Aber wenn Sie dann sich mal mit den Polizeibeamten unterhalten, die – und jetzt sage ich ganz deutlich, leider – nach dem Gesetz solche Veranstaltungen schützen müssen, und wenn Sie dann mal hören,
was die Polizeibeamten von solchen Veranstaltungen und von Ihnen halten, dann möchte ich das hier lieber nicht zitieren,
weil dann würde mir die Präsidentin ganz zu Recht nicht nur einen Ordnungsruf geben, dann würde sie mich rausschmeißen.
So denken die Beamten, und diese Beamtinnen und Beamten, meine Herren von der NPD, haben sicherlich ganz viele Wünsche,
dass Sie sich hier hinstellen und sich als Interessenvertreter unserer Beamtinnen und Beamten hinstellen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zurück zu unserem Antrag. Mit der Aufnahme der Zollvollzugsbeamten in das Bundespolizeibeamtengesetz würde nicht allein die Frage der Eilzuständigkeit zur Abwehr von unmittelbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit endlich eine einheitliche Regelung erfahren. Nein, Herr Müller, es würde eine weitere Schieflage geklärt, die das Pensionseintrittsalter betrifft.
Derzeit heißt es im Paragrafen 5 Absatz 1 des besagten Gesetzes: „Polizeivollzugsbeamte auf Lebenszeit treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 62. Lebensjahr vollenden.“ Diese Regelung ist wegen der hohen Belastungen, denen auch die Bundespolizeiangehörigen ausgesetzt sind, nur allzu verständlich. Völlig unverständlich, wenn nicht gar ungerecht ist es, wenn Zollvollzugsbeamte fünf Jahre länger Dienst tun müssen.
Eins muss natürlich auch gesagt werden, das Bundespolizeibeamtengesetz ist kein Laufbahngesetz. Dazu müsste extra die Bundespolizeilaufbahnverordnung geändert werden, wären im Prinzip Nachverhandlungen notwendig. Möglich wäre auch, wie von Zollgewerkschaftern 2010 gefordert, ein eigenes Laufbahnrecht mit vergleichbaren beziehungsweise gleichen Regelungen wie bei der Bundespolizei für beispielsweise das Eingangsamt A7 mittlerer Dienst, Stellenobergrenzen, das Aufstiegsverfahren oder die besondere Altersgrenze. Mit der Aufnahme von Zollvollzugsbeamten in das Bundespolizeibeamtengesetz wäre aber auch in dieser Hinsicht immerhin ein erster Schritt getan.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte doch noch mal auf die Punkte eingehen, die sehr unsachlich hier von Herrn Müller vorgetragen wurden.
Herr Müller, das muss man auch tun, wenn zum Beispiel die Gewerkschaft der Polizei genau das fordert als Fachleute. Die Gewerkschaft der Polizei, das ist eine Organisation, die vertritt die Interessen unserer Polizeibeamten.
dann ist das nicht nur das gute Recht eines freigewählten Abgeordneten der NPD, das zu tun, sondern dann empfindet das der Herr Müller als Pflicht, und dieser Pflicht ist er nachgekommen.
Zweiter Punkt, was Sie sagten, die Polizeibeamten wollen durch Anträge der NPD nicht vertreten werden. Ich weiß nicht, Sie wissen doch, wie viele Beamte wir hier in Mecklenburg-Vorpommern im Polizeidienst haben.
(Heinz Müller, SPD: Fragen Sie doch mal die Gewerkschaftsleute der Polizei, die sind doch die Fachleute, ob Sie die vertreten können!)
Meine Damen und Herren, mein lieber Herr Müller, ich maße mir nicht an, für die Polizeibeamten zu sprechen,
die Sie meinen, aber ich kann Ihnen sagen, auch wir kennen Polizeibeamte, das waren dann nicht wenige, die gesagt haben über den Herrn Müller, und damit meinten sie Sie und nicht den Tino Müller:
(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Benennen Sie doch mal die Quelle! Das haben Sie doch neulich geträumt.)