Nein, meine Damen und Herren, diese Beschlussempfehlung sagt nichts aus. In Punkt 1 wird begrüßt, in Punkt 2 wird auf etwas geachtet, in Punkt 3 betont, in Punkt 4 ganz nebulös etwas gefordert, und in Punkt 5 werden die Ausschüsse so zu etwas aufgefordert, was sie ohnehin schon tun. Also viel wird aufgrund dieser Beschlussempfehlung sicher nicht passieren, und das wissen Sie auch, auch deshalb nicht, weil wir uns gemeinsam nicht durchringen konnten zu prüfen, was denn in unserem Land, unserer Landesverfassung beziehungsweise unserer Geschäftsordnung in Bezug auf die Stärkung der Europafähigkeit des Landtages und damit der konkreten Handlungsbedarfe in unserem Land geändert werden sollte.
Es bleibt zu hoffen, dass wir gemeinsam die nächsten Wochen nutzen, um hier konkrete Handlungsbedarfe festzuschreiben. Andere Länder sind diesbezüglich schon weiter. Ich denke da beispielsweise an das angestrebte Initiativrecht des Europa- und Rechtsausschusses in Bezug auf die Subsidiarität, das Recht des Parlamentes, der Landesregierung in Bezug auf europäische Entscheidungen verbindliche Handlungsempfehlungen für den Bundesrat zu geben, denn noch ist der Landtag diesbezüglich außen vor.
Bezüglich dieser Abstimmung hier werden wir uns enthalten. Wir werden nicht gegen sie stimmen, weil wir die Dresdner Erklärung selbst zum größten Teil mittragen, das Anliegen dahinter teilen und wir es sogar begrüßen, dass sich die Präsidentinnen und Präsidenten dieses Themas angenommen haben.
Bezüglich der Erklärung zum Fiskalpakt teilen wir die Kritik der Landtagspräsidentinnen und -präsidenten. Wir können der Beschlussfassung aber auch nicht zustimmen, da dies eine Beschlussempfehlung ohne jegliche Substanz ist. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine der, wie ich finde, bedeutenden Passagen in der Rede des Bundespräsidenten am gestrigen Tage war die Tatsache, dass Joachim Gauck hier noch mal die Bedeutung des Föderalismus unterstrichen hat. Er hat das
übrigens an einem interessanten Punkt getan, nämlich an der Frage der Zuständigkeit für die Bildungspolitik. Aber er ist hier nicht darauf eingegangen, ich glaube, das ist auch nicht seine Aufgabe, darüber zu reden, welche Perspektiven denn der Föderalismus in den nächsten Jahren haben wird.
Ich selber komme zu der Einschätzung, dass wir da vor sehr entscheidenden Jahren stehen. Wir stehen vor sehr entscheidenden Jahren, weil auf uns Entwicklungen zulaufen, die wir alle kennen und die alle ein nicht unerhebliches Druckpotenzial haben. Ich will da mal die Beispiele nennen:
ausgleiches, Sie kennen die Bestrebungen der Geberländer oder eines Teiles der Geberländer, hier zu einer rechtlichen Klärung zu gelangen und das in oder gegen die Nehmerländer zu reduzieren,
Und wenn man dann in diesem Zusammenhang sich den jetzt vorliegenden Tagesordnungspunkt, die Dresdner Erklärung, die Auseinandersetzung mit dem Fiskalpakt anschaut, dann stellt sich in der Tat eine zentrale Frage, wenn man im Sinne von Joachim Gauck die Bedeutung des Föderalismus, die Bedeutung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland betrachtet. Es wird auf die zentrale Frage hinauslaufen: Welche Mittel haben wir denn zukünftig noch zur Verfügung und mit welchen Kompetenzen werden die Länder und die Länderparlamente ausgestattet?
Und da gibt es in der Tat in der Vorlage einige, wie ich finde, sehr wichtige Aspekte, nämlich einmal die Frage „Sicherung und Stärkung der Budgethoheit“ – ein ganz zentraler Punkt – , die Einbindung der kommunalen Interessen in die Neugestaltung der Finanzbeziehungen um die Frage, welche Kompetenzen die Länder angesichts weiterer Kompetenzabgaben an die europäische Ebene überhaupt noch haben werden.
Und ich bin durchaus – Frau Borchardt ist jetzt gerade leider rausgegangen – bei der LINKEN, dass wir gut beraten wären, das noch weiter zu konkretisieren. Ich hätte viel Sympathie für Ihren Änderungsantrag. Ich sage aber gleichzeitig: Der Preis, herzugehen und zu sagen, die Tatsache, dass dies von der Regierungskoalition abgelehnt worden ist im zuständigen Fachausschuss oder im begleitenden Fachausschuss, halte ich für falsch, weil ich glaube, dass wir sehr, sehr gut beraten sind, unter den demokratischen Fraktionen hier eine Einheit herzustellen, und zwar nicht nur hier in diesem Parlament, sondern auch in allen anderen Landesparlamenten. Sowohl bei Föderalismusreform wie auch bei der Frage des Länderfinanzausgleiches wird es elementar darauf ankommen, ob wir eine Einigung hinbekommen unter den demokratischen Fraktionen oder ob wir mit unterschiedlichen Positionen in die Auseinandersetzun
gen hineingehen. Deshalb mein Appell noch mal an die Fraktion der LINKEN, die ja überhaupt nichts Grundsätzliches gegen das, was wir hier heute beschließen, hat, einmal zu überlegen, ob sie sich nicht hier vielleicht, auch wenn ich ihre weitergehenden Forderungen für absolut richtig halte, zu einer Zustimmung durchringen können.
Meine Fraktion zumindest wird der Vorlage, wird der Dresdner Erklärung, wird dem Beschlussvorschlag so zustimmen und ich hoffe, dass wir in der Zukunft da weiter einen gemeinsamen Weg gehen im Sinne von Erhalt der Rechte, der Kompetenzen und auch der Finanzen, die wir brauchen, um hier in diesem Land Landespolitik weiterhin erfolgreich zu machen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin froh, dass ich die Möglichkeit genutzt habe, erst alle Meinungsäußerungen, alle Argumente hier zur Kenntnis zu nehmen, weil ich denke, dass es auch wichtig ist, dass man in diesen entscheidenden Fragen sich zuhört und dann noch einmal abwägt, hat man alles bedacht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestern haben wir hier im Plenum den Bundespräsidenten empfangen. Dabei ist, denke ich, sehr deutlich geworden, dass der Föderalismus einen wesentlichen Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung darstellt. Und ich glaube, das steht auch nicht im Widerspruch zu dem, was ich gestern an kritischen Anmerkungen gemacht habe, weil, und da gebe ich meinem Kollegen Herrn Suhr recht, wir müssen in der Zukunft an einigen Stellen uns Fragen beantworten, was dieses Thema angeht, und zu Entscheidungen kommen, die zukunftsweisend und zukunftsfest sind.
Föderalismus schafft Vielfalt. Viele Wege können zum Ziel führen und es kann in unserem Staat einen politischen Wettbewerb darüber geben, wie wir den politischen Gestaltungsspielraum im Interesse der Bürgerinnen und Bürger möglichst optimal nutzen. Der Föderalismus ermöglicht es, Entscheidungen bürgernäher zu treffen. Das kann aber auch nur funktionieren, wenn die politischen Gestaltungsspielräume der Landesparlamente erhalten bleiben und nach Möglichkeit weiter ausgebaut werden. Gestatten Sie mir die Bemerkung, ich bin seit 2002 jetzt in diesem Amt und ich muss sagen, ich nehme eigentlich eher die gegenteilige Entwicklung wahr, und daran, glaube ich, muss gearbeitet werden, dass wir diese Entwicklung aufhalten.
Der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses Herr Kollege Detlef Müller hat bereits einiges zum Hintergrund der Dresdner Erklärung und der Erklärung zum Fiskalpakt gesagt. Vielen Dank dafür.
An dieser Stelle nur so viel dazu: Unsere Budgethoheit als Landesparlament ist sowohl vor dem Hintergrund europäischer als auch nationalstaatlicher Regelungen keine Selbstverständlichkeit mehr. Ich sehe mit den Präsidentinnen und Präsidenten der anderen deutschen Landesparlamente konkret eben die Notwendigkeit, dass
die finanzielle Handlungsfähigkeit der Länder und unsere Budgethoheit gesichert bleiben. Dies macht die Weiterentwicklung der bisherigen im Rahmen der Föderalismusreformen I und II getroffenen Maßnahmen auch notwendig. Und daher fordern wir in unserer Erklärung die Schaffung einer neuen Föderalismuskommission, die die nachhaltige Fortentwicklung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern und die Stärkung der Handlungsspielräume der Länder in ihrer Einnahmen- und Ausgabengestaltung thematisiert.
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß nicht, ob es denn wirklich ein unlösbarer Widerspruch ist, dass wir jetzt die Schuldenbremse im Grundgesetz haben und auf der anderen Seite sagen, die Parlamente sollen die Budgethoheit halten. Dass das funktionieren kann, dafür sind wir doch eigentlich das beste Beispiel. Wir haben uns selber auferlegt, wir wollen keine neuen Schulden mehr machen, und trotzdem entscheidet natürlich der Souverän darüber, wie der Landeshaushalt aussehen soll. Also es ist aus meiner Sicht auch eine riesengroße Einstellungsfrage und insofern, glaube ich, muss das kein Grund sein, und da richte ich meinen Appell noch mal an die Fraktion DIE LINKE, hier dieser Erklärung die Zustimmung nicht zu verweigern.
Also wir fordern die Schaffung dieser neuen Föderalismuskommission. Wir wollen eine nachhaltige Fortentwicklung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern und natürlich die Stärkung der Handlungsspielräume der Länder in ihrer Einnahmen- und Ausgabengestaltung dort thematisieren. Allerdings ist es dabei erforderlich, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Landtage in einer solchen Kommission eben nicht am Katzentisch sitzen. Und das war bisher der Fall. Ich finde, das geht so nicht. Es muss also über Rederecht, über Antragsrecht und Stimmrecht gesprochen werden und nur so können wir auch aktiv die Interessen der Landesparlamente dort wahrnehmen. Wir dürfen eine Aushöhlung der Budgethoheit der Parlamente nicht zulassen. Wir fordern damit im Kern die Beteiligung an Prozessen, die uns direkt betreffen, und ich denke, das ist unser gutes Recht.
Auch der Bundestag hat berechtigterweise in der Diskussion um die Euro- und Finanzkrise immer wieder darauf gedrungen, an allen Entscheidungen, die den Haushalt des Bundes betreffen, beteiligt zu werden. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Notwendigkeit bestätigt. Also wir sind da auch, denke ich, im Anspruch auf der sicheren Seite.
Ebenso müssen die Landtage dazu in der Lage sein, ihre Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte einzufordern. Mit Blick auf die innerdeutsche Diskussion betrifft dies die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs ab 2019 sowie die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenbremse ab 2020, die eine Neuverschuldung der Länder grundsätzlich ausschließt.
Mit dem europäischen Fiskalpakt kommt noch eine europapolitische Dimension hinzu. Die Landtage müssen sich im Zuge weiterer Kompetenzübertragungen auf die europäische Ebene für die Sicherung der Integrationsverantwortung der Länderparlamente aktiv einsetzen können. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, vergessen wir bitte dabei auch unsere Kommunen nicht. Wir sind natürliche Sachwalter ihrer Interessen, zumal viele von uns ja auch kommunalpolitisch stark verankert sind, und das wirkt sich ja aus bis auf die kommunale Ebene.
Mir liegen übrigens hochaktuell seit vorgestern die Ergebnisse einer Umfrage vor. Der in diesem Zusammenhang federführende Sächsische Landtag hat die Dresdner Erklärung der Bundeskanzlerin, den Vorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen sowie den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten übersandt und sie um ihre Stellungnahmen gebeten. Und da haben wir ganz viel Zuspruch erfahren. Der Chef des Bundeskanzleramts beispielsweise ist sicher, dass die Interessen der Länder und Kommunen berücksichtigt werden.
Besonders interessant sind für mich aber die Stellungnahmen der Regierungschefs der Länder. Der bayerische Ministerpräsident sichert zu, den Landtag gegebenenfalls auch bei einer dritten Föderalismusreform intensiv zu beteiligen. Gleichzeitig hält er aber eine neue Kommission unter Hinweis auf die Nettozahlerposition Bayerns im Länderfinanzausgleich für überflüssig. Nun ja, der überwiegende Teil der Regierungschefs hält eine entsprechende Föderalismusreform III allerdings für sinnvoll und auch für richtig. Die Ministerpräsidentin von Thüringen, ehemalige Landtagspräsidentin, sagt zu, dass die Thüringer Landesregierung auf eine angemessene Beteiligung der Landtage achten werde. Ebenso positionieren sich zum Beispiel die Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, von Sachsen und von Hessen und der Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg.
Ich möchte mich an dieser Stelle übrigens ganz ausdrücklich bei unserem Ministerpräsidenten bedanken. Er hat die Erforderlichkeit einer einvernehmlichen Lösung für die künftige Gestaltung der Bund-Länder-Finanz- beziehungen ab dem Jahr 2020 unterstrichen. Damit solle die finanzielle Handlungsfähigkeit der Länder gesichert bleiben und zugleich die Konsolidierung und nachhaltige Sanierung der öffentlichen Haushalte vorangebracht werden. Darüber hinaus hat der Ministerpräsident zugesichert, dass die Dresdner Erklärung in die weiteren Überlegungen im Zusammenhang mit einer Föderalismusreform einfließen werde. Also dafür herzlichen Dank.
Und ich will an der Stelle einflechten, sicherlich, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, aber ich habe im Laufe der Jahre auch die Erfahrung gemacht, wenn man in diesem Haus, auch im Zusammenwirken mit der Landesregierung, zu Absprachen gekommen ist, dann werden die eingehalten. Und klar muss die Opposition kontrollieren, muss in Zweifel ziehen, muss aufmerksam sein, aber ich finde, man muss gerade in solchen Fragen ein Stück weit darauf bauen können, was man gegenseitig verabredet. Das gehört auch mit dazu. Und deswegen kann ich die Bedenken, Frau Borchardt, bei allem Verständnis Ihrer oppositionellen Rolle, an der Stelle so auch nicht teilen.
Insgesamt wurde auf der Jahreskonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten im Oktober 2012
in Weimar übrigens ein Fahrplan zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen vereinbart. Bis zum Sommer 2013 soll dann die Finanzministerkonferenz eine Bestandsaufnahme vorlegen und die entscheidenden finanzbezogenen Fragestellungen formulieren, auf deren Grundlage die Länder Ende 2013 beraten und sodann das Gespräch mit dem Bund hinsichtlich des Verfahrens und des institutionellen Rahmens suchen werden. Dabei erachten viele Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten die angemessene Beteiligung der Landesparlamente an den Gesprächen zur Neuordnung der Finanzbeziehungen und zur Wahrung des Budgetrechts der Länderparlamente als selbstverständlich. Und das ist schon mal ein riesiger Fortschritt, glaube ich, im Verhältnis zu den Diskussionen, die wir zu Beginn der Föderalismusreform dort geführt haben.
Das ist also eine klare zeitliche Vorgabe. Für uns als Landesparlament gilt es also, jetzt am Ball zu bleiben. Daher formuliert die Beschlussempfehlung einen entsprechenden Auftrag an die Fachausschüsse im Landtag. Diese Fragen werden uns also auch in Zukunft noch lange begleiten.
Die Präsidentenkonferenz findet übrigens dann im Jahr 2015 unter meinem Vorsitz statt. Das ist sozusagen übermorgen. Jeder weiß, solche Konferenzen brauchen riesigen Vorlauf. Wir sind also schon dabei, uns hier Gedanken zu machen, werden im Herbst des kommenden Jahres die ersten Vorberatungen dazu hier im Land haben und ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die heute beratenen Themen dann auch auf der Tagesordnung stehen werden, weil das ein Prozess ist, der nicht von heute auf morgen zu lösen ist.
Ich werde Sie, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, natürlich herzlich bitten, sich dort einzubringen. Ich werde den Landtag unterrichten über die Arbeit im Rahmen der Konferenz der Landtagspräsidentinnen und -präsidenten und wir werden in wenigen Wochen die diesjährige Konferenz absolvieren. Und ich wäre Ihnen sehr, sehr dankbar, wenn ich mit einem entsprechenden Votum des Landtages im Gepäck zu dieser Präsidentenkonferenz anreisen kann,
denn ich habe mich insbesondere auch in den letzten Runden immer dafür starkgemacht, möglichst konkret zu werden, möglichst konkret zu formulieren. Das ist, denke ich, auch in diesen Fragen sehr wichtig. Natürlich gibt es da Interessenkonflikte, ohne Frage.