Protocol of the Session on June 19, 2013

(Vincent Kokert, CDU: Sehr schön. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU und Heinz Müller, SPD)

jeweils um 25 Prozentpunkte. Und zwar haben wir dabei die Idee des Bundesverfassungsgerichtes – auch aus dem Urteil von 1975 – aufgegriffen und die möchte ich Ihnen in aller Kürze vorlesen. Es ist ein Satz:

(Vincent Kokert, CDU: Taufrisch, das Urteil! – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

„Aus dem formalisierten Gleichheitssatz folgt, daß jedem Abgeordneten eine gleich hoch bemessene Entschädigung zusteht, unabhängig davon, ob die Inanspruchnahme durch die parlamentarische Tätigkeit größer oder geringer ist, ob der individuelle finanzielle Aufwand oder das Berufseinkommen verschieden hoch ist.“

(Egbert Liskow, CDU: Wer hat denn bei eurer Fraktion keine Zulage?)

Diesen Grundsatz des Bundesverfassungsgerichtes tei- len wir, aber auch das Bundesverfassungsgericht hat sich weiterentwickelt und hat zum Beispiel die höhere Funktionszulage bei Fraktionsvorsitzenden geöffnet.

Deswegen halten wir auch die Funktionszulage nicht für verfassungswidrig, da unterscheiden wir uns klar von der NPD, sagen aber, weil wir die Idee grundsätzlich für richtig halten, es sollten die Diäten und die Funktionszulagen möglichst dicht beieinanderliegen.

(Egbert Liskow, CDU: Da könnt ihr eure abgeben.)

Das war unsere Idee, das haben wir Ihnen vorgelegt als Antrag.

Ansonsten, unsere beiden anderen Änderungen sind relativ identisch mit den Vorschlägen der LINKEN. Das ist das Thema Übergangsgeld, wo wir gesagt haben, wir gehen dort runter von 36 Monaten auf zwei Jahre, also 24 Monate, und das andere ist das Thema Rente.

Wir haben in der Anhörung wirklich gute Argumente gehört für die Beibehaltung des jetzigen Systems, das will ich ganz deutlich sagen,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Richtig.)

aber wir haben uns entschieden, trotzdem zu sagen, wir passen uns da etwas dem Deutschen Bundestag an. Auch dort sieht man eine lineare Ansparung der Rentenansprüche vor. Wir folgen in der Richtung eher dem Deutschen Bundestag. Das halten wir für eine angemessene Änderung.

Ich will noch ein Letztes sagen, weil das offensichtlich zu Missverständnissen in der Öffentlichkeit geführt hat. In dieser Abgeordnetenkommission saßen neun Personen und da haben ganz schlaue Köpfe ausgerechnet, dass natürlich die Opposition dort die Mehrheit hätte, nämlich fünf zu vier. Das ist mitnichten so! Diese Kommission bildet selbstverständlich die Mehrheiten dieses Parlamentes ab und deswegen hat die Opposition, so wie hier im Landtag, auch in der Kommission keine Mehrheit, sondern wir haben unterschiedlich viele Stimmen vertreten. Das ging also nicht rein nach Personen.

Es ist wichtig, in der Öffentlichkeit noch mal klarzustellen: Es gab selbstverständlich keine Mehrheit der Opposition und selbstverständlich hätte es auch keine Mehrheit mit der NPD gegeben,

(Heinz Müller, SPD: Sehr gut.)

weil das verlangt der Schweriner Weg und zu dem stehen wir auch ganz gern.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der NPD – Beifall und Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Und das möchte ich auch noch mal ganz deutlich sagen: Unsere Änderungsanträge, die wir vorgelegt haben, die haben wir zwar vorher,

(Stefan Köster, NPD: Oh, oh! Wie peinlich, Herr Jaeger.)

haben wir zwar vorher in die Runde gegeben, aber die NPD hat keinen einzigen Änderungsantrag vorgelegt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: So ist es. – Stefan Köster, NPD: Ich habe es Ihnen ja vorhin erklärt.)

Und diese Form der Arbeitsverweigerung,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Weil sie gepennt haben die ganze Zeit, deswegen. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

die Sie hier betreiben, konkret im Unterausschuss … Es wäre doch unbenommen gewesen, zu sagen, wir machen die Änderungsanträge im Unterausschuss

(Udo Pastörs, NPD: Wir haben das ausgeführt: Sie kriegen einen Gesetzentwurf und dann sehen wir weiter.)

und dann können Sie doch Ihren Gesetzentwurf auch noch in der Folge vorlegen. Das ist eine Form von Arbeitsverweigerung, und da muss ich sagen, ich muss es akzeptieren, Sie kriegen die gleiche Diät wie alle anderen,

(Jochen Schulte, SPD: Die Frage ist, wofür.)

aber es tut mir wirklich schwer leid um dieses Geld. – Ich danke Ihnen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Müller von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit dem Ergebnis beginnen, das für mich nach diesem Prozess der Diskussion um das Abgeordnetengesetz feststeht.

Für mich steht fest, dass das Abgeordnetengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sich bewährt hat, dass es vernünftige Regelungen für die Arbeit dieses Parlamentes und für die Arbeit der Abgeordneten trifft, und ich glaube, es ist bezeichnend, dass wir es über viele Jahre hinweg immer wieder geschafft haben, dieses Gesetz gemeinsam, von allen demokratischen Fraktionen getragen, zu beschließen.

(Udo Pastörs, NPD: Zum Wohle des Volkes.)

Und dass wir beim letzten Mal keine einstimmigen Beschlüsse, was die Demokraten angeht, hatten, müssen wir zwar konstatieren, aber ich glaube, es ist nicht nur das Bestreben meiner Fraktion, sondern das Bestreben aller Fraktionen, dass wir solche Fragen, die unsere Basis als Parlament als solches betreffen, im Konsens der Demokraten lösen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses in großen Zügen gute Gesetz hat nach meiner und nach übereinstimmender Auffassung, Überzeugung aller Demokraten eine Bestätigung durch die Anhörung in den großen Linien erfahren, indem die Anzuhörenden uns gesagt haben, jawohl, das ist gut, das ist richtig, das könnt ihr so machen, das solltet ihr so machen.

Dies schließt natürlich nicht aus, sondern das schließt ein, dass die Anzuhörenden in einzelnen Punkten – jeder für sich und durchaus sehr unterschiedlich – Korrekturvorschläge gemacht haben und uns gesagt haben, dieses oder jenes könntet ihr besser anders machen. Aber keiner dieser Vorschläge, meine Damen und Herren, war so zwingend, dass er eine Zustimmung bei allen demokratischen Kräften gefunden hat, sondern da gibt es durchaus Unterschiede. Vielleicht ist auch das ein Indiz für die Stärke dieses Gesetzes.

Aber bevor ich auf weitere Einzelheiten eingehe, lassen Sie mich zunächst einmal auf ein Grundsatzproblem eingehen. Das Grundsatzproblem ist nämlich – Peter Ritter hat das in seinen Ausführungen schon ein bisschen angedeutet –, dass wir immer wieder vor der Notwendigkeit stehen, hier unsere eigenen Dinge zu regeln und dieses auch in der Öffentlichkeit zu verantworten, und dass wir dabei einerseits einer scharfen Kritik bestimmter Leute unterliegen, dass bestimmte Populisten versuchen, ihr Süppchen zu kochen,

(Udo Pastörs, NPD: Oh, der Herr Senator!)

und dass auf der anderen Seite natürlich eine interessierte Öffentlichkeit mit wachen Augen auf uns schaut. Diese Situation betrachtend haben mehrere unserer Sachverständigen uns und unsere Arbeit beurteilt.

Ich möchte Ihnen hier ein Zitat aus der Anhörung vortragen, das von einem Mann stammt, der nicht in dem Verdacht steht, dass er nun blind immer alle Wünsche der Abgeordneten erfüllt, ein Zitat des Präsidenten unseres Landesrechnungshofes Dr. Tilmann Schweisfurth. Mit Genehmigung der Präsidentin darf ich ihn zitieren:

„Der Themenkomplex von heute, nämlich die Frage der Angemessenheit von Vergütungen und Versorgungen, ist“ eine „Frage der Maßstäbe. Und ich sage ganz offen, ich tue mich da sehr schwer mit dem Thema, weil man da sehr schnell in einer Neiddebatte ist, die ich nicht befeuern möchte. Man muss hier nur mal die Presselandschaft angucken, wie schnell das immer geht. Da wird eine Facette herausgezogen und gesagt, das ist überhöht, und wird dann gleich Stimmung gemacht. Das ist insofern immer problematisch, weil ich auch der Auffassung bin, wie meine Vorredner, es handelt sich hier um eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, die auch angemessen dotiert werden muss entsprechend dem gesellschaftlichen Rang dieses Mandates.“

(Vincent Kokert, CDU: Das hat Herr Schweisfurth bestimmt abgelesen.)

„Also, da muss man sich absolut hüten vor diesen Neiddebatten.“ Zitatende.

So weit, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Präsident des Landesrechnungshofes. Dem ist von der grundsätzlichen Einschätzung her nach meiner Auffassung nichts hinzuzufügen.

Meine Damen und Herren, zur Zahl der Abgeordneten hat Peter Ritter bereits ausgeführt. Ich kann sagen, dass ich mich diesen Ausführungen inhaltlich vollkommen anschließe. Ich halte sie für richtig. Eine Verringerung der Zahl der Abgeordneten würde hier der Demokratie keinen Nutzen, sondern Schaden bringen. Ich will das nicht weiter ausführen, das hat der Kollege getan.

Bei der Frage der Zulagen ist hier ebenfalls ausgeführt worden, dass sie rechtmäßig sind, dass sie angemessen sind, dass sie vertretbar sind, auch wenn es vielleicht die Position bei einigen unter uns gibt, die hier Korrekturbedarf sehen.

Zur Altersentschädigung hat Wolf-Dieter Ringguth ausgeführt. Deswegen gestatten Sie mir, dass ich mich der Frage des Übergangsgeldes zuwende, die, wenn ich das richtig aufgenommen habe, vielleicht am häufigsten genannt worden ist, wenn es darum ging, Punkte anzusprechen, wo einzelne Sachverständige Änderungsmöglichkeiten, vielleicht Änderungsbedarfe gesehen haben.

Ja, meine Damen und Herren, es stimmt, es gibt nur ein Bundesland in Mecklenburg-Vorpommern, das seinen ausgeschiedenen Abgeordneten 36 Monate Übergangsgeld zahlt.

(Stefan Köster, NPD: Mecklenburg-Vorpommern.)

Das ist Mecklenburg-Vorpommern.