Protocol of the Session on May 30, 2013

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Benennen Sie doch mal die Quelle! Das haben Sie doch neulich geträumt.)

Merken Sie sich das! Merken Sie sich das! Sie werden durch Ihre dumme Art, hier einseitig zu trommeln, nicht erreichen, dass wir die berechtigten Interessen, sei es Polizei, seien es die Bürger, die mit der Kriminalität im grenznahen Raum zu Polen nicht mehr fertig werden,

(Dr. Margret Seemann, SPD: Dass die von Tino Müller vernünftig vertreten werden, nicht wahr? – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

dass wir diese hier nicht vertreten. Das ist ein originärer Auftrag, den wir vom Wähler bekommen haben. Dem werden wir nachkommen, auch wenn Ihnen das nicht schmeckt, Herr Müller. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

Herr Pastörs, ich weise Ihre Bemerkungen als unparlamentarisch zurück.

Die Fraktion der NPD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/1900 eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Ich bitte Sie, sich zu Ihren Plätzen zu begeben, damit vom Präsidium aus das Stimmverhalten eines jeden Mitglieds des Landtages zu erkennen ist. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.

Ich bitte nun die Schriftführerin, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat?

(Die Abgeordneten Andreas Butzki und Torsten Renz werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall.

Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir unterbrechen die Sitzung für zwei Minuten.

Unterbrechung: 12.49 Uhr

__________

Wiederbeginn: 12.52 Uhr

An der Abstimmung haben insgesamt 41 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 5 Abgeordnete, mit Nein stimmten 36 Abgeordnete, es enthielt sich kein Abgeordneter. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/1900 abgelehnt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das überrascht uns aber.)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Anforderungsgerechte Finanzierung der Hochschulen des Landes sichern – Nachverhandlungen zu den Finanzbedingungen der Ziel- vereinbarungen führen, Drucksache 6/1907.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Anforderungsgerechte Finanzierung der Hochschulen des Landes sichern – Nachverhandlungen zu den Finanzbe- dingungen der Zielvereinbarungen führen – Drucksache 6/1907 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Dr. Al-Sabty von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Wochen gab es mehrere Presseartikel und Briefe, in denen sich Rektoren und Hochschulgremien an die Öffentlichkeit, den Bildungsausschuss oder die demokratischen Fraktionen wandten. Im Kern heißt es: Wir steuern perspektivisch auf ein strukturelles Defizit bei der Hochschulfinanzierung des Landes zu.

Man könnte einwenden, wir brauchen uns nicht darum zu kümmern, wir haben noch Zeit. Wir wissen aber aus der Vergangenheit, dass Doppelhaushalte oder Zielvereinbarungen des Landes mit den Hochschulen Rahmenbedingungen schaffen, die nur unter großen Schwierigkeiten auf Veränderungen reagieren können. Das ist der Preis der sogenannten Planungssicherheit. Gegenwärtig wird der Doppelhaushalt 2014/2015 von der Landesregierung aufgestellt. Die geltenden Zielvereinbarungen haben noch eine Laufzeit bis 2016. Deshalb ist der Verweis der Hochschulen auf ein strukturelles Defizit ein Warnsignal.

Die Prognosen der Hochschulen weisen jedoch schon für 2014 erhebliche Defizite aus. Zum Beispiel sehen einen Mehrbedarf: die Universität Rostock von 8,5 Millionen Euro, die Universität Greifswald von 6,8 Millionen Euro, die Fachhochschule Neubrandenburg von 600.000 Euro und die Fachhochschule Stralsund von 400.000 Euro. Diese Defizite steigen in den nächsten Jahren weiter an.

Die wesentlichen Ursachen sind aus Sicht der Hochschulen folgende:

Erstens. Der geplante Stellenabbau nach dem Landespersonalkonzept bis 2017.

In der Unterrichtung zum Landespersonalkonzept auf Drucksache 4/1550 heißt es dazu, ich zitiere: „Universitäten und Fachhochschulen verfügen in Mecklenburg-Vor- pommern ohne Nachwuchs und ohne Drittmittelstellen über insgesamt 3.347 Stellen. Durch den weit gehenden Abbau von Doppelstrukturen an den Universitäten des Landes sollen bis 2017 in Stufen 600 Stellen abgeschmolzen werden. Dabei ist berücksichtigt, dass gegen Mitte des nächsten Jahrzehnts die Studentenzahlen stark rückläufig sein werden.“ Ende des Zitats.

Für einen anerkannten temporären Mehrbedarf sah das Konzept im Jahr 2005 insgesamt 300 Stellen vor. Mit Fortschreibung des Personalkonzepts im Jahr 2010 wurden diese Stellen allerdings wieder einkassiert. So sollen in den Jahren 2012, 2015 und 2017 je 100 Stellen ersatzlos wegfallen. Für diese 300 Stellen führt die Fortschreibung des Landespersonalkonzepts 2010 unter Punkt 2.4. aus, dass die Hochschulen bis 2017 insgesamt 583 Stellen verlieren. Rechnet man die 300 Stellen des Mehrbedarfs hinzu, dann sind es 883 Stellen. Die Studierendenzahlen haben sich nicht wie vorausgesagt vermindert, sondern im Gegenteil, drastisch erhöht, und das ist erfreulich. Die Fortschreibung des Personalkonzepts 2010

sah keine Prüfung vor, was passiert, wenn die Studierendenzahlen steigen, sondern ob es die steigenden Studierendenzahlen von 2017 ermöglichen, noch stärker zu sparen. Das heißt im Klartext, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch mehr Stellen zu streichen, und das ist nicht nur strukturell, es geht für die Hochschulen weiter ans Eingemachte.

Zweitens. Die Steigerungen der Personalkosten.

Es gab in den letzten Jahren mehrere Tariferhöhungen für den öffentlichen Dienst und das ist gut so. Das Problem für Hochschulen in ihrer Funktion als Arbeitgeber liegt darin, dass sie für diesen Zuwachs an Personalkosten selbst aufkommen müssen. Nun kann man einwenden, sie hätten ja Vorsorge treffen können. Es ist zu bedenken, dass niemand vorher genau weiß, wie hoch die Tarifsteigerungen wirklich ausfallen und ob sie trotz Vorsorge höher ausfallen als geplant. Trifft dies ein, so kommt es zu ungeplanten Mehrausgaben, die innerhalb der bestehenden Globalhaushalte der Hochschulen aufgefangen werden müssen. Reichen die dort geplanten Mittel für Personalkosten nicht aus, so können entweder benötigte Personalstellen nicht mehr besetzt werden oder es muss vorhandenes Personal abgebaut werden oder es ist in anderen Bereichen zu sparen. In allen Fällen leiden die Forschung und die Lehre darunter und auch die nationale und internationale Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen werden beeinträchtigt.

Drittens. Die Entwicklung der Betriebskosten.

Die Hochschulen sind – wie wir alle – von steigenden Energiepreisen betroffen. Sowohl bei den Heizungs- als auch bei den Stromkosten ist es in den letzten Jahren zu erheblichen Erhöhungen gekommen. Das haben wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, gestern in der Debatte gehört, es ging um Mietsteigerungen, da haben Herr Albrecht und Regine Lück das auch gesagt. Diese Mehrausgaben vermindern die Zuweisungen des Landes und ihre Dynamisierung.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Die Zusatzkosten waren in dieser Höhe nicht voraussehbar und müssen wie auch die Tarifsteigerungen innerhalb der Globalhaushalte ausgeglichen werden. Die Folge ist, dass für den Ausgleich der Mehrausgaben zunehmend Personalstellen nicht mehr besetzt werden können. Das ist leider eine bittere Wahrheit. Man kann nicht einfach den Strom und die Heizung abschalten. Spart man dafür Personal, werden Forschung und Lehre beeinträchtigt. So hat sich in den letzten Jahren ein großes Dilemma entwickelt, das gegenwärtig gelöst werden muss.

Viertens. Das Kooperationsverbot im Grundgesetz.

Die Grundgesetzänderung besagt im Kern, dass sich der Bund bei der Bildungsfinanzierung weitgehend heraushalten muss. Er kann sich nur in einem sehr engen Rahmen und auch nur zeitweise oder projektbezogen an der Finanzierung von Bildungsausgaben beteiligen. Es gibt inzwischen eine überparteiliche Einigkeit, dass diese Grundgesetzänderung wohl doch nicht so klug gewesen ist. Bemühungen, die Grundgesetzänderung rückgängig zu machen und sie dann auf den Schulbereich auszuweiten, sind bisher gescheitert.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Ja schade, daran muss weiter gearbeitet werden.)

Da haben Sie völlig recht, Frau Dr. Seemann.

Es bleibt die Frage: Was nützt uns ein föderales Bildungswesen, wenn die Folge eine Ausdünnung von Bildungseinrichtungen oder Bildungsangeboten ist? Was nützt uns ein föderales Bildungswesen, wenn Deutschland als international renommierter Wissenschafts- und Technologiestandort zunehmend an Ansehen verliert? – Das kann man aufhalten, wenn sich der Bund an den Kosten beteiligt.

Der Antrag ist kein Vorwurf an die Regierung. Ich versuche hiermit, die gegenwärtige Situation und ihre Auswirkungen zu schildern. Ich denke, es ist deutlich geworden, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Viele beschriebene Entwicklungen waren mit dem Landespersonalkonzept 2005 und den Zielvereinbarungen 2010 nicht absehbar. Neben einer Änderung der Zielvereinbarungen wären auch zum Beispiel die Erhöhung der Dynamisierung der Zuschüsse aus dem Landeshaushalt oder zweckgebundene Zuwendungen zum Ausgleich für die erhöhten Personal- und Betriebskosten denkbar.

Nun lassen Sie mich abschließend sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Bundespräsident Gauck war am Dienstag hier und hat erfreulicherweise diesen Punkt angesprochen – und das kommt nicht oft vor. Er hat auch die Hochschulen passenderweise als „Leuchttürme“ be- zeichnet. Mit dem Besuch an der Universität Greifswald hat er auch weitere Zeichen gesetzt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen das zum Anlass, uns überparteilich für eine anforderungsgerechte Finanzierung einzusetzen. Leuchttürme leuchten nur, wenn sie ausreichend Energie haben,

(Michael Andrejewski, NPD: Ja, das ist wahr.)

und damit meine ich hier das Geld. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Al-Sabty.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Seemann für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss ja fast sagen, restliche Kolleginnen und Kollegen.