ich möchte einfach an dieser Stelle auch für etwas mehr Realismus werben. Das gilt für alle Anwesenden. Wir sind natürlich in einer besonderen Situation als CDU, weil wir hier in Verantwortung sind und in Berlin, aber nichtsdestotrotz muss man sich den Themen und den Problemen stellen, und das werden wir tun.
Ich glaube, dass wir im Sinne der Willkommenskultur nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch in der Bundesrepublik Deutschland eine verantwortungsvolle Politik für unsere Bürger vonstattengehen lassen unter unserer Führung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
ren Abgeordnete! Die Debatte ist schon irgendwie kurios. Also SPD, LINKE, wir tragen das, loben das Projekt, auch den Erfolg.
Danke, Frau Tegtmeier, dass Sie das noch mal so rausgearbeitet haben, dass wir doch unter den Top Five zwei Projekte haben, die hier Integration befördern.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Weil es keine Argumentation war. – Henning Foerster, DIE LINKE: War ja auch keine.)
denn ich denke, gerade darum geht es hier im Land, nämlich auf Prioritäten zu setzen. Und wenn wir hier im letzten Landtag einen Antrag zur Willkommenskultur verabschiedet haben, ich denke, dann kann es nur folgerichtig sein, sich hierfür einzusetzen, dass so ein erfolgreiches Projekt in Mecklenburg-Vorpommern auch hier ein Votum erfährt. Von daher kann ich nur noch mal appellieren. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der Bremsklotz in diesem Bereich und für diesen Antrag die CDU war, weil ich kann mir das bei der Argumentation von Frau Tegtmeier und Frau Schwesig jetzt nicht denken und ableiten, dass es die SPD war. Aber gerade weil wir finanztechnisch argumentiert haben, Herr Renz, ist es doch gerade eine Aufgabe von Politik, und zwar, hier im Parlament Schwerpunkte zu setzen. Ich finde nicht, dass es sein kann, dass nur Regierungen beispielsweise bei den Operationellen Programmen des ESF …
(Torsten Renz, CDU: Dazu müssen Sie doch aber das gesamte ESF-Programm auf Bundesebene betrachten, nicht einzelne Teile.)
Ja, natürlich. Aber es ist eine Aufgabe der Opposition, sich dafür einzusetzen, dass es eine bestimmte Richtung gibt, denn bislang wissen wir ja auch eher sehr wenig, was hier im Land passiert. Und von daher ist es nur folgerichtig, dass wir die …
(Torsten Renz, CDU: Aber deswegen müssen wir doch die Gesamtbetrachtung auch … – Peter Ritter, DIE LINKE: Schauen Sie sich doch mal das Programm an!)
Nein. Herr Renz, der Flüchtlingsrat hat die Ministerin angeschrieben, hat alle Programme noch einmal aufgeführt, hat noch mal gesagt, wo müssen wir uns einsetzen.
Auch der VSP, Herr Foerster hat das gesagt, hat sich jetzt positioniert, hat aufgeschrieben, es ist unbedingt notwendig.
Ich denke, die Argumentation hat Sie ja eigentlich auch überzeugt, nur das, was Sie daraus ableiten, nämlich zu sagen, wir müssten und dürften jetzt nicht, weil wir den Gesamtprozess nicht kennen, also keine Prioritäten setzen, mit Verlaub, Herr Renz, das ist ein bisschen kurz
sichtig. Ich finde, das wird gerade der Arbeit, die dort geleistet wird, nicht gerecht. Ich denke, wenn wir Willkommenskultur ernst meinen, dann sollten wir da auch den Worten Taten folgen lassen. Und ein Beschluss des Parlamentes ist doch ein Zeichen nach draußen, nämlich in den VSP beispielsweise, in den Flüchtlingsrat, in die anderen Einrichtungen, dass wir das ernst meinen, denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden möglicherweise schon die Kündigung haben und die Frage ist, kann diese gute Arbeit, die qualitativ gute Arbeit gerade mit solchen brüchigen Finanzierungen überhaupt weitergeführt werden.
Ich denke, das ist eine Aufgabe. Wir werden diese Themen in Zukunft noch häufiger haben, weil es viele Programme gibt, die auf der Kippe stehen, und ich denke, dass hier die Politik eine Verantwortung hat und dieser müssen wir gerecht werden. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und werbe nochmals darum, diesen Antrag zu unterstützen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Renz hatte die Frage an die Landesregierung nach den finanzpolitischen Auswirkungen gestellt und ich möchte sie gerne beantworten.
Erstens ist es so, das Programm jetzt wird ja aus Bundesmitteln oder aus europäischen Mitteln des ESF finanziert. Und ja, es ist richtig, insgesamt gibt es weniger Mittel aus Europa. Aber, oder positiv ausgedrückt, deswegen stehen alle Ebenen, das Land sowie der Bund, vor der Frage, wenn insgesamt der Topf kleiner wird, müssen wir uns ganz genau anschauen, welche Programme waren gut und erfolgreich, und müssen möglichst versuchen, die dann auch zu sichern, bevor man neue Programme startet. Das ist zumindest die Philosophie, die wir derzeit in unserem eigenen Land denken und planen.
Ich denke, das ist eine Philosophie, die auch der Bund anstreben sollte. Und genau darum geht es, dass das ja ein erfolgreiches Programm ist. Das sehen natürlich alle, die sich mit dem Programm auskennen, aber das sagt eben auch der Evaluationsbericht, der Zwischenstand, den ja die Bundesregierung selbst in Auftrag gegeben hat. Insofern werben wir dafür, zu sagen, bevor in dem Bundes-ESF irgendwas Neues geplant wird, was ja angedacht ist, sollte doch das, was es gibt, verstetigt werden und fortgesetzt werden.
Und ich kann ganz klar sagen, was das, wenn das Bundesprogramm ausläuft, sonst für unser Land zur Folge hat. Unser Land kann eben nicht alle guten Bundesprogramme kompensieren und wir kämpfen gerade an der Front, dass schon das Bundesprogramm für die Kompetenzagenturen ausläuft. Auch da können wir nicht einfach als Land kompensieren – das hört man dann ja immer, dann müssen wir uns als Land was überlegen –, weil wir als Land natürlich auch schon mit weniger werdenden Mitteln klarkommen müssen und versuchen, die erfolgreichen Dinge in unserem Land möglichst fortzusetzen. Wir haben gestern gerade über Schulsozialarbeit ge
sprochen, ein großes Volumen. Es ist nicht möglich, jedes gute Bundesprogramm, wenn es ausläuft, durch das Land zu ersetzen. Das kann ich hier schon ganz klar als Fachministerin sagen und ich bin mir ziemlich sicher, dass die Finanzministerin diese Auffassung hundertprozentig teilt.
Deshalb muss es unser gemeinsames Anliegen sein, möglichst gute Programme, die der Bund finanziert, auch auf der Ebene fortzusetzen,
gerade im Interesse der begrenzten finanziellen Möglichkeiten unseres Landes auch aus europäischen Mitteln. Deshalb hat sich ja die Landesregierung über meine Person in der Ministerkonferenz schon vor längerer Zeit, also im März dieses Jahres eingesetzt und deswegen werden wir auch an diesem Thema dranbleiben.
Ich kann kein Votum abgeben, aber am Ende hoffe ich und denke, dass es nicht aussichtslos ist, dass dieser politische Druck wirksam ist, und deshalb noch mal: Aus finanzpolitischer Sicht wäre es dringend erforderlich, gute Bundesprogramme fortzusetzen, damit die hier nicht im Land weiter unter Druck geraten.
Jetzt sagt Frau Gajek, also zustimmen, es ist immer eine Frage, ob man noch mal aufgefordert werden muss,
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, aber es sollte ja jetzt auch legitim gehen, durch Anträge.)
wenn man als Landesregierung schon viel länger als jetzt alles dafür tut. Ich wollte gerne noch mal die Finanzfrage beantworten und ich denke, die ist ziemlich klar: Die Fortsetzung des Bundesprogrammes ist inhaltlich und finanzpolitisch geboten.
(Henning Foerster, DIE LINKE: Lassen Sie uns doch diskutieren, ob die Alternativprogramme tatsächlich solche sind.)
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksa- che 6/1896 zur Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1896. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1896 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Einbürgerung von nicht-deutschen Staatsangehörigen erleichtern, Drucksache 6/1909.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Einbürgerung von nicht-deutschen Staatsangehörigen erleichtern – Drucksache 6/1909 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht, das am 1. Januar 2000 in Kraft trat, sieht zahlreiche Bedingungen für eine Einbürgerung in Deutschland vor, darunter den Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstickets, den gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland seit mindestens acht Jahren, das Bestreiten des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe und ohne Arbeitslosengeld II, die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. Der Anforderungskatalog lässt sich weiter fortsetzen. Hier wurden teilweise Hürden aufgebaut, die viele Zugewanderte von einer Einbürgerung fernhalten. Dies lässt sich besonders deutlich an dem ausgeschöpften beziehungsweise nicht ausgeschöpften Einbürgerungspotenzial erkennen.
Das Einbürgerungspotenzial wird anhand der theoretisch erreichbaren Einbürgerungszahlen gemessen, denen die Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zugrunde gelegt werden, die seit mindestens zehn Jahren in Deutschland leben. Die ausgeschöpften Einbürgerungspotenziale für das Jahr 2011 liegen im Bundesdurchschnitt bei 2,3 Prozent und sind damit nur ein Bruchteil dessen, was überhaupt möglich wäre. In den einzelnen Bundesländern rangieren die ausgeschöpften Einbürgerungspotenziale zwischen 1,7 Prozent und 4,9 Prozent. Das zeigt, dass trotz langjähriger und auf Dauer angelegter Aufenthalte von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nur selten eine Einbürgerung erfolgt. Der letzte Schritt wird häufig nicht getan, unter anderem, weil nicht alle Voraussetzungen erfüllt werden können oder weil die Menschen angesichts der strengen Auflagen keinen Antrag stellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Jahr 2012 wurden 504 Menschen von insgesamt 31.465 Ausländern in Mecklenburg-Vorpommern eingebürgert. Dies entspricht einer Einbürgerungsquote von 1,6 Prozent und liegt ungefähr im Bundesdurchschnitt. Die niedrigste Einbürgerungsquote ist in Sachsen mit 0,7 Prozent, die höchste in Hamburg mit 2,3 Prozent. In unserem Land, ich meine, in Mecklenburg-Vorpommern, leben mehr als 15.000 Personen, also die Hälfte aller Ausländer, bereits mehr als 8 Jahre hier. Darunter sind fast 3.000 Personen, die sogar länger als 20 Jahre in Deutschland leben, aber nicht eingebürgert sind. Die meisten von ihnen haben ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden, sie gehen ihrer Tätigkeit nach, ziehen ihre Kinder groß und engagieren sich ehrenamtlich. Sie haben die gleichen Bedürfnisse und die gleichen Pflichten wie die Einheimischen, aber nicht die gleichen Rechte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Weg zur Einbürgerung ist schwierig und steinig. Mit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes im Jahre 2000 wurde in Deutschland erstmals das Geburtsortsprinzip – soge
nannte Ius soli – angewandt. Es sieht vor, dass ein in Deutschland geborenes Kind, dessen Eltern beide Ausländer sind, die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, allerdings nur, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt einen Einbürgerungsanspruch besitzt, das heißt, seit mindestens acht Jahren einen rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, und das gemäß Paragraf 30 Absatz 3 SGB I. Die Kinder erhalten über das Abstammungsprinzip – ich meine, Ius sanguinis heißt das – auch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern und müssen sich schließlich mit Eintritt der Volljährigkeit, spätestens zum 23. Lebensjahr, für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit behalten möchte, muss bis zu diesem Zeitpunkt die ausländische Staatsangehörigkeit nachweislich ablegen oder abgeben. Für einige Betroffene endet diese Frist bereits in diesem Jahr, das ist die sogenannte Optionspflicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit vier optionspflichtige junge Erwachsene. Von ihnen haben sich drei Personen für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden. Zwei haben den Verlust der anderen Staatsangehörigkeit bereits nachgewiesen. Dies geht aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage im Februar dieses Jahres hervor.