Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss ja fast sagen, restliche Kolleginnen und Kollegen.
Lieber Herr Kollege Al-Sabty, ich weiß vor allem aus den Sitzungen des Bildungsausschusses, und Sie haben das hier eben auch noch mal deutlich gemacht, dass Sie sich sehr engagiert mit Fragen der Hochschulentwicklung beschäftigen. Der vorliegende Antrag kommt jedoch aus
meiner Sicht etwas zu früh, mal unabhängig davon, dass ich auch einige inhaltliche Probleme sehe, denn wir befinden uns noch nicht in den Haushaltsberatungen – und das wurde eben aus Ihren Ausführungen sehr gut deutlich –, da gehört er eigentlich hin.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Wir haben vergangene Sitzung auch Vorrats- beschlüsse gefasst. – Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)
Diese ganzen Probleme, die Sie eben benannt haben, Herr Holter, in den ganzen Ausführungen haben Sie eigentlich auch deutlich gemacht, dass wir uns in den Haushaltsberatungen mit dieser Problematik ganz intensiv auseinandersetzen müssen.
In dem Antrag wird vor allem gefordert, dass die Landesregierung, in persona der Bildungsminister, mit den Hochschulen neue Zielvereinbarungen schließen soll. Das geht aus Punkt 1 des vorliegenden Antrages hervor. Ich frage mich allerdings, warum er das im Zusammenhang mit den finanziellen Problemen, die Sie gerade geschildert haben, eigentlich machen sollte, denn die finanziellen Zusagen des Landes in den Zielvereinbarungen sind keine absolute Obergrenze, sondern bei den Beträgen handelt es sich um Zusagen, dass das Land diese Beträge mindestens zur Verfügung stellt. Das gibt den Hochschulen Planungssicherheit, Planungssicherheit, die diese für ihre Entwicklung brauchen. Wenn das Bildungsministerium die zugesagten Beträge auch als Festbeträge oder Obergrenzen betrachten würde, dann bräuchte es bei den Hochschulen in Vorbereitung der Aufstellung zum nächsten Doppelhaushalt die Bedarfe ja gar nicht erst abzufragen, wie das Ministerium es aber schon seit Anfang des Jahres tut.
Natürlich kennt auch das Bildungsministerium die Eckdaten und dass die Mehrbedarfe der Hochschulen den prognostizierten Mehrbedarf aus dem Jahre 2010 von jährlich 1,5 Prozent übersteigen werden, denn – das haben Sie auch zu Recht gesagt – was 2010 keiner vorausahnen konnte, waren oder sind die Änderungen im Vergaberecht, dem auch die Hochschulen künftig verpflichtet sind: bei Ausschreibungen den Mindestlohn von 8,50 Euro je Arbeitsstunde zu beachten, dass es aus verfassungsrechtlichen Gründen eine stärkere Steigerung der W-Besoldung geben wird und dass der Tarif- abschluss 2013 mit 2,65 Prozent und im Folgejahr mit 2,95 Prozent, also in 2014, deutlich über den Tarifabschlüssen der letzten Jahre lag. Das sind alles Gründe, die bekannt sind und derzeit auch in den Ministerien und in Chefgesprächen erörtert werden.
Für mich steht es außer Frage, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Tarifsteigerungen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kernverwaltung ebenso wie in nachgeordneten Behörden, also im gesamten öffentlichen Dienst erhalten, auch für die Beschäftigten an den Hochschulen unseres Landes gelten. Ich sage aber auch ganz deutlich, dass diese vorher nicht zu erahnenden Entwicklungen im Gesamtkontext während der Beratungen zum Haushalt sachlich geprüft und beraten werden müssen. Dazu gehören alle Kostenentwicklungen, wie zum Beispiel die Kostensteigerung – die konnte in dem Maße auch keiner ahnen – im Energiebereich oder in der Flächenbewirtschaftung. Aber es gehört ebenso die Erschließung von Reserven dazu, zum Beispiel bei Kostensteigerungen im Energiebereich.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb scheint es aus meiner Sicht auch sinnvoll zu sein, dass wir uns im Rahmen der vor uns liegenden Haushaltsberatungen mal darüber verständigen, ob es nicht im Interesse unserer Hochschulen liegen könnte, mit Mitteln des Haushaltes gerade in diesen Bereichen, also Energie, Flächenbewirtschaftung zum Beispiel, externe Hilfestellungen zu geben. Aber, wie gesagt, das gehört in die Haushaltsdiskussion.
Gestatten Sie mir, an einen gemeinsamen Antrag aller demokratischen Fraktionen aus der letzten Legislaturperiode im Finanzausschuss zu erinnern. In dem gemeinsamen Entschließungsantrag vom 14.11.2009, der auf der 81. Sitzung des Finanzausschusses der 5. Legislaturperiode am 26.11.2009 verabschiedet wurde, wurde Folgendes beschlossen, ich zitiere: „Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern bekennt sich zu dem Ziel, den Hochschulen (ohne Hochschulmedizin) unter Beachtung der Haushaltssituation sowie der allgemeinen Personalkosten- und allgemeinen Preisentwicklung langfristig 2.747 Stellen zur Verfügung zu stellen und diese weiterhin leistungsfähig im bisherigen Umfang auszufinanzieren. Diesem Grundsatz soll auch bei der Aufstellung künftiger Haushalte sowie in der Mittelfristigen Finanzplanung entsprochen werden.“ Zitatende.
Dies hat die SPD-Landtagsfraktion damals mitbeschlossen und zu diesem Wort steht sie auch heute noch. Die Hochschulen können sich auf die SPD-Landtagsfraktion als verlässlichen Partner verlassen. Am Zustandekommen dieses Beschlusses waren Bildungsminister Brodkorb und einige sich auch heute noch im Landtag befindende Abgeordnete beteiligt. Und insofern bin ich der festen Überzeugung, dass dieser Antrag auch eine wesentliche Richtschnur für die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2014/2015 und der sich daran anschließenden Haushaltsberatungen ist.
Am 10. April 2013 hat Bildungsminister Brodkorb im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur ausführlich zu diesem Thema berichtet sowie, soweit wie für das Bildungsministerium verifizierbar war, die finanzielle Situation der Hochschulen dargestellt. Dabei hat der Minister darauf aufmerksam gemacht, welche Schwierigkeiten es bei der Ermittlung der Bedarfe beziehungsweise Mehrbedarfe hinsichtlich der Vergleichbarkeit zwischen den Hochschulen gibt. Und ich habe gestern auch schon mit Herrn Al-Sabty gesprochen. Das gehört nicht der Vergangenheit an, auch momentan haben wir diese Schwierigkeiten noch. Es gibt keine vergleichbaren Zahlen oder nicht in dem Maße vergleichbare Zahlen, dass wir ganz konkrete Aussagen machen könnten.
Zur Erinnerung: Es war den Hochschulen damals noch nicht gelungen, ein einheitliches und transparentes Zahlenwerk vorzulegen, Zahlen, die wir auch nachprüfen können. Es ist zum Beispiel keine Schikane, sondern Pflicht der Landesregierung, nachzufragen, wenn es bei Steigerungen der Betriebs- und Personalkosten erhebliche Unterschiede gibt, die sich nicht aufgrund der Größe oder beispielsweise der Übernahme von neuen Liegenschaften ergeben. Spätestens wenn wir in den Haushaltsberatungen sind, erwarten wir als Abgeordnete vom Bildungsministerium konkrete Antworten auf solche Fragen und da ist es für mich doch selbstverständlich, dass das Ministerium diese von den Hochschulen einfordert.
Der Bildungsminister hatte in seinem Antwortschreiben vom 28. März 2013 an das Konzil der Universität Rostock
unter anderem auch auf die gerade von mir beschrie- benen Probleme hingewiesen. Bildungsminister Brod- korb ist, das hat spätestens die Sitzung im Bildungsausschuss gezeigt, also schon seit Wochen, und ich muss sagen, wenn nicht sogar seit Monaten an diesem Thema dran.
Mit dem vorliegenden Antrag würden wir also die Landesregierung zu etwas auffordern, was diese bereits macht, und das ist nicht …
Dazu ist die Landesregierung schlicht laut Gesetz verpflichtet im Vorwege der Haushaltsaufstellung, nämlich wenn wir in zwei Jahren wieder einen Doppelhaushalt aufstellen, werden wir dieses Verfahren erneut erleben, dass das Ministerium die Bedarfe beziehungsweise Mehrbedarfe abfragt.
Zu den Anmeldungen der Hochschulen hat es Gespräche zwischen Bildungsministerium und Hochschulen gegeben. Das ist doch nichts Besonderes, da sich die Landesregierung im Aufstellungsverfahren zum Doppelhaushalt befindet. Es ist schlicht gesetzliche Aufgabe der Landesregierung, im Aufstellungsverfahren Bedarfe anhand belastbarer und transparenter Zahlen, Daten und Fakten zu ermitteln. Und die Landesregierung befindet sich derzeit noch im Aufstellungsverfahren. Der Minister hat ganz offen im Bildungsausschuss über den Stand der Aufstellung und die Schwierigkeiten bei der vergleichbaren Ermittlung der Zahlen berichtet.
Im Sommer oder nach der Sommerpause wird dem Landtag ein entsprechender Entwurf für den Doppelhaushalt 2014/2015 vorgelegt. Im Bildungsausschuss werden wir dann unter anderem auch die Etats der Hochschulen ausführlich beraten. Dann werden wir Abgeordnete den Minister in den Beratungen fragen, warum es gerade zu dieser oder jener Veranschlagung gekommen ist.
Ich sage es hier noch mal: Ich gehe fest davon aus, dass Festlegungen zum Mindestlohn, die Sie angesprochen haben, Tarifsteigerungen und das Gerichtsurteil zur W-2Besoldung in der Veranschlagung Berücksichtigung finden müssen. Ich hoffe aber auch, dass wir uns gemeinsam darüber Gedanken machen, wie wir den Hochschulen helfen können, Reserven zu erschließen, wie zum Beispiel bei der Flächennutzung oder dem Einsatz von Energie. Dass die Opposition es leichter hat, Anträge über Mehrforderungen in Millionenhöhe zu stellen, liegt in der Natur der Sache.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das können Sie doch überhaupt nicht beurteilen, weil Sie noch nie Opposition waren.)
Ich hoffe jedoch, dass wir im Bildungsausschuss darüber hinaus auch weiterhin – und das ist in der ganzen Legislatur der Fall gewesen – nicht nur über Geld, sondern auch in der Sache über Inhalte diskutieren werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, stellen Sie sich mal vor, wir könnten die Zinsen, die wir für die derzeit 10 Milliarden Euro Schulden jährlich aufbringen müssen, für unsere Hochschulen nutzen!
Sie überstiegen im Jahre 2012 … Ist die Finanzministerin da? Nein, aber ich hoffe, ich habe mir die richtigen Zahlen rausgesucht. Sie überstiegen im Jahre 2012 mit etwa 367 Millionen Euro den Gesamtetat der Hochschulen mit Hochschulmedizin von etwa 323 Millionen Euro deutlich um 44 Millionen Euro. Ohne Hochschulmedizin, und das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, lagen die Gelder, die wir 2012 für Zinsen aufbringen mussten, um fast 140 Millionen Euro darüber.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPD-Landtags- fraktion wird die Hochschulen weiterhin verlässlich unterstützen. Darauf können sich die Hochschulen verlassen. Die SPD wird aber auch weiterhin dafür sorgen, dass der Zinsenberg nicht ansteigt, sondern abgebaut wird. Diesen Weg haben wir erfolgreich in rot-roter Landesregierung begonnen und wir werden ihn unter Rot-Schwarz jetzt auch weiterhin fortsetzen.
Die SPD-Landtagsfraktion ist der Kontinuitätsfaktor einer guten und soliden Finanzpolitik. Dadurch erhalten wir nicht nur Spielräume für heute aufrecht, sondern ermöglichen es auch künftigen Generationen, Schwerpunkte in der Bildungspolitik zu setzen, wie wir es gerade mit der Bildungsoffensive getan haben.
Lassen Sie uns gemeinsam über das von der Fraktion DIE LINKE beantragte Thema während der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 diskutieren. Da gehört es hin, und bis dahin können uns die Hochschulen hoffentlich vergleichbare Zahlen, Daten und Fakten vorlegen. Den vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1907 lehnen wir aus den von mir genannten Gründen ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dr. Seemann hat, glaube ich, schon sehr ausführlich Stellung genommen zu diesem Antrag. Ich möchte es, was den Antrag selbst angeht, kurz und knapp tun.
Die Linksfraktion möchte erwirken, dass der Landtag die Landesregierung dazu auffordert, Gespräche mit den Hochschulen aufzunehmen.
Herr Al-Sabty, ich habe im Bildungsausschuss schon mehrfach berichtet, dass ich genau das tue. Das ist jetzt auch keine große Heldentat, sondern Frau Seemann hat ja darauf hingewiesen, dass wir uns mitten im Haushaltsaufstellungsverfahren befinden und da ist es selbstver
ständlich, dass man mit den nachgeordneten Bereichen über die Finanzbedarfe und die Anmeldung für den Haushalt spricht, denn ansonsten könnte man ja gar nicht arbeiten. Also das ist ein Punkt, der seit Monaten erfüllt wird. Begonnen hat das Ganze mit einer Beratung aller Kanzler und Hochschulleiter und aus dieser Beratung ist eine Arbeitsgruppe der Kanzler hervorgegangen, die dann entsprechend zugearbeitet hat.
Dann soll der Landtag die Landesregierung auffordern, Maßnahmen vorzuschlagen. Nun, das werden wir mit dem Doppelhaushalt tun. Das ist ja der Sinn des Aufstellungsverfahrens. Die Chefgespräche sind gelaufen. Die Kabinettsklausur zum Haushalt steht noch aus. Sobald die vollzogen ist, werden die Daten anschließend dem Landtag übersandt, und dann wäre darüber zu diskutieren durch das Parlament, ob der Vorschlag, den die Regierung unterbreiten wird, überzeugt oder nicht.
Damit hätte sich im Prinzip auch der dritte Punkt schon erledigt, denn das Datum, das Sie nennen, ist ja etwa auch das Datum, zu dem der Haushaltsvorschlag das Parlament erreichen wird. Und damit sind Ihre Forderungen alle schon erfüllt. Bisweilen wird ja dann darauf hingewiesen, wenn von hier vorne vorgetragen wird, Sie fordern von uns etwas, was wir schon längst tun,
da gebe ich zu, das ist in dem einen Fall mal mehr so, bei dem anderen weniger. Hier ist es zu 110 Prozent so, dass wir Ihre Forderungen erfüllen. Das ist Planübererfüllung sozusagen.
Und das meine ich auch so, wie ich es sage. Allerdings wussten Sie das schon, weil wir das im Ausschuss aufgrund Ihrer Nachfragen bereits dargestellt haben. Insofern kann ich mich den Ausführungen von Frau Dr. Seemann nur anschließen. Ich würde allerdings doch noch mal drei Punkte konkretisieren wollen.
Die erste Frage ist ja, warum ist es denn in der Vergangenheit schwierig gewesen, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, was denn die tatsächlichen Daten sind, die die Hochschulen liefern. Da gibt es zwei Gründe, der eine ist objektiv, der andere ist subjektiv. Der subjektive Grund ist: Natürlich ist es ganz selbstverständlich, dass in solchen Anmeldungen und Beratungen die Hochschulen andere Wünsche äußern als die Landesregierung, die Verantwortung für den Gesamthaushalt trägt, vielleicht nachvollziehen würde. Also das Wünschbare und das realistisch Machbare liegen bisweilen auseinander. Ich glaube, das kennen Sie aus allen Politikbereichen. Also ich könnte mir zum Beispiel auch vorstellen, mehr Geld für Theater und Kulturförderung zu bekommen. Bedarfe gibt es überall.
Der objektive Grund ist allerdings, dass die Hochschulen im Unterschied zu anderen Bereichen des Landes nicht mehr über Globalhaushalte verfügen, Rücklagen bilden können und sehr flexibel in der Bewirtschaftung ihrer Haushalte sind, was eben dazu führt, dass sie aus dem Personalbereich Mittel umschichten können in den Sachkostenbereich und durch sparsames Wirtschaften Rück
lagen bilden können. Und wenn ich mich recht entsinne, sind ja die Hochschulrücklagen im Moment bei 37 Millionen Euro.