Zudem sind aus Sicht der NPD-Fraktion alle Zulagen für Fraktionsfunktionen, mit Ausnahme des Fraktionsvorsitzenden, verfassungswidrig –
das wurde natürlich entsprechend auch vom Bundesverfassungsgericht beziehungsweise von den Landesverfassungsgerichten schon bestätigt – und somit rechtlich unzulässig.
Und bei den Meinungen der Staatsrechtler handelt es sich um die persönlichen Meinungen dieser Staatsrechtler. Verfassungsgerichte haben, Frau Bretschneider, schon anders entschieden.
Die durchgeführte Anhörung war insofern enttäuschend, da muss ich zustimmen, da Herr Professor Hans Herbert von Arnim nicht die Gelegenheit wahrgenommen hatte
beziehungsweise nicht wahrnehmen konnte. Er hatte sich krankheitsbedingt, soweit ich weiß, abgemeldet
(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie und nach- denken, das schließt sich doch aus. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Wir haben uns aber dafür entschieden, dass wir eine direkte Änderung des Abgeordnetengesetzes erwirken wollen,
Sie hören, die Behandlung des Abgeordnetengesetzes und insbesondere auch der Zulagen beziehungsweise Anwartschaften der Abgeordneten
Und die NPD-Fraktion, liebe, verehrte Frau Breetschneider, wird natürlich diesen Bericht und diese …
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gut, dass wir heute über dieses Abgeordnetengesetz und über den Bericht der Kommission hier gemeinsam noch mal reden können.
Es entspricht auch der Idee des Bundesverfassungsgerichtes im Urteil von 1975, da heißt es: „Das demokratische und rechtsstaatliche Prinzip (Art. 20 GG) verlangt, daß der Willensbildungsprozeß im Parlament, der zur Festsetzung der Höhe der Entschädigung und zur näheren Ausgestaltung der mit dem Abgeordnetenstatus verbundenen finanziellen Regelungen führt, für den Bürger durchschaubar ist und das Ergebnis vor den Augen der Öffentlichkeit beschlossen wird.“
Wir haben da gemeinsam eine erste Änderung beschlossen. Das war die Änderung des Tagegeldes, das gestrichen worden ist. Es ist deswegen folgerichtig, nachdem
wir gemeinsam beraten haben, auch eine gemeinsame Anhörung gemacht haben, das heute hier kurz vorzu- stellen.
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, als wir unsere Vorschläge zur Anhörung gemacht haben, nicht die Idee hatte, einfach die Leute zu berufen und anzuhören, die unsere Meinung vertreten, sondern wir wollten die Leute berufen, die ausdrückliche und laute Kritiker der Abgeordnetenentschädigung sind, um dann mit ihnen gemeinsam in der Anhörung kontrovers zu diskutieren. Da muss ich natürlich bekennen, dass unser Versuch, einen wichtigen Staatsrechtler dort mit einzubeziehen, gescheitert ist, weil die Idee war, ihn mit unseren Argumenten zu konfrontieren und zu gucken, welche Sachen von seinen Ideen können wir übernehmen
Der nächste Punkt ist, dass wir uns in weiten Teilen selbstverständlich einig sind. Auch das kann deutlich gesagt werden. Die zwei zentralen Kritikpunkte in der Öffentlichkeit, so, wie wir das heute auch in der Zeitung lesen konnten, sind zum einen die Anzahl der Abgeordneten, wo wir ganz klar sagen, im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern sind wir darauf angewiesen, so viele Leute im Landtag zu behalten, um Demokratie vor Ort erlebbar zu machen,
an Veranstaltungen teilzunehmen, mit Leuten ins Gespräch zu kommen. Das ist aus unserer Sicht ein wichtiges Erfordernis.
Das Zweite ist das Thema der Grunddiät, wo auch wir keine Änderungsanträge vorgelegt haben, weil wir sagen, die Grunddiät ist angemessen. Wir haben allerdings drei Änderungsanträge vorgelegt und die will ich in aller Kürze vorstellen.
Uns ist dabei die Idee sehr wichtig, die Funktionszulage zu reduzieren, und zwar bei der Präsidentin, bei den Fraktionsvorsitzenden und bei den, …
(Vincent Kokert, CDU: Sehr schön. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU und Heinz Müller, SPD)