Protocol of the Session on May 29, 2013

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Marc Reinhardt, CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1913 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss, an den Agrarausschuss sowie an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, die Fraktion der NPD hat eine Auszeit von 30 Minuten beantragt, um darüber beraten zu können, ob sie die Notwendigkeit einer Ältestenratssitzung sieht. Über den Antrag auf eine Auszeit von 30 Minuten lasse ich nunmehr abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. –

(Stefan Köster, NPD: Was für ein Kindergarten!)

Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf eine Auszeit von 30 Minuten mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.

(Stefan Köster, NPD: Wird jetzt immer darüber abgestimmt?)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Beratung der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtages über den Beschluss der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente vom 10. bis 12. Juni 2012 in Dresden, Dresdner Erklärung und Erklärung zum Fiskalpakt, Drucksache 6/980, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses, Drucksache 6/1926.

Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtages über den Beschluss der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente vom 10. bis 12. Juni 2012 in Dresden Dresdner Erklärung und Erklärung zum Fiskalpakt – Drucksache 6/980 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) – Drucksache 6/1926 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses Herr Müller.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich darf Ihnen heute auf Drucksache 6/1926 die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zur Unterrichtung der Präsidentin über den Beschluss der Landtagspräsidentinnen und -präsi- denten vom Juni 2012 präsentieren. Mein schriftlicher Bericht über die Beratung im Ausschuss liegt Ihnen vor.

Die Unterrichtung wurde dem Europa- und Rechtsausschuss federführend überwiesen. Mitberatend war der Finanzausschuss unter Vorsitz des Kollegen Torsten Koplin. Herr Vorsitzender, Ihnen und Ihrem Ausschuss herzlichen Dank für die konstruktive Zusammenarbeit. Immerhin haben wir die Unterrichtung unter anderem in zwei gemeinsamen Beratungen durchgeführt. Mein besonderer Dank gilt aber Ihnen, Frau Präsidentin, die ich im Moment nicht sehe, für Ihre mündliche Unterrichtung in der Ausschusssitzung.

Gestern, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind in ihren Reden ja auch der Bundespräsident und auch Frau Landtagspräsidentin Bretschneider auf den Föderalismus in Deutschland und die Vielfalt in Europa einge

gangen. Und beide Aspekte finden sich in der Unterrichtung, zu der wir eine Beschlussempfehlung vorgelegt haben, wieder.

In der Dresdner Erklärung haben sich die Landtagspräsidentinnen und -präsidenten dafür ausgesprochen, eine neue Föderalismuskommission einzurichten. Darin sollen insbesondere die Bund-Länder-Finanzbeziehungen thematisiert werden. Und die Landtagspräsidentinnen und -präsidenten sehen in diesem Zusammenhang einen Schwerpunkt darin, die Budgethoheit der Landesparlamente zu sichern und zu stärken. Kurz gesagt kann man feststellen: Sie haben vor, die Landesparlamente insgesamt zu stärken. Und es wird auch darauf hingewiesen, dass die Landtage in einer neuen Föderalismuskommission mit den gleichen Rechten wie die anderen Kommissionsmitglieder ausgestattet werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Tat steht in den kommenden Jahren eine Neuordnung der Länder des Länderfinanzausgleiches an, denn das derzeitige solidarische System zum Länderfinanzausgleich wird im Jahr 2019 auslaufen. Fast gleichzeitig wird die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenbremse ab 2020 eine Neuverschuldung in den Ländern grundsätzlich ausschließen. In Mecklenburg-Vorpom- mern haben wir den Artikel 65 Absatz 2 im Zusammenhang mit der verfassungsrechtlichen Schuldenregelung bereits in der 5. Wahlperiode entsprechend angepasst. Allerdings auch ohne Verfassungsänderung nehmen wir seit 2006 keine neuen Schulden mehr auf und beschließen seit 2007 – Sie wissen das – regelmäßig Haushalte ohne Nettoverschuldung. Dafür hat uns ja gestern auch Herr Bundespräsident sehr gelobt.

Und dann ist da noch die europäische Dimension. Diese ist Gegenstand der Erklärung zum Fiskalpakt. Der Fiskalpakt war im vorigen Jahr von den Staats- und Regierungschefs der Eurozone vereinbart worden, um die Verschuldungskrise der öffentlichen Haushalte zu bewältigen. Darin sind klare Vorgaben für die Staatshaushalte enthalten, und in Deutschland bindet dieser Pakt eben auch die Bundesländer und hat daher auch Auswirkungen auf uns, auf die Landesparlamente, denn der Fiskalpakt verbietet eine Nettoneuverschuldung grundsätzlich und macht automatisch Sanktionen bei Verletzung der Defizitregeln verpflichtend. Vor diesem Hintergrund haben die Landtagspräsidentinnen und -präsidenten hervorgehoben, dass dies nicht zu neuen Belastungen der Landeshaushalte führen darf.

Und damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist das Feld abgesteckt, auf dem wir uns mit der Beschlussempfehlung bewegen, denn es stellen sich nun einmal eine Reihe von Fragen, auf die wir Antworten brauchen. Dazu gehört, wie die Präsidentin in ihrer Unterrichtung im Ausschuss deutlich gemacht hat, dass die Budgethoheit der Landesparlamente gewahrt bleibt, und zwar bezogen auf die gesamte den Ländern zur Verfügung stehende Finanzmasse. Auch muss klar sein, auf welche Weise die Landesparlamente bei weiteren Kompetenzverlagerungen auf die europäische Ebene an bestimmten Prozessen mitwirken. Dies sind Fragen, die im Rahmen einer neuen Föderalismuskommission erörtert werden sollten. Im Rahmen der Föderalismuskommissionen I und II hatten die Vertreter der Landtage eben kein Stimmrecht, sondern lediglich Rede- und Antragsrecht. Und das muss, wie ich finde, sich ändern. Eine solche angemessene Repräsentation der Landtage in einer möglichen

neuen Föderalismuskommission ist eine der Kernforderungen der Dresdner Erklärung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde es daher richtig und wichtig, dass wir die Forderungen der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente unterstützen und ihnen zustimmen, denn es geht um die nachhaltige Funktionsfähigkeit der Demokratie auf Landesebene. Hierzu bedarf es des Erhalts und des Ausbaus der politischen Gestaltungsspielräume der Landesparlamente und dafür treten wir in der Beschlussempfehlung ein.

Ich bedauere, das sage ich ausdrücklich, dass in Bezug auf den Text kein Konsens mit der Fraktion DIE LINKE erreicht wurde. So beruht die Beschlussempfehlung auf der mitberatenden Stellungnahme des Finanzausschusses, die sich der Europa- und Rechtsausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bei Ablehnung seitens der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion DIE LINKE zu eigen gemacht hat. Im Namen der Mehrheit des Ausschusses bitte ich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Herr Müller.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Texter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Müller hat in der Einbringung der Beschlussempfehlung auf die besondere Problematik hingewiesen. Der europäische Fiskalpakt ist zu Beginn dieses Jahres in Kraft getreten. Dieser Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion hat das erklärte Ziel, der Schuldenkrise in Europa entgegenzuwirken. Die Schuldenbremse, ausgeglichene öffentliche Haushalte und automatische Korrekturmechanismen sollen die finanzpolitische Disziplin in Europa sicherstellen. Auf diesem Wege sollen die Haushalte konsolidiert und nachhaltig saniert werden. Mit dem Fiskalpakt werden ausgeglichene Haushalte eingefordert. Das heißt, so, wie das Herr Müller ja auch schon dargestellt hat, das jährliche strukturelle Defizit darf die 0,5 Prozent des nominalen Bruttoinlandsproduktes nicht überschreiten.

Sollte das eintreten, diese Vorgabe nicht eingehalten werden können, greift automatisch ein Defizitverfahren.

Meine Damen und Herren, unterm Strich werden die Vorgaben des Fiskalpaktes zu einer sparsameren Mittelverwendung und engen Bundeshaushalten führen. Die Beschränkung des nationalen Finanzrahmens wird sich bei den Mittelzuwendungen an die Länder widerspiegeln. Das ist zwangsläufig so. Meine Damen und Herren, der Fiskalpakt hat also nicht nur Auswirkungen auf die Bundesfinanzen, sondern wird sich auch in den Länderhaushalten und somit auch in denen des Landes Mecklenburg-Vorpommern unmittelbar haushaltspolitisch bemerkbar machen.

Mit den Föderalismusreformen I und II wurde bereits die deutsche Haushaltspolitik am Fiskalpakt ausgerichtet, doch diese Maßnahmen sind nicht ausreichend. Sie müssen vielmehr stetig fortentwickelt und ausgebaut werden. Die Sicherung der Länderhaushalte ist dabei eine der wichtigsten Aufgaben, die es bei der Neuregelung der Finanzbeziehungen zu beachten gibt. Dies wird umso wichtiger, wenn den Ländern Aufgaben des Bundes übertragen werden und der finanzielle Ausgleich verhandelt wird. Die Position der Bundesländer muss auch zukünftig gesichert und gestärkt werden. Herr Müller hat in seinen Ausführungen bereits ausführlich auf diese Aufgabe hingewiesen. Aus diesem Grund wird darauf zu achten sein, ob eben diese europäischen Vorgaben das Budgetrecht oder die Eigenstaatlichkeit der Bundesländer und somit auch Mecklenburg-Vorpom- merns berühren.

Nur mit ausreichender Unterstützung und der Beteiligung der Kommunen und der Landtage ist die angestrebte Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern möglich. Dies sicherzustellen, ist Aufgabe unserer Landesregierung. Weiterhin ist bei der Fortführung der Föderalismusreform zu gewährleisten, dass die regionalen Interessen angemessen vertreten sind. Dies kann nur über die Beteiligung der Landesparlamente erfolgen und – das ist ebenfalls schon angesprochen worden – nicht nur mit einem Rede- und einem Antragsrecht in der künftigen Föderalismuskommission, sondern eben mit einem eigenen Stimmrecht.

Die Landtagspräsidentinnen und Landtagspräsidenten haben sich insoweit in der Dresdner Erklärung auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt und haben das abgestimmt. Mit der Dresdner Erklärung sind wir hier auf einem guten Weg, die Interessen der Länder auch zukünftig zu wahren. Ich möchte also auch an dieser Stelle sagen: Ich bedaure es eigentlich, dass die Fraktion DIE LINKE sich hier in den Ausschussberatungen enthalten hat.

(Egbert Liskow, CDU: Verweigert hat.)

Herr Müller hat es bereits angesprochen.

Es wäre sicherlich ein richtiges und wichtiges Zeichen gewesen, wenn die demokratischen Fraktionen dieses Hohen Hauses die Dresdner Erklärung in Gänze unterstützt hätten. Ich denke, die Beteiligung der Bundesländer ist hier in sehr gutem Maße berücksichtigt worden. Die CDU-Fraktion wird der Beschlussempfehlung zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Borchardt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Dresdner Erklärung haben die Präsidenten ein Thema aufgegriffen, mit dem sich die Landesparlamente in den letzten Monaten beschäftigt haben. Im Kern fordern sie, dass bei der anstehenden Föderalismusreform des Länderfinanzausgleiches die deutschen Landesparlamente mehr Mitsprache erhalten, die Finanzhoheit der Parlamente dürfe nicht ausgehöhlt werden und die Gestaltungsräume der Länder bei der eigenständigen Einnahmen- und Ausgabengestaltung müssten erhalten beziehungsweise gestärkt werden.

Darüber hinaus fordern die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landtage die Bundesländer auf, dem Fiskalpakt im Bundesrat nur zuzustimmen, wenn sichergestellt wird, dass die Länderhaushalte bis zum Jahr 2020 nicht zusätzlich belastet werden. Sie stellen mit Besorgnis fest, dass das Fiskalpakt mit einem möglichen Inkrafttreten am 1. Januar 2013 erhebliche Auswirkungen auf die Landesparlamente haben wird.

Liest man sich die Dresdner Erklärung und die Erklärung zum Fiskalpakt der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente durch, wird man als Abgeordneter oder Abgeordnete in deutschen Landtagen, gleich welcher parteipolitischen Ausrichtung, nicht umhinkommen, überwiegend zuzustimmen. Das sehen auch wir so. Und ich will an dieser Stelle ganz bewusst an unsere geführte Debatte im Landtag im Juni 2012 erinnern. Damals haben wir den Antrag gestellt, dem Fiskalpakt nicht zuzustimmen. Die nun von den Präsidenten der Landtage verabschiedete Erklärung greift genau unsere Kritikpunkte auf, nämlich die Sicherung der Budgethoheit der Landesparlamente, die Belastung der Kommunen und vieles andere mehr. Unsere Befürchtungen haben Sie damals einfach so vom Tisch gewischt. Mit der Dresdner Erklärung wird nun versucht nachzubessern.

Ich möchte jetzt nicht die Erklärung im Einzelnen zitieren, aber wir stimmen dem Inhalt überwiegend zu. Sicher, zum Fiskalpakt selbst kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber wenn man ihn schon einführt, hätten auch die Landesparlamente als Haushaltsgesetzgeber in die Erarbeitung eingebunden werden müssen. So wird eigentlich unweigerlich in die Budgethoheit der Landtage eingegriffen. Das erklären die Präsidenten und Präsidentinnen der Landtage.

Meine Damen und Herren, trotz der überwiegenden Zustimmung zu den beiden Erklärungen hat sich die Fraktion DIE LINKE in den Ausschüssen zu den erarbeiteten Beschlussempfehlungen enthalten, und das, obwohl sich die Beschlussempfehlungen doch scheinbar ebenfalls positiv dazu äußern. Warum taten wir das?

1. Weil wir keine nachträgliche Zustimmung zum Fiskal

pakt an sich geben werden.

2. Weil uns die Beschlussempfehlungen nicht weit ge

nug gingen.

Die Dresdner Erklärung zielt auf eine Stärkung der Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten der Landesparlamente ab. Die Beschlussempfehlung unserer Ausschüsse wird dem jedoch nicht gerecht. Wir haben im Finanzausschuss einen eigenen Antrag für eine Beschlussempfehlung an den Europa- und Rechtsausschuss eingebracht. Der Antrag wurde von den Koalitionsfraktionen im Ausschuss abgelehnt. Ich frage mich, warum.

In unserem Antrag sollte die Einbindung der kommunalen Interessen bei der Neugestaltung der Finanzbeziehungen unter Beachtung des Konnexitätsprinzips eine herausragende Bedeutung erhalten. Auch die Sicherung der Integrationsverantwortung der Landesparlamente im Zuge unserer Kompetenzübertragung auf die europäische Ebene und vor allem die Stärkung der Landesparlamente durch die Bindung der Landesregierungen beim Stimmverhalten im Bundesrat und bei der Erhebung von Ver

fassungsklagen sollten eine herausragende Rolle spielen. Ich muss gestehen, das sind die Punkte, die haben wir uns nicht einmal selbst ausgedacht. Diese Punkte wurden uns als besonders dringlich aus der Dresdner Erklärung deutlich. Unser Antrag enthielt also ausschließlich Formulierungen, die ja hier angeblich begrüßt werden. Wie kann es dann sein, dass dieser Antrag abgelehnt wird?

Anscheinend geht die Dresdner Erklärung der Regierung doch zu weit. Unvorstellbar, dass die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns auf einmal an Beschlüsse und Entscheidungen des Landtages im Bundesrat gebunden sein soll. Schließlich ist es doch in der Praxis genau andersherum der Fall. Man versteckt sich halt gern hinter blumigen Worthülsen und formuliert sie bewusst so schwammig, dass sie einem hinterher nicht um die Ohren gehauen werden können.

Nein, meine Damen und Herren, diese Beschlussempfehlung sagt nichts aus. In Punkt 1 wird begrüßt, in Punkt 2 wird auf etwas geachtet, in Punkt 3 betont, in Punkt 4 ganz nebulös etwas gefordert, und in Punkt 5 werden die Ausschüsse so zu etwas aufgefordert, was sie ohnehin schon tun. Also viel wird aufgrund dieser Beschlussempfehlung sicher nicht passieren, und das wissen Sie auch, auch deshalb nicht, weil wir uns gemeinsam nicht durchringen konnten zu prüfen, was denn in unserem Land, unserer Landesverfassung beziehungsweise unserer Geschäftsordnung in Bezug auf die Stärkung der Europafähigkeit des Landtages und damit der konkreten Handlungsbedarfe in unserem Land geändert werden sollte.