenlager in Bayern?)

Ich bin natürlich sehr für ein Zwischenlager in Bayern, aber das wäre jetzt ein reines Sankt-Florians-Prinzip, sondern ich bin dafür, dass wir eine bundeseinheitliche Regelung bekommen, und das heißt, dass der Atommüll, den wir richtigerweise zurücknehmen müssen, genau dort gelagert wird, wo er auch entstanden ist, nämlich an den Atomkraftwerken, die diesen Atommüll verursacht haben und die selbstverständlich jetzt dafür sorgen müssen, die Zwischenlagerung zu organisieren bis zu dem Zeitpunkt, wo wir nach einem einheitlichen Suchkriterium in der Bundesrepublik Deutschland ein Endlager gefunden haben.

Wenn dieses Suchkriterium beziehungsweise dieser Suchprozess fair durchgeführt wird und am Ende das Atommüllendlager in Mecklenburg-Vorpommern gefunden wird, werden wir als GRÜNE nicht dagegen sein, nur deswegen, weil es dann nach Mecklenburg-Vorpommern kommt, sondern werden das mitvertreten. Das heißt für mich, der Kompromiss, den wir im Moment auf Bundesebene suchen, ist, zu sagen: Lasst uns einheitliche Kriterien finden, um dann fair in der gesamten Bundesrepublik nach dem bestmöglichen Endlager für Atommüll zu suchen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Inneres und Sport Herr Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Lieber Kollege Jaeger, erstens ist das ein Ressort, was mehrere Kollegen betrifft, sowohl den Verkehrsminister, was den Transport betrifft, als auch den Atomminister, was in meine Zuständigkeit fällt. Deswegen haben wir uns verständigt, dass ich dazu spreche, auch wenn wir beide die gleiche Meinung haben.

Nur weil Sie „Ostsee-Zeitungs“-Berichte hier ausführen, sind die noch lange nicht richtig. Es ist bekannt, dass derzeit weder ein noch drei noch sieben Castoren nach Lubmin passen. Und wenn Sie anderes behaupten, müssen Sie es untersetzen können. Für die Einlagerung in dem Bereich bin ich derzeit zuständig, und es liegen nur die Genehmigungen für die vorhandenen Castoren vor. Es gibt eine klare Aussage des Bundesumweltministers, es gibt eine klare Aussage der Kanzlerin und es gibt eine klare Haltung des Parlaments, dass nach Lubmin keine weiteren Castoren zur Einlagerung kommen. Und nur, weil es in der „Ostsee-Zeitung“ steht oder weil Sie es häufig wiederholen, wird es nicht besser.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Ihr Rechtsverständnis zu der Frage, nur weil ein Verfassungsgericht – in dem Fall in Bremen – keine Entscheidung getroffen hat und sich für nicht zuständig erklärt hat, heißt das noch lange nicht, dass man im anderen Bundesland den gleichen Beschluss fassen muss, nur weil der Bund offensichtlich dafür zuständig ist.

(Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber darauf komme ich noch mal zu sprechen.

In Ihrem Antrag, lieber Kollege Jaeger, geht es darum, ob die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern ein Sicherheitsproblem haben und ob für die Anwohner in deren Umgebung dadurch bedingt Sicherheitsprobleme auftreten,

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, für die Menschen auf den Schiffen.)

und das, müssen wir ganz deutlich sagen, ist mitnichten so.

Im Übrigen, glaube ich, geht es Ihnen in der Frage nicht in erster Linie um die Häfen und um die Sicherheit. Die Zielrichtung des Antrages ist klar: Sie wollen die Transportwege für Brennelemente dichtmachen, um auf dem Weg die Betreiber über den Konsens, der gemeinsam mit allen großen Fraktionen im Deutschen Bundestag er

reicht worden ist, auszuhungern. Ich glaube, auch das gehört nicht zur vernünftigen Umsteuerung in der Energieszene in Gänze.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Es gibt eine Vereinbarung, an die sollten wir uns alle halten. Der Weg wird für alle schwer genug, das ist vollkommen unstrittig.

Meine Damen und Herren, was das Aushungern betrifft, das ist auf diesem Wege eben in Deutschland mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Beförderung radioaktiver Stoffe in der Bundesrepublik Deutschland wird durch umfangreiche atom- und verkehrsrechtliche Vorschriften geregelt. Ein einheitlicher Sicherheitsstandard zum Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum wird durch ein umfassendes System von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien gewährleistet. Das gilt auch für den Einsatz von Feuerwehren und anderen Einrichtungen im Zusammenhang mit Transportgenehmigungen für die jeweilig zutreffende Stoffmenge.

Dabei betreffen die einschlägigen Bestimmungen hauptsächlich zwei Rechtsgebiete. In dem Fall, über den wir hier heute reden, das Atomrecht und eben das Verkehrsrecht, weil wir ja über Transportwege reden. Als Innenministerium sind wir für die Frage „Atomrecht“ zuständig, der Kollege Schlotmann für die Frage „Verkehrsrecht auf Länderebene“, was noch lange nicht aussagt, dass wir in der Frage Aussage- oder Genehmigungsrechte haben, weil die auf Bundesebene sind.