Protocol of the Session on May 30, 2013

sondern in unserer heutigen Gesellschaft ist es so, dass es auch das Informationsbedürfnis gibt, und die Medien haben Anfragen gestellt. Und ich glaube, man kann aus dem Artikel auch erlesen, dass es erstens keine Vorverurteilung gibt und zweitens der entsprechende Mitarbeiter oder die Mitarbeiter auch unter dem Schutz des Landes und seines Dienstherrn stehen.

Vielen Dank.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, die Frage 10 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

10. Bis zu welchem Termin will die Landesregierung

dem Landtag die aktualisierte Ausbildungsplatzplanung gemäß Paragraf 11a Absatz 1 KiföG M-V vorlegen?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Das Bildungsministerium plant, im dritten Quartal dieses Jahres diesen Bericht vorzulegen.

Darf ich eine Nachfrage stellen? (Zustimmung)

Wer wurde in die Überarbeitung der Ausbildungsplatzplanung in welcher Art und Weise mit einbezogen?

Bisher fanden zur Erarbeitung des Konzepts drei Abstimmungsrunden mit Vertretern des Städte- und Gemeindetages, der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales sowie natürlich von Vertretern des Bildungsministeriums statt. Die nächste Beratung ist für den 30. Mai vorgesehen und Sie wissen ja, welcher Tag heute ist.

Vielen Dank.

Ich bitte nun den Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE, die Frage 11 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

11. Welche Kenntnis hat die Landesregierung dar

über, inwieweit das Universitätsklinikum Greifswald das Urteil des Arbeitsgerichtes Greifswald vom 04.01.2013, Aktenzeichen 2 Ca 346/11, zeitnah und vollumfänglich umgesetzt hat und die langjährige Leiterin der Abteilung Versuchstierkunde zu den Bedingungen ihres Arbeitsvertrages weiter beschäftigt oder nicht?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Klägerin hat sich bereits an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gewandt. Es handelt sich um eine äußerst komplexe Rechtsfrage, sodass im Haus die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen ist in dieser Personalangelegenheit. Ich bitte darum, dass ich davon absehe, Stellung zu nehmen auf einer Grundlage, die aus unserer Sicht noch nicht gesi

chert ist, würde allerdings anbieten, Sie über das Ergebnis der Prüfung zu informieren, sofern das Ergebnis vorliegt.

Komme ich gern drauf zurück.

Ich hätte trotzdem noch eine Nachfrage: Inwieweit handelt es sich beim Beschluss des Vorstandes des Universitätsklinikums aus dem Jahre 2011, eine zentrale Versuchstierhaltung einzurichten, aus Ihrer Sicht um die Schaffung einer Parallelstruktur zur bestehenden Abteilung Versuchstierkunde?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, solche Entscheidungen treffen die Hochschulen im Rahmen der Autonomie selbst und es ist gute Tradition, dass, wenn nicht schwerwiegende Gründe gegen solche Entscheidungen sprechen, auch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur diese Entscheidung teilt. Es folgt dem Grundsatz der Autonomie der Hochschulen, der grundgesetzlich verbürgt ist, und das sehe ich an dieser Stelle genauso.

Ist Ihnen bekannt, welche Kosten diese neue Einrichtung...

Einen Moment! Ich glaube, das waren jetzt zwei Nachfragen. Nach unserer Geschäftsordnung sind nur zwei Nachfragen zulässig.

Ich habe eine Nachfrage gestellt.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Die zweite, ja, ja.)

Ja? Na gut, dann.

Also die Frage war, ob Ihnen bekannt ist, welche Kosten sozusagen diese neue Struktur, die neue Einrichtung verursacht, jährlich?

Also die Kosten dieser Entscheidung der Hochschule sind mir im Detail nicht bekannt. Falls Sie befürchten, dass das zu Mehrkosten führen wird für das Land, dann, glaube ich, kann man dies ausschließen, da es Hochschulbudgets gibt, die eigenverantwortlich verwaltet werden, sodass ich davon ausgehe, dass sich die Kosten im Rahmen der vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel bewegen, und damit ist das im Rahmen der Hochschulautonomie auch eine zulässige Entscheidung.

Danke schön.

Auch wenn ich mich möglicherweise bei den Nachfragen verzählt habe, ich habe schon mal darauf hingewiesen, dass sich die Nachfragen auf die Antworten beziehen müssen. Solange der Minister so freiwillig antwortet, will ich das nicht ganz eng auslegen, trotzdem bitte ich noch mal zu beachten, dass wir uns in unserer Geschäftsordnung darauf verständigt haben, doch Nachfragen zu stellen, die sich auf die Antworten der Landesregierung beziehen.

Ich darf nun den Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bitten, die Fragen 12 und 13 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!

12. Wie will das Ministerium für Bildung, Wissen

schaft und Kultur zukünftig sicherstellen, dass alle Fahrten zu Schulveranstaltungen als Schulfahrten gemäß der Verordnung „Lernen am anderen Ort“, Punkte 2.1 bis 2.4, gelten und damit alle Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte rechtlich und versicherungstechnisch auch während der An- und Abreise abgesichert sind, auch wenn der Einsatz von Privatautos beziehungsweise Privatpersonen als Fahrerinnen und Fahrer aus finanziellen und/oder logistischen Gründen notwendig ist?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, nach Ziffer 1.5 der Verwaltungsvorschrift „Lernen am anderen Ort“ müssen Fahrten von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften zu Veranstaltungen außerhalb der Schule als Schulfahrt von der Schulleitung genehmigt werden. Mit der Genehmigung wird die Veranstaltung zu einer schulischen Veranstaltung und es tritt der Versicherungsschutz für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen während der Schulveranstaltung, aber auch bei der An- und Abreise ein. In dieser Verwaltungsvorschrift sind alle Fahrten zu Schulveranstaltungen erfasst. Die Lehrkräfte erhalten Reisekosten und die Kosten der Schülerinnen und Schüler tragen in der Regel die Eltern, das heißt, der Versicherungsschutz ist mit Genehmigung der Schulleitung bereits heute gesichert.

Was die Frage der Nutzung privater Pkw gemäß Zif- fer 1.8 der Verwaltungsvorschrift „Lernen am anderen Ort“ angeht, ist beabsichtigt, die Verwaltungsvorschrift zu überprüfen und hier eine angemessene Öffnungsklausel einzurichten, da auch Lehrkräfte Beschäftigte des Landes sind und damit dem Landesreisekostengesetz unterliegen. Und das Landesreisekostengesetz sieht vor, dass Beschäftigte des Landes in begründeten Fällen auch ihre Privat-Pkws für Dienstreisen verwenden können.

Kann ich die nächste Frage gleich stellen? (Zustimmung)

13. Welche Vorschläge hat der Minister für Bildung,

Wissenschaft und Kultur, wie die Landesregierung Fahrten von Schülerinnen und Schülern und deren Lehrkräften zu nationalen oder internationalen Wettbewerben, zu denen sie von ihrer Schule delegiert werden und bei denen sie das Land Mecklenburg-Vorpommern vertreten, finanziell oder materiell unterstützen kann, zum Beispiel durch Einrichtung eines gesonderten Reisekostenfonds für Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Jaeger, die Aussagen zu meiner Antwort auf Ihre vorherige Frage treffen hier ebenfalls grundsätzlich zu. Weiterhin definiert Ziffer 2.4, letzter Spiegelstrich der genannten Verwaltungsvorschrift als Schulfahrten auch „sonstige genehmigte“ Fahrten zu „Schulveranstaltungen

außerhalb des Schulortes wie … Fahrten zu Sportveranstaltungen und Wettbewerben“.

Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften an Wettbewerben setzt ebenfalls die Genehmigung der Schulleitung voraus. Angesichts der Fülle von Schüler-, Jugend- und Schulwettbewerben bedarf es natürlich der Einzelfallprüfung und Schwerpunktsetzung durch die Schule, ob eine Teilnahme sinnvoll und notwendig ist. Hier sind aus pädagogischen Gründen Grenzen zu ziehen, aber auch aus organisatorischen oder finanziellen Erwägungen. So ist der damit unter Umständen verbundene Wegfall von Unterricht für den Jugendlichen zu bedenken. Auch sind die Reisekosten der Lehrkräfte und Begleitpersonen sowie die Kosten der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.

Bei der Auswahl der Wettbewerbe bietet die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz „Qualitätskriterien für Schülerwettbewerbe“ aus dem Jahr 2009 für das Haus eine grundlegende Orientierung. Da sind die länderübergreifend durchgeführten Wettbewerbe, die seitens der Kultusministerkonferenz empfohlen und als unterstützenswert eingestuft werden, aufgeführt.

Die Reisekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diesen Wettbewerben werden vielfach allerdings von den Veranstaltern getragen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur unterstützt finanziell Wettbewerbe der KMK-Empfehlungsliste aus dem Titel Allgemeine schulische Zwecke, Kapitel 0750, Titel 534.16, Maßnahmegruppe 06, in dem anteilig das Budget für die Finanzierung von Wettbewerben angesiedelt ist, sowie einige ausgewählte Landeswettbewerbe. Hierfür stehen jährlich 18.600 Euro zur Verfügung und sie werden auch ausgeschöpft.

Finanziert werden die Durchführung von Wettbewerbsveranstaltungen, Jury- und Auszeichnungsveranstaltungen, Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte, Verpflegung, Unterkunft, Preise, Urkunden und Ähnliches. Die Teilnehmer an Wettbewerben im musischkünstlerischen Bereich werden durch die Kulturförderung des Landes unterstützt. Da darf ich zum Beispiel verweisen auf die Wettbewerbe „Jugend musiziert“, „Schultheater der Länder“ oder „Jugend jazzt“. Für die Teilnahme an Sportwettbewerben stehen im Landeshaushalt insgesamt 69.700 Euro zur Verfügung. Insgesamt also eine Summe, die deutlich über 100.000 Euro liegt.

Da die Teilnehmer- und Preisträgerzahlen in den einzelnen Wettbewerben von Jahr zu Jahr variieren, entstehen natürlich auch unterschiedliche Ausgaben oder Ausgabenbedarfe. Da die Mittel durch den Haushalt begrenzt sind und im Einzelfall dementsprechend auch eine Nichtgenehmigung erfolgen kann, sofern die Mittel ausgeschöpft sind, ist es natürlich nicht auszuschließen, dass es auch zu Fällen kommen kann, wo eine Mitfinanzierung des Landes nicht zu ermöglichen ist. Bei Wettbewerben auf Bundes- und internationaler Ebene haben sich die Jugendlichen in regionalen Vorrunden qualifiziert, die Kosten für die Bundesebene und internationale Veranstaltungen werden aber in der Regel ebenfalls von den Wettbewerbsträgern übernommen.

Die Frage 14 wurde vom Antragsteller zurückgezogen.

Deshalb rufe ich gleich auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Frage 16 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!