vom 28.12.1999, in dem ein Zustimmungsvorbehalt des Innenministeriums unter anderem für solche Fälle der Einbürgerung nach Paragraf 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorgesehen ist, in denen Mehrstaatigkeit hingenommen werden soll, nach wie vor Gültigkeit?
Der Zustimmungsvorbehalt ist mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 und mit dem Inkrafttreten des Richtliniengesetzes im Juli 2007 erneut angepasst worden. Derzeit gilt der Erlass Nummer 4/2007, der einen Zustimmungsvorbehalt des Ministeriums für Inneres und Sport für Fälle enthält, in denen Mehrstaatigkeit, also eine doppelte Staatsangehörigkeit, hingenommen werden soll. Von den Zustimmungsvorbehalten ausgenommen sind Einbürgerungsbewerber aus Staaten, deren Recht das Ausscheiden aus der Staatsangehörigkeit nicht vorsieht, die einen gültigen Reiseausweis nach Artikel 28 der Genfer Flüchtlingskonvention besitzen, Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Schweiz sind oder aus Afghanistan, Algerien, Eritrea, Kuba, Libanon, Syrien, Marokko und Tunesien kommen. Außerdem sind iranische Einbürgerungsbewerber ausgenommen, deren Einbürgerung nach Paragraf 9 oder Paragraf 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erfolgen soll.
Da ich davon ausgegangen bin, dass Sie interessiert, wie groß die Anzahl derjenigen ist, die nach dem Erlass im Innenministerium dies in Anspruch genommen haben, habe ich mir die Zahlen mal mit raussuchen lassen. Von 2007 bis 2012 gab es in Mecklenburg-Vorpommern 1.147 Einbürgerungen mit fortbestehender Staatsangehörigkeit der Eingebürgerten. Darunter sind 428 Bürger von EU-Staaten, bei denen ein Ablegen der Staatsangehörigkeit generell nicht gefordert wird.
Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige und morgige Sitzung die Abgeordnete Dr. Ursula Karlowski zur Schriftführerin.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Forschungs- und Entwicklungsinitiativen im Verbund von Wirtschaft und Wissenschaft fördern – Kommunikationsplattform „Forschung, Entwicklung und Innovation“ aufbauen, Drucksache 6/1914. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1936 vor.
Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Forschungs- und Entwicklungsinitiativen im Verbund von Wirtschaft und Wissenschaft fördern – Kommunikationsplattform „Forschung, Entwicklung und Innovation“ aufbauen – Drucksache 6/1914 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer sich politisch engagiert, macht in der Regel sehr schnell Erfahrungen mit einem schmerzhaften medialen Grundsatz: Nur schlechte Nachrichten sind gute Nachrichten. Und dass es auch anders geht, hat die „Ostsee-Zeitung“ in der vergangenen Woche unter Beweis gestellt. Da werden seit geraumer Zeit in vielen aufeinanderfolgenden Berichten Erfinder und Innovationen aus Mecklenburg-Vorpom- mern vorgestellt.
Dieser mediale Weg ist durchaus kein Einzelfall, wie etwa die Berichterstattung des „Nordmagazins“, aber auch aktuell des Senders MV1 zeigt.
Viele der in diesen medialen Berichten vorgestellten Innovationen sind nicht von allein in einem stillen Forschungsstübchen entstanden. Sie entstanden im Verbund aus Wirtschaft und Hochschulen, Universitäten, aber auch außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Und diese Innovationen verstauben nicht in irgendwelchen Patentstuben, nein, aus ihnen sind zum Teil wettbewerbsfähige Produkte entstanden. Innovationen aus Mecklenburg-Vorpommern behaupten sich zum Teil auf dem Weltmarkt.
Meine Damen und Herren, der Arbeitskreis Wirtschaft der CDU-Fraktion hat sich seit längerer Zeit viele der guten Beispiele vor Ort angeschaut und zu zwei dieser Beispiele möchte ich hier heute kurz einige Sätze sagen. Beide Beispiele verdeutlichen nämlich das Kernanliegen unseres heutigen Antrages.
Zu den von uns besuchten Unternehmen gehörte etwa die PROPHYTA Biologischer Pflanzenschutz GmbH in Wismar auf der Insel Poel. Vielleicht vorab einige Worte zu dem Unternehmen. 1992 wurde die PROPHYTA GmbH gegründet. In Wismar und auf Poel wurden biologische Produkte, Verfahren und Dienstleistungen für den integrierten Pflanzenschutz entwickelt, produziert und dann vermarktet. Das Unternehmen wurde in mehreren Phasen durch die „Technologieorientierte Unternehmensgründung neue Bundesländer“ gefördert und entwickelte so die Schwungkraft.
Bei den dort hergestellten Pflanzenschutzmitteln handelt es sich in erster Linie um Präparate auf Basis lebender Mikroorganismen. Für die Herstellung dieses biologischen Pflanzenschutzmittels wurden zum Teil Technologien entwickelt, die teilweise zum Patent angemeldet wurden. Diese Technologien sind auch für die Produktion weiterer Präparate oder Vorprodukte, zum Beispiel für die Ernährungs- und pharmazeutische Industrie, geeig
net. Und die auffallende, auch räumliche Nähe zur Fachhochschule Wismar ist dabei kein Zufall. Gemeinsam werden Projekte vorangetrieben. Wissenschaft und Wirtschaft nutzen also die Vorteile des jeweils anderen Partners, und zwar zu beiderseitigem Gewinn.
Meine Damen und Herren, die bei der PROPHYTA GmbH entwickelten Verfahren sind kein Selbstzweck. Dritte profitieren von der Technologie, etwa durch angebotene Dienstleistungen wie der Auftragsproduktion, der Auftragsforschung oder der Übernahme von entsprechenden Forschungsprojekten. Und nicht ohne Grund wurde der Geschäftsführer der PROPHYTA GmbH Dr. Peter Lüth 2002 für die Entwicklung und Herstellung biologischer Pflanzenschutzmittel mit dem Deutschen Umweltpreis ausgezeichnet.
Die PROPHYTA GmbH ist mittlerweile an mehreren europäischen Forschungsprojekten beteiligt. Der Schwerpunkt dieser Forschungsprojekte liegt in der Entwicklung um- weltfreundlicher biologischer Pflanzenschutzmittel unter Verwendung von Mikroorganismen.
Anfang des Jahres unterzeichnete Bayer CropScience einen Vertrag zur Übernahme von PROPHYTA Biologischer Pflanzenschutz GmbH. Diese Kooperation ist eine wichtige Voraussetzung, um innovative Lösungen aus Mecklenburg-Vorpommern auf den Markt zu bringen, und es sichert dort die Arbeitsplätze. Momentan arbeiten dort 30 Angestellte bei der PROPHYTA, Tendenz nach der Kooperation: stark steigend. PROPHYTA ist also ein exzellentes Beispiel für Innovationen aus MecklenburgVorpommern. Ursächlich für diese Erfolgsgeschichte war technologische Innovation.
Meine Damen und Herren, ein ähnliches Beispiel finden Sie in Rostock. Seit 1996 besteht dort das Institut für ImplantatTechnologie und Biomaterialien e. V. Es ist Forschungs- und Entwicklungspartner und Dienstleister für die Medizintechnikindustrie und für die Unternehmen und Forschungseinrichtungen im angrenzenden Hochtechnologiebereich. Zu den zum Teil patentierten Innovationen gehören Stent- und Katheterprüfungen.
In den Laboratorien arbeitet das IIB mit Spezialmesstechnik. Dadurch erhalten Auftraggeber, etwa kleine und mittlere Unternehmen, die Gewähr für etwas, was sie aus eigener Kraft und ohne eigene Forschungs- und Entwicklungseinheit kaum leisten könnten, nämlich umfangreiche Referenzen, volle Transparenz in jeder Phase der Projektbearbeitung, präzise Durchführung der Prüfung nach Standardanweisungen, langfristige und vertrauliche Archivierung der Rohdaten und Akzeptanz durch die Zulassungsbehörden. Der derart geleistete Technologietransfer verbessert die regionale Wirtschaftsstruktur. Ausgewiesenes Ziel ist die Stärkung der Innovationsfähigkeit kleiner und mittelgroßer Wirtschaftspartner. Das IIB kooperiert mit kleinen und mittleren Firmen in Rostock, Wismar, Schwerin, Teterow und Parchim. Und der Vorsitzende des Instituts, Professor Dr. Klaus-Peter Schmitz, hat bei unserem Besuch Anfang des Jahres auf ein zentrales Anliegen hingewiesen. Der IIB geht es um einen aktiven Beitrag zum zukunftsfesten Ausbau Mecklenburg-Vorpommerns als Technologiestandort mit internationaler Wahrnehmung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Liste innovativer Verbundinitiativen aus Mecklenburg-Vorpommern ließe sich jetzt ohne Weiteres fortführen. Es gibt gute
Meine Damen und Herren, wir haben viele Gemeinsamkeiten bei den Anforderungen an Verbundforschungsinitiativen festgestellt. Lassen Sie mich darauf auch hinsichtlich unseres Antrages eingehen. Bei allen Verbundinitiativen war eine eigene Innovation ursächlich für den späteren Erfolg. Insbesondere in ihren Anfängen waren Verbundforschungsprojekte vielfach auf die Unterstützung seitens des Landes oder der Bundespolitik angewiesen. Viele Beispiele zeigen, die seit 2007 vom Wirtschaftsministerium forcierte Verbundforschungsförderung hat ganz ohne Zweifel vielen Projekten in MecklenburgVorpommern auf die Beine geholfen. Ich werde darauf aber im Laufe der Aussprache noch einmal konkret eingehen.
Meine Damen und Herren, nun können Universitäten und Forschungs- und Fachhochschulen ja vieles produzieren, das gehört aber nicht zu ihren Stärken. Es trägt in der Regel kaum Früchte, wenn ein Professor sagt, er will jetzt mal irgendein Produkt entwickeln. Der Grund ist simpel: Wissenschaft ist hier auf Wirtschaft angewiesen, so, wie Wirtschaft in den Fragen auf die Wissenschaft angewiesen ist. Und bei der Entwicklung von marktfähigen Innovationen aus Verbundprojekten aus Wissenschaft und Wirtschaft profitiert die eine Seite jeweils von der anderen.
Die Wissenschaft sucht vielfach nach Geldgebern. Das betrifft später bei der Markteinführung von Innovationen aus Verbundinitiativen häufig auch das Beteiligungs- und Risikokapital. Gerade für die Markteinführung ist dieses also von herausragender Bedeutung. Und deswegen ist es auch wichtig, dass gerade die Eigenkapitalversorgung eines der zentralen Anliegen im Mittelstandsfördergesetz ist und den Platz dort einnimmt. Darüber haben wir gestern gesprochen.
Die Wirtschaft wiederum, vor allem, wenn sie derart von kleinen und mittleren Unternehmen geprägt ist wie in Mecklenburg-Vorpommern, kann die sehr speziellen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten aus Eigenregie oft kaum leisten. Das verursacht ja gerade das Defizit bei Patenten aus der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Und darauf komme ich später noch einmal detaillierter zu sprechen. Wir haben darüber auch gestern mit Blick auf das Mittelstandsfördergesetz gesprochen.
Patente sind vielfach Bedingungen für Innovationen und Innovation ist vielfach die Voraussetzung für Wertschöpfung. Und deswegen ist es gut, dass dieses Thema auch medial mittlerweile derart präsent ist. Patent- und Schutzrechtsaktivitäten insbesondere junger und kleiner Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern verdienen unsere Aufmerksamkeit. Und daher müssen Anmeldungen für Schutzrechte in Mecklenburg-Vorpommern prioritätssichernd entgegengenommen werden. Dazu bedarf es der Erarbeitung einer Strategie, welche die Nutzung der Schutzrechte der Wissenschaft des Landes für die Wirtschaft erarbeitet. Die Erarbeitung und Umsetzung einer solchen Strategie obliegt den Wirtschaftskammern, Hochschulen und den Universitäten sowie dem Verwertungsbund der Hochschulen unseres Landes.
Meine Damen und Herren, die Herausforderung des Verbunds aus Wirtschaft und Wissenschaft besteht aber vielfach bereits in der Kommunikation. Wissenschaft und Wirtschaft sind aufeinander oft angewiesen. Wenn sie
aber in den Verbund treten sollen, um Patente zu marktfähigen Innovationen zu machen, müssen sie zunächst in Kontakt treten. Das klingt in der Tat sehr simpel, es war aber bei jedem unserer Besuche bei den Verbundinitiativen immer wieder thematisierte Herausforderung, gerade für die Anfangsphase der Technologieentwicklung. Und daher wurde an uns der Wunsch nach einem Ausbau der transparenten Kommunikationsplattform
„Forschung, Entwicklung und Innovation“ herangetragen. Das ist in der Startphase, aber auch für die weitere künftige Entwicklung für innovative Projekte von großer Bedeutung. Bestehende und entstehende Netzwerke aus dem Verbund aus Wirtschaft und Wissenschaft müssen mit einer solchen Plattform aufeinander aufmerksam gemacht werden. Das befördert nämlich das Zusammenspiel aus Forschungsdrang und Unternehmergeist.
Meine Damen und Herren, Forschungsnetzwerke sind eine Grundlage für Innovationsschub in MecklenburgVorpommern. Sie sind ein ganz wichtiger Punkt unseres Koalitionsvertrages und mit der Schwerpunktsetzung der neuen EU-Strukturfondsperiode wird ihre Bedeutung ab 2014 noch stärker in den Vordergrund treten. Durch die Verbundforschung kann zu einem noch stärkeren Entwicklungsschub für die Unternehmen in MecklenburgVorpommern beigetragen werden. Die Potenziale der Hochschulen und Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Land können für die Innovationskraft und die Forschungs- und Entwicklungspotenziale der Unternehmen genutzt werden und diese stärken und stimulieren. Das alles kann einen Beitrag zu einem Schub an international wettbewerbsfähigen Produkten aus Mecklenburg-Vorpommern leisten.
Meine Damen und Herren, „Made in Germany“ steht weltweit für Innovation, Qualität und Zuverlässigkeit. Auf diesen Eigenschaften der angebotenen Produkte und Leistungen beruht der Erfolg der Exportwirtschaft. Die Bedeutung der Warenexporte für die Wirtschaftsentwicklung des Landes nimmt kontinuierlich zu. Und dennoch besteht weiterhin Aufholbedarf. Ich habe das gestern schon gesagt, der Warenexport in Relation zu dem Bruttoinlandsprodukt war 1993 6,9 Prozent, 1999 4,9 Prozent, 2008 17,4 und 2011 bei 20,6 Prozent, wobei der Bundesdurchschnitt bei 41,2 Prozent liegt. Aber das muss das Ziel sein, diese Quote deutlich zu erhöhen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen auch weiterhin so positive Nachrichten aus MecklenburgVorpommern wie in den letzten Wochen. Daher heute mein Plädoyer: Wir brauchen deshalb auch in Mecklenburg-Vorpommern mehr solches Engagement wie bei PROPHYTA oder IIB. Mit Innovationen und international wettbewerbsfähigen Produkten und Leistungen müssen wir weiterhin engagiert zusätzliche Wertschöpfung und Beschäftigung schaffen, nicht nur „Made in Germany“, nein, auch „Made in M-V“ muss stärker als bisher zum Ausweis von Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit werden. Dafür brauchen wir die Verbundforschung. Eine solche Entwicklung wollen wir seitens der Landespolitik unterstützen, wo es nur geht, und deshalb werbe ich um die Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Waldmüller, Ihre Rede unterschreibe ich voll, da bin ich voll bei Ihnen. Was den Antrag betrifft, ja, hat er mich schon verwundert. Wenn Sie ihn jetzt benutzen, um über Innovation, Forschung und Entwicklung hier zu sprechen, dann ist es auf der einen Seite legitim, aber das genau habe ich in Ihren Antrag nicht hineininterpretiert. Sie wissen, dass ich gerne über Innovation rede, für Innovation stehe und auch in der Vergangenheit mich dafür stark eingesetzt habe. Mecklenburg-Vorpommern hat seine Geschichte, wir können da weit zurückgehen: Sehr oft wird darüber geredet, Herr Seidel hat das jüngst in einer Debatte hier mal getan, was denn alles für Entwicklungen, wie beispielsweise Verbrennungsmotor oder auch andere Entwicklungen, die im 18. oder 19. Jahrhundert hier zutage gekommen sind, in MecklenburgVorpommern erarbeitet, erdacht wurden. Auch heute gibt es Entwicklungen: Wirkstoff gegen Alzheimer, Antischnarchkissen, leichtere Flügel für Windkraftanlagen,...
(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Wolfgang Waldmüller, CDU)
… begehbare Doppelhüllen für Seeschiffe, alles Ideen und Produkte, die in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt wurden, made in Mecklenburg-Vorpommern. Da sind wir uns vollkommen einig. Jeder kann da viele Beispiele erzählen.
Genau wie Sie besuchen wir auch Unternehmen, wo man auf Innovation stößt und sagt, toll, dass es das gibt. Und warum wird so wenig darüber in der Öffentlichkeit geredet? Wir wollen ja auch stolz auf unser Land sein, auf das, was wir in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet haben. Also das ist alles unstrittig. Und ich glaube aber, es war die SVZ, die „Schweriner Volkszeitung“, die diese Patente jüngst vorgestellt hat. Es ist gut, dass wir den Erfindergeist des Landes in die Öffentlichkeit tragen, und die Menschen können in der Tat darauf stolz sein.
Als ich aber Ihren Antrag gelesen habe, habe ich gesagt, Mensch, irgendwie kommt mir das alles bekannt vor. Da hatte ich so ein Déjà-vu. Und da habe ich mich erinnert an die Technologieschwerpunkte des Ministers. Ich meine, das ist ja gut, denn irgendwo seid ihr ja in einer Partei, dass ihr da zusammenarbeitet.